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Archiv "Apotheken: Sonntags Öffnen erlaubt" (25.01.2002)

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Apotheken

Sonntags Öffnen erlaubt

Entscheidung des Bundes- verfassungsgerichts

A

potheken dürfen ab sofort wie andere Einzelhandels- geschäfte auch an vier Sonnta- gen im Jahr öffnen. Das ent- schied das Bundesverfas- sungsgericht (BVG) in Karls- ruhe. Das Öffnungsverbot für Apotheken im Ladenschluss- gesetz wurde von den Rich- tern für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Nach Ansicht des BVG engt das Verbot die Berufsfreiheit von Apothe- kern unverhältnismäßig stark ein. Zudem seien Interessen der Apotheker höher zu be- werten als der Schutz der An- gestellten vor überlangen Ar- beitszeiten (1 BvR 1236/99).

Der Gesetzgeber hatte das

Öffnungsverbot mit gesund- heitspolitischen Gründen, dem Schutz der Mitarbeiter und des Systems der Dienst- bereitschaft von Apotheken rund um die Uhr begründet.

Das BVG entsprach mit dem Urteil nun der Verfassungsbe- schwerde einer Apothekerin aus Ettlingen bei Karlsruhe.

Die Geschäftsfrau war von ei- nem Berufsgericht zu einer

D

eutschland sei es gelun- gen, wieder Anschluss an die Spitze der inter- nationalen Forschungsan- strengungen zu finden, sagte Bundesforschungs- ministerin Edelgard Bul- mahn (SPD) am 16. Januar in Berlin. Bei der Genom- forschung liege Deutsch- land sogar weltweit an zwei- ter Stelle.

Zuvor hatte das Bundes- kabinett den alle vier Jah- re veröffentlichten „Fakten- bericht Forschung“ verab- schiedet. Danach hat Deutsch- land die Ausgaben für For- schung und Entwicklung von 1998 bis 2000 um zwölf Pro- zent gesteigert. Das Bundes- forschungsministerium förder- te besonders die Biotech- nologie, Informationstechnik und Gesundheitsforschung.

Bis 2002 soll der Zuwachs 19 Prozent betragen. Die Ausga- ben für Forschung und Ent- wicklung lagen nach Angaben von Bulmahn im Jahr 2000 bei 50 Milliarden A. Der For-

schungsanteil am Bruttoin- landsprodukt stieg auf 2,46 Prozent. Damit habe Deutsch- land wieder zu Japan (3,4 Prozent) und den USA (2,64 Prozent) aufgeschlossen. Bul- mahn verwies zudem auf die weiter verbesserten Rahmen- bedingungen für die For- schung: die Bündelung von wissenschaftlichen Kompeten- zen, die Umstellung der Helm- holtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren auf wett- bewerbsorientierte Projektför- derung und die Dienstrechts- reform.

A K T U E L L

A

A152 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 4½½½½25. Januar 2002

Embryonale Stammzellen

Ministerinnen weiter uneins

Däubler-Gmelin und Bulmahn legen sich für Abstimmung fest.

K

urz vor der Entscheidung im Bundestag über den Import embryonaler Stammzellen haben Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und Bundesfor- schungsministerin Edelgard Bul- mahn ihre unterschiedlichen Standpunkte bekräftigt und sich auf ein Abstimmungsverhalten festgelegt.

Däubler-Gmelin erklärte, sie werde einen Antrag unterstützen, der die Verhinderung des Stamm- zellenimports zum Ziel habe. Sie äußerte schwerwiegende ethische

Bedenken. Auch für die importierten Stammzellen seien Embryonen getötet worden, erklärte sie.

Bulmahn kündigte dagegen an, sie werde für den Antrag ihrer Parteifreundin Margot von Renesse stimmen. Darin wird gefordert, den Import bereits bestehender Zelllinien aus dem Ausland zu erlauben. Die Forschung an diesen Zellen müsse aber strengen Auflagen genügen, betonte Bulmahn.

Geldbuße von 1 000 DM (rund 511 A) verurteilt worden, weil sie ihre Apotheke trotz des Verbots an einem verkaufsof- fenen Sonntag geöffnet hatte.

Das BVG wertete das ge- setzliche Öffnungsverbot als

unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Frau, da andere Geschäftsinhaber selbst entscheiden könnten, ob die Kosten einer Sonn- tagsöffnung den Nutzen recht- fertigten. Zudem würden die Angestellten durch die Mehr- arbeit nicht übermäßig bela- stet, weil Geschäfte am Sams- tag vor verkaufsoffenen Sonn- tagen früher schließen müss- ten und sich die zusätzliche Arbeitszeit auf drei Stunden je Wochenende beschränke.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbän- de ABDA begrüßte die Ent- scheidung der Verfassungshü- ter. Den Bürgern sei schon seit längerem kaum noch ver- mittelbar, warum Apotheken geschlossen blieben, während der gesamte Einzelhandel sei- ne Geschäfte öffne.

Forschung

Faktenbericht 2002 vorgelegt

Bulmahn zog positive Bilanz.

Apotheker dürfen künftig wie die Einzelhändler ihr Geschäft an

vier Sonntagen im Jahr öffnen. Foto: ABDA

Herta Däubler-Gmelin

Bulmahn: Anschluss an internationale Spitzenforschung gelungen Foto: dpa

Foto: ddp

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