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1 DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. Die wissenschaftliche Gesellschaft der Augenärzte Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

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DOG

1

Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V.

Die wissenschaftliche Gesellschaft der Augenärzte

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

Zertifikat von DOG und BVA

Ophthalmopathologie in der Augenheilkunde Regelungen zu Vergabe und Erwerb

1. Definition

DOG und BVA bescheinigen Fachärztinnen und Fachärzten der Augenheilkunde mit einem Zertifikat, dass sie sich in Ergänzung zur Facharztkompetenz der Augenheilkunde besondere Qualifikationen in der Ophthalmopathologie erworben haben.

2. Ziel

Objektiver Nachweis einer besonders hohen theoretischen und praktischen Kompetenz in der Beurteilung ophthalmopathologischer Gewebe.

3. Voraussetzung zum Erwerb des Zertifikats

1. Facharztanerkennung im Fachgebiet der AugenheilkundeFacharzt für Augenheilkunde 2. Regelmäßige ophthalmopathologische Tätigkeit für mind. 5 Jahre

(Nachweis/Bescheinigung durch Laborleiter oder Klinik-/Institutsleiter) 3. (Mit-)Befundung von mindestens 200 Präparaten/Jahr

(Nachweis/Bescheinigung durch Laborleiter oder Klinik-/Institutsleiter)

4. Weiterbildung in Form von Teilnahme an der DOP (mind. 3x aktiv mit eigenem Fall) 5. Besuch des Kurses Ophthalmopathologie auf der AAD oder EVER oder des Münchner

Grundlagenkurses (Ausnahme:Ophthalmopathologische Tätigkeit seit mehr als 10 Jahren. In diesem Fall Nachweis/Bescheinigung durch Klinik-/Institutsleiter)

4. entfällt

5. Antragstellung

Das Zertifikat "Ophthalmopathologie in der Augenheilkunde" wird nur auf Antrag vergeben. Anträge sind mit allen erforderlichen Nachweisen zu Händen des Schriftführers der DOG bei der Geschäftsstelle der DOG, Platenstr.1, 80336 München einzureichen. Die Nachweise über die regelmäßige

ophthalmopathologische Tätigkeit sind schriftlich von Laborleiter oder Klinik-/Institutsleiter im Sinne dieser Regelung zu unterzeichnen. Teil der Bestätigung muss die Versicherung des Laborleiters oder Klinik- /Institutsleiters sein, dass der Antragsteller die Voraussetzungen im Sinne der vorstehenden Regelungen erfüllt. Die Antragstellung kann auch in elektronischer Form an Geschaeftsstelle@dog.org erfolgen.

6. Bearbeitungsgebühr

Die Gebühr für das Zertifikat beträgt € 150,00 für DOG-Mitglieder bzw. BVA Mitglieder und € 250,00 für Nichtmitglieder. Mit dem Antrag ist ein Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr auf das Konto BIC DE68 6725 0020 0004 0094 44, BIC: SOLADES1HDB, Sparkasse Heidelberg einzureichen. Der Verwendungszweck der Überweisung muss den Nachnamen des Antragsstellers, die DOG

Mitgliedsnummer bzw. die BVA Mitgliedsnummer (soweit zutreffend) und den Zusatz „Zertifikat“ enthalten.

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DOG

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Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V.

Die wissenschaftliche Gesellschaft der Augenärzte

Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V.

7. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass dieses Zertifikat nur entsprechend der ärztlichen Berufsordnung (z.B.

Praxisschilder, Briefköpfe, Drucksachen, Internet und andere für die Öffentlichkeit bestimmte Medien) geführt werden darf, und dass diese Führung in der Regel nur sehr eingeschränkt möglich ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Landesärztekammer.

DOG Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft München, 9.6.2009, überarbeitet 12.03.2010

Referenzen

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