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Dokumentation Runder Tisch zum Themenjahr „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“

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Academic year: 2022

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Dokumentation

Runder Tisch zum Themenjahr

„Gleiches Recht.

Jedes Geschlecht.“

am 20. Januar 2015 – ADS Berlin

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Überblick:

1. Grußwort von Christine Lüders

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

2. Präsentation zu den Vorhaben im Themenjahr von Cornelia Pust, Referat Forschung, und Karl Moehl, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

3. Gespräche im „World Café“:

Tisch 1:

Sexuelle Belästigung Tisch 2:

Diskriminierung im Arbeitsleben Tisch 3:

Trans* und intergeschlechtliche Personen Tisch 4:

Aktionsbündnisse und Aktionstage Tisch 5:

„Kreativtisch“: Themen, Botschaften, Maßnahmen oder: Öffentlichkeitsarbeit im Themenjahr

4. Teilnehmendenliste

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1. Grußwort von Christine Lüders

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Sehr geehrte Teilnehmende,

„Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ So lautet das Motto unseres Themenjahres 2015, das im März offiziell gestartet wird. Welche Chancen haben wir, mit dem Thema Geschlechterdiskriminierung Öffentlichkeit zu schaffen, Veränderungen anzustoßen? Und das gerade jetzt, in diesen Tagen, in denen es doch so massiv um ganz andere Themen geht: um unseren Umgang mit der religiösen Vielfalt im Land, in Europa und der Welt, um unsere Verantwortung für Flüchtlinge und um den Widerstand gegen Rechtspopulisten, die hierzulande ausgerechnet die Montagsdemonstrationen gekapert haben, die einmal für Öffnung und Teilhabe standen und nicht für das Gegenteil.

Ich sage: Es ist genau der richtige Zeitpunkt für dieses Themenjahr. Warum? Unter anderem beantwortet dies ein Blick in den Forderungskatalog derjenigen, die derzeit so vehement gegen eine angebliche „Islamisierung“ protestieren. Hier geht es nämlich auch noch um andere Themen: Man sei „gegen dieses wahnwitzige Gender-Mainstreaming“, heißt es darin, weiter unten im Text. Übersetzt heißt das, sofern die Urheber das wissen: Sie sind gegen die Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen der Gesellschaft.

Überspitzt gesagt: Nicht nur die vermeintliche Islamisierung, auch die vermeintliche Genderisierung macht diesen Leuten Angst. Muss man das ernst nehmen? Ich fürchte ja. Denn diese Forderung bettet sich ein in einen Gesamtzusammenhang: Da ist zum Beispiel die widerwärtige Hetze, der Hass, sogar Morddrohungen gegen Feministinnen und Gendertheoretikerinnen im vergangenen Jahr. Menschen, die sich unter anderem einfach nur Gedanken um eine Sprache gemacht haben, die niemanden ausschließt. Diese Welle des Hasses hat in diesem Ausmaß eine neue, geradezu unheimliche Qualität.

Um eine Auseinandersetzung mit Vorschlägen, die ja durchaus diskutabel sind und sein sollen, geht es hier nicht. Allein die Annahme einer Geschlechtervielfalt, die über Mann und Frau hinausgeht, allein die Annahme, dass unsere Vorstellung von Geschlecht und Geschlechterrollen einem Wandel unterliegt, scheint für viele schon der Untergang des Abendlandes zu sein. Man kann das positiv deuten, als letzten und daher umso drastischeren Widerstand der Gegner von Vielfalt und Gleichberechtigung, die längst auf verlorenem Posten kämpfen. So oder so bedeutet es: Es liegt noch viel Arbeit vor uns, nichts ist selbstverständlich.

Liebe Teilnehmende, die meisten von Ihnen kennen uns und unsere Themenjahre, die wir seit 2012 veranstalten. Es geht uns darum, gezielt Aufmerksamkeit zu schaffen für Diskriminierung in bestimmten Bereichen, Betroffene über ihre Rechte aufzuklären und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Wir nehmen uns dabei die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz festgelegten Diskriminierungsgründe nicht nach einer Wertigkeit, sondern alphabetisch vor: Nach Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft bzw. Rassismus sind wir jetzt bei Geschlecht angelangt.

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Was genau wir im Themenjahr vorhaben, das erfahren Sie gleich ausführlich von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Grob gesagt, versuchen wir auf vielen verschiedenen Ebenen die Menschen zu erreichen: Über Veranstaltungen und Aktionen sowie mit Unterstützung prominenter Botschafterinnen und Botschafter. Über Forschung. Über Projekte. Mithilfe einer Expertenkommission, die Handlungsempfehlungen zu wichtigen Bereichen entwickeln soll.

Eines der zentralen übergreifenden Themen ist dabei die noch immer unzureichende Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Hier haben wir zwei große Schwerpunkte geplant, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und die Entgeltgleichheit. Uns geht es aber um mehr – das sagt auch unser Motto: „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ Wir sind stolz darauf, zu den ganz wenigen öffentlichen Institutionen in Deutschland – und Europa – zu gehören, die sich ganz ausdrücklich mit den Rechten von trans*- und intergeschlechtlichen Personen befassen und sich für sie einsetzen.

Sie alle wissen, wie dramatisch die Rechtslücken hier sind, man denke nur an das immer noch unzureichende Gesetz zur Personenstandsänderung oder die Tatsache, dass Transidentitäten immer noch als psychische Krankheiten gewertet werden.

Alle Geschlechter und ihre Risiken, Diskriminierungen zu erfahren, sollen in diesem Jahr Thema werden, sie sollen auch Unterstützung bekommen. Wichtig ist uns dabei auch, den Aspekt der Mehrfachdiskriminierung mitzudenken, der immer eine große Rolle spielt – zum Beispiel bei der Verflechtung der Merkmale Frau und Migrationshintergrund oder Frau und Behinderung.

Wie wir das Themenjahr angehen, das wollen wir heute mit Ihnen diskutieren. Was sollen, was müssen wir aus Ihrer Sicht tun, um weiter zu sensibilisieren, um Diskussionen anzuregen und Empfehlungen zu geben? Welche Themen müssen wir aus Ihrer Sicht noch bedenken?

Wir freuen uns sehr, dass Sie heute gekommen sind. Denn wir brauchen Ihre Unterstützung, Ihre Expertise und Ihre Netzwerke, um so viele Menschen wie möglich so gezielt wie möglich zu erreichen. Ihre Anregungen und Ihre Kritik nehmen wir ernst, das versichere ich Ihnen.

Natürlich befassen wir uns nicht nur im Themenjahr mit Geschlechterdiskriminierung. Wir haben das in der Vergangenheit getan, etwa mit unseren umfangreichen Informationen zur Entgeltgleichheit; oder mit der von uns in Auftrag gegebenen Studie zur Situation von trans*

Personen im Arbeitsleben. Auch unsere anonymisierten Bewerbungsverfahren waren ein wichtiger Schritt, die Chancen insbesondere von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Und natürlich setzen sich unsere Beraterinnen und Berater immer wieder für Menschen ein, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert worden sind. Die Beratungen in diesem Bereich machen knapp 24 Prozent unserer Fälle aus. Das Themenjahr 2015 ist für uns auch ein solides Fundament, von dem aus wir unsere Aktivitäten in diesem Bereich für die Zukunft fortentwickeln wollen. Auch hierfür wollen wir heute Kontakte knüpfen, bestehende Kontakte vertiefen und uns vernetzen.

Über das Themenjahr hinaus möchte ich Sie abschließend noch auf ein Projekt hinweisen, das ebenfalls in diesem Jahr – am 1. September - startet: Unsere Umfrage zu Diskriminierungs- erfahrungen in Deutschland. Eine kurze Darstellung dazu finden Sie auch auf Ihrem Platz.

Diese Umfrage wird die erste sein, die sich derart umfassend mit Diskriminierung in Deutschland befasst.

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Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind – also auch von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts - oder die Diskriminierung beobachten, können und sollen sich beteiligen. Es wird dabei nicht nur nach Erfahrungen mit Diskriminierung gefragt, sondern auch nach ihren Auswirkungen sowie Handlungsstrategien der Betroffenen.

Die Ergebnisse werden für uns eine zentrale Grundlage sein, um Handlungsmöglichkeiten für Politik und Antidiskriminierungsarbeit zu entwickeln.

Damit möchte ich das Wort an Frau Pust und Herrn Moehl übergeben, die uns nun en detail die Pläne für 2015 vorstellen.

Vielen Dank!

2. Präsentation zu den Vorhaben im Themenjahr 

von Cornelia Pust, Referat Forschung, und Karl Moehl, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

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12 3. Gespräche im „World Café“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sich für den zweiten Teil der Tagung für das Format des „World Cafés“ entschieden. Wir hielten diese Methode für besonders geeignet, in entspannter Atmosphäre und dennoch ziel- gerichtet zu klaren Ergebnissen zu gelangen.

Zugleich wollten wir damit möglichst vielen Teilnehmenden die Möglichkeit geben, ihre Ideen einzubringen, was allein im Plenum so nicht machbar gewesen wäre. Die „World Café“-Tische wurden zu verschiedenen Themenschwerpunkten von jeweils zwei Mitarbeiter_innen der Antidiskriminierungsstelle moderiert. Wichtig war uns dabei, dass Ideen und Stichpunkte gleich auf dem Tisch notiert wurden, um Anregungen für die weiteren Gesprächsrunden zu geben. In den Runden von jeweils 25 Minuten wurden drei Leitfragen diskutiert: Was sollte die Antidiskriminierungsstelle im Themenjahr beachten? Gibt es konkrete Ideen, Vorschläge oder Planungen vonseiten der Teilnehmenden zum Themenjahr? Wie kann die Antidiskriminierungsstelle das Thema geschlechtsspezifische Diskriminierung über das Themenjahr hinaus verfolgen? Hier die Ergebnisse:

Tisch 1:

Sexuelle Belästigung Tischmoderation:

Cornelia Pust, Referat Forschung

Isabella Zienicke, Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung

Die Diskussionsteilnehmer_innen problematisierten, dass sexuelle Belästigung in der öffentlichen Wahrnehmung häufig bagatellisiert oder nicht als solche wahrgenommen werde.

Der Begriff sexuelle Belästigung sei bereits auf Bagatellisierung angelegt: Weil er impliziere, dass etwas lästig sei, verdeutliche der Begriff nicht ausreichend, dass es sich hier um eine Form von sexualisierter Gewalt handele.

Bemängelt wurde weiterhin, dass sexuelle Belästigung häufig nur im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse und selten in Bezug auf selbstständig Tätige oder prekär Beschäftigte diskutiert werde. Sexuelle Belästigung müsse in allen Lebensbereichen in den Blick genommen werden, auch im öffentlichen Raum, im Internet als „Cybermobbing“ sowie in sexistischer Werbung.

Die Antidiskriminierungsstelle solle bezüglich sexueller Belästigung verstärkt mit Jugendverbänden kooperieren, um die Zielgruppe der Mädchen und jungen Frauen stärker zu

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hilfreich sei ein niedrigschwelliges Informationsangebot für betroffene Frauen. Der Flyer der Antidiskriminierungsstelle zu sexueller Belästigung leiste hier einen wichtigen Beitrag.

Wichtig für betroffene Frauen seien vor allem praktische Hinweise. Daher solle transparent gemacht werden, welche Beratungsangebote zur Verfügung stehen und wo Prozesskostenhilfe beantragt werden kann. Außerdem sollten präventiv Trainings und Fortbildungen zum Thema sexuelle Belästigung angeboten werden.

Die wichtigen Akteur_innen gegen sexuelle Belästigung, die Betriebsräte und die Gleichstellungsbeauftragten, benötigen nach Einschätzung der Teilnehmenden der Diskussion Impulse von außen, um tätig zu werden. Daher solle die Antidiskriminierungsstelle Workshops und Infomaterial für diese Zielgruppe anbieten. Gleichstellungsbeauftragte sollten für die Bedürfnisse von trans* Personen sensibilisiert werden, dieser Themenbereich stehe bei den meisten Gleichstellungsbeauftragten nicht auf der Agenda.

Auch über Positivbeispiele zum Umgang mit Diskriminierung in der betrieblichen Praxis wurde diskutiert. Als ein Positivbeispiel wurde die Zusammenarbeit von Betrieben mit externen Beratungsstellen erwähnt.

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit solle die Antidiskriminierungsstelle verstärkt die regionale Presse nutzen, um das Thema sexuelle Belästigung stärker in das Bewusstsein zu rücken. Der Journalistinnenbund könnte hier ein wichtiger Verbündeter sein.

Um Jugendliche besser zu erreichen, solle die Antidiskriminierungsstelle verstärkt auf soziale Medien setzen: Wirkungsvoll könnten kurze Youtube-Clips sein oder bestimmte Hashtags zum Thema (zum Beispiel #wegmitderscham). Auch Kunstprojekte seien geeignet, um öffentliche Auf-merksamkeit zu erzielen. Erwähnt wurde die Künstlerin Vanessa Stern, die beeindruckende Kurzfilme drehe.

Im Bereich Forschung solle sexuelle Belästigung von trans* und intergeschlechtlichen Personen stärker erforscht werden, da es dazu keine Daten gebe. Selbiges gelte für sexuelle Belästigung in prekären Beschäftigungsverhältnissen.

Tisch 2:

Diskriminierung im Arbeitsleben

Tischmoderation:

Nathalie Schlenzka und Heike Fritzsche, Referat Forschung

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Rechtslage bei der Gleichstellung von Frau und Mann im Arbeitsleben zwar recht klar sei, jedoch nicht ausreichend umgesetzt werde. Als Beispiel wurde die Entgeltgleichheit angeführt, die trotz der eindeutigen Rechtslage selten durchgesetzt werden könne. Hier brauche es nach Meinung der Diskutant_innen mehr Transparenz, mehr Informationen über Beschwerde-stellen und rechtliche Möglichkeiten sowie die Einführung unternehmensinterner Schlichtungsstellen. Es mangele an Präzedenzfällen auf europäischer Ebene, da die Zahl an klagewilligen Frauen momentan noch niedrig sei.

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Thema waren neue oder geplante gesetzliche Regelungen wie das Bundesgleichstellungsgesetz, das geplante Entgeltgleichheitsgesetz oder die Einführung der Frauenquote. Die Teilnehmenden mahnten an, dass große Linien struktureller Diskriminierung nicht aus dem Blick verloren werden dürften. Genannt wurden dazu beispielsweise Diskriminierung beim Aufstieg oder beim Zugang zur Weiterbildung sowie stereotype Rollenbilder. Gleichzeitig wurde Kritik an der geringen Schlagkraft der geplanten gesetzlichen Maßnahmen geäußert.

Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war ein großes Thema: Hier wurde betont, dass diese nicht nur in einzelnen Lebensphasen, sondern im Verlauf der gesamten Erwerbsbiografie gewährleistet sein sollte. Nur so könnten spezifische Diskriminierungsrisiken in bestimmten Lebensphasen, beispielsweise Kindererziehung und Elternpflege, berücksichtigt werden.

Betroffen seien auch Männer, deren Erwerbsbiografien von klassisch-männlichen Biografien abweichen.

Bei der Ansprache von Arbeitgebenden sollten kleine und mittelständische Unternehmen stärker ins Blickfeld genommen werden, da der Fokus bislang hauptsächlich auf großen Unternehmen liege. Dazu bedürfe es der Entwicklung einer Strategie, in deren Rahmen Verbindungen über die Industrie- und Handelskammer und andere Berufskammern gesucht werden könnten.

Es herrschte Einigkeit, dass stereotype, diskriminierende Rollenbilder verändert werden müssten, um nachhaltige und strukturelle Veränderungen zu erzielen. Dazu brauche es neben verlässlichen Daten über qualifizierte Frauen neue Rollenbilder von Frauen in Führungspositionen, die nicht nur als Zuverdienerinnen gesehen werden, sondern eigenständig ihre Existenz sichern. Zur Beeinflussung dieser Rollenbilder wurden die Möglichkeiten von Bildung, Empowerment sowie Medienarbeit unterstrichen.

In Bezug auf trans* und intergeschlechtliche Personen gebe es nach wie vor einen hohen Sensibilisierungs- und Informationsbedarf, auch in Hinblick auf klare Begrifflichkeiten.

Gefordert wurde einmal mehr, die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern, besondere Diskriminierungsrisiken in Bezug auf Outingprozesse bekannter zu machen und spezifische Belange von trans* Mädchen und trans* Jungen stärker zu berücksichtigen. Beispielsweise könnten spezielle Beratungs-angebote in Bezug auf Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten entwickelt werden.

Schließlich betonten die Teilnehmenden, dass Beschwerdestellen und Rechte bekannter gemacht werden sowie positive Maßnahmen forciert werden müssten. Weitere konkrete Anregungen der Diskutant_innen zum Themenjahr waren unter anderem:

 Hinweis auf Lücken in § 9 des AGG (Ungleichbehandlung von Religion und Weltanschauung) , beispielsweise durch Skandalisierung und Aufnahme der sehr heterogenen Regelungen in Bezug auf die Rechtsauslegung

 Entwicklung eines Diversity-Zertifikates, angelehnt an das Zertifikat familienfreundliches Unternehmen

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 Betrachtung migrantinnenspezifischer Arbeitsverhältnisse im Rahmen einer möglichen Expert_innen -Kommission „Prekäre Arbeitsverhältnisse und Gender“

 Beteiligung am Lohnspiegel des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung prüfen

 Unterstützung betrieblicher Interessenvertretungen bei Mentoringprogrammen für junge Frauen am Anfang ihres Erwerbslebens

 Initiierung öffentlichkeitswirksamer Aktionen zu Rollenbildern, beispielsweise durch Filmspot, Best Practice Preis oder Kampagne

 Entwicklung von Handlungsempfehlungen für Arbeitgebende, um Arbeitsplätze und Arbeitsprozesse trans* sensibel zu gestalten

Tisch 3:

Trans* und intergeschlechtliche Personen

Tischmoderation:

Karl Moehl und Laura Törkel, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass der Diskriminierungsschutz für trans* und intergeschlechtliche Personen stärker als bisher in den Blick genommen werden sollte. Die Antidiskriminierungsstelle gehöre zu den wenigen öffentlichen Institutionen in Deutschland, die sich ausdrücklich mit deren Rechten befasse und sich für sie einsetze. Gerade im Themenjahr fühlt sich die Antidiskriminierungsstelle diesem Anliegen besonders verpflichtet.

Im Laufe der Diskussion kamen wichtige Anregungen und Ideen für die im Rahmen des Themenjahres geplanten Salonveranstaltungen auf. Mehrmals wurde betont, dass eine Konzentration der Veranstaltungen auf Berlin nicht ausreiche und eine bundesweite Wirkung wünschenswert sei. Diesem Anliegen könne beispielsweise durch Wanderausstellungen Rechnung getragen werden. Als Anregungen nannten die Teilnehmenden:

 Austellung „One to One - Das Zwei-Geschlechter-System als

Menschenrechtsverletzung“ der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst (2005)

 Werke von De LaGrace Volcano, porträtiert unter anderem intergeschlechtliche Menschen

Lesung aus dem im NoNo Verlag erschienenen Buch „Inter. Erfahrungen intergeschlechtlicher Menschen in der Welt der zwei Geschlechter“  

Außerdem nannten die Teilnehmenden zentrale Arbeitsfelder für die Antidiskriminierungsarbeit für trans* und intergeschlechtliche Menschen.

Besonders betont wurden einerseits zentrale menschenrechtliche Fragestellungen,

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diskriminierungen, die sich beispielsweise daraus ergeben, dass intergeschlechtliche Personen oftmals fälschlicherweise als behindert betrachtet werden.

Das Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von trans* und intergeschlechtlichen Menschen müsse insgesamt und insbesondere in staatlichen Einrichtungen wie Jugendämtern oder Schulen geschärft werden. Gleichstellungsbeauftragte sollten geschult und sensibilisiert werden, da viele sich ihrer Zuständigkeit für den Diskriminierungsschutz für trans* und intergeschlechtliche Personen nicht bewusst wären. Gerade Kinder und Jugendliche müssten laut den Teilnehmenden in ihren Bedürfnissen besser berücksichtigt und ernst genommen werden, weshalb vorgeschlagen wurde, spezielle Jugendworkshops zu veranstalten.

Die Teilnehmenden formulierten auch konkrete politische Forderungen: Trans* und intergeschlechtliche Personen seien noch immer von einer vollkommen unzureichenden und diskriminierenden Rechtslage betroffen, so eine_r der Teilnehmenden. Um unmissverständlich klarzustellen, dass der Diskriminierungsschutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch trans* und intergeschlechtliche Personen betrifft, wurden die Auflösung des Transsexuellengesetzes (TSG) und eine Novellierung des AGG angeregt. Besonders beharrten die Teilnehmenden auf der Abschaffung der diskriminierenden Regelungen des TSG, das beispielsweise eine Begutachtungspflicht bei Personenstandsänderungen vorschreibt.

Außerdem wurde eine weitere Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung der Betroffenen gefordert, beispielsweise ein Operationsmoratorium bei intergeschlechtlichen Menschen im Säuglings- und Kleinkindalter und eine deutliche Verbesserung der medizinischen und psychosozialen Beratung betroffener Eltern. Insgesamt sei die gesundheitliche Versorgung Betroffener in allen Lebensphasen „vom Schnupfen bis hin zu Krebs“ in Deutschland seit Jahren unzureichend und verbesserungsbedürftig.

Tisch 4:

Aktionsbündnisse und Aktionstage

Tischmoderation:

Antje Goll und Olaf Bruhn, Referat

Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Zunächst stellten die Moderator_innen die Veranstaltungen vor, die im Rahmen des Themenjahres durch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geplant werden und bei denen Kooperationen möglich sind. Dazu gehören zwei kulturelle Salonveranstaltungen im April und Oktober sowie ein bundesweiter Aktionstag im September, zu denen finanzielle Zuschüsse gewährt werden.

Mehrere Teilnehmende fanden eine Veranstaltung, beispielsweise eine Wanderausstellung oder eine Salonveranstaltung, zum Thema „stereotype Rollenbilder“ interessant. Ein_e Teilnehmer_in regte einen Wanderzirkus an: Dieser sollte interdisziplinär ausgerichtet und von Artist_innen aus den unterschiedlichsten Herkunftsberufen besetzt sein. Auch eine

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geschlechtsangleichenden Operationen gedrängt und mit den psychologischen Folgen der Diagnose allein gelassen würden.

Weiterhin wurde die Einrichtung eines Bücherkoffers zum Thema Intergeschlechtlichkeit vorgeschlagen, der an Schulen, Kitas oder andere pädagogische Einrichtungen verliehen werden könne. Auch ein Materialkoffer zum Thema Rollenbilder wurde vorgeschlagen. Die Vielfalt der Geschlechter solle sich stärker in der bildenden Kunst, in Theaterstücken und der Musik zeigen. Bei diesen Projekten solle immer auch eine mögliche Mehrfachdiskriminierung berücksichtigt werden, also beispielsweise trans* People of Color oder behinderte trans*

Personen.

Bei der zeitlichen Planung des Aktionstages solle auf die Semesterferien an den Hochschulen geachtet werden, damit sich diese aktiv beteiligen könnten.

Tisch 5:

„Kreativtisch“: Themen, Botschaften, Maßnahmen

Tischmoderation:

Sebastian Bickerich, Pressesprecher

Ann Kathrin Sost, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Am „Kreativtisch“ konnten die Teilnehmenden eine Vielzahl von Anregungen zum Verlauf des Themenjahrs einbringen.

Für die Gestaltung des kulturellen Programms der Salons der Antidiskriminierungsstelle wurden von den Teilnehmenden verschiedene Vorschläge für Aufführungen, Lesungen, Ausstellungen und Performances gemacht und auch konkret einzelne Künstler_innen und Theatergruppen genannt. Die Salons sollten Diskriminierung erlebbar machen, (auch unbewusste) Stereotype aufbrechen und einen Perspektivwechsel ermöglichen. Als geeignete Salon- oder Workshopthemen wurden etwa Arbeiten intergeschlechtlicher Künstler_innen, Antifeminismus, Mehrfachdiskriminierung, sowie die Situation von Eltern von trans* und intergeschlechtlichen Kindern genannt.

Konkret wurde auch eine Kunst-Performance von Daniel Cremer (Maxim Gorki Theater,

„Talking Straight“) angeregt, der sich mit Rollenwechseln und Diskriminierung befasst.

Außerdem wurde die Initiierung einer Plakatkampagne mit betroffenen Eltern in lässiger Stimmung vorgeschlagen (Motto etwa: „Es ist mein Kind!“), auch frei organisierte OpenSpace- Workshops wurden nahegelegt.

Häufig wurde der Wunsch geäußert, dass die Aktionen während des Themenjahres, einschließlich der Salon-Veranstaltung, nicht nur auf Berlin beschränkt sein sollten. Dazu wurde angemerkt, dass die Angebote gerade in Flächenländern, in denen die Situation für trans* und intergeschlechtliche Personen noch immer besonders schwierig sei, nicht ausreichten. Hier könnten auch Live-Streams von Veranstaltungen der Antidiskriminierungsstelle mit Möglichkeit zur Interaktivität helfen.

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Allgemein begrüßt wurde die Anregung, über das Themenjahr hinweg starke Visualisierungen für die Daten zu schaffen, die von der Antidiskriminierungsstelle erhoben werden, beispielsweise zur Entgeltungleichheit. Auch wünschten sich verschiedene Teilnehmende Kurzfilme zu den Schwerpunkten des Themenjahres, die in Kooperation mit Filmhochschulen entstehen und in Kinos gezeigt, aber auch durch Landesantidiskriminierungsstellen verbreitet werden könnten.

Verschiedene Teilnehmende der Diskussion wünschten sich eine intensive Begleitung des Themenjahrs auf den Social Media-Kanälen der Antidiskriminierungsstelle, besonders bei Twitter. In Anlehnung an die #aufschrei-Kampagne könnten Twitter-Nutzer_innen etwa gefragt werden, warum sie erlebte Fälle sexueller Belästigung nicht gemeldet hätten.

Als andere tendenziell vernachlässigte Themen genannt wurden der Druck auf Alleinerziehende im Arbeitsleben, der schwierige Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit sowie Diskriminierungserfahrungen von Auszubildenden, besonders trans* und intergeschlechtlichen Personen.

Als interessante mögliche Bündnispartner wurden der Deutsche Olympische Sportbund und die Kirchen genannt, während andere Teilnehmende die Rolle von Religionsgemeinschaften im Bereich der Geschlechterdiskriminierung für problematisch hielten.

Zur besseren Vernetzung mit NGOs und zivilgesellschaftlichen Akteuren wurde die Einrichtung eines öffentlichen Veranstaltungskalenders auf der Website der Antidiskriminierungsstelle angeregt, in den – nach Überprüfung durch die Antidiskriminierungsstelle – Termine und Events von Vereinen, Verbänden oder Antidiskriminierungsinitiativen eingetragen werden könnten.

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4. Teilnehmendenliste

Stelle Str. / HsNr. PLZ Ort

Amadeu Antonio Stiftung Linienstrasse 139 10115 Berlin

BAGSO e.V. Erieseering 34 10319 Berlin

Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Eichborndamm 215-239 13437 Berlin

Bundesforum Männer Karl-Liebknechtstr. 34 10178 Berlin

Dachverband der Migrantinnenorganisationen, DaMigra C/O agisra e.V. Martinstr. 20a 50667 Köln

Deutscher Frauenrat Axel-Springer-Str. 54a 10117 Berlin

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Anklamer Str. 38 10115 Berlin

Deutsches Institut für Menschenrechte Zimmerstraße 26/27 10969 Berlin

DGB Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin

dgti e.V. Lichterfelder Ring 91 12279 Berlin

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Dissens - Institut für Bildung und Forschung e.V. Marzahner Promenade 33 12679 Berlin

EAF Berlin Schumannstraße 5 10117 Berlin

Fachhochschule Dortmund Emil-Figge-Str. 44 44227 Dortmund

filia.die frauenstiftung Böckhstr.46 10967 Berlin

Forum Equal Pay Day Sigmaringer Str. 1 10713 Berlin

genderWerk c/o medeambiente

Hagelberger Str. 52 10965 Berlin

Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. Sodenstr. 2 30161 Hannover

Intersexuelle Menschen e.V. Postweg 11 21629 Neu Wulmstorf

Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB) Kaesenstraße 18 50677 Köln

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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. Aurikelweg 9 12683 Berlin

Lesbenberatung Berlin / LesMigraS Kulmer Str. 20 a 10783 Berlin

MANNdat e. V. Straße des Friedens 98 14822 Brück

QUEER LEBEN Glogauer Straße 19 10999 Berlin

StandUp – Antidiskriminierungsprojekt der Schwulenberatung Berlin Niebuhrstrasse 59/60 10629 Berlin

Talking Straight Am Festungsgraben 2 10117 Berlin

Umweltbundesamt Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau

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Diese PDF ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;

sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Herausgeber:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes 10118 Berlin

www.antidiskriminierungsstelle.de

Kontakt Beratung:

Tel.: 030 18 555-1865

(Mo bis Fr, 9–12 Uhr und 13–15 Uhr) Fax: 030 18 555-41865

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Fotos: © 2015 Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Harms Stand: März 2015

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