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Berufsrechtschutzversicherung für BDA-Mitglieder

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Academic year: 2022

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694 I VERBANDSMITTEILUNGEN /

ANNOUNCEMENTS

© Anästh Intensivmed 2006;47:694-695 DIOmed Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aufgrund zahlreicher Anfragen dokumentieren wir

nachstehend die mit der BDA-Mitgliedschaft in der Regel verbundenen Versicherungen:

1. Strafrechtsschutzversicherung

Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BDA Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu Straf-, Ordnungs- widrigkeits-, Disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigter ermittelt wird.

Versicherungsumfang

Der Rechtsschutz umfasst bis zu einer Höchstgrenze von 130.000 2 die Kosten des Verfahrens ein- schließlich der Entschädigung für Zeugen und vom Gericht beauftragte Sachverständige und die (gesetzliche) Vergütung des für das Mitglied als Verteidiger tätigen Rechtsanwaltes. Jedes Mitglied hat sich jedoch mit 500 2an den Kosten zu beteili- gen (Selbstbehalt). Der Versicherungsschutz er- streckt sich nicht auf Ereignisse, die vor der Mitgliedschaft in den BDA lagen.

Nicht gedeckt durch die Strafrechtsschutzver- sicherung werden Geldstrafen und Geldbußen. Die Rechtsschutzversicherung gilt u.U. für vorsätzliche Vergehen, z.B. unterlassene Hilfeleistung. In diesen Fällen reguliert die Versicherung die Kosten unter dem Vorbehalt, dass sich der Vorwurf als unzutref- fend erweist; im Fall einer Verurteilung nimmt die Versicherung den Arzt in Regress.

Benennung des Verteidigers

Die üblichen Rechtsschutzversicherungen tragen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltes. Ein versierter Verteidiger ist aber oft nur gegen eine Honorarvereinbarung zu gewinnen, die wesentlich über den gesetzlichen Gebühren- sätzen liegt. Die Differenz trägt dann der Ver- sicherungsnehmer. Zudem ist es für den einzelnen Arzt schwierig, einen Rechtsanwalt zu finden, der spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in Straf- verfahren hat, die sich auf die ärztliche Berufs- ausübung beziehen.

Ein wesentlicher Zweck der Gruppenversicherung ist es deshalb, jedem Mitglied von Seiten des BDA

einen Verteidiger zu benennen, der solche speziellen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt und dessen Kosten in der vom BDA mit ihm vereinbarten Höhe von der Versicherung getragen werden. Der BDA benennt auf Anfrage namhafte Verteidiger.

Die freie Wahl des Verteidigers wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Versicherungsgesellschaft be- zahlt für den Verteidiger, den das Mitglied frei wählt, grundsätzlich jedoch nur die gesetzlichen Gebühren.

Verfahren bei der Inanspruchnahme der Versicherung

Der Arzt, der die Gruppenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen will, unterrichtet schriftlich die Versicherungsreferentin des Berufsverbandes über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen, den Namen des Geschädigten, das Datum des Er- eignisses, den Stand des Verfahrens sowie darüber, ob er den vom BDA benannten Verteidiger oder einen frei gewählten Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragt.

Der Arzt beauftragt selbst den Anwalt mit seiner Verteidigung und erteilt ihm dafür Vollmacht. Es wird gebeten, die Versicherungsreferentin des BDA lau- fend über die wichtigsten Verfahrensabschnitte (Anklageerhebung, Urteile) zu unterrichten und ihr Ablichtungen der wesentlichen Schriftstücke zu übersenden.

Bitte machen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Verteidiger außer Ihren Personalangaben keine Aussagen gegenüber Polizei und Staatsanwalt- schaft! Weisen Sie darauf hin, dass Sie sich nach Besprechung mit Ihrem Anwalt schriftlich äußern werden.

Vorrang individueller Rechtsschutzversiche- rungen

Falls der Arzt eine individuelle Rechtsschutz- versicherung abgeschlossen hat, so sollte er diese – unabhängig von der Anmeldung beim Berufsverband – über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unterrichten. Die Leistungen dieser Versicherung, die denen unserer Gruppenrechtsschutzversicherung vorgehen, kommen Ihnen zur Deckung des Selbst- behaltes aus der BDA-Rechtsschutzversicherung zugute.

Berufsrechtschutzversicherung für BDA-Mitglieder

BDAktuell

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ANNOUNCEMENTS

/ VERBANDSMITTEILUNGEN I 695

© Anästh Intensivmed 2006;47:694-695 DIOmed Gesellschaft mit beschränkter Haftung

2. Arbeits-, Verwaltungs- und Sozial- rechtsschutzversicherung

Der BDA hat in die Berufsrechtsschutzversicherung die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen seiner berufstätigen Mitglieder in weiteren gerichtlichen Verfahren einbezogen, nämlich in Prozessen

• angestellter Ärzte vor den Arbeitsgerichten und beamteter Ärzte vor den Verwaltungsgerichten wegen arbeits- und dienstrechtlicher Auseinander- setzungen mit dem Krankenhausträger (z.B. des angestellten Arztes wegen Vertragskündigung, des beamteten Arztes wegen Abgrenzung der Dienstaufgaben),

• vor Sozialgerichten in vertragsärztlichen Angele- genheiten (z.B. wegen Zulassung, Ermächtigung, Abrechnung).

Die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes ist im Sozialrechtsweg jedoch auf Musterprozesse be- grenzt, in denen der BDA diesen Rechtsschutz durch Mitteilung an die Versicherung in Anspruch nimmt.

Diese Beschränkung soll eine übermäßige Kosten- belastung durch Prozesse vermeiden, die keine grundsätzlichen Fragen betreffen.

Die Versicherung erstattet die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Rahmen der geltenden Gebührenordnungen bis zur Höchst- grenze von 130.000 2. Das Mitglied trägt eine Selbstbeteiligung von 20% der Kosten, mindestens 100 2und höchstens 500 2. Das Mitglied kann den Anwalt frei wählen. Wird der Anwalt vom BDA benannt, so erstattet die Rechtsschutzversicherung die dafür mit dem BDA vereinbarten Sätze; dies ist von Bedeutung vor allem für Musterprozesse.

Der Rechtsschutz gilt nur für die Kosten von Prozessen vor Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialge- richten, nicht aber für die Kosten einer vorprozessu- alen oder außergerichtlichen anwaltschaftlichen Beratung. Er setzt eine Mitgliedschaft von sechs Monaten vor Klageerhebung voraus.

Anderweitig bestehende (individuelle) Rechtsschutz- versicherungen gehen der vom BDA abgeschlosse- nen Berufsrechtsschutzversicherung vor; die Leistungen, die das Mitglied von seiner individuellen Rechtsschutzversicherung erhält, werden jedoch auf die Selbstbeteiligung angerechnet.

Die Versicherung kann Rechtsschutz allerdings ver- sagen, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Mitglieds keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint. Wenn Sie den Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie das Verfahren unverzüglich schriftlich bei der Versicherungsreferentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten anmelden.

Damit die Versicherung rechtzeitig über die Deckungszusage entscheiden kann, übersenden Sie bitte vor Erhebung der eigenen Klage mit der Anmeldung einen Entwurf der Klageschrift. Werden Sie verklagt, so senden Sie uns bitte eine Durch- schrift der Klageschrift.

Bitte beachten Sie: In den Verfahren, die arbeits- oder dienstrechtliche Auseinandersetzungen betref- fen, besteht Versicherungsschutz nur für Prozesse, die von dem versicherten BDA-Mitglied dem BDA innerhalb eines Monats ab Klageeinreichung (bei Aktivprozessen) bzw. innerhalb eines Monats nach Zustellung der gegnerischen Klage (bei Passiv- prozessen) gemeldet werden. Für verspätet gemel- dete Verfahren besteht grundsätzlich kein Ver- sicherungsschutz.

3. Zusätzlicher Versicherungsservice

Der BDA hat für seine Mitglieder eine Gastarzt- und Praxisvertreterversicherung abgeschlossen. Jedes Mitglied, das diese Versicherungen in Anspruch neh- men möchte, soll sich vorher schriftlich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit mit dem Ver- sicherungsreferat in Verbindung setzen. Die genauen Konditionen dieser Haftpflichtversicherungen sind im Internet abrufbar.

Neben diesen im Mitgliedsbeitrag i.d.R. enthaltenen Versicherungen bietet der BDA noch weitere Rahmenverträge (z.B. Berufshaftplichtversicherung) an, denen BDA-Mitglieder beitreten können.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das BDA-Versicherungsreferat,

Ass. iur. Evelyn Weis, Roritzerstraße 27, D-90419 Nürnberg, Tel.: 0911 9337827 (A-K), Tel.: 0911 9337817 (L-Z), Fax: 0911 3938195, E-Mail:

BDA.Versicherungsref@dgai-ev.de

www.bda.de/downloads/22_vers-service-rechtschutz.pdf

Falls Ihre neue Rechnung zur Haftpflichtversicherung eine Prämienerhöhung vorsieht, ohne dass sich das Risiko verändert hat, so besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Kenntnis.

Nähere Informationen: FUNK Ärzte Service I, Tel: 040 / 359 140, email: s.wilhelmi@funk-gruppe.de

Wichtige Info zur Berufshaftpflichtversicherung!

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698 I VERBANDSMITTEILUNGEN /

ANNOUNCEMENTS

© Anästh Intensivmed 2006;47:698-699 DIOmed Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Themen: Datum: 14.12.2006 (11.oo - 17.oo Uhr)

• Vorstellung des G-DRG-Systems 2007 Ort: Nürnberg

• Was ist neu, was hat sich geändert? Teilnehmer: begrenzte Teilnehmerzahl

• Veränderungen für Anästhesie und Intensivmedizin.

Gebühr: Euro 110,– BDA-Mitglieder Euro 130,– Nichtmitglieder

Weitere Informationen:Geschäftsstelle BDA, Roritzerstraße 27, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911 933780, E-Mail: bda@dgai-ev.de

Das G-DRG-System 2007

Zertifiziert durch den Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)

in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesärztekammer, Akademie für ärztliche Fortbildung Termin: 12. - 13. Januar 2007 Teilnehmer: begrenzte Teilnehmerzahl

Veranstaltungsort: Nürnberg Anmeldungen: sofort möglich

Kosten: 2310,– BDA/DGAI-Mitglieder 2360,– Nicht-Mitglieder

(Seminarunterlagen inkl. Mittagessen und Abendessen,Tagungsgetränken).

EKG-Seminar für Anästhesisten/innen

Weitere Informationen: Tel.: 0911 933780 · Fax.: 0911 3938195 · www.bda.de · www.dgai.de

Lernen Sie in diesem zweitägigen Seminar die häufigst eingesetzten Auswahlkriterien kennen und erfahren Sie, worauf es bei den angewandten Methoden (Bewerberinterviews, Assessment-Übungen) ankommt. Ermitteln Sie Ihr Stärkenprofil und lernen Sie Ihre Wirkung auf potentielle Entscheidungsträger kennen.

Datum: 22.03.2007 (20.00 Uhr), 23. - 24.03.2007 Ort: Nürnberg Teilnehmer: max. 14. Personen Gebühr: Euro 800,– für BDA/DGAI-Mitglieder Euro 850,– für Nicht-Mitglieder

(inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen Tagungsgetränken).

Weitere Informationen:Dr. A. Schleppers, Ärztlicher Geschäftsführer DGAI/BDA, Tel.: 0911 / 9337811, www.bda.de, www.dgai.de

Bewerbertraining: Vorbereitung auf Auswahlsituationen für Führungskräfte

Veranstalter: Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA)

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)

Referenten: Dr. med. Angela Möllemann Dr. phil. Dipl.-Psych. Peter Dieckmann Dr. med. Marcus Rall Dipl.-Ing. (FH) Eric Stricker

Termine und Ort: 4. Dezember 2006, 10:00 bis 15:00 Uhr Universitätsklinikum Mannheim gGmbH Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim Seminarraum S02, 1. Obergeschoss, Haus 42 Seminargebühr: 2 150,–

PaSOS Basis-Schulung für PaSOS-Verantwortliche

(Patientensicherheits-Optimierungs-System)

Weitere Informationen:Geschäftsstelle BDA / DGAI (Tel.: 0911 / 9337811) www.bda.de

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ANNOUNCEMENTS

/ VERBANDSMITTEILUNGEN I 699

© Anästh Intensivmed 2006;47:698-699 DIOmed Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Zertifiziert durch den Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) den Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) in Zusammenarbeit mit dem Malik Managementzentrum St. Gallen

Krankenhäuser und medizinische Abteilungen stehen in Zukunft unter steigendem Qualitäts- und Kostendruck. Insbesondere in den perso- nal- und kostenintensiven Bereichen werden demnächst Ressourcen und Kernprozesse einer kritischen Analyse unterzogen und professio- nelle Managementstrukturen und -strategien zunehmend von den Akteuren eingefordert.

Erfahrungen zeigen, dass die verbesserte Nutzung der Ressource OP einen der entscheidenden Standortvorteile für Krankenhäuser in der Zukunft darstellen wird. Professionelles OP-Management ist daher erforderlich, um diesen Bereich zu planen, zu entwickeln, zu steuern und letztlich profitabel zu gestalten.

Termine: Modul 1 - 5: auf Anfrage Veranstaltungsort: Nürnberg (alle 5 Module) Teilnehmerzahl: max. 18 Personen

Kosten: 3.590,– ¡für BDA/BDC/DGAI-Mitglieder 3.690,– ¡für Nicht-Mitglieder

(Seminarunterlagen inkl. Mittag- und Abendessen sowie Tagungsgetränken)

Fortbildung zum OP-Manager/in

Zertifiziert durch den Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) in Zusammenarbeit mit dem Malik Managementzentrum St. Gallen

Spitzenleistung setzt Differenzierung voraus - in der Führung, in der Förderung und in der Bezahlung von Mitarbeitern.

Wo dies nicht möglich ist, findet man selten eine ausgeprägte Leistungskultur - was einzelne außergewöhnliche, individuelle Leistungen nicht ausschließt.

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten wird Sie in Zusammenarbeit mit dem Malik Management Zentrum St. Gallen dabei unterstüt- zen, die neuen Möglichkeiten des TVöD dazu zu nutzen, Mitarbeiter leistungsgerechter zu bewerten und zu belohnen.

Termin: auf Anfrage Veranstaltungsort: Nürnberg

Teilnehmerzahl: max. 14 Personen Anmeldung: sofort möglich

Kosten: 2850,-- BDA/DGAI-Mitglieder, 2950,-- Nicht-Mitglieder

(Seminarunterlagen inkl. Mittagessen und Abendessen, Tagungsgetränken).

Leistungsbeurteilung und variable Entlohnung im TVöD

Weitere Informationen und Anmeldung: Tel.: 0911 933780 · Fax.: 0911 3938195 · www.bda.de · www.dgai.de Weitere Informationen und Anmeldung: Tel.: 0911 933780 · Fax.: 0911 3938195 · www.bda.de · www.dgai.de

Berufsverband Deutscher Anästhesisten und Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin in Kooperation mit dem Malik Management Zentrum St. Gallen

Termine: auf Anfrage

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Weitere Informationen und Anmeldung:Geschäftsstelle BDA / DGAI (Tel.: 0911 / 9337811) www.bda.de

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