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Archiv "Gesundheitskarte: Typisch" (21.10.2005)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 42⏐⏐21. Oktober 2005 AA2861 Leiden“ gewesen bzw. „Per-

sonen vom Leiden zu erlö- sen“, redet wider besseres Wissen. Hitler hatte kein Mit- leid – höchstens mit seinem Schäferhund . . .

Dr. med. Dr. med. dent. Gero Berndt,Bucher Straße 67, 90419 Nürnberg

Cholesterinsenker

Zu dem Beitrag „Atorvastatin ist nicht überlegen“ von Klaus Koch in Heft 37/2005:

Willkürliches Vorgehen

Anscheinend glauben viele Kommentatoren, die sich der- zeit zum IQWiG öffentlich äußern, dass alles, was von dort kommt, schon deshalb wissenschaftlich korrekt sein müsse, weil das Institut auf der Basis eines Gesetzes (§§ 139 a bis c SGB V) gegrün- det wurde. Dabei hat sich das Institut keineswegs „interna- tional anerkannte Regeln auf- erlegt, die die Gefahr von Fehlschlüssen verringern sol- len“, wie Herr Koch schreibt.

Richtig ist, dass das IQWiG am 1. März 2005 die „Version 1.0“ seiner „Methoden“ im Internet publiziert hat (www.

IQWiG.de), welche in totalem Widerspruch zu international anerkannten Regeln stehen.

Das Papier ist jedoch so un- vollständig, windelweich und fehlerhaft formuliert, dass man unter Berufung auf diese

„Methoden“ praktisch jedes beliebige (Wunsch-)Ergebnis

„beweisen“ kann. Dies bedeu- tet, dass die „Methoden“ ge- gen das Widerspruchsfreiheits- prinzip der Wissenschaften verstoßen: aus einer gegebe- nen Aussagenmenge darf un- ter Verwendung der selbst ge- stellten Regeln nicht ein Er- gebnis X, aber auch sein Ge- genteil ableitbar sein. Genau dies ist aber unter Verwen- dung der „Methoden“ in fast beliebigem Umfang möglich.

Wer diese „Methoden“ als biometrischer Laie liest, be- merkt dies nicht sofort; dem Biometriker sträuben sich je- doch schon beim Durchblät- tern die Haare (siehe z. B.

Letzel, H.: IQWiG: „Metho- den“, Version 1.0 vom 1. März 2005. Ein kritischer Kommen- tar. PharmR Heft 7/2005, 312–320). Auch die jetzt ge- wählte Vorgehensweise ist be- merkenswert: Entgegen den selbst gestellten Regeln wurde vorab kein „Berichtsplan“

aufgestellt und auch kein „Vor- bericht“ zur Stellungnahme durch Experten publiziert.

Damit war rein willkürliches Vorgehen möglich. Diese Will- kür bezieht sich z. B. auf die Beschränkung auf die Sekun- där-Prävention, sonst hätten die anonymen Autoren (ist das „Transparenz“?) des Be- richtes nämlich z. B. die End- punkt-orientierten „CARDS“- (Lancet 2004; 364: 685–96) und

„ASCOT“-Studien (Lancet 2003; 361: 1149–58) angeben müssen. Beide schlossen meh- rere Tausend Patienten ein und mussten vorzeitig wegen der großen Überlegenheit von Atorvastatin abgebrochen werden. Insofern dienen die 479 Zitate im Literaturver- zeichnis (Umfang ca. ein Drit- tel des Berichts), von denen jedoch nur 67 tatsächlich im Berichtstext zitiert werden, eher der Desinformation: Die große Zahl von zitierten Ar- beiten (die ein einzelner Mensch gar nicht alle über- prüfen kann) täuscht wissen- schaftliche Exaktheit vor, maskiert aber gleichzeitig, was gar nicht berücksichtigt wurde . . .

Prof. Dr. med. Heinz Letzel, Loisachstraße 64, 82491 Grainau

Gesundheitskarte

Zu der Meldung „Website: Elektroni- sche Gesundheitskarte“ in Heft 37/2005:

Typisch

Der Datenschutz schweigt.

Schläft er? Die ärztliche Schweigepflicht bekommt ein weiteres Loch, wenn die Ge- sundheitskarte eingeführt wird. Hoch lebe die Verwal- tung und die Kontroll-Medizin.

Typisch für Deutschland.

Dr. Marlies Wriede,

Garstedter Weg 53 c, 22453 Hamburg B R I E F E

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