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Archiv "Hormontherapie: Wissenschaftlicher Fehler" (21.10.2005)

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A2860 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 42⏐⏐21. Oktober 2005

B R I E F E

kenhausgeschäftsführer, die Politiker. Dieser Gruppe von Lesern gegenüber habe ich ei- nen ganz anderen Zuruf for- muliert: Lassen Sie Ihre Ärz- tin-Kolleginnen als potenzielle Mütter oder als Ärztin mit Fa- milie nicht als stille Reserve im Regen stehen! Spannen Sie den Schirm über sie auf! Er- kennen Sie an, dass Kinder zu haben eine Bereicherung auch der Arztpersönlichkeit sein kann. Patriarchale, väterliche Strukturen, auch im besten Sinne, kennen wir im Medizin- betrieb. Lassen Sie die mütter- liche Sicht zu! Schaffen Sie Möglichkeiten, in denen für Mütter und Väter Berufstätig- keit als Arzt und Familie gut verbunden werden kann. Er- kennen Sie vor langer Zeit er- worbene Qualifikationen ein- fach an. Fordern Sie nicht jah- relange Vollzeittätigkeit als Voraussetzung für alles Mögli- che. Mütter in der Medizin sind in erster Linie eine Berei- cherung, denn sie haben einen runderen Blick auf die Dinge.

Fördern Sie die Ärztinnen in der ersten Liga, die schwanger mit dem zweiten Kind die Chefarztposition ausfüllen.

Denken Sie unbedingt auch an die Ärztinnen, die nicht die steile Karriere, sondern schlicht eine Berufstätigkeit, die ihrer Qualifikation ent- spricht und ihr und ihrer Fami- lie finanziellen Spielraum er- möglicht, anstrebt. Im DÄ möchte ich Beispiele lesen, wo Ärztinnen ermutigt werden, auch mit Kindern ihren Beruf auszuüben, wo eine 42-jährige Ärztin nach der Kindererzie- hungszeit die nötige Weiterbil- dungsstelle zum Abschluss ih- rer Weiterbildungszeit gefun- den hat, in welchen Kranken- häusern familienkompatible Arbeitszeiten erfolgreich praktiziert werden, welche Kassenärztliche Vereinigung speziell die Niederlassung von Familienfrauen fördern, wie sie das tun und welche finanzi- ellen Mittel sie dafür aufwen- den, was aus den Ärztinnen geworden ist, die die angebo- tenen Wiedereinstiegskurse absolviert haben, wie die Ver- sorgungswerke mit Kinderer- ziehungszeiten zum finanziel-

len Gunsten der Mütter umge- hen . . .

Dr. med. Ilsemarie Horst, Salzstraße 28, 31303 Burgdorf

Hormontherapie

Zu dem Beitrag „Konträre Einschät- zungen“ von Dr. med. Vera Zylka- Menhorn, Klaus Koch und Rüdiger Meyer in Heft 34–35/2005:

Wissenschaftlicher Fehler

Es ist zu begrüßen, dass in der Beurteilung der Östrogensub- stitution in den Wechseljahren allmählich eine sachgerechtere Beurteilung Platz greift, so wie im vorliegenden Artikel. Die in der WHI registrierten Neben- wirkungen treten bei sachge- rechter, maßgeschneiderter Be- handlung in der Praxis nicht auf oder sind extrem selten, daher ist der Nutzen-Risiko-Quotient tatsächlich eindeutig positiv.

Ein fundamentaler wissen- schaftlicher Fehler bezüglich der Beurteilung der WHI-Stu- die wurde dadurch gemacht, dass die Wirkungen und Ne- benwirkungen eines einzigen in der WHI-Studie untersuchten kombinierten oralen Hormon- präparats ganz unkritisch über- tragen wurden auf die Östro- gentherapie überhaupt, und zwar auf alle gebräuchlichen Präparate jeglicher Zusammen- setzung und Applikationsweise, und auf alle anderenorts be- handelten Populationen. Selbst einige ärztliche Gremien und Behörden zogen aus den vor- läufigen und sogleich umstritte- nen Ergebnissen inadäquate und verfrühte Schlussfolgerun- gen und brachten unsinnige Ri- siko-Hochrechnungen. Das De- sign der WHI-Studie war leider extrem praxisfern, zumal bei ei- ner Therapie, die so sehr auf in- dividualisierendem Vorgehen beruht. Die WHI-Population war mit einem mittleren Alter von 63 Jahren (bis 79 Jahre) jenseits aller Indikationen zu einer primären oralen Hor- montherapie und Prävention, die um das 50. Lebensjahr be- ginnen muss.Wertet man die Daten der Frauen in der WHI- Studie zwischen 50 und 60 Jah- ren getrennt aus, so findet sich

keine Zunahme kardiovaskulä- rer Erkrankungen (Koronarer- krankungen, z. B. RR 0,56).

Außerdem waren die Proban- dinnen der WHI keineswegs gesund und hätten größtenteils nie Hormone erhalten dürfen.

Frauen mit Wallungen (Haupt- indikation!) wurden paradoxer- weise wegen der Verblindung aus der Studie ausgeschlossen.

Der Nachweis eines Östrogen- mangels,Voraussetzung jeder Behandlung, wurde nicht ge- führt. Es bestand demnach größtenteils gar keine gesicher- te Indikation zur Substitution mit Östrogenen. Die registrier- ten Nebenwirkungen sind voll den Planern der Studie zuzu- rechnen, da das verwendete Präparat für das Untersu- chungsziel ungeeignet und das Studiendesign fehlerhaft war.

Hier rächte sich, dass man kei- ne Kollegen mit Erfahrungen in der Hormontherapie des Kli- makteriums zugezogen hat. Ich empfehle hierzu die Ad-hoc- Stellungnahmen der nationalen und internationalen Menopau- se-Gesellschaften . . .

Literatur beim Verfasser

Prof. em. Dr. med. C. Lauritzen, Alpenstraße 49, 89075 Ulm

Psychiater

Zu dem Beitrag „Psychiater im Natio- nalsozialismus: Herren über Leben und Tod“ von Antke Tammen in Heft 36/2005:

Falscher Eindruck

Si tacuisses – ich meine der Artikel wäre besser weder

(so) geschrieben noch (ausge- rechnet) im DÄ veröffent- licht worden. Es geht da um eine Veranstaltung des evan- gelischen Kirchentages in Hannover, anlässlich dessen das Thema Nazi-„Euthana- sie“ und Zwangssterilisation

„in das Bewusstsein der Kir- che gerückt“ wurde – nach immerhin 65 Jahren. Wenn im Zusammenhang mit NS-The- men Gedenkstunden, mehr oder weniger salbungsvoll, mit und ohne musikalischen Rahmen, abgehalten werden, klingeln vielen Verwandten und Bekannten der Opfer die Ohren. Der Artikel vermittelt den Eindruck, die evangeli- sche Kirche mit ihrem pro- blematischen Obrigkeitsver- ständnis seinerzeit sei schie- res Opfer des Nationalsozia- lismus gewesen. Zu 90 Pro- zent nicht. Und wenn bei ei- ner solchen Betroffenheits- veranstaltung lediglich „eine breite Öffentlichkeit herge- stellt“ wurde, ohne gleichzei- tig die eigene Schuld des Wegsehens, Weghörens we- nigstens anklingen zu lassen, so wäre es ehrlicher, auf sol- che wohlfeilen Gedenkstun- den zu verzichten. Auch die Wortwahl der zitierten Red- ner ist fragwürdig. Es ging zur NS-Zeit im Zusammenhang mit dem Rassenwahn nie um lediglich „medizinische Verir- rungen“, sondern um Verbre- chen – auch nach der damali- gen nominellen Gesetzeslage.

Und wer heute noch behaup- tet, die Intention zum Mor- den an Hilflosen sei die „Er- lösung der Gesellschaft vom

Foto:Andreas Spengler

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 42⏐⏐21. Oktober 2005 AA2861 Leiden“ gewesen bzw. „Per-

sonen vom Leiden zu erlö- sen“, redet wider besseres Wissen. Hitler hatte kein Mit- leid – höchstens mit seinem Schäferhund . . .

Dr. med. Dr. med. dent. Gero Berndt,Bucher Straße 67, 90419 Nürnberg

Cholesterinsenker

Zu dem Beitrag „Atorvastatin ist nicht überlegen“ von Klaus Koch in Heft 37/2005:

Willkürliches Vorgehen

Anscheinend glauben viele Kommentatoren, die sich der- zeit zum IQWiG öffentlich äußern, dass alles, was von dort kommt, schon deshalb wissenschaftlich korrekt sein müsse, weil das Institut auf der Basis eines Gesetzes (§§ 139 a bis c SGB V) gegrün- det wurde. Dabei hat sich das Institut keineswegs „interna- tional anerkannte Regeln auf- erlegt, die die Gefahr von Fehlschlüssen verringern sol- len“, wie Herr Koch schreibt.

Richtig ist, dass das IQWiG am 1. März 2005 die „Version 1.0“ seiner „Methoden“ im Internet publiziert hat (www.

IQWiG.de), welche in totalem Widerspruch zu international anerkannten Regeln stehen.

Das Papier ist jedoch so un- vollständig, windelweich und fehlerhaft formuliert, dass man unter Berufung auf diese

„Methoden“ praktisch jedes beliebige (Wunsch-)Ergebnis

„beweisen“ kann. Dies bedeu- tet, dass die „Methoden“ ge- gen das Widerspruchsfreiheits- prinzip der Wissenschaften verstoßen: aus einer gegebe- nen Aussagenmenge darf un- ter Verwendung der selbst ge- stellten Regeln nicht ein Er- gebnis X, aber auch sein Ge- genteil ableitbar sein. Genau dies ist aber unter Verwen- dung der „Methoden“ in fast beliebigem Umfang möglich.

Wer diese „Methoden“ als biometrischer Laie liest, be- merkt dies nicht sofort; dem Biometriker sträuben sich je- doch schon beim Durchblät- tern die Haare (siehe z. B.

Letzel, H.: IQWiG: „Metho- den“, Version 1.0 vom 1. März 2005. Ein kritischer Kommen- tar. PharmR Heft 7/2005, 312–320). Auch die jetzt ge- wählte Vorgehensweise ist be- merkenswert: Entgegen den selbst gestellten Regeln wurde vorab kein „Berichtsplan“

aufgestellt und auch kein „Vor- bericht“ zur Stellungnahme durch Experten publiziert.

Damit war rein willkürliches Vorgehen möglich. Diese Will- kür bezieht sich z. B. auf die Beschränkung auf die Sekun- där-Prävention, sonst hätten die anonymen Autoren (ist das „Transparenz“?) des Be- richtes nämlich z. B. die End- punkt-orientierten „CARDS“- (Lancet 2004; 364: 685–96) und

„ASCOT“-Studien (Lancet 2003; 361: 1149–58) angeben müssen. Beide schlossen meh- rere Tausend Patienten ein und mussten vorzeitig wegen der großen Überlegenheit von Atorvastatin abgebrochen werden. Insofern dienen die 479 Zitate im Literaturver- zeichnis (Umfang ca. ein Drit- tel des Berichts), von denen jedoch nur 67 tatsächlich im Berichtstext zitiert werden, eher der Desinformation: Die große Zahl von zitierten Ar- beiten (die ein einzelner Mensch gar nicht alle über- prüfen kann) täuscht wissen- schaftliche Exaktheit vor, maskiert aber gleichzeitig, was gar nicht berücksichtigt wurde . . .

Prof. Dr. med. Heinz Letzel, Loisachstraße 64, 82491 Grainau

Gesundheitskarte

Zu der Meldung „Website: Elektroni- sche Gesundheitskarte“ in Heft 37/2005:

Typisch

Der Datenschutz schweigt.

Schläft er? Die ärztliche Schweigepflicht bekommt ein weiteres Loch, wenn die Ge- sundheitskarte eingeführt wird. Hoch lebe die Verwal- tung und die Kontroll-Medizin.

Typisch für Deutschland.

Dr. Marlies Wriede,

Garstedter Weg 53 c, 22453 Hamburg B R I E F E

Referenzen

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