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Amtsblatt für die Stadt Ketzin Jg.13, Heft 2

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Amtsblatt für die

mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow

Jahrgang 13; Nummer 02/2007 Ketzin, den 23. März 2007

Stadt Ketzin

mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow

A – Amtlicher Teil

Öffentliche Bekanntmachungen Seite

1. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung

am 05.03.2007 ... 2

2. Bekanntmachung über gefassten Beschluss in der Hauptausschuss-Sitzung am 19.02.2007 ... 2

3. Bekanntmachung – Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) der Stadt Ketzin 02/97 „Wohnbebauung Paretz“ ... 3

4. Bekanntmachung – Die Satzung über den Bebauungsplan der Stadt Ketzin, OT Tremmen, 03/05 „Am Rohrbruch“ ... 4

5. Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ ... 5

B – Nichtamtlicher Teil Lokalnachrichten / Informationen 6. Informationen aus der Verwaltung der Stadt Ketzin ... 5

7. Organigramm der Stadt Ketzin ... 6

8. Radwandertag ... 7

9. Potsdamer Münzfreunde zu Gast ... 7

10. Veranstaltungen des Seniorenrates Ketzin ... 7

11. Kinder- und Jugendförderverein V.I.F. e.V. informiert ... 7

12. Kinderbauernhof „Marienhof“ informiert ... 7

13. Zur Ausstellung: Baumschule Späth in Ketzin ... 8

14. Öffnungszeiten der Slipanlage in Ketzin ... 8

15. Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin ... 9

16. Runde Altersjubiläen 01.03.2007 bis 30.04.2007 ... 9

17. Goldene Hochzeiten – Diamantene Hochzeit ... 10

18. Veranstaltungstipps ... 11

19. Feuerwehr Ketzin wird 112 Jahre ... 12

Inhaltsverzeichnis

(2)

Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2007

Folgende Beschlüsse wurde in der Hauptausschuss-Sitzung am 19.02.2007 gefasst:

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im öffentlichen Teil:

Beschluss zu Stellungnahmen aus der Beteiligung der Bürger, Behörden und Nachbargemeinden zur Aufhebung des Vor- haben- und Erschließungsplanes 02/97 „Wohnbebauung Pa- retz“

Beschluss-Nr.: 40-444/07

Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungs- planes 02/97 „Wohnbebauung Paretz“

Beschluss-Nr.: 40-445/07

Beschluss zur Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 03/02 „An den Schmählwiesen“ zum Punkt 2.1 – Maß der baulichen Nutzung – Antrag auf geringfügige Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe von 4,50 m

Beschluss-Nr.: 40-446/07

Beschluss zur Schließung der Freiwilligen Feuerwehr Zachow Beschluss-Nr.: 40-447/07

Beschluss über die Leistung einer außerplanmäßigen Ausga- be für die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils von Bauleistungen für das Projekt Königsweg 1.BA im Rahmen länd- licher Wegebau

Beschluss-Nr.: 40-451/07

Folgende Beschlussvorlagen wurden im öffentlichen Teil ab- gelehnt:

Beschlussvorlage der Abwägung der Stellungnahmen aus der

Beteiligung der Bürger, Behörden und Nachbargemeinden zum B-Plan 05/04 „Brandenburger Chaussee 1“, 2. und 3. Ausle- gung

Beschluss-Nr.: 40-442/07

Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss zum Bebauungs- plan 05/04 „Brandenburger Chaussee 1“

Beschluss-Nr.: 40-443/07

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im nichtöffent- lichen Teil:

Beschluss zum Flächentausch in Ketzin, Friedrich-Ludwig- Jahn- Weg, Flur 1, Flurstück 841 teilweise gegen Flurstück 313/4 teilweise

Beschluss-Nr.: 40-448/07

Beschluss zur Genehmigung zu dem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag UR-Nr. G 4507/2006 vom 06.12.2006

Beschluss-Nr.: 40-449/07

Beschluss zur Genehmigung der Grundschuldbestellungsur- kunde zu dem Grundstück in der Gemarkung Falkenrehde, Flur 3, Flurstück 32/4

Beschluss-Nr.: 40-450/07

Beschluss zum Verkauf von Flächen in Etzin, Flur 5, Flurstück 1/76, Änderungsbeschluss

Beschluss-Nr.: 40-452/07

Öffenlicher Teil

Beschluss zur Erweiterung der Prioritätenliste B.9-Maßnahmen

„SG Altstadt Ketzin“ Friedrichstraße 14 Beschluss-Nr.: HA 31-72/07

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss eines Antrages auf Ratenzahlung von Straßenbau- beiträgen

Beschluss-Nr.: HA 31-73/07

Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen in der Kita Trem- men „Metallbauarbeiten“ zur Herstellung einer Fluchttreppe Beschluss-Nr.: HA 31-74/07

Bernd Lück Bürgermeister

(3)

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) der Stadt Ketzin 02/97 „Wohn- bebauung Paretz“, (Gemarkung Ketzin, Flur 14, Flurstücke 40, 48 und 209 (alt: Flstk. 49 tws.) vollständig und Flurstücke 41 (14.682 m2), 42 (817,7 m2 und 16 m2) und 43 (37 m2) jeweils teilweise) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Auf- hebung des VEP wurde von der Stadtverordnetenversamm- lung Ketzin in der öffentlichen Sitzung am 05.03.07 gem. § 12 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.06 (GVBl. I S. 3316) beschlossen.

Planzeichnung, Begründung und zusammenfassende Erklä- rung des VEP „Wohnbebauung Paretz“ mit den entsprechen- den Aufhebungsvermerken können gem. § 2 der Bekanntma- chungsverordnung des Landes Brandenburg und gem. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Ketzin (Ersatzbekanntmachung) von jedermann vom 26.03.07 bis zum 11.04.07 im Verwal- tungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der folgenden Dienststunden der Stadtverwaltung Ketzin eingesehen werden:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.

Gem. § 12 Abs. 6 BauGB können aus der Aufhebung Ansprü- che des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden.

Gem. § 215 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Vorausset- zungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinge- wiesen:

§ 215 Abs. 1 BauGB: Unbeacht- lich werden

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des

§ 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des

die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von etwaigen Planungsentschädi- gungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflich- tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.

4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der An- trag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) der Stadt Ketzin 02/97 „Wohn- bebauung Paretz“ tritt gem. § 10 Abs. 3 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann diese Satzung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der o. g. Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ketzin, den 14.03.07 Bernd Lück

Bürgermeister

(4)

Bekanntmachungsanordnung

Die Satzung über den Bebauungsplan der Stadt Ketzin, OT Tremmen, 03/05 „Am Rohrbruch“ für das Gebiet in der Ge- markung Tremmen, Flur 2, Flurstück 107 tws., bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, Stand:

November 2006, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,29 ha, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtver- ordnetenversammlung Ketzin am 11.12.06 beschlossen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht, da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde.

Die Planzeichnung – Teil A –, die textlichen Festsetzungen – Teil B –, die Begründung und die zusammenfassende Erklä- rung des Bebauungsplanes 03/05 „Am Rohrbruch“ können gem. § 2 der Bekanntmachungsverordnung des Landes Bran- denburg und gem. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Ketzin (Ersatzbekanntmachung) von jedermann vom 26.03. bis zum 11.04.07 im Verwaltungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der folgenden Dienststunden der Stadtverwaltung Ketzin eingesehen werden:

Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.

Auf die Vorschriften des § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) über die Unbe- achtlichkeit der Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften beim Erlass der Satzung wird hingewiesen.

Gem. § 215 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen:

§ 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich wer- den

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 be- achtliche Verletzung der dort bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jah- ren seit Bekanntmachung des Flächen- nutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Gemeinde unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von etwaigen Planungsentschädi- gungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflich- tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.

4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der An- trag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 mit der Bekanntma- chung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, die Be- gründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der o. g. Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ketzin, den 14.03.07 Bernd Lück

Bürgermeister

(5)

Ende des amtlichen Teiles

Nichtamtlicher Teil – Lokalnachrichten / Informationen / Veranstaltungen

Öffentliche Bekanntmachung

des Wasser- und Abwasserverbandes ,,Havelland“

Der Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ gibt bekannt, dass ab

25. Oktober 2006

die Trinkwasserleitung in der Stadt Ketzin/OT Tremmen - Zachower Straße -

Gemarkung: Tremmen

Flur: 8

Flurstück: 150 - Ernst-Thälmann-Straße - Gemarkung: Tremmen

Flur: 8

Flurstücke: tlw. 160, tlw. 161, tlw. 172/2, 168/2 - Schulstraße -

Gemarkung: Tremmen

Flur: 8

Flurstücke: 264, 259, 270, 81 und 208 freigegeben ist.

Somit tritt laut Trinkwasserversorgungssatzung des Verbandes entsprechend § 4 ff. der Anschluss- und Benutzungszwang in Kraft.

Die Wasserzähler werden vom technischen Betriebsführer, der Sachsen Wasser GmbH, installiert. Die Eigentümer haben ihre Grundstücksversorgungsanlage, einschließlich des Wasserzäh- lerhaltebügels, vorzubereiten.

Grundstückseigentümer, die ihren Antrag auf Anschluss noch nicht gestellt haben, werden aufgefordert, diesen umgehend in der Geschäftsstelle des Verbandes zu stellen.

Wasser- und Abwasserverband „Havelland“, Sankt-Georgen-Straße 7

14641 Nauen

Nauen, 14. Februar 2007 Seelbinder

Verbandsvorsteher

Informationen aus der Verwaltung der Stadt Ketzin

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Verwaltung der Stadt Ketzin ist ständig bemüht, bürger- freundlich und zeitnah auf die Anliegen und Anfragen aller Bürgerinnen und Bürger einzugehen.

Ich informiere Sie heute über zwei wesentliche Veränderun- gen in der Verwaltung der Stadt Ketzin und bin persönlich davon überzeugt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile davon profitieren werden.

1. Bürgerbüro

Seit Montag, den 12.03.2007 ist unser Bürgerbüro im Rathaus täglich geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten und das Leis- tungsangebot entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beiträ- gen in diesem Amtsblatt. Das Bürgerbüro ist ein Anfang und deshalb werden wir dieses Angebot ständig erweitern, so dass unsere Bürgerinnen und Bürger fast ihre gesamten Anliegen im Bürgerbüro erledigen können. Im Laufe der Zeit möchte ich aus dem Bürgerbüro ein Bürgerservicebüro entwickeln.

Dann wird nur noch in besonderen Fällen ein Gang zum zu- ständigen Sachgebietsmitarbeiter notwendig. Das Bürgerbü- ro wird von unserer langjährigen Mitarbeiterin, Frau Vojkovic, geleitet. Sie wurde langfristig für die Aufgaben im Bürgerbüro geschult, vorbereitet und wird Ihnen in Zusammenarbeit mit unserer Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt, Frau Beckmann, zur Verfügung stehen.

2. Umstrukturierung der Verwaltung

Um die Effektivität der Arbeit in der Verwaltung der Stadt Ket- zin zu verbessern, werde ich die Struktur intern verändern.

Aus der „Drei-Ämter-Verwaltung“ (Allgemeine Verwaltung, Bauamt und Kämmerei) wird eine „Zwei- Ämter- Verwaltung“.

Die Verwaltung der Stadt Ketzin wird in zwei Fachbereiche eingeteilt, den Fachbereich I, Finanzen / Bürgerbüro und den Fachbereich II, Bau- und Ordnungsverwaltung. Die Zuständig- keiten und Ansprechpartner sind ab April dann in beiden Fach- bereichen eindeutig geregelt. Dem nachfolgenden Orga- nigramm können Sie die Sachgebiete und Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter entnehmen.

Bernd Lück Bürgermeister

Bürgerbüro

Öffnungszeiten: (ab 12.03.2007) Montag, Mittwoch

und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

(6)

Organigramm Stadt Ketzin

(mit Azubi‘s und Doppik)

Bürgermeister

Herr B. Lück

Fachbereich I: Finanzen / Bürgerservice Herr Folda

Fachbereich II: Bau- und Ordungsverwaltung Frau Pönisch

Sachgebiet (stellv.FBL) Finanzen (Haushalt)

Frau Jaeck

Sachgebiet (Leiter) Bürgerservice und Soziales

(Kitas`s, Schulen, Vereine) Frau Thiele

Sachgebiet (stellv.FBL) Bauverwaltung und Gebäudemanagement

Herr Meißner

Sachgebiet (Leiter) Ordnung, Kultur- und Wirtschaftsförderung (Umwelt- und Naturschutz)

Frau Röth

Steuerangelegenheiten Frau Röse

Steuerangelegenheiten Frau Wasserka (0,5 VBE)

Bürgerbüro Frau Vojkovic

Meldeamt, Gewerbe Frau Beckmann

Kasse Frau Kozak

Standesamt, Friedhöfe Frau Zinke

Lohn, Gehalt Frau Jäkel

AZUBI, Haushalt, Vollstreckung Frau Vierjahn (07/07)

Personal, Beschaffung (Lohn, Gehalt ab 2007)

Frau Friske

Tiefbau, Sondernutzung Herr Piper

Ordnungsamt, Wasser- und Bodenverband

Frau Nutz

Hochbau, Sanierung Frau Plenzke

Ordnungsamt, Vollstreckung, Brandschutz

Herr Dominik

Straßenbaubeiträge, Objektbewirtschaftung

Frau Möller

Sekretariat FB, Poststelle, Bootsliegeplätze

Frau Winkler

Liegenschaften Frau König

Bauhof, Fähre, Strandbad Herr Reppin

Tourismus, Kultur, Wirtschaft Frau Kliche AZUBI, Rathaus

Herr Schicht (07/09)

Steuerangelegenheiten Frau Naumann

Doppik (2007-2009) Frau Pydde

Doppik (2007-2009) Frau Koch

Sekretariat Bürgermeister Sitzungsdienst

Frau Wojak Stand: 13.03.2007

Tourismusmanagement Kultur, Wirtschaft

Neuer Mitarbeit. (Maßnahme Arbeitsamt)

– Ausgabe von Personalausweisen und Pässen

– Ausgabe von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung – Aufnahme von Mängelanzeigen aller Art

– Entgegennahme von Anträgen auf Sondernutzung – Bearbeitung von Anträgen auf Wochenkarten für die Be-

nutzung der Fähre

– Entgegennahme und Weiterleitung defekter Straßenbe- leuchtung

– Entgegennahme von Anträgen auf Bootsliegeplätze sowie Preisinformationen

– Entgegennahme von Bürgerstellungnahmen zu Auslegungen – Ausgabe von Anträgen auf Wohnberechtigungsbescheini-

gungen und Wohngeld

– Ausgabe von Einkommenssteuererklärungen

– Entgegennahme von Anträgen auf Kita-Plätze/Tagespflege- plätze

Angebot wird kontinuierlich erweitert

Leistungsangebot des Bürgerbüros – Stand 05.03.2007

– Auskünfte über beizubringende Unterlagen für die Berech- nung von Elternbeiträgen

– Auskünfte über beizubringende Unterlagen zur Begrün- dung des Rechtsanspruches auf Betreuung

– Informationen über Schließzeiten der Kita’s und Tagesmüt- ter der Stadt Ketzin

– Auskünfte über Sporthallenbelegungen

– Einsichtnahme in die Konzeption der Ganztagsschule – Entgegennahme von Anträgen für Ausweichplätze während

der Schließzeiten von Ketziner Kita’s

– Entgegennahme von Anträgen auf Befreiung vom Eigen- anteil an den Schulbüchern

– Entgegennahme von Anträgen auf Sportplatz- und Hallen- nutzung

– Einsicht in die Ortsrechtssammlung – Ausgabe von Abfallkalendern – Ausgabe von „Gelben Säcken“

(7)

In diesem Jahr steht der Radwandertag unter dem Thema:

„Erlebte Geschichte im Havelland“

und führt uns nach Groß Behnitz zum Landgut Borsig.

Treffpunkt ist ab 9.30 Uhr

an der Havelpromenade Ketzin.

Nach der Begrüßung und Erläuterungen zur Fahrtroute geht es um 10.00 Uhr los.

Nach einer kurzen Rast in Tremmen mit der Möglichkeit zum Besuch des Freilichtmuseums geht es weiter über Gohlitz (Be- such eines Pferdehofes) nach Groß Behnitz.

Gegen 12.30 Uhr ist die Ankunft auf dem Landgut Borsig ge- plant.

Hier besteht die Möglichkeit, einen einfachen aber deftigen Mittagstisch in Form eines Bio-Gulasch mit Brot gegen einen kleinen Kostenbeitrag einzunehmen.

Alternativ stehen Kaffee und Kuchen zur Verfügung.

Individuell kann an einer Schlossführung (Dauer 90 min.) teil- genommen werden.

Das Landgut Borsig ist ein Denkmalensemble, das deutsch- landweit ein einmaliges Zeugnis für die agrarindustrielle Pro- duktion, zeitgenössischer Baukunst und Parkarchitektur des Großbürgertums in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts darstellt.

3. Ketziner Radwandertag am 21. April 2007

Alle begeisterten Radler sind recht herzlich zum Radausflug eingeladen.

Jeder radelt nach Lust und Form, denn sportlicher Spaß und gesunde Entspannung haben Vorrang.

Kinder- und Jugendförderverein V.I.F. e.V.

Am Birnbaum 3, 14641 Ribbeck, Tel. 033237 - 8 54 58 Ständige Ausstellung „Schulzeiten“ und zur Geschichte der „Stillen Pauline“

Tourist-Info und Café Täglich geöffnet von 10 bis 17 Uhr Am 01. April 2007:

1-jähriges Bestehen der „Alten Schule“ in Ribbeck mit Frühschoppen, langen Reden und der Verleihung der

„Goldenen Birne“

Ab 15.00 Uhr:

Kindertheater – „Die Stadtmaus bei der Landmaus“

Eintritt frei

Kinderbauernhof „Marienhof“

Am Marienhof 1, 14641 Ribbeck, Tel. 033 237 - 8 88 91 Am 17. März öffnet der Marienhof wieder die Tore für seine Gäste.

Täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

in der Begegnungsstätte der AWO, Rathausstraße

Montag, den 23. April 2007 Jetzt ist sie da, die Gesundheitsreform

– Die wichtigsten Punkte der Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf Menschen über 50 Jahre –

Über das neue Gesetz informiert und diskutiert Herr Witzke von der DAK Nauen

Beginn: 17.00 Uhr

Senioren und Interessenten aller Altersgruppen sind dazu herzlich eingeladen

.

Veranstaltung des Seniorenrates Ketzin Montagsgespräch

Potsdamer Münzfreunde

am Sonntag, dem 06. Mai 2007 von 10.00 bis 18.00 Uhr in Ketzin zu Gast.

(Nähere Informationen im nächsten Amtsblatt)

Am Samstag, dem 21. April 2007 findet wieder der alljährliche Ketziner Radwandertag statt.

(8)

Die Initiative des Kulturzentrums Ketzin, diese Ausstellung zu gestalten, traf am 11. Februar 2007 auf reges Interesse der Ketziner Bürgerinnen und Bürger, der Gärtner aus der Umge- bung und vieler Baumschulfachleute, die zur Eröffnung aus Berlin und anderen Orten angereist waren.

Als Ehrengast konnte Bürgermeister Lück Herrn Dr. Manfred Späth, den Sohn des letzen Inhabers Dr. Hellmut Späth begrü- ßen.

Manche Besucher nutzten die Gelegenheit, mit Dr. Späth ins Gespräch zu kommen und wichtige Informationen auszutau- schen.

Der Zweigbetrieb in Ketzin, den Dr. Hellmut Späth nach dem 1. Weltkrieg in Ketzin aufbaute, wurde führend in der deut- schen Baumschulwirtschaft.

Die Ausstellung verdeutlicht, mit welcher Sachkenntnis die Mitarbeiter in den Abteilungen Vermehrung, Produktion und Versandhandel gearbeitet haben. Baumschulfachleute aus vielen Ländern konnten sich in Ketzin von der Leistungsfähig- keit der Baumschule und dem Stand der Mechanisierung überzeugen. Schwer vermehrbare Gehölze wurden in Ketzin in beachtlichem Umfang vermehrt, wie die Verkaufskataloge ausweisen.

Zu den namhaften Experten, die speziell in Ketzin tätig waren,

gehörten Generaldirektor Wilhelm Teetzmann, Generaldirek- tor Erich Maurer bis zu seiner Berufung als 1. Professor für Gärtnerischen Pflanzenbau für das 1929 eingerichtete Gartenbauhochschulstudium in Berlin und Gerd Krüssmann als Dendrologe.

Außer der Zeit bis 1945 ist auch die Baumschultradition bis zur Gegenwart dargestellt. Die Ketziner Baumschulen GbR ist heute eine wichtige Institution für die Region.

Die Ketziner werden ermuntert, über ihre Erinnerungen, Er- fahrungen, Bild- und andere Dokumente zu informieren, da- mit die Geschichte der Baumschule Späth und speziell die Ketziner Baumschultradition noch genauer erforscht werden kann. Besonders zu erwähnen und zu ergründen ist das Schicksal von Dr. Hellmut Späth, der im Konzentrationslager Sachsenhausen umgebracht wurde.

„Damals bei Späth“ ist ein geflügeltes Wort, das viele Fachleu- te gerne verwenden, wenn sie über ihre berufliche Prägung als Baumschulgärtner, Gartenarchitekt und sonst im Gartenbau Tätige berichten.

Die umfangreiche Materialsammlung bildet eine gute Grund- lage für weitere Veröffentlichungen.

Dr. Ingeburg Grittner

Zur Ausstellung: Baumschule Späth in Ketzin

Bildmitte: Ehrengast Dr. Manfred Späth. Zahlreiche Besucher kamen zur Ausstellungseröffnung.

Öffnungszeiten der Slipanlage Ketzin

31. März bis 5. Mai 2007

Montag bis Freitag von 13.00 bis 19.00 Uhr Sonnabend von 09.30 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr

Entgelt pro Slipvorgang: 6,00 Euro

Ansprechpartner: Rudi Eggebrecht, Tel.: 033233 / 8 04 52 (außerhalb der Öffnungszeiten bitte Termin vereinbaren)

(9)

Runde und besondere Altersjubiläen in der Stadt Ketzin im Zeitraum vom 01. März bis 30. April 2007

02.03. zum 75. Geburtstag

Herr Lück, Günter in: Ketzin

05.03. zum 70. Geburtstag

Frau Brudel, Ilse in: Ketzin

05.03. zum 85. Geburtstag

Frau Senk, Margarete in: Ketzin

07.03. zum 70. Geburtstag

Herr Kaminski, Paul in: Ketzin

07.03. zum 75. Geburtstag

Frau Pecht, Ingrid in: Ketzin

08.03. zum 70. Geburtstag

Frau Krüger, Brigitta in: Ketzin Einwohner der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile werden seit dem

01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunschschrei- bens gewürdigt:

zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebens- jahres;

sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jahre), Gnaden- hochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre).

Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.

Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehejubiläen (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass die Verwaltung auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Ereignis) der jeweili- gen Eheleute bzw. enger Verwandter angewiesen ist. Wir würden es bedauern, wenn aufgrund mangelnder Information so bedeutsame Ehe- jubiläen keine entsprechende Würdigung erfahren könnten.

Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt

Ketzin, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, erreichbar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9,

Tel.: 033233 72012.

Wir werden uns dann zu gegebener Zeit, zwecks Terminvereinbarung mit den Ehe-Jubilaren in Verbindung setzen.

Gratulationen des Bundespräsidenten und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren, die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen, mittels eines Glückwunschschreibens.

Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gra- tulationen an 100-jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schriftlicher Form vorgenommen.

Bernd Lück Bürgermeister

Hinweise zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen

Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin, Rudolf-Breitscheid-Straße 24

Katholisches Pfarramt in Nauen, Gartenstraße 71, Tel.: 03321 / 453207

Pfarrer Peter Szczerbaniewicz, Diakon Klaus Hubert Sprechzeiten des Pfarrers sind donnerstags 10 - 12 Uhr, freitags 16 - 18 Uhr.

Sprechzeiten des Diakon sind montags 14 - 17 Uhr, freitags 10 - 11 Uhr sowie jeweils nach Vereinbarung.

Wenn das Telefon nicht besetzt ist, ist ein Anrufbeantworter geschal- tet. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.

Sprechzeiten in Ketzin sind dienstags nach dem 9.00-Uhr-Gottesdienst und nach Vereinbarung.

Ansprechpartner in Ketzin sind

für Kirche, Pfarrhaus und Gemeinderäume:

Herr Balzer, Tel.: 033233/ 80618

in Vertretung Herr Zimmermann, Tel.: 80518 für Lithurgie (wenn Seelsorger nicht erreichbar sind):

Herr Zimmer, Tel.: 80287 und Frau Zimmermann für Geburtstage und Krankenbesuche:

Frau Nowak, Tel.: 80540

für Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit:

Frau Riethmüller, Tel.: 73000

Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen

Gottesdienst in Ketzin:

jede/n – gerade Kalenderwoche - samstags - 17.00 Uhr – ungerade Kalenderwoche - sonntags - 8.30 Uhr – Dienstag

(außer am 03.04.07 u. 10.04.07) 9.00 Uhr jeden – Freitag Kreuzwegandacht

09.03., 16.03., 23.03., 30.03.07 18.00 Uhr Andacht im Seniorenheim

– jeden Mittwoch um 9.00 Uhr 05.04.07– Gründonnerstag

Gottesdienst in Nauen 19.00 Uhr

06.04.07– Karfreitag

Liturgie zur Sterbestunde 15.00 Uhr 07.04.07 – Ostersamstag

Osternacht 20.00 Uhr

09.04.07– Ostermontag

Gottesdienst 8.30 Uhr

Evtl. Änderungen bitte im Schaukasten der Gemeinde beachten! (Ru- dolf-Breitscheid-Straße)

(10)

08.03. zum 90. Geburtstag Frau Mond, Charlotte in: Ketzin

10.03. zum 85. Geburtstag

Frau Swierkowski, Elisabeth in: Ketzin

14.03. zum 80. Geburtstag

Frau Rietzke, Marie in: Ketzin

17.03. zum 80. Geburtstag

Frau Klapproth, Luzie in: Ketzin

17.03. zum 80. Geburtstag

Herr Klepzig, Georg in: Ketzin

17.03. zum 80. Geburtstag

Herr Lange, Arnhold in: Ketzin OT Falkenrehde

18.03. zum 70. Geburtstag

Herr Nahrstedt, Siegfried in: Ketzin OT Etzin

19.03. zum 70. Geburtstag

Frau Brandt, Inge in: Ketzin

25.03. zum 75. Geburtstag

Herr Hartmann, Siegfried in: Ketzin

25.03. zum 70. Geburtstag

Herr Hollmann, Erwin in: Ketzin

25.03. zum 70. Geburtstag

Herr Wolter, Herbert in: Ketzin

26.03. zum 70. Geburtstag

Herr Fuchs, Siegfried in: Ketzin

26.03. zum 70. Geburtstag

Frau Höth, Helga in: Ketzin OT Zachow

29.03. zum 70. Geburtstag

Frau Hollmann, Lucie in: Ketzin OT Tremmen

01.04. zum 70. Geburtstag

Herr Euent, Wilhelm in: Ketzin

01.04. zum 70. Geburtstag

Frau Ihlefeldt, Hildegard in: Ketzin

01.04. zum 70. Geburtstag

Frau Selke, Gertrud in: Ketzin

02.04. zum 80. Geburtstag

Frau Keszler, Rita in: Ketzin OT Falkenrehde

04.04. zum 80. Geburtstag

Herr Marciniak, Bruno in: Ketzin

04.04. zum 80. Geburtstag

Herr Trautmann, Wilhelm in: Ketzin

07.04. zum 70. Geburtstag

Frau Selert, Lilly in: Ketzin OT Falkenrehde

08.04. zum 75. Geburtstag

Frau Schulz, Elli in: Ketzin OT Zachow

09.04. zum 80. Geburtstag

Frau Habicht, Erika in: Ketzin

09.04. zum 70. Geburtstag

Frau Wohlfeil, Wally in: Ketzin OT Falkenrehde

11.04. zum 70. Geburtstag

Herr Lange, Gerhard in: Ketzin OT Tremmen

11.04. zum 70. Geburtstag

Herr Lange, Helmut in: Ketzin OT Tremmen

12.04. zum 70. Geburtstag

Herr Hein, Erhard in: Ketzin

13.04. zum 80. Geburtstag

Frau Gerecht, Doris in: Ketzin

15.04. zum 80. Geburtstag

Frau Völzke, Gisela in: Ketzin

16.04. zum 70. Geburtstag

Frau Zander, Ilse in: Ketzin OT Zachow

17.04. zum 80. Geburtstag

Frau Kemesies, Edith in: Ketzin

20.04. zum 85. Geburtstag

Frau Vorwerk, Anneliese in: Ketzin OT Etzin

22.04. zum 70. Geburtstag

Frau Kosmala, Helga in: Ketzin

22.04. zum 75. Geburtstag

Frau Rogge, Helga in: Ketzin

22.04. zum 75. Geburtstag

Frau Schöttler, Helga in: Ketzin OT Falkenrehde

24.04. zum 75. Geburtstag

Frau Trost, Doris in: Ketzin

24.04. zum 70. Geburtstag

Frau Zöllner, Theresie in: Ketzin

26.04. zum 80. Geburtstag

Frau Ebke, Annelies in: Ketzin OT Tremmen

26.04. zum 75. Geburtstag

Frau Frenzel, Ruth in: Ketzin

27.04. zum 70. Geburtstag

Herr Lüders, Horst in: Ketzin OT Trennen

29.04. zum 85. Geburtstag

Frau Kiesewetter, Johanna in: Ketzin

Goldene Hochzeit

Herzlichen Glückwunsch

zum 50. Hochzeitstag am 4. Mai 2007

Ilse und Werner Ueberschär, in Ketzin

Diamantene Hochzeit

Herzlichen Glückwunsch

zum 60. Hochzeitstag am 26. April 2007

Charlotte und Alfred Jesse, in Etzin

(11)

01.04.07 Eröffnung der Dorfmuseum

13.30 Uhr Museumssaison Tremmen

04.04. bis Ausstellung Fotografie Galerie Ketzin 01.06.07 von Friedrich Fröhlich

(Potsdam)

06.04.07 „Tod und Auferstehung Dorfkirche 14.00 Uhr Christi in Kunsthandwer- Paretz

ken der Paretzer Dorfkirche“

07.04.07 Osterfeuer der FFw Havelprome-

Ketzin nade Ketzin

07.04.07 Großer Ostertanz Havelprome-

Ü-30-Party nade Ketzin

April

30.04.07 Tanz in den Mai Gutshof Havel- land,

Falkenrehde 30.04.07 Tanz in den Mai Landgasthof

mit DJ Marco Zachow

30.04.07 Tanz in den Mai Neu-

Falkenrehde

Mai

Veranstaltungstipps

29.04.07 „Es blüht der Nickende Treffpunkt:

Milchstern“ – Führung am

durch den Paretzer Schlosseingang Schlossgarten

01.05.07 Benefizkonzert für Evang.

Tilsit/Chanka Senioren-

zentrum Ketzin 06.05.07 „Tag des Numismatikers“ Kultur- und 10-18.00 Uhr Ausstellung des Branden- Tourismuszen-

burgischen Landesverban- trum/Museum des der Numismatiker Ketzin

12.05.07 Ketziner laufen für Marktplatz/Ha-

10-14.00 Uhr Ketziner velpromenade

12.05.07 Trödelmarkt vor der Kirche

in Falkenrehde 13.05.07 Muttertagsbrunch: Alle Storchenhof

Mütter dürfen gratis Paretz reiten!

13.05.07 Muttertag – Rosenvilla

17.00 Uhr „Auf Fontanes Spuren“ – Paretz Plaudereien und Lieder

17.05.07 Große Herrentagsparty Wirtshaus REDO Ketzin 17.05.07 Vatertagsbrunch: Alle Storchenhof

Väter dürfen gratis reiten! Paretz 17.05.07 Konzert des Ketziner Vereinsraum

Blasorchesters Ketzin

20.05. bis Museumstag Kultur- und

31.08.07 Eröffnung der Sonder- Tourismuszen- 14.00 Uhr ausstellung „Feuer 112 trum/Museum

– 112 Jahre Feuerwehr Ketzin Ketzin“

20.05.07 „Erinnerungstag Kooperations- an Königin Luises veranstaltung letzten Aufenthalt des Schlosses in Paretz 1810“ Paretz mit der Paretzer Kir- chengemeinde

07.04.07 Osterfeuer Sandscholle

Falkenrehde 07.04.07 Osterfeuer – Griechische Rosenvilla ab 19.00 Uhr Musiker und Wildschwein- Paretz

braten

08.04.07 „Tod und Auferstehung Dorfkirche 14.00 Uhr Christi in Kunsthandwer- Paretz

ken der Paretzer Dorfkirche“

08./09.04.07 Osterbrunch mit Oster- Storchenhof eiersuchen und Bastelecke Paretz für Kinder

14.04.07 1. Qualifikationsturnier Sportplatz des LAV Brandenburg Ketzin Casting-Club Ketzin

19.04.07 Bunte Veranstaltung AWO Begeg-

„Rund um den Frühling nungsstätte

und die Liebe“ Ketzin

21.04.07 3. Ketziner Radwandertag Treffpunkt:

Havelprome- nade Ketzin 22.04.07 Russischer Abend – Rosenvilla 17.00 Uhr Lesung am Kamin Paretz 22.04.07 „Es blüht der Nickende Treffpunkt:

Milchstern“ – Führung am

durch den Paretzer Schlosseingang Schlossgarten

28.04.07 Festveranstaltung „112 Havelprome- Jahre Feuerwehr Ketzin“ nade Ketzin 29.04.07 Hoffest – Wir feiern die Storchenhof

Ankunft der Störche! Paretz

(12)

Das Amtsblatt für die Stadt Ketzin erscheint in etwa 6-wöchigem Rhythmus und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt verteilt sowie im Rathaus der Stadt Ketzin, Rathausstr. 7 oder Am Mühlen- weg 2 zum Mitnehmen ausgelegt.

Das Amtsblatt für die Stadt Ketzin kann gegen Erstattung der erfor- derlichen Postgebühren bezogen werden.

Ihre Anforderungen für das Amtsblatt richten Sie bitte an:

Stadt Ketzin Rathausstraße 7, 14669 Ketzin Herausgeber für den amtlichen Teil

und nichtamtlichen Teil (Lokalnachrichten):

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Anzeigenverwaltung und Gesamtherstellung:

Druckerei Lauterberg Nauener Straße 4, 14669 Ketzin Tel.: 033233/ 856-0, Fax: 856-4;

E-Mail:

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Internet:

www.Druckerei-Lauterberg.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die all- gemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste.

Impressum

Amtsblatt für die Stadt Ketzin

An dieser Stelle möchten wir auf die Möglichkeit der kos- tenfreien Veröffentlichung von Beiträgen der Vereine, Verbänden, Kirchen sowie öf- fentlichen und kulturellen Einrichtungen aufmerksam machen.

Die zu veröffentlichenden Bei- träge sollten sich auf die Vor- stellung der Einrichtung und Ankündigung von Veranstal- tungen beschränken.

Der Druck von Bildern, Fotos und Zeichnungen ist nur mög- lich, wenn die Originale oder erstklassige Kopien vorliegen.

Kopien in schlechter Qualität (auf denen Kontraste nicht er- kennbar sind oder schwarzer Tonerstreifen die Kopie verun- stalten) können nicht verarbei- tet werden.

Bitte beachten Sie das Erschei- nungsdatum bei der Veröffent- lichung von Terminen!

Ihren Beitrag nimmt entgegen:

Stadt Ketzin Rathausstraße 7

14669 Ketzin

In eigener Sache !

Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich am 27.04.2007; Redaktionsschluss ist am 16.04.2007

Feuerwehr Ketzin wird 112 Jahre

Früher gab es noch keine Feuerwehr in diesem Sinne, wie wir sie heute kennen. Beim Ausbruch eines Brandes wurden die Kirchenglocken geläutet, oder ein Hornist lief mit einem Brand- horn durch den Ort und blies Alarm. An der Brandstelle wur- de durch die Dorfbewohner eine Eimerkette gebildet und das Wasser von einem Brunnen oder Gewässer so schnell wie möglich zum Feuer befördert.

Auch die Stadt Ketzin wurde in den Jahren 1726, 1840, 1847 und 1849 von großen Brandkatastrophen heimgesucht, die Schäden verursachten, den Menschen Leid und Verlust ihres Besitzes brachten und zahlreiche Todesopfer forderten.

Verantwortungsbewusste Einwohner der Stadt gründeten am 25. April 1895 die Freiwillige Feuerwehr Ketzin, der 30 Bürger beitraten.

Bei der Gründung stand den Feuerwehrmännern zunächst eine Handdruckspritze zur Verfügung, die mittels Pferdegespann zur Brandbekämpfung ausrückte. Später wurde eine Motor- spritze in Dienst gestellt.

In diesem Jahr feiert die Feuerwehr Ketzin nun ihr 112jähriges Bestehen.

Zu unserer Festveranstaltung am 28. April 2007 laden wir alle recht herzlich ein:

Ablaufplan:

9.00-10.00 Uhr Treffen der Teilnehmer für den Umzug am Markt

10.00-11.30 Uhr Festumzug durch Ketzin zur Havelpromenade 12.00-13.00 Uhr Eröffnung des Festtages

auf der Festwiese

13.00-13.30 Uhr Ehrung der Partner der Feuerwehr auf der Festwiese

13.00-15.00 Uhr Platzkonzert des Ketziner Blasorchesters auf der Festwiese

13.30-14.00 Uhr Mittagessen mit musikalischer Unterhaltung auf der Festwiese

14.00-15.00 Uhr Vorführung der Feuerwehr auf der Festwiese

15.00-16.00 Uhr Übergabe ELW Spende auf der Festwiese 16.00-17.00 Uhr Vorführung der Verkehrswacht:

Crashtest in der Baustraße 17.30-18.00 Uhr Vorführung der Jugendfeuerwehr

an der Havelpromenade

18.00-19.00 Uhr Vorführung THW an der Havelpromenade 19.00-24.00 Uhr Disco auf der Festwiese

sowie:

13.00-19.00 Technikschau an der Havelpromenade und weitere Attraktionen

Für diese Festveranstaltung benötigen wir dringend finanziel- le Unterstützung und bitten Sie, uns zu helfen. Wenn auch Sie uns helfen möchten, dann überweisen Sie Ihre Spende an den:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ketzin e.V.

Konto-Nr. 38 13 0212 777

BLZ: 160 500 00

Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Verwendungszweck: „112 Jahre Feuerwehr Ketzin“

Bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihres vollständigen Na- mens, da unsere Sponsoren namentlich auf unserer Homepa- ge www.feuerwehr-ketzin.de veröffentlicht werden.

Referenzen

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