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Archiv "Alte Sparkonten sind kein altes Eisen" (18.06.1993)

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ARIA WIRTSCHAFT

Alte Sparkonten sind kein altes Eisen

Der alljährliche Hausputz oder die Auswertung eines Nachlasses hat schon man- chem Bundesbürger Überra- schungen beschert. In den Akten finden sich alte Spar- bücher, bei den Unterlagen verstorbener Verwandter sind nicht selten bündelweise Wertpapier-Urkunden depo- niert. Bei allen derartigen Einlagen — ob Sparbuch oder Schuldverschreibung — handelt es sich um Darle- hensforderungen, für die re- gelmäßig eine Verjährungs- frist von 30 Jahren gilt. Ledig- lich Zinsansprüche verjähren bereits nach vier Jahren. Oft- mals sind jedoch besondere Bedingungen vorgesehen, die den Sparer besser oder schlechter stellen können.

Nach dem Sparkassengesetz brauchen Sparkassen nach Ablauf von 30 Jahren nach der letzten Sparkontenbewe- gung keine Zinsen mehr zu

Die Rubrik „Vorsicht Fi- nanzhaie" wird gerne gelesen, was mich zuweilen erstaunt.

Es scheint offenbar nicht bloß die reine Infonnation zu sein, was den Leuten daran so ge- fällt, sondern mehr das Drumherum. Will sagen, wenn man liest, wer denn nun wieder wen über den Tisch gezogen hat, dann läßt es sich so schön gruseln.

Weil das so ist, wie es ist, möchte ich Ihnen Grundsätz- liches ans Herz legen. Seien Sie versichert, daß Anlagebe- rater, Geldmanager und Fondsverwalter alle nur mit Wasser kochen. Auch in die- ser Berufsgruppe gibt es den großen Durchschnitt, wenig Exquisites und hinreichend Dummköpfe. Wenn dann aber Scharlatane auftreten,

bezahlen, nach weiteren fünf Jahren ist die Anlage ver- jährt. Umgekehrt wird bei vie- len Schuldverschreibungen, die im Tafelgeschäft emittiert wurden, aus Gründen der Rechtssicherheit eine kürzere Vorlegungsfrist — zum Bei- spiel vier Jahre nach Fällig- keit — angegeben, die vom Inhaber der Urkunde einge- halten werden muß. In jedem Fall kann das Institut jedoch auch weiterhin Zahlungen leisten, es kann sich aber auch auf den Eintritt der Ver- jährung berufen.

Ohnehin lassen es nur die wenigsten Institute so weit kommen, daß sich bei einem Sparkonto die Frage nach der Verjährung stellt. Vielfach werden die Bankkunden dann wieder auf die Einlage aufmerksam, wenn etwa der Filialleiter zu einem „run- den" Geburtstag gratuliert oder das Institut zu einer

die unter 12 Prozent Rendite gar nicht anfangen, dann soll- ten Sie dringlich auf der Hut sein. Ich wiederhole mich zwar, aber es ist halt wichtig zu sagen: „Wer mehr als acht Prozent Rendite verspricht, ist ein Schwätzer; ab zehn Prozent fängt der Betrüger an."

Seien Sie versichert, wenn ich es ganz genau wüßte, wie man zehn Prozent sicher er- wirtschaftet, dann würde ich zu meiner Bank gehen, mir zehn Millionen Mark zu acht Prozent leihen und von den 200 000 Mark Gewinn jähr- lich leben wie Steinkühler in Frankreich. Und im übrigen schweigen. Allenfalls mal gnädig einen Börsebius von Guadeloupe aus faxen... Da ich aber mein Brot genauso

Veranstaltung einlädt. An- sonsten wird der Kunde übli- cherweise rechtzeitig vor Ab- lauf der Verjährungsfrist an- geschrieben und zu einer Um- buchung der Einlage aufge- fordert. Grundsätzlich mög- lich — wenn auch unüblich — ist eine Kündigung der Einla- ge durch das Institut.

Hingegen besteht bei In- haberschuldverschreibungen aus einem Tafelgeschäft praktisch keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme: In der Regel sind weder Name noch Adresse des Anlegers be- kannt, daher ist das Institut allein auf die Meldung des Kunden beziehungsweise des- sen Erben angewiesen. Auch dabei kommt es wiederum im Einzelfall darauf an, ob das Institut eine eventuell einge- tretene Verjährung geltend macht oder darauf verzichtet:

Tafelgeschäftspapiere wer- den vom ausstellenden Insti- tut meist auch noch nach Ab- lauf der Vorlegungsfrist ge- tilgt; eine fremde Bank wird die Titel jedoch regelmäßig nur noch zum Inkasso herein- nehmen. 131

hart verdienen muß wie Sie auch, weiß ich natürlich nicht, wie man sicher an zehn Pro- zent kommt und kann mich allenfalls bemühen, den Kaf- feesatz der brodelnden Welt- börsen richtig zu deuten.

Trauen Sie Leuten um Himmelswillen nicht über den Weg, die bedeutungs- schwanger von erstklassigen Verbindungen schwafeln, Ih- nen die wundersamsten Tech- niken anpreisen, mit denen Sie den Kursverläufen auf die Spur kommen. Überhaupt die Technikgläubigen. Die harm- loseste Variante dieser Spezi- es sind die sogenannten Char- tisten, die eine Aktienemp- fehlung immer „technisch"

begründen. „Technisch sieht die Aktie überverkauft aus, hat eine Untertassenformati- on eingenommen, hat die 200-Tage-Linie signifikant durchstoßen", liest man da.

Das ist alles Quickelquackel.

Ich habe noch keinen Charti- sten getroffen, der keine Lö-

cher in den Schuhen hat vor lauter verfehlten Kaufsigna- len. Kritisch wird es bloß, wenn dann ahnungslose Lai- en mit todsicheren Gewinn- versprechungen jeck gemacht werden. Das ist in der Tat zum Gruseln.

Börsebius

Ärzte warnen vor dubiosem

Branchenbuch

Was haben Dr. med. Sche- fer* aus Baldham und sein Kollege Rütter* aus Düren gemeinsam? Beide erhielten kürzlich Post von der KMS Kommunikationsgesellschaft mbH, Bremen. Das Unter- nehmen unterbreitete ein Angebot für eine Eintragung in einem Branchenbuch — und zwar auf höchst unseri- öse Weise: Ein förmliches Anschreiben enthielten die Umschläge nicht, sondern stattdessen einen Überwei- sungsschein und eine Rech- nung mit einem dicken Rah- men „Auftragsnummer". Wer nicht genau aufpaßt, kann in solchen Fällen nicht ohne weiteres erkennen, daß es sich lediglich um ein Angebot und nicht schon um eine Rechnung handelt.

„Die Firma versucht mit Überweisungsvordrucken, die denen des Branchenfern- sprechbuchs täuschend ähn- lich sind, Aufträge zu er- schleichen", warnte Dr. Rüt- ter in seinem Brief an die Re- daktion. Gegen das Unter- nehmen vorzugehen sei schwierig, da man die KMS Kommunikationsgesellschaft telefonisch nicht erreichen könne. Lediglich ein Postfach sei angegeben.

Die Landesärztekammer Bayern hat sich nicht ab- schrecken lassen. Das Bremer Unternehmen gehört zu den 18 Verlagen, die die Kammer in den letzten Jahren wegen ihrer Branchenverzeichnis- Aktivitäten abgemahnt hat. th

* Namen von der Redaktion ge- ändert

Börsebius:

Vorsicht Finanzhaie

Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 24, 18. Juni 1993 (65) A1-1829

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