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Die neue TRBA 400 – Neue Wege bei der Gefährdungsbeurteilung

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Academic year: 2022

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Die neue TRBA 400 – Neue Wege bei der Gefährdungsbeurteilung

Stefan Mayer BGHW und Gunter Linsel BAuA

(2)

Novellierte Biostoffverordnung

 Wegfall der Schutzstufenzuordnung für alle Branchen außerhalb der Versuchstierhaltung, von Laboratorien, der Biotechnologie und

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

 Stärkere Beachtung der sensibilisierenden und toxischen Wirkungen

 Berücksichtigung psychischer Belastung (EU RL 2010/32)

(3)

Gefährdungsbeurteilung Biostoffe

3 Linsel 04/2017

Psyche Psyche

(4)

Nicht-Schutzstufentätigkeiten

Tätigkeiten mit Biostoffen, die nicht in

Laboren, Versuchstierhaltungen, Biotechnologie oder in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes ausgeübt werden

Charakteristika der Exposition:

• komplexe, zeitlich und örtlich variable und oft im Detail unbekannte Biostoffe – umfassende Expositionserfassung unmöglich

• Infektiöse, sensibilisierende und toxische Wirkungen gleichberechtigt

• In der Regel werden nur Surrogat-Marker oder Summenparameter bestimmt, aber nicht die eigentlichen Infektionserreger, Allergene oder Toxine

Konventionen

(5)

Linsel 04/2017

Keine oder eine vernachlässigbare Infektionsgefährdung

 Biostoffe der Risikogruppen 1 oder 2 kommen vor, die Exposition aber ist unwahrscheinlich oder gering

oder

 Eine Exposition gegenüber Biostoffen der Risikogruppen 1 oder 2 besteht, aber keine Erkenntnisse zum Auftreten berufsbedingter

Infektionskrankheiten

Infektionsgefährdung vorhanden

 Eine Exposition gegenüber Biostoffen der Risikogruppen 1 oder 2 besteht und Erkenntnisse zum Auftreten berufsbedingter Infektionskrankheiten liegen vor

oder

 mit einer Exposition gegenüber Biostoffen der Risikogruppe 3 ist zu rechnen

5

Konvention zur Infektionsgefährdung

(6)

Anforderungen an Schutzmaßnahmen:

Keine oder eine vernachlässigbare Infektionsgefährdung

 Allgemeine Hygienemaßnahmen gem. § 9 Abs.1 BioStoffV

Infektionsgefährdung vorhanden

 Minimierung,

 bei Vorhandensein von RG 3 Erregern sichere Verhinderung der Exposition

Konvention zur Infektionsgefährdung

(7)

7

• Risikogruppe 2 Bakterien in

Sortierkabinen

Gefährdungsbeurteilung Papierrecycling

Gattung / Art Wirkung

Actinomyces spp. EAA ? Acinetobacter spp.

Aerococcus viridans

Alcaligenes faecalis sub.

faecalis

Citrobacter youngae Enterobacter spp.

Wund- und andere Infektionen bei

Abwehrgeschwächten

Shigella spp. Ruhr

Klebsiella spp. Lungenentzündungen bei Abwehrgeschwächten Staphylococcus spp. Hautabzesse

Pantoea spp.

Proteus mirabilis

Infektionen bei

Abwehrgeschwächten

?

 Literatur o.B.

 Fragebogen o.B.

Bewertung

(8)

 Konvention: 3 Expositionsstufen für luftgetragene Biostoffe o Erhöht

o Hoch

o Sehr hoch

 Anwendbar auf Biostoffe mit sensibilisierendem oder toxischem Potenzial o unter repräsentativen Arbeitsplatzbedingungen

o mit Standardmessverfahren

o Repräsentative Hintergrundbelastung

 Schimmelpilze

 Endotoxine

 … (Gesamtzellzahl, Actinomyzeten,…)

Gefährdung = f (Exposition, Dauer, Häufigkeit)

Konvention zu sensibilisierenden und

toxischen Gefährdungen

(9)

Linsel 04/2017

 Luftgetragene Schimmelpilze (IFA 9420) o Hintergrund, 1,5x10³ KBE/m³ o Erhöht, 104-105 KBE/m³ o Hoch, 105-106 KBE/m³ o Sehr hoch, > 106 KBE/m³

 Luftgetragene Endotoxine (IFA 9450) o Hintergrund, 7 EU/m³

o Erhöht, 102-103 EU/m³ o Hoch, 103-104 EU/m³ o Sehr hoch, > 104 EU/m³

9

Gefährdung = f (Exposition, Dauer, Häufigkeit)

Konvention zu sensibilisierenden und

toxischen Gefährdungen

(10)

 Materialeigenschaften

 Tätigkeitsbezogene Faktoren

 Arbeitsplatzbezogene Faktoren

Gefährdung = f (Exposition, Dauer, Häufigkeit) (Alternativ ohne Messwerte)

Konvention zu sensibilisierenden und toxischen Gefährdungen

Erhöht Tätigkeiten mit Materialien, die Biostoffe enthalten, mit Biostoffen kontaminiert oder besiedelt sind

Hoch Naturrohprodukte, Aerosolbildung

Sehr hoch Unmittelbarer Kontakt Geschlossenen Räume

(11)

Linsel 04/2017

Dauer

Häufigkeit

bis 2 h pro Arbeitstag länger als 2 h pro Arbeitstag

weniger als 30 d/a kurz mittel

mehr als 30 d/a mittel lang

11

Gefährdung = f (Exposition, Dauer, Häufigkeit)

Konvention zu sensibilisierenden und

toxischen Gefährdungen

(12)

Expositions -stufe

Dauer/

Häufigkeit

Erhöht Hoch Sehr hoch

kurz Erhöhte

Gefährdung

Erhöhte Gefährdung

Hohe Gefährdung

mittel Erhöhte

Gefährdung

Hohe Gefährdung

Hohe Gefährdung

lang Erhöhte

Gefährdung

Hohe Gefährdung

Sehr hohe Gefährdung Gefährdung = f (Exposition, Dauer, Häufigkeit)

Konvention zu sensibilisierenden und

toxischen Gefährdungen

(13)

Linsel 04/2017 13

Anforderungen an Schutzmaßnahmen:

Erhöhte Gefährdung

 Hygiene und organisatorische Maßnahmen

 Prüfen, ob technische und bauliche Maßnahmen angemessen sind

 PSA kann erforderlich sein

Hohe Gefährdung

 Hygiene und technische und organisatorische Maßnahmen, so dass Exposition verhindert oder mindestens um eine Gefährdungsstufe verringert wird

 Ggf.PSA zur Verfügung stellen

Sehr hohe Gefährdung

 Hygiene und technische und organisatorische Maßnahmen, so dass Exposition verhindert oder mindestens um zwei Gefährdungsstufen verringert wird

 Ggf. PSA zur Verfügung stellen

Konvention zu sensibilisierenden und

toxischen Gefährdungen

(14)

Gefährdungsbeurteilung Biostoffe

Psyche Psyche

(15)

Gefährdungsbeurteilung Biostoffe

- Beeinflussung durch psychische Faktoren -

15 Linsel 04/2017

Tätigkeiten mit Biostoffen

Infektionsgefährdung Sensibilisierende

Gefährdung Toxische Gefährdung Akut wirkende psychische Belastung

• Erhöhte Gefahr von Unfällen und Fehlhandlungen

Über eine längere Zeit wirkende psychische Belastung

• Beeinflussung des Immunsystems (Psycho-Neuro-Immunologie)

 

 

(Nadelstichverletzung)

(Immunsuppression) (Immunmodulation?)

(Vernachl. von Arbeitsschutz)

(16)

Mitglieder des Arbeitskreises TRBA 400

H. Beck*, Universitätsklinikum Heidelberg Dr. B. Beermann*, BAuA

Prof. Dr. J. Bünger, IPA Bochum Dr. H. Döhler, Sächsisches

Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Dr. C. Felten, BG Verkehr

Dr. G. Förster*, Volkswagen AG Prof. Dr. G. Güzel-Freudenstein, Hochschule Fulda

Dr. U. Jäckel, BAuA

Dr. A. Kolk, IFA Sankt Augustin

Dr. G. Linsel*, BAuA Dr. S. Mayer*, BGHW Dr. G. Meyer, BG Verkehr Dr. M. Müller, Bayer AG S. Niemeyer*, BMAS

Dr. H. von Schwarzkopf*, Bremen Dr. U. Swida*, Amt f. Arbeitsschutz Hamburg

Dr. I. Warfolomeow, BGHM

* AG Psyche

Referenzen

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