Amtsblatt für die
mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow
Jahrgang 13; Nummer 02/2007 Ketzin, den 23. März 2007
Stadt Ketzin
mit den Ortsteilen Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow
A – Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen Seite
1. Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung
am 05.03.2007 ... 2
2. Bekanntmachung über gefassten Beschluss in der Hauptausschuss-Sitzung am 19.02.2007 ... 2
3. Bekanntmachung – Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) der Stadt Ketzin 02/97 „Wohnbebauung Paretz“ ... 3
4. Bekanntmachung – Die Satzung über den Bebauungsplan der Stadt Ketzin, OT Tremmen, 03/05 „Am Rohrbruch“ ... 4
5. Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Abwasserverbandes „Havelland“ ... 5
B – Nichtamtlicher Teil Lokalnachrichten / Informationen 6. Informationen aus der Verwaltung der Stadt Ketzin ... 5
7. Organigramm der Stadt Ketzin ... 6
8. Radwandertag ... 7
9. Potsdamer Münzfreunde zu Gast ... 7
10. Veranstaltungen des Seniorenrates Ketzin ... 7
11. Kinder- und Jugendförderverein V.I.F. e.V. informiert ... 7
12. Kinderbauernhof „Marienhof“ informiert ... 7
13. Zur Ausstellung: Baumschule Späth in Ketzin ... 8
14. Öffnungszeiten der Slipanlage in Ketzin ... 8
15. Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin ... 9
16. Runde Altersjubiläen 01.03.2007 bis 30.04.2007 ... 9
17. Goldene Hochzeiten – Diamantene Hochzeit ... 10
18. Veranstaltungstipps ... 11
19. Feuerwehr Ketzin wird 112 Jahre ... 12
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil – Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
über gefasste Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 05.03.2007
Folgende Beschlüsse wurde in der Hauptausschuss-Sitzung am 19.02.2007 gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im öffentlichen Teil:
Beschluss zu Stellungnahmen aus der Beteiligung der Bürger, Behörden und Nachbargemeinden zur Aufhebung des Vor- haben- und Erschließungsplanes 02/97 „Wohnbebauung Pa- retz“
Beschluss-Nr.: 40-444/07
Beschluss zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungs- planes 02/97 „Wohnbebauung Paretz“
Beschluss-Nr.: 40-445/07
Beschluss zur Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 03/02 „An den Schmählwiesen“ zum Punkt 2.1 – Maß der baulichen Nutzung – Antrag auf geringfügige Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe von 4,50 m
Beschluss-Nr.: 40-446/07
Beschluss zur Schließung der Freiwilligen Feuerwehr Zachow Beschluss-Nr.: 40-447/07
Beschluss über die Leistung einer außerplanmäßigen Ausga- be für die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils von Bauleistungen für das Projekt Königsweg 1.BA im Rahmen länd- licher Wegebau
Beschluss-Nr.: 40-451/07
Folgende Beschlussvorlagen wurden im öffentlichen Teil ab- gelehnt:
Beschlussvorlage der Abwägung der Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Bürger, Behörden und Nachbargemeinden zum B-Plan 05/04 „Brandenburger Chaussee 1“, 2. und 3. Ausle- gung
Beschluss-Nr.: 40-442/07
Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss zum Bebauungs- plan 05/04 „Brandenburger Chaussee 1“
Beschluss-Nr.: 40-443/07
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss im nichtöffent- lichen Teil:
Beschluss zum Flächentausch in Ketzin, Friedrich-Ludwig- Jahn- Weg, Flur 1, Flurstück 841 teilweise gegen Flurstück 313/4 teilweise
Beschluss-Nr.: 40-448/07
Beschluss zur Genehmigung zu dem bereits abgeschlossenen Kaufvertrag UR-Nr. G 4507/2006 vom 06.12.2006
Beschluss-Nr.: 40-449/07
Beschluss zur Genehmigung der Grundschuldbestellungsur- kunde zu dem Grundstück in der Gemarkung Falkenrehde, Flur 3, Flurstück 32/4
Beschluss-Nr.: 40-450/07
Beschluss zum Verkauf von Flächen in Etzin, Flur 5, Flurstück 1/76, Änderungsbeschluss
Beschluss-Nr.: 40-452/07
Öffenlicher Teil
Beschluss zur Erweiterung der Prioritätenliste B.9-Maßnahmen
„SG Altstadt Ketzin“ Friedrichstraße 14 Beschluss-Nr.: HA 31-72/07
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss eines Antrages auf Ratenzahlung von Straßenbau- beiträgen
Beschluss-Nr.: HA 31-73/07
Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen in der Kita Trem- men „Metallbauarbeiten“ zur Herstellung einer Fluchttreppe Beschluss-Nr.: HA 31-74/07
Bernd Lück Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) der Stadt Ketzin 02/97 „Wohn- bebauung Paretz“, (Gemarkung Ketzin, Flur 14, Flurstücke 40, 48 und 209 (alt: Flstk. 49 tws.) vollständig und Flurstücke 41 (14.682 m2), 42 (817,7 m2 und 16 m2) und 43 (37 m2) jeweils teilweise) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Auf- hebung des VEP wurde von der Stadtverordnetenversamm- lung Ketzin in der öffentlichen Sitzung am 05.03.07 gem. § 12 Abs. 6 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.06 (GVBl. I S. 3316) beschlossen.
Planzeichnung, Begründung und zusammenfassende Erklä- rung des VEP „Wohnbebauung Paretz“ mit den entsprechen- den Aufhebungsvermerken können gem. § 2 der Bekanntma- chungsverordnung des Landes Brandenburg und gem. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Ketzin (Ersatzbekanntmachung) von jedermann vom 26.03.07 bis zum 11.04.07 im Verwal- tungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der folgenden Dienststunden der Stadtverwaltung Ketzin eingesehen werden:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.
Gem. § 12 Abs. 6 BauGB können aus der Aufhebung Ansprü- che des Vorhabenträgers gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden.
Gem. § 215 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Vorausset- zungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hinge- wiesen:
§ 215 Abs. 1 BauGB: Unbeacht- lich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des
§ 214 Abs. 2 beachtliche Verlet- zung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 be- achtliche Mängel des Abwägungs- vorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des
die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von etwaigen Planungsentschädi- gungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflich- tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.
4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der An- trag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) der Stadt Ketzin 02/97 „Wohn- bebauung Paretz“ tritt gem. § 10 Abs. 3 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann diese Satzung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der o. g. Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ketzin, den 14.03.07 Bernd Lück
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die Satzung über den Bebauungsplan der Stadt Ketzin, OT Tremmen, 03/05 „Am Rohrbruch“ für das Gebiet in der Ge- markung Tremmen, Flur 2, Flurstück 107 tws., bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, Stand:
November 2006, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,29 ha, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung wurde in der öffentlichen Sitzung der Stadtver- ordnetenversammlung Ketzin am 11.12.06 beschlossen. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht, da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde.
Die Planzeichnung – Teil A –, die textlichen Festsetzungen – Teil B –, die Begründung und die zusammenfassende Erklä- rung des Bebauungsplanes 03/05 „Am Rohrbruch“ können gem. § 2 der Bekanntmachungsverordnung des Landes Bran- denburg und gem. § 14 der Hauptsatzung der Stadt Ketzin (Ersatzbekanntmachung) von jedermann vom 26.03. bis zum 11.04.07 im Verwaltungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der folgenden Dienststunden der Stadtverwaltung Ketzin eingesehen werden:
Montag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.30 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.
Auf die Vorschriften des § 5 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) über die Unbe- achtlichkeit der Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften beim Erlass der Satzung wird hingewiesen.
Gem. § 215 Abs. 2 i. V. m. § 233 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird auf die Voraussetzungen für die Geltendma- chung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen:
§ 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich wer- den
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 be- achtliche Verletzung der dort bezeichne- ten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor- schriften über das Verhältnis des Bebau- ungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jah- ren seit Bekanntmachung des Flächen- nutzungsplanes oder der Satzung schrift- lich gegenüber der Gemeinde unter Dar- legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 des BauGB über die Geltendmachung von etwaigen Planungsentschädi- gungsansprüchen durch Antrag an den Entschädigungspflich- tigen (vgl. § 43 BauGB) im Falle der in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile und auf das nach § 44 Abs.
4 BauGB mögliche Erlöschen der Ansprüche, wenn der An- trag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.
Die Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 mit der Bekanntma- chung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan, die Be- gründung und die zusammenfassende Erklärung von diesem Tage ab im Verwaltungsgebäude Am Mühlenweg 2, Zimmer 308, 14669 Ketzin, während der o. g. Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Ketzin, den 14.03.07 Bernd Lück
Bürgermeister
Ende des amtlichen Teiles
Nichtamtlicher Teil – Lokalnachrichten / Informationen / Veranstaltungen
Öffentliche Bekanntmachung
des Wasser- und Abwasserverbandes ,,Havelland“
Der Wasser- und Abwasserverband „Havelland“ gibt bekannt, dass ab
25. Oktober 2006
die Trinkwasserleitung in der Stadt Ketzin/OT Tremmen - Zachower Straße -
Gemarkung: Tremmen
Flur: 8
Flurstück: 150 - Ernst-Thälmann-Straße - Gemarkung: Tremmen
Flur: 8
Flurstücke: tlw. 160, tlw. 161, tlw. 172/2, 168/2 - Schulstraße -
Gemarkung: Tremmen
Flur: 8
Flurstücke: 264, 259, 270, 81 und 208 freigegeben ist.
Somit tritt laut Trinkwasserversorgungssatzung des Verbandes entsprechend § 4 ff. der Anschluss- und Benutzungszwang in Kraft.
Die Wasserzähler werden vom technischen Betriebsführer, der Sachsen Wasser GmbH, installiert. Die Eigentümer haben ihre Grundstücksversorgungsanlage, einschließlich des Wasserzäh- lerhaltebügels, vorzubereiten.
Grundstückseigentümer, die ihren Antrag auf Anschluss noch nicht gestellt haben, werden aufgefordert, diesen umgehend in der Geschäftsstelle des Verbandes zu stellen.
Wasser- und Abwasserverband „Havelland“, Sankt-Georgen-Straße 7
14641 Nauen
Nauen, 14. Februar 2007 Seelbinder
Verbandsvorsteher
Informationen aus der Verwaltung der Stadt Ketzin
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Verwaltung der Stadt Ketzin ist ständig bemüht, bürger- freundlich und zeitnah auf die Anliegen und Anfragen aller Bürgerinnen und Bürger einzugehen.
Ich informiere Sie heute über zwei wesentliche Veränderun- gen in der Verwaltung der Stadt Ketzin und bin persönlich davon überzeugt, dass alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile davon profitieren werden.
1. Bürgerbüro
Seit Montag, den 12.03.2007 ist unser Bürgerbüro im Rathaus täglich geöffnet. Die genauen Öffnungszeiten und das Leis- tungsangebot entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Beiträ- gen in diesem Amtsblatt. Das Bürgerbüro ist ein Anfang und deshalb werden wir dieses Angebot ständig erweitern, so dass unsere Bürgerinnen und Bürger fast ihre gesamten Anliegen im Bürgerbüro erledigen können. Im Laufe der Zeit möchte ich aus dem Bürgerbüro ein Bürgerservicebüro entwickeln.
Dann wird nur noch in besonderen Fällen ein Gang zum zu- ständigen Sachgebietsmitarbeiter notwendig. Das Bürgerbü- ro wird von unserer langjährigen Mitarbeiterin, Frau Vojkovic, geleitet. Sie wurde langfristig für die Aufgaben im Bürgerbüro geschult, vorbereitet und wird Ihnen in Zusammenarbeit mit unserer Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt, Frau Beckmann, zur Verfügung stehen.
2. Umstrukturierung der Verwaltung
Um die Effektivität der Arbeit in der Verwaltung der Stadt Ket- zin zu verbessern, werde ich die Struktur intern verändern.
Aus der „Drei-Ämter-Verwaltung“ (Allgemeine Verwaltung, Bauamt und Kämmerei) wird eine „Zwei- Ämter- Verwaltung“.
Die Verwaltung der Stadt Ketzin wird in zwei Fachbereiche eingeteilt, den Fachbereich I, Finanzen / Bürgerbüro und den Fachbereich II, Bau- und Ordnungsverwaltung. Die Zuständig- keiten und Ansprechpartner sind ab April dann in beiden Fach- bereichen eindeutig geregelt. Dem nachfolgenden Orga- nigramm können Sie die Sachgebiete und Zuständigkeiten der einzelnen Mitarbeiter entnehmen.
Bernd Lück Bürgermeister
Bürgerbüro
Öffnungszeiten: (ab 12.03.2007) Montag, Mittwoch
und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Organigramm Stadt Ketzin
(mit Azubi‘s und Doppik)
Bürgermeister
Herr B. Lück
Fachbereich I: Finanzen / Bürgerservice Herr Folda
Fachbereich II: Bau- und Ordungsverwaltung Frau Pönisch
Sachgebiet (stellv.FBL) Finanzen (Haushalt)
Frau Jaeck
Sachgebiet (Leiter) Bürgerservice und Soziales
(Kitas`s, Schulen, Vereine) Frau Thiele
Sachgebiet (stellv.FBL) Bauverwaltung und Gebäudemanagement
Herr Meißner
Sachgebiet (Leiter) Ordnung, Kultur- und Wirtschaftsförderung (Umwelt- und Naturschutz)
Frau Röth
Steuerangelegenheiten Frau Röse
Steuerangelegenheiten Frau Wasserka (0,5 VBE)
Bürgerbüro Frau Vojkovic
Meldeamt, Gewerbe Frau Beckmann
Kasse Frau Kozak
Standesamt, Friedhöfe Frau Zinke
Lohn, Gehalt Frau Jäkel
AZUBI, Haushalt, Vollstreckung Frau Vierjahn (07/07)
Personal, Beschaffung (Lohn, Gehalt ab 2007)
Frau Friske
Tiefbau, Sondernutzung Herr Piper
Ordnungsamt, Wasser- und Bodenverband
Frau Nutz
Hochbau, Sanierung Frau Plenzke
Ordnungsamt, Vollstreckung, Brandschutz
Herr Dominik
Straßenbaubeiträge, Objektbewirtschaftung
Frau Möller
Sekretariat FB, Poststelle, Bootsliegeplätze
Frau Winkler
Liegenschaften Frau König
Bauhof, Fähre, Strandbad Herr Reppin
Tourismus, Kultur, Wirtschaft Frau Kliche AZUBI, Rathaus
Herr Schicht (07/09)
Steuerangelegenheiten Frau Naumann
Doppik (2007-2009) Frau Pydde
Doppik (2007-2009) Frau Koch
Sekretariat Bürgermeister Sitzungsdienst
Frau Wojak Stand: 13.03.2007
Tourismusmanagement Kultur, Wirtschaft
Neuer Mitarbeit. (Maßnahme Arbeitsamt)
– Ausgabe von Personalausweisen und Pässen
– Ausgabe von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung – Aufnahme von Mängelanzeigen aller Art
– Entgegennahme von Anträgen auf Sondernutzung – Bearbeitung von Anträgen auf Wochenkarten für die Be-
nutzung der Fähre
– Entgegennahme und Weiterleitung defekter Straßenbe- leuchtung
– Entgegennahme von Anträgen auf Bootsliegeplätze sowie Preisinformationen
– Entgegennahme von Bürgerstellungnahmen zu Auslegungen – Ausgabe von Anträgen auf Wohnberechtigungsbescheini-
gungen und Wohngeld
– Ausgabe von Einkommenssteuererklärungen
– Entgegennahme von Anträgen auf Kita-Plätze/Tagespflege- plätze
Angebot wird kontinuierlich erweitert
Leistungsangebot des Bürgerbüros – Stand 05.03.2007
– Auskünfte über beizubringende Unterlagen für die Berech- nung von Elternbeiträgen
– Auskünfte über beizubringende Unterlagen zur Begrün- dung des Rechtsanspruches auf Betreuung
– Informationen über Schließzeiten der Kita’s und Tagesmüt- ter der Stadt Ketzin
– Auskünfte über Sporthallenbelegungen
– Einsichtnahme in die Konzeption der Ganztagsschule – Entgegennahme von Anträgen für Ausweichplätze während
der Schließzeiten von Ketziner Kita’s
– Entgegennahme von Anträgen auf Befreiung vom Eigen- anteil an den Schulbüchern
– Entgegennahme von Anträgen auf Sportplatz- und Hallen- nutzung
– Einsicht in die Ortsrechtssammlung – Ausgabe von Abfallkalendern – Ausgabe von „Gelben Säcken“
In diesem Jahr steht der Radwandertag unter dem Thema:
„Erlebte Geschichte im Havelland“
und führt uns nach Groß Behnitz zum Landgut Borsig.
Treffpunkt ist ab 9.30 Uhr
an der Havelpromenade Ketzin.
Nach der Begrüßung und Erläuterungen zur Fahrtroute geht es um 10.00 Uhr los.
Nach einer kurzen Rast in Tremmen mit der Möglichkeit zum Besuch des Freilichtmuseums geht es weiter über Gohlitz (Be- such eines Pferdehofes) nach Groß Behnitz.
Gegen 12.30 Uhr ist die Ankunft auf dem Landgut Borsig ge- plant.
Hier besteht die Möglichkeit, einen einfachen aber deftigen Mittagstisch in Form eines Bio-Gulasch mit Brot gegen einen kleinen Kostenbeitrag einzunehmen.
Alternativ stehen Kaffee und Kuchen zur Verfügung.
Individuell kann an einer Schlossführung (Dauer 90 min.) teil- genommen werden.
Das Landgut Borsig ist ein Denkmalensemble, das deutsch- landweit ein einmaliges Zeugnis für die agrarindustrielle Pro- duktion, zeitgenössischer Baukunst und Parkarchitektur des Großbürgertums in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts darstellt.
3. Ketziner Radwandertag am 21. April 2007
Alle begeisterten Radler sind recht herzlich zum Radausflug eingeladen.
Jeder radelt nach Lust und Form, denn sportlicher Spaß und gesunde Entspannung haben Vorrang.
Kinder- und Jugendförderverein V.I.F. e.V.
Am Birnbaum 3, 14641 Ribbeck, Tel. 033237 - 8 54 58 Ständige Ausstellung „Schulzeiten“ und zur Geschichte der „Stillen Pauline“
Tourist-Info und Café Täglich geöffnet von 10 bis 17 Uhr Am 01. April 2007:
1-jähriges Bestehen der „Alten Schule“ in Ribbeck mit Frühschoppen, langen Reden und der Verleihung der
„Goldenen Birne“
Ab 15.00 Uhr:
Kindertheater – „Die Stadtmaus bei der Landmaus“
Eintritt frei
Kinderbauernhof „Marienhof“
Am Marienhof 1, 14641 Ribbeck, Tel. 033 237 - 8 88 91 Am 17. März öffnet der Marienhof wieder die Tore für seine Gäste.
Täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
in der Begegnungsstätte der AWO, Rathausstraße
Montag, den 23. April 2007 Jetzt ist sie da, die Gesundheitsreform
– Die wichtigsten Punkte der Gesundheitsreform und deren Auswirkungen auf Menschen über 50 Jahre –
Über das neue Gesetz informiert und diskutiert Herr Witzke von der DAK Nauen
Beginn: 17.00 Uhr
Senioren und Interessenten aller Altersgruppen sind dazu herzlich eingeladen
.
Veranstaltung des Seniorenrates Ketzin Montagsgespräch
Potsdamer Münzfreunde
am Sonntag, dem 06. Mai 2007 von 10.00 bis 18.00 Uhr in Ketzin zu Gast.
(Nähere Informationen im nächsten Amtsblatt)
Am Samstag, dem 21. April 2007 findet wieder der alljährliche Ketziner Radwandertag statt.
Die Initiative des Kulturzentrums Ketzin, diese Ausstellung zu gestalten, traf am 11. Februar 2007 auf reges Interesse der Ketziner Bürgerinnen und Bürger, der Gärtner aus der Umge- bung und vieler Baumschulfachleute, die zur Eröffnung aus Berlin und anderen Orten angereist waren.
Als Ehrengast konnte Bürgermeister Lück Herrn Dr. Manfred Späth, den Sohn des letzen Inhabers Dr. Hellmut Späth begrü- ßen.
Manche Besucher nutzten die Gelegenheit, mit Dr. Späth ins Gespräch zu kommen und wichtige Informationen auszutau- schen.
Der Zweigbetrieb in Ketzin, den Dr. Hellmut Späth nach dem 1. Weltkrieg in Ketzin aufbaute, wurde führend in der deut- schen Baumschulwirtschaft.
Die Ausstellung verdeutlicht, mit welcher Sachkenntnis die Mitarbeiter in den Abteilungen Vermehrung, Produktion und Versandhandel gearbeitet haben. Baumschulfachleute aus vielen Ländern konnten sich in Ketzin von der Leistungsfähig- keit der Baumschule und dem Stand der Mechanisierung überzeugen. Schwer vermehrbare Gehölze wurden in Ketzin in beachtlichem Umfang vermehrt, wie die Verkaufskataloge ausweisen.
Zu den namhaften Experten, die speziell in Ketzin tätig waren,
gehörten Generaldirektor Wilhelm Teetzmann, Generaldirek- tor Erich Maurer bis zu seiner Berufung als 1. Professor für Gärtnerischen Pflanzenbau für das 1929 eingerichtete Gartenbauhochschulstudium in Berlin und Gerd Krüssmann als Dendrologe.
Außer der Zeit bis 1945 ist auch die Baumschultradition bis zur Gegenwart dargestellt. Die Ketziner Baumschulen GbR ist heute eine wichtige Institution für die Region.
Die Ketziner werden ermuntert, über ihre Erinnerungen, Er- fahrungen, Bild- und andere Dokumente zu informieren, da- mit die Geschichte der Baumschule Späth und speziell die Ketziner Baumschultradition noch genauer erforscht werden kann. Besonders zu erwähnen und zu ergründen ist das Schicksal von Dr. Hellmut Späth, der im Konzentrationslager Sachsenhausen umgebracht wurde.
„Damals bei Späth“ ist ein geflügeltes Wort, das viele Fachleu- te gerne verwenden, wenn sie über ihre berufliche Prägung als Baumschulgärtner, Gartenarchitekt und sonst im Gartenbau Tätige berichten.
Die umfangreiche Materialsammlung bildet eine gute Grund- lage für weitere Veröffentlichungen.
Dr. Ingeburg Grittner
Zur Ausstellung: Baumschule Späth in Ketzin
Bildmitte: Ehrengast Dr. Manfred Späth. Zahlreiche Besucher kamen zur Ausstellungseröffnung.
Öffnungszeiten der Slipanlage Ketzin
31. März bis 5. Mai 2007
Montag bis Freitag von 13.00 bis 19.00 Uhr Sonnabend von 09.30 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr
Entgelt pro Slipvorgang: 6,00 Euro
Ansprechpartner: Rudi Eggebrecht, Tel.: 033233 / 8 04 52 (außerhalb der Öffnungszeiten bitte Termin vereinbaren)
Runde und besondere Altersjubiläen in der Stadt Ketzin im Zeitraum vom 01. März bis 30. April 2007
02.03. zum 75. Geburtstag
Herr Lück, Günter in: Ketzin
05.03. zum 70. Geburtstag
Frau Brudel, Ilse in: Ketzin
05.03. zum 85. Geburtstag
Frau Senk, Margarete in: Ketzin
07.03. zum 70. Geburtstag
Herr Kaminski, Paul in: Ketzin
07.03. zum 75. Geburtstag
Frau Pecht, Ingrid in: Ketzin
08.03. zum 70. Geburtstag
Frau Krüger, Brigitta in: Ketzin Einwohner der Stadt Ketzin und ihrer Ortsteile werden seit dem
01.01.2004 zu folgenden Anlässen in Form eines Glückwunschschrei- bens gewürdigt:
zur Vollendung des 70., 75., 80., 85., 90. und jedes weiteren Lebens- jahres;
sowie Goldene Hochzeit (50 Jahre), Diamantene Hochzeit (60 Jahre), Eiserne Hochzeit (65 Jahre), Steinerne Hochzeit (67 Jahre), Gnaden- hochzeit (70 Jahre), Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre).
Die Namen und Anschriften der Altersjubilare können durch das Einwohnermeldeamt ermittelt werden.
Leider ist die vollständige datenmäßige Erfassung der Ehejubiläen (Daten werden jeweils in dem Standesamt archiviert, in dem auch die Hochzeit stattfand) nicht gegeben, so dass die Verwaltung auf die rechtzeitige Mitwirkung (ca. 4 Wochen vor dem Ereignis) der jeweili- gen Eheleute bzw. enger Verwandter angewiesen ist. Wir würden es bedauern, wenn aufgrund mangelnder Information so bedeutsame Ehe- jubiläen keine entsprechende Würdigung erfahren könnten.
Bei Anmeldung bzw. Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt
Ketzin, Vorzimmer des Bürgermeisters, Frau Wojak, erreichbar im Rathaus, Rathausstraße 7, 1.OG, Zimmer 9,
Tel.: 033233 72012.
Wir werden uns dann zu gegebener Zeit, zwecks Terminvereinbarung mit den Ehe-Jubilaren in Verbindung setzen.
Gratulationen des Bundespräsidenten und des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg
Der Bundespräsident gratuliert Bürgern, die das 100., 105. und jedes weitere Lebensjahr vollenden, sowie Ehepaaren, die den 65., 70. und 75. Hochzeitstag begehen, mittels eines Glückwunschschreibens.
Durch den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg werden Gra- tulationen an 100-jährige und ältere Bürger sowie Ehepaare anlässlich des 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläums ebenfalls in schriftlicher Form vorgenommen.
Bernd Lück Bürgermeister
Hinweise zu Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen
Gottesdienststelle Rosenkranz-Königin Ketzin, Rudolf-Breitscheid-Straße 24
Katholisches Pfarramt in Nauen, Gartenstraße 71, Tel.: 03321 / 453207
Pfarrer Peter Szczerbaniewicz, Diakon Klaus Hubert Sprechzeiten des Pfarrers sind donnerstags 10 - 12 Uhr, freitags 16 - 18 Uhr.
Sprechzeiten des Diakon sind montags 14 - 17 Uhr, freitags 10 - 11 Uhr sowie jeweils nach Vereinbarung.
Wenn das Telefon nicht besetzt ist, ist ein Anrufbeantworter geschal- tet. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.
Sprechzeiten in Ketzin sind dienstags nach dem 9.00-Uhr-Gottesdienst und nach Vereinbarung.
Ansprechpartner in Ketzin sind
– für Kirche, Pfarrhaus und Gemeinderäume:
Herr Balzer, Tel.: 033233/ 80618
in Vertretung Herr Zimmermann, Tel.: 80518 – für Lithurgie (wenn Seelsorger nicht erreichbar sind):
Herr Zimmer, Tel.: 80287 und Frau Zimmermann – für Geburtstage und Krankenbesuche:
Frau Nowak, Tel.: 80540
– für Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit:
Frau Riethmüller, Tel.: 73000
Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul in Nauen
Gottesdienst in Ketzin:
jede/n – gerade Kalenderwoche - samstags - 17.00 Uhr – ungerade Kalenderwoche - sonntags - 8.30 Uhr – Dienstag
(außer am 03.04.07 u. 10.04.07) 9.00 Uhr jeden – Freitag Kreuzwegandacht
09.03., 16.03., 23.03., 30.03.07 18.00 Uhr Andacht im Seniorenheim
– jeden Mittwoch um 9.00 Uhr 05.04.07– Gründonnerstag
Gottesdienst in Nauen 19.00 Uhr
06.04.07– Karfreitag
Liturgie zur Sterbestunde 15.00 Uhr 07.04.07 – Ostersamstag
Osternacht 20.00 Uhr
09.04.07– Ostermontag
Gottesdienst 8.30 Uhr
Evtl. Änderungen bitte im Schaukasten der Gemeinde beachten! (Ru- dolf-Breitscheid-Straße)
08.03. zum 90. Geburtstag Frau Mond, Charlotte in: Ketzin
10.03. zum 85. Geburtstag
Frau Swierkowski, Elisabeth in: Ketzin
14.03. zum 80. Geburtstag
Frau Rietzke, Marie in: Ketzin
17.03. zum 80. Geburtstag
Frau Klapproth, Luzie in: Ketzin
17.03. zum 80. Geburtstag
Herr Klepzig, Georg in: Ketzin
17.03. zum 80. Geburtstag
Herr Lange, Arnhold in: Ketzin OT Falkenrehde
18.03. zum 70. Geburtstag
Herr Nahrstedt, Siegfried in: Ketzin OT Etzin
19.03. zum 70. Geburtstag
Frau Brandt, Inge in: Ketzin
25.03. zum 75. Geburtstag
Herr Hartmann, Siegfried in: Ketzin
25.03. zum 70. Geburtstag
Herr Hollmann, Erwin in: Ketzin
25.03. zum 70. Geburtstag
Herr Wolter, Herbert in: Ketzin
26.03. zum 70. Geburtstag
Herr Fuchs, Siegfried in: Ketzin
26.03. zum 70. Geburtstag
Frau Höth, Helga in: Ketzin OT Zachow
29.03. zum 70. Geburtstag
Frau Hollmann, Lucie in: Ketzin OT Tremmen
01.04. zum 70. Geburtstag
Herr Euent, Wilhelm in: Ketzin
01.04. zum 70. Geburtstag
Frau Ihlefeldt, Hildegard in: Ketzin
01.04. zum 70. Geburtstag
Frau Selke, Gertrud in: Ketzin
02.04. zum 80. Geburtstag
Frau Keszler, Rita in: Ketzin OT Falkenrehde
04.04. zum 80. Geburtstag
Herr Marciniak, Bruno in: Ketzin
04.04. zum 80. Geburtstag
Herr Trautmann, Wilhelm in: Ketzin
07.04. zum 70. Geburtstag
Frau Selert, Lilly in: Ketzin OT Falkenrehde
08.04. zum 75. Geburtstag
Frau Schulz, Elli in: Ketzin OT Zachow
09.04. zum 80. Geburtstag
Frau Habicht, Erika in: Ketzin
09.04. zum 70. Geburtstag
Frau Wohlfeil, Wally in: Ketzin OT Falkenrehde
11.04. zum 70. Geburtstag
Herr Lange, Gerhard in: Ketzin OT Tremmen
11.04. zum 70. Geburtstag
Herr Lange, Helmut in: Ketzin OT Tremmen
12.04. zum 70. Geburtstag
Herr Hein, Erhard in: Ketzin
13.04. zum 80. Geburtstag
Frau Gerecht, Doris in: Ketzin
15.04. zum 80. Geburtstag
Frau Völzke, Gisela in: Ketzin
16.04. zum 70. Geburtstag
Frau Zander, Ilse in: Ketzin OT Zachow
17.04. zum 80. Geburtstag
Frau Kemesies, Edith in: Ketzin
20.04. zum 85. Geburtstag
Frau Vorwerk, Anneliese in: Ketzin OT Etzin
22.04. zum 70. Geburtstag
Frau Kosmala, Helga in: Ketzin
22.04. zum 75. Geburtstag
Frau Rogge, Helga in: Ketzin
22.04. zum 75. Geburtstag
Frau Schöttler, Helga in: Ketzin OT Falkenrehde
24.04. zum 75. Geburtstag
Frau Trost, Doris in: Ketzin
24.04. zum 70. Geburtstag
Frau Zöllner, Theresie in: Ketzin
26.04. zum 80. Geburtstag
Frau Ebke, Annelies in: Ketzin OT Tremmen
26.04. zum 75. Geburtstag
Frau Frenzel, Ruth in: Ketzin
27.04. zum 70. Geburtstag
Herr Lüders, Horst in: Ketzin OT Trennen
29.04. zum 85. Geburtstag
Frau Kiesewetter, Johanna in: Ketzin
Goldene Hochzeit
Herzlichen Glückwunsch
zum 50. Hochzeitstag am 4. Mai 2007
Ilse und Werner Ueberschär, in Ketzin
Diamantene Hochzeit
Herzlichen Glückwunsch
zum 60. Hochzeitstag am 26. April 2007
Charlotte und Alfred Jesse, in Etzin
01.04.07 Eröffnung der Dorfmuseum
13.30 Uhr Museumssaison Tremmen
04.04. bis Ausstellung Fotografie Galerie Ketzin 01.06.07 von Friedrich Fröhlich
(Potsdam)
06.04.07 „Tod und Auferstehung Dorfkirche 14.00 Uhr Christi in Kunsthandwer- Paretz
ken der Paretzer Dorfkirche“
07.04.07 Osterfeuer der FFw Havelprome-
Ketzin nade Ketzin
07.04.07 Großer Ostertanz Havelprome-
Ü-30-Party nade Ketzin
April
30.04.07 Tanz in den Mai Gutshof Havel- land,
Falkenrehde 30.04.07 Tanz in den Mai Landgasthof
mit DJ Marco Zachow
30.04.07 Tanz in den Mai Neu-
Falkenrehde
Mai
Veranstaltungstipps
29.04.07 „Es blüht der Nickende Treffpunkt:
Milchstern“ – Führung am
durch den Paretzer Schlosseingang Schlossgarten
01.05.07 Benefizkonzert für Evang.
Tilsit/Chanka Senioren-
zentrum Ketzin 06.05.07 „Tag des Numismatikers“ Kultur- und 10-18.00 Uhr Ausstellung des Branden- Tourismuszen-
burgischen Landesverban- trum/Museum des der Numismatiker Ketzin
12.05.07 Ketziner laufen für Marktplatz/Ha-
10-14.00 Uhr Ketziner velpromenade
12.05.07 Trödelmarkt vor der Kirche
in Falkenrehde 13.05.07 Muttertagsbrunch: Alle Storchenhof
Mütter dürfen gratis Paretz reiten!
13.05.07 Muttertag – Rosenvilla
17.00 Uhr „Auf Fontanes Spuren“ – Paretz Plaudereien und Lieder
17.05.07 Große Herrentagsparty Wirtshaus REDO Ketzin 17.05.07 Vatertagsbrunch: Alle Storchenhof
Väter dürfen gratis reiten! Paretz 17.05.07 Konzert des Ketziner Vereinsraum
Blasorchesters Ketzin
20.05. bis Museumstag Kultur- und
31.08.07 Eröffnung der Sonder- Tourismuszen- 14.00 Uhr ausstellung „Feuer 112 trum/Museum
– 112 Jahre Feuerwehr Ketzin Ketzin“
20.05.07 „Erinnerungstag Kooperations- an Königin Luises veranstaltung letzten Aufenthalt des Schlosses in Paretz 1810“ Paretz mit der Paretzer Kir- chengemeinde
07.04.07 Osterfeuer Sandscholle
Falkenrehde 07.04.07 Osterfeuer – Griechische Rosenvilla ab 19.00 Uhr Musiker und Wildschwein- Paretz
braten
08.04.07 „Tod und Auferstehung Dorfkirche 14.00 Uhr Christi in Kunsthandwer- Paretz
ken der Paretzer Dorfkirche“
08./09.04.07 Osterbrunch mit Oster- Storchenhof eiersuchen und Bastelecke Paretz für Kinder
14.04.07 1. Qualifikationsturnier Sportplatz des LAV Brandenburg Ketzin Casting-Club Ketzin
19.04.07 Bunte Veranstaltung AWO Begeg-
„Rund um den Frühling nungsstätte
und die Liebe“ Ketzin
21.04.07 3. Ketziner Radwandertag Treffpunkt:
Havelprome- nade Ketzin 22.04.07 Russischer Abend – Rosenvilla 17.00 Uhr Lesung am Kamin Paretz 22.04.07 „Es blüht der Nickende Treffpunkt:
Milchstern“ – Führung am
durch den Paretzer Schlosseingang Schlossgarten
28.04.07 Festveranstaltung „112 Havelprome- Jahre Feuerwehr Ketzin“ nade Ketzin 29.04.07 Hoffest – Wir feiern die Storchenhof
Ankunft der Störche! Paretz
Das Amtsblatt für die Stadt Ketzin erscheint in etwa 6-wöchigem Rhythmus und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt verteilt sowie im Rathaus der Stadt Ketzin, Rathausstr. 7 oder Am Mühlen- weg 2 zum Mitnehmen ausgelegt.
Das Amtsblatt für die Stadt Ketzin kann gegen Erstattung der erfor- derlichen Postgebühren bezogen werden.
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Impressum
Amtsblatt für die Stadt Ketzin
An dieser Stelle möchten wir auf die Möglichkeit der kos- tenfreien Veröffentlichung von Beiträgen der Vereine, Verbänden, Kirchen sowie öf- fentlichen und kulturellen Einrichtungen aufmerksam machen.
Die zu veröffentlichenden Bei- träge sollten sich auf die Vor- stellung der Einrichtung und Ankündigung von Veranstal- tungen beschränken.
Der Druck von Bildern, Fotos und Zeichnungen ist nur mög- lich, wenn die Originale oder erstklassige Kopien vorliegen.
Kopien in schlechter Qualität (auf denen Kontraste nicht er- kennbar sind oder schwarzer Tonerstreifen die Kopie verun- stalten) können nicht verarbei- tet werden.
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14669 Ketzin
In eigener Sache !
Die nächste Ausgabe erscheint voraussichtlich am 27.04.2007; Redaktionsschluss ist am 16.04.2007
Feuerwehr Ketzin wird 112 Jahre
Früher gab es noch keine Feuerwehr in diesem Sinne, wie wir sie heute kennen. Beim Ausbruch eines Brandes wurden die Kirchenglocken geläutet, oder ein Hornist lief mit einem Brand- horn durch den Ort und blies Alarm. An der Brandstelle wur- de durch die Dorfbewohner eine Eimerkette gebildet und das Wasser von einem Brunnen oder Gewässer so schnell wie möglich zum Feuer befördert.
Auch die Stadt Ketzin wurde in den Jahren 1726, 1840, 1847 und 1849 von großen Brandkatastrophen heimgesucht, die Schäden verursachten, den Menschen Leid und Verlust ihres Besitzes brachten und zahlreiche Todesopfer forderten.
Verantwortungsbewusste Einwohner der Stadt gründeten am 25. April 1895 die Freiwillige Feuerwehr Ketzin, der 30 Bürger beitraten.
Bei der Gründung stand den Feuerwehrmännern zunächst eine Handdruckspritze zur Verfügung, die mittels Pferdegespann zur Brandbekämpfung ausrückte. Später wurde eine Motor- spritze in Dienst gestellt.
In diesem Jahr feiert die Feuerwehr Ketzin nun ihr 112jähriges Bestehen.
Zu unserer Festveranstaltung am 28. April 2007 laden wir alle recht herzlich ein:
Ablaufplan:
9.00-10.00 Uhr Treffen der Teilnehmer für den Umzug am Markt
10.00-11.30 Uhr Festumzug durch Ketzin zur Havelpromenade 12.00-13.00 Uhr Eröffnung des Festtages
auf der Festwiese
13.00-13.30 Uhr Ehrung der Partner der Feuerwehr auf der Festwiese
13.00-15.00 Uhr Platzkonzert des Ketziner Blasorchesters auf der Festwiese
13.30-14.00 Uhr Mittagessen mit musikalischer Unterhaltung auf der Festwiese
14.00-15.00 Uhr Vorführung der Feuerwehr auf der Festwiese
15.00-16.00 Uhr Übergabe ELW Spende auf der Festwiese 16.00-17.00 Uhr Vorführung der Verkehrswacht:
Crashtest in der Baustraße 17.30-18.00 Uhr Vorführung der Jugendfeuerwehr
an der Havelpromenade
18.00-19.00 Uhr Vorführung THW an der Havelpromenade 19.00-24.00 Uhr Disco auf der Festwiese
sowie:
13.00-19.00 Technikschau an der Havelpromenade und weitere Attraktionen
Für diese Festveranstaltung benötigen wir dringend finanziel- le Unterstützung und bitten Sie, uns zu helfen. Wenn auch Sie uns helfen möchten, dann überweisen Sie Ihre Spende an den:
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ketzin e.V.
Konto-Nr. 38 13 0212 777
BLZ: 160 500 00
Geldinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Verwendungszweck: „112 Jahre Feuerwehr Ketzin“
Bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihres vollständigen Na- mens, da unsere Sponsoren namentlich auf unserer Homepa- ge www.feuerwehr-ketzin.de veröffentlicht werden.