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Archiv "Höhere Sozialleistungen auch für Freiberufler" (02.02.1978)

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Bericht und Meinung

Höhere Sozialleistungen auch für Freiberufler

Gleichzeitig mit dem Inkraftreten des neuen Arbeitsgesetzbuches am 1. Januar 1978, das Arbeitern und Angestellten unter anderem Verbesserungen beim Kranken- geld gebracht hat, sind Erhöhun- gen der Leistungen bei der „Staat- lichen Versicherung der DDR" in Kraft getreten, von denen neben den Mitgliedern von Genossen- schaften auch Freiberufler profi- tieren.

Für Arbeiter und Angestellte wird nunmehr ein Krankengeld von 90 Prozent des Nettodurchschnitts- verdienstes bis zu einer Krank- heitsdauer von 6 Wochen im Ka- lenderjahr aus der Sozialversiche- rung gezahlt. Bisher betrug das Krankengeld nur 50 Prozent des beitragspflichtigen Durchschnitts- verdienstes (also höchstens 300 Mark monatlich) und mußte vom Betrieb durch einen Lohnaus- gleich auf 90 Prozent des Netto- verdienstes angehoben werden.

Die zeitliche Begrenzung von sechs Wochen entfällt bei Arbeits- unfähigkeit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit; in diesen Fällen wird das Krankengeld bis zu 78 Wochen lang gezahlt.

Ein erhöhtes Krankengeld über die Sechs-Wochen-Grenze hinaus er- hielten bisher die Mitglieder der freiwilligen Zusatzrentenversiche- rung bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder bis zur Be-

rentung sowie Arbeiter und Ange- stellte mit mindestens zwei Kin- dern, deren monatlicher Brutto- verdienst 600 Mark übersteigt, die aber nicht der freiwilligen Zusatz- rentenversicherung angehören, bis zur 13. Krankheitswoche. Für diese letzte Gruppe wird jetzt bis zu 78 Wochen lang ein Kranken- geld zwischen 65 und 90 Prozent des Nettodurchschnittsverdien- stes je nach der Kinderzahl gezahlt.

An die Stelle des bisherigen Haus- geldes bei stationärer Behandlung

sowie bei Kuren (80 Prozent des Krankengeldes) tritt jetzt das volle Krankengeld.

Diese gleichen Verbesserungen erhalten nach einer Verordnung über die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR auch die Mitglieder von Pro- duktionsgenossenschaften sowie Mitglieder der Kollegien der Rechtsanwälte, Handwerker und andere selbständig beziehungs- weise freiberuflich Tätige, die bei der Staatlichen Versicherung so- zialversichert sind. Ferner gelten diese Erhöhungen für die in eige- ner Praxis tätigen Ärzte, Zahnärz- te, Tierärzte und freiberuflich täti- gen Kultur- und Kunstschaffen- den, die bei der Sozialversiche- rung der Arbeiter und Angestellten pflichtversichert sind.

In seiner Berichterstattung teilt das „Neue Deutschland" nur ganz am Rande mit, daß zwar der So- zialversicherungsbeitrag der Ver- sicherten (10 Prozent des Arbeits- verdienstes bis zu 600 Mark mo- natlich) unverändert bleibt, aber der Anteil der Betriebe und Genos- senschaften von bisher ebenfalls 10 Prozent auf 12,5 Prozent her- aufgesetzt wird. gb

Knapp 3000 Ärzte in Berlin-Ost

Ende 1977 waren in Berlin-Ost rund 2950 Ärzte, 580 Zahnärzte und 31 000 weitere Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens tätig, wie das „Neue Deutschland"

in einer Übersicht mitteilte. Am Stichtag gab es 28 stationäre und 1035 ambulante Einrichtungen un- ter ihnen 119 Polikliniken und Ambulatorien.

Die für die medizinische Betreu- ung der Ostberliner Bevölkerung zur Verfügung stehenden Mittel stiegen 1977 im Vergleich zum Vorjahr um 6,7 Prozent auf 588,7 Millionen Mark. Aus staatlichen Mitteln wurden für eine vierköpfi- ge Familie 2145 Mark für den Ge- sundheitsschutz ausgegeben. gb

FRANKREICH

Vorsorge senkt Kindersterblichkeit

Die perinatale Kindersterblichkeit ist in Frankreich von 24 je 1000 Lebendgeburten im Jahr 1970 ge- sunken auf 18,2 pro 1000 in 1975 und 16,7 pro 1000 in 1976. Dies teilte die Staatssekretärin für Ge- sundheit und Sozialversicherung, Madame Missoffe, in einem Vor- trag mit, der eine neue Aufklä- rungskampagne in mehreren nordfranzösischen Departements eröffnen sollte. Damit sei, so er- klärte sie, das Ziel, das man sich bei der Bekämpfung der Kinder- sterblichkeit gesetzt habe, schnel- ler erreicht worden als vorgesehen

— die beim Beginn von Aufklä- rungs- und Vorsorgeprogrammen für 1980 als Ziel gesetzte Zahl wur- de bereits 1975 erreicht. Man will jetzt versuchen, im Jahre 1980 die Kindersterblichkeit auf 14 pro 1000 zu senken.

Die Entwicklung dieser Zahl geht parallel mit den vermehrten Inan- spruchnahmen der angebotenen Vorsorgeuntersuchungen. Im Jah- re 1976 haben 60 Prozent der Schwangeren mehr als vier Vor- sorgeuntersuchungen in An- spruch genommen; 1972 waren es erst 49 Prozent. Statt 51 Prozent in 1972 haben 1976 71 Prozent der Schwangeren mindestens einmal einen Arzt aufgesucht. Praktisch alle Kinder werden heute von ei- nem Arzt noch in der „Maternitö", also dem Entbindungsspital, un- tersucht; in Zweidrittel der Fälle handelt es sich um einen Pädiater.

Am größten sei das Risiko nach wie vor bei berufstätigen Frauen, weswegen die französische Regie- rung hier weitere Maßnahmen plant. Arbeitgebern soll es verbo- ten werden, bei beschäftigten Frauen oder auch bei Stellenbe- werberinnen nach Schwanger- schaft zu fragen; die Schonfrist vor der Geburt soll bei medizini- scher Indikation um zwei Wochen verlängert werden. CM AUS DER DDR AUS ALLER WELT

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 5 vom 2. Februar 1978 223

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