Sozialrecht
Maßgebende Strukturen
Bernd Baron von May- dell, Franz Ruland: Sozial- rechtshandbuch (SRH). 2.
Auflage, Luchterhand Ver- lag, Neuwied, Kriftel, Berlin, 1996, LI, 1 670 Seiten, gebun- den, 298 DM
Auch die zweite Auflage des Sozialrechtshandbuchs ist in gebundener Form erschie- nen. Wie die Herausgeber im Vorwort ausführen, könnte es sich angesichts der Refor- men, Reformversuche und Reformandrohungen anbie- ten, statt dessen eine Lose- blattsammlung zu veröffentli- chen. Nach ihrer Überzeu- gung ist es jedoch auch im Sozialrecht notwendig, maß- gebende Strukturen heraus- zuarbeiten, die trotz des Wan- dels bestehenbleiben oder zumindest beachtet werden sollten.
Das Handbuch enthält Beiträge von 32 Autoren, die in der Mehrzahl bereits an der ersten Auflage mitge- wirkt haben. Gegenüber der ersten ist die zweite Auflage um das Schwerbehinderten- recht und die Pflegeversiche- rung erweitert worden. Diese beiden Beiträge bauen auf dem bereits bewährten Mu- ster anderer Beiträge auf, in denen zunächst die Grundla- gen anhand von Definitionen oder Daten vermittelt wer- den, um einen Einstieg zu er- möglichen. Die Darstellung der entscheidenden Gesetz- entwürfe bietet eine gute Möglichkeit, sich den Sinn und Zweck eines Gesetzes durch die entsprechenden Drucksachenbegründungen zu erschließen. Die Grund- sätze des jeweiligen Rechts- gebietes werden mit zahlrei- chen Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung ergänzt.
Trotz der strukturellen Gemeinsamkeiten trägt jeder Beitrag die Handschrift sei- nes Autors. Dies wird unter anderem deutlich in dem überarbeiteten Kapitel zum
Krankenversicherungsrecht, das sich kritisch mit den Strukturen in diesem Bereich auseinandersetzt. Beleuchtet werden die Entwicklungen des Krankenversicherungs- rechts im Prozeß der deut- schen Einheit sowie die Re- formdiskussionen in der Bun- desrepublik Deutschland, die ihr vorläufiges (und kurzfri- stiges) Ende im Gesundheits- strukturgesetz von 1992 fan- den. Ausführlich geht der Beitrag auf die Änderungen ein, die das Gesundheits- strukturgesetz insbesondere auch im Vertragsarztrecht, dem früheren Kassenarzt- recht, mit sich gebracht hat.
Es folgt ein Ausblick auf die künftigen Reformvorstellun- gen der im Gesundheitswesen Beteiligten, wobei der Autor die Prognose wagt, daß die Meinungsunterschiede in der Gesundheitspolitik nicht un- überbrückbar erscheinen, so daß zum 1. Juli 1997 eine weitere Reformstufe in Kraft treten könnte.
Das Handbuch gliedert sich nach dem Aufbau des So- zialgesetzbuches, das mit den Büchern I und X eine Klam- merfunktion zu den Einzel- materien in anderen Büchern geschaffen hat. Teil A des Handbuchs beschäftigt sich mit den Grundlagen und der Geschichte des Sozialrechts, während Teil C die einzelnen Bereiche des Sozialrechts darstellt. Wichtige Themen wie Sozialdatenschutz, Ver- fahrensrecht oder Organisati- on und Selbstverwaltung wer- den in Teil B abgehandelt. In Teil A und Teil D, der das zu- nehmend bedeutsamere in- ternationale Sozialrecht be- handelt, geht es in den Beiträ- gen um die Fragen, die alle Teile des Sozialrechts betref- fen. Das Handbuch ermög- licht den Zugang zu den aktu- ellen Fragen des Sozialrechts und gibt zugleich den nötigen rechtlichen Hintergrund. Da- mit kann es sowohl als Ein- stieg als auch zur Beantwor- tung einzelner Fragen dienen.
Entsprechend weit ist der Be- nutzerkreis.
Barbara Berner, Köln
A-2666 (14) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 42, 18. Oktober 1996
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