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Archiv "Berufsunfähigkeit: Schriftlich festhalten" (13.02.2004)

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Urteil

Kränkelnd in den Urlaub

Ein Versicherter hat auch dann Anspruch auf Leistungen aus einer Auslandsreisekrankenver- sicherung, wenn er bereits vor Reiseantritt akut erkrankt war oder noch an den Folgen eines Unfalls laborierte. Mit diesem Spruch hat der Bundesgerichts- hof eine Versicherung ausge- bremst, die bislang die Ko- stenerstattung für eben jene Fälle ausgeschlossen hatte. (Az.:

BGH IV ZR 109/93)

„Jetzt muss man nicht mehr wegen eines kränkelnden Mit- reisenden die Urlaubspläne streichen“, betont der Bundes- verband Deutscher Versiche- rungskaufleute (BVK). „Wenn sich die Versicherung später mit einer Kostenerstattung ziert, braucht man nur einen Anwalt mit dem richtigen Aktenzei- chen zu bewaffnen.“

Die Begründung des Ge- richts: Wenn die Auslandsreise- krankenversicherung vor Ver- tragsbeginn auf eine Risiko- prüfung (also einer ärztlichen Untersuchung des Gesund- heitszustandes des Versicher- ten) verzichtet, erhält sie damit nicht automatisch das Recht, sich Risikoausschlüsse (also et- waige Gründe zur Zahlungs- verweigerung) unterschreiben zu lassen.

Die Auslandsreisekranken- versicherung ist empfehlens- wert, weil die Gesetzliche Kran- kenversicherung im Ausland ge- zahlte Behandlungskosten nicht erstattet. Nicht nur Operations- kosten können tiefe Löcher in das Konto reißen, sondern auch Sonderrückflüge, die aus medi- zinischen Gründen nötig wer- den. Ein Sonderflug von Mallor- ca zurück kann beispielsweise im Einzelfall mehr als 15 000 Euro kosten. Die Kosten für eine Aus- landsreisekrankenversicherung halten sich in Grenzen: Die Po- lice kostet zwischen sieben und zehn Euro pro Jahr. rco

Berufsunfähigkeit

Schriftlich festhalten

Wer eine Berufsunfähigkeitsver- sicherung abschließt, sollte seine Vorerkrankungen schriftlich an- geben. Denn mündliche Anga- ben gegenüber dem Versiche- rungsvermittler können zu ei- nem Verlust des Versicherungs- schutzes führen. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 1 U 96/02).

Im vorliegenden Fall woll- te sich eine Frau gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit versichern. Sie wurde bereits bei Abschluss wegen psychi- scher und körperlicher Pro- bleme ärztlich behandelt. Im Versicherungsvertrag vernein- te sie jedoch alle Fragen be- züglich gesundheitlicher Ein- schränkungen. Sechs Jahre spä- ter wollte sie wegen einer De- pression Leistungen aus der Be- rufsunfähigkeitsversicherung be-

ziehen. Das Versicherungsun- ternehmen focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Klage war erfolgreich, obwohl die Frau erklärte, dem Versicherungsvertreter von ih- ren Vorerkrankungen erzählt

zu haben. rco

Eis und Schnee

Blindflug

Autofahrer, die bei Eis und Schnee nur ein Guckloch frei- kratzen, riskieren im Falle eines Unfalls ihren Kaskoversiche- rungsschutz. Selbst dann, wenn ein anderer den Unfall verur- sachte – etwa durch Missach- tung einer roten Ampel –, muss sich der Fahrer eventuell ein Mitverschulden anrechnen las- sen. „Viele Autofahrer nehmen sich aber leider nicht die Zeit, vor Fahrtbeginn für klare Sicht zu sorgen“, sagt ein Sprecher der Hamburger Polizei. rco Versicherungen

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