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Bezug: Schreiben des Landesbeauftragten vom 20

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Anlage 3

Anhörung vor der Enquete-Kommission des Landtages von Sachsen-Anhalt zum The- ma: „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen – bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ vom 7. November 2014

Kernempfehlungen des Landesbeauftragten zum Schwerpunkt 3 des Einset- zungsbeschlusses „E-Government-Strategie“ unter den Gesichtspunkten des Da- tenschutzes und der Informationsfreiheit

Dieser Text entspricht Vorlage 17, Ausschuss-Drs. 6/E07/7 vom 07.11.2014

1. Das geplante Landesorganisationsgesetz, das eine E- und Open-Government- Regelung für die Landesverwaltung verlangt, sollte zügig verabschiedet werden.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014, Vortrag des Landesbeauftragten vor dem CDU Wirtschaftsrat am 11. September 2014.

2. Ein Landes-E-Government-Gesetz – als Ausdruck einer modernen Verwaltung – sollte noch in der sechsten Legislaturperiode verabschiedet werden.

Bezug:

Stellungnahme des Landesbeauftragten zur Anhörung am 19. April 2013 vor der Enquete-Kommission;

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014; Umsetzungsplan der Landesregierung zur IT- Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 vom 20. Mai 2014, Nr. 1.

3. Mit der Einführung der elektronischen Akte sollte zügig begonnen werden, denn sie ist eine Grundvoraussetzung für E- und Open-Government.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014; Umsetzungsplan der Landesregierung zur IT- Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 vom 20. Mai 2014, Nr. 14.

4. Mit dem Aufbau des von der Landesregierung im Masterplan Landesportal 2014- 2016 beschlossenen Informationsregisters sollte planmäßig zum 1. Januar 2015 begonnen werden.

a) Das Informationsregister ist als Kernprojekt in den Umsetzungsplan der

„Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020“ aufzunehmen.

b) Das Informationsregister bedarf einer gesetzlichen Regelung.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014, vom 26. August 2014 sowie vom 2. Juli 2013 einschließlich Positionspapier und Entschließung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten zu Open Data vom 27. Juni 2013; Masterplan Landesportal 2014-2016; Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta.

5. Sachsen-Anhalt braucht mit Blick auf die PSI-Richtlinie und das Informations- weiterverwendungsgesetz sowohl eine Open-Data- als auch eine Open- Government-Strategie. Die „Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020“ ist im Bereich des E-Governments fortzuschreiben und um eine Open-Government-Strategie zu erweitern. Dazu ist die Strategie selbst und nicht nur der Umsetzungsplan an- zupassen.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014 sowie vom 2. Juli 2013 einschließlich Positions- papier und Entschließung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten zu Open Data vom 27.

Juni 2013.

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6. Die einzelnen IKT-Strategien der mittlerweile vier Dataport-Kern-Trägerländer sollten unter Einbeziehung des zentralen IT-Dienstleisters Dataport untereinan- der abgestimmt werden.

Bezug:

Vortrag des Landesbeauftragten vor dem CDU Wirtschaftsrat am 11. September 2014.

7. Die Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich von E- und Open-Government sollte hinsichtlich der Programme der Bundesregierung ausgebaut werden.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014; Digitale Agenda 2014-2017; Programm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung nebst den dazugehörigen Eckpunkten; Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta.

8. In diesem Zusammenhang sollte die Rahmenvereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden zum E-Government um konkrete Maßnahmen ergänzt werden.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014; Digitale Agenda 2014-2017 sowie dem Pro- gramm „Digitale Verwaltung 2020“ der Bundesregierung nebst den dazugehörigen Eckpunkten.

9. Die verschlüsselte elektronische Kommunikation zwischen der Wirtschaft, den Bürgern und der Verwaltung, aber auch innerhalb der Verwaltung darf nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Eine verpflichtende Regelung gehört ins Landes- E-Government-Gesetz.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014, Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26. Februar 2013, Az.: KVZ 57/12; vgl. auch Beschluss des Landtags „Vertrauliche Kommunikation fördern“, LT-Drs.

6/3532.

10. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz und der elektro- nische Rechtsverkehr in der Verwaltung des Landes müssen aufeinander abge- stimmt werden.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014.

11. Die Landesleitlinie zur Informationssicherheit muss zügig verabschiedet werden.

Sie bildet eine der Grundvoraussetzungen zum Anschluss des Landes Sachsen- Anhalt an das Verbindungsnetz ab dem 1. Januar 2015 gemäß § 3 des IT- NetzG.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014.

12. Der vollumfängliche Betrieb des neues Landesnetzes ITN-XT verzögert sich nach dem aktualisierten Umsetzungsplan der „Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020“ von 2015 auf Ende 2017. Die Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit sollten im Vergabeverfahren Berücksichtigung finden.

Bezug:

Schreiben des Landesbeauftragten vom 20. Oktober 2014; Vortrag des Landesbeauftragten vor dem CDU Wirtschaftsrat am 11. September 2014; Umsetzungsplan der Landesregierung zur IT-Strategie Sachsen- Anhalt digital 2020 vom 20. Mai 2014, Nr. 3.

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