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Archiv "Arbeitgeber: Soziale Verantwortung" (19.09.1997)

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A-2365

Seite eins

Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 38, 19. September 1997 (1)

Produktsicherheitsgesetz

Recht und billig

ühlen Sie sich in der letzten Zeit irgendwie sicherer?

Nein? Am guten Willen von Bundestag und Bundesrat kann es diesmal nicht liegen.

Schließlich haben beide Verfas- sungsorgane beschlossen, zum 1.

August eine fünf Jahre alte eu- ropäische Richtlinie zur Produkt- sicherheit anzuwenden und ein gleichnamiges Gesetz zu erlassen.

Sein Zweck liegt darin, „daß Hersteller und Händler dem Ver- braucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen“.

Nicht, daß unsere Gesetzgeber meinen, vorher sei zu vieles giftig, morsch oder voller scharfer Kan-

ten gewesen. Schließlich wird das Gesetz nicht oder nur einge- schränkt angewendet auf große Bereiche, die bereits geregelt sind:

von Arzneimitteln über Lebens- mittel bis hin zu Waffen.

Wozu also ein Produktsicher- heitsgesetz? Nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Verbrau- cherverbände (AgV) gibt es noch Produkte, die bisher durchs Raster gefallen sind. Als Beispiele nennt Hans-Jürgen Billigmann, AgV- Referent für Konsumprodukte, Zier-Öllampen oder Go-Karts, de- ren rotierende Teile oft unzurei- chend geschützt seien. Das Gesetz erlaubt Behörden aber vor allem,

in Zukunft selbst vor gefährlichen Gütern zu warnen oder einen Rückruf von Produkten anzuord- nen. Bisher war dies weitgehend Sache der Hersteller.

Immer noch kein gesteigertes Sicherheitsgefühl? Zu Recht. Wel- che Ämter eigentlich zuständig sind, bleibt schwammig. Weiterer Kritikpunkt der Verbraucherver- bände: Aktiv werden soll eine Behörde laut Gesetz dann, „wenn sie davon Kenntnis erhält, daß ein Produkt nicht sicher ist“. Vom Himmel fällt solches Wissen nicht.

Geld, zum Beispiel für seriöse Marktbeobachtungen, ist aber nicht vorgesehen. Sabine Rieser

F

Arbeitgeber

Soziale Verantwortung

chnelle Reaktionen sind gut, mitunter aber auch verräterisch. Kaum ist das vorläufige Finanzergebnis der Ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV) für das erste Halbjahr 1997 bekannt, rufen die Arbeitgeber- verbände bereits nach weiteren Reformschritten. In einer Er- klärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver- bände (BDA) heißt es wörtlich:

„Die vierte Stufe der Gesundheits- reform darf nicht mehr lange auf sich warten lassen.“

Die Arbeitgeber begründen ihre Forderungen mit dem neuerli- chen Defizit der gesetzlichen Kran- kenkassen von rund vier Milliar- den DM. Dies mache deutlich, daß unverändert Reformbedarf beste- he. Das klingt überzeugend, schlüs- sig ist die Argumentation jedoch nicht. Auch die Arbeitgeber wis- sen, daß die jüngste Gesundheits- reform erst seit dem 1. Juli dieses Jahres in Kraft ist. Sie kann sich

demnach überhaupt nicht auf das Defizit der vergangenen sechs Mo- nate ausgewirkt haben.

Erklärbar wird die Fehldeu- tung der BDA indessen, wenn man an den bewährten Grundsatz „An- griff ist die beste Verteidigung“

denkt. Die Arbeitgeber drängen auf weitere Reformschritte, auf weitere Rationalisierung und auf einen weiterhin harten Sparkurs.

Es dürfe nicht zu Beitragssatzstei- gerungen kommen – man weiß es ja inzwischen: der „Wirtschaftsstand- ort“ würde leiden.

Nun sagt aber der Bundesge- sundheitsminister, daß die Proble- me der GKV inzwischen weniger in zu hohen Ausgaben, sondern vielmehr in zu geringen Einnah- men zu sehen sind. Seehofer selbst hat darauf reagiert, indem er ein- seitig die Versicherten zu höheren Zuzahlungen verpflichtet hat. Und die Arbeitgeber? Sie zeigen unge- niert mit dem Finger auf „die ande- ren“ und vergessen dabei ihren ei-

genen Anteil an der defizitären Entwicklung. Wer beispielsweise das Instrument der Frühverren- tung so extensiv nutzt wie die Un- ternehmen hierzulande, der muß sich die Frage nach seiner sozialen Verantwortung gefallen lassen.

Nach Angaben des Bundesar- beitsministeriums ist die Zahl der (vorgezogenen) Altersrenten we- gen Arbeitslosigkeit drastisch ge- stiegen: von 54 000 in 1992 auf 290 000 in 1995. Die Frühverren- tung spielt dabei eine bedeutsame Rolle. Unternehmen schrumpfen sich gesund und belasten damit die Sozialversicherungszweige in zwei- stelliger Milliardenhöhe.

Die Bundesregierung hat in den zurückliegenden Jahren viel für den „Wirtschaftsstandort“ ge- tan. Jetzt ist es an der Zeit, daß die Arbeitgeber etwas für den Arbeits- markt tun. Neue Arbeitsplätze bringen neue Beitragszahler – und damit wäre dann letztlich allen ge-

dient. Josef Maus

S

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