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für die Gemeinde Schönwalde-Glien Amtsblatt

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Academic year: 2022

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15. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. Juni 2019 Nr. 08

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 62. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.05.2019 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 61. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.05.2019 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 36. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.05.2019 ... 7

Widmungsverfügung ... 8

1. nderungssatzung der Satzung ber den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Sch nwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf ... 9

Satzung ber den Bebauungsplan „Hasenwinkel“ 1. nderung der Gemeinde Sch nwalde-Glien für den Ortsteil Pausin ... 10

Satzung zur 1. nderung des Bebauungsplans „WA I In den Hufen“ der Gemeinde Sch nwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf ... 11

Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß §§ 59 und 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 13

Öffentliche Zustellung ... 14

NICHTAMTLICHER TEIL ... 15

Elternbrief 33: 5 Jahre, 2 Monate: „Was Kinder im Kindergarten lernen“ ... 15

Zusätzlicher Treuestempel für DRK-Blutspender im Juli: ... 15

Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 16

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien ... 16

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Annett Häßler Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ anoeffentlichkeitsarbeit@schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 62. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21.05.2019

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 104/2019

Disskussion und Beschlussfassung zur Annahme des Konzeptes Pflegeeinrichtung Fehrbelliner Str. 8

Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des Konzeptes von Bewerber

Gemeinschaftswerk Wohnen und Pflege GmbH

mit folgenden Auflagen: 4-6 Wohnungen in der Qualität Betreutes Wohnen mit einer monatlichen Nettokaltmiete/m² i. H. v 6,50-8,50 € mit einer Bindungsfrist von 20 Jahren (siehe Sachbericht) für Bürger der Gemeinde Schönwalde-Glien im Projekt zur Verfügung zu stellen.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 105/2019

Beschluss zur Vergabe des Grundstücks Fehrbelliner Str. 8 in Erbbaurecht

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Grundstück zum Zwecke der Errichtung eines altersgerechten Wohnen mit Pflegemöglichkeit in Erbbaurecht zu vergeben.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 61. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.05.2019

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 103/2019

Beschluss zur 1. Änderung Stellenplan 2019

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Stellenplans 2019.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

(14 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 177/2019

Teil-Bebauungsplan Nr. 2 "Gartenweg" OT Pausin hier: Änderung des Geltungsbereichs

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Geltungsbereichs des Teil-Bebauungsplans Nr. 2 „Gartenweg“ im OT Pausin.

Der Geltungsbereich umfasst jetzt nur noch folgende Flurstücke der Flur 10:

78, 79, 80/1, 80/2, 81/2, 82 bis 90, 91/1, 91/2, 92/1, 92/2, 93/1, 93/2, 94/1, 94/2, 95, 96/1, 96/2, 97/1, 97/2, 98/1, 98/2, 99/1, 99/2, 100 bis 102, 103/1, 103/2, 104/1, 104/2, 106/1, 106/2, 106/2, 107 bis 109, 110/1, 111, 117 tlw., 26/1, 26/9, 77/3 bis 77/7, 77/9, 77/14, 77/24, 141 bis 148, 162 bis 165, 172, 177, 198, 105, 43tlw.

(12 Ja- und 3 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

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Beschluss Nr. DR 089/2019

Bebauungsplan Nr. 17b "Wiesenweg 2. BA", OT Schönwalde-Dorf hier: Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt

1. Die zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17b "Wiesenweg 2. BA", OT Schönwalde-Dorf (Entwurf Stand Januar 2019) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Bürger B11

b) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 29 Stad Falkensee Bürger B1

Bürger B3 Bürger B4 Bürger B5 Bürger B6 Bürger B7 Bürger B8 Bürger B9

c) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 05 Landesbetrieb Straßenwesen TÖB Nr. 11 Landkreis Havelland Bürger B2

Bürger B10

d) Die Stellungnahmen folgender TÖB und Bürger sind nicht abwägungsrelevant und werden zur Kenntnis genommen:

TÖB Nr. 01 Landesamt für Umwelt

TÖB Nr. 02 Gemeinsame Landesplanungsabteilung

TÖB Nr. 03 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. 07 Landesbetrieb Forst

TÖB Nr. 08 IHK Potsdam

TÖB Nr. 09 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und archäol.

Landesmuseum

TÖB Nr. 12 E.DIS Netz GmbH TÖB Nr. 13 50hertz Transmission GmbH

TÖB Nr. 14 WGI - Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG TÖB Nr. 15 GDMcom

TÖB Nr. 16 OWA

TÖB Nr. 17 Zentraldienst der Polizei - Zentraldienst der Polizei TÖB Nr. 18 Deutsche Telekom

TÖB Nr. 20 Bundeswehr - Bundesamt für TÖB Nr. 23 Stadt Hennigsdorf

TÖB Nr. 27 GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft Deutscher Gasversorgungsunternehmen

TÖB Nr. 28 GUGAs GmbH

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Auswertung der Stellungnahmen aus der Behörden- und der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 094/2019

Bebauungsplan Nr. 09 "Lange Enden" 1. Änderung, OT Schönwalde- Dorf

hier: Abwägungsbeschluss Die Gemeindevertretung beschließt

1. Die zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sowie der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09 „Lange Enden“ 1.

Änderung, OT Schönwalde-Dorf (Entwurf Stand Dezember 2018) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

kein TÖB/ kein Bürger

b) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. I/3 Stadt Falkensee Bürger B1

Bürger B2 Bürger B3 Bürger B4 Bürger B5

c) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. I/1 Landkreis Havelland TÖB Nr. I/2 Landesbetrieb Straßenwesen TÖB Nr. I/5 Landesamt für Umwelt

(5)

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d) Die Stellungnahmen folgender TÖB und Bürger sind nicht abwägungsrelevant und werden zur Kenntnis genommen:

TÖB Nr. I/4 IHK Potsdam

TÖB Nr. I/6 50hertz Transmission GmbH TÖB Nr. I/7 Landesbetrieb Forst TÖB Nr. I/8 E.DIS Netz GmbH TÖB Nr. I/9 GDMcom TÖB Nr. I/10 Rhenag Netz GmbH

TÖB Nr. I/11 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming TÖB Nr. I/12 Deutsche Telekom

TÖB Nr. I/13 Gemeinde Oberkrämer TÖB Nr. I/15 OWA

TÖB Nr. I/16 Stadt Hennigsdorf

TÖB Nr. I/17 Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG TÖB Nr. I/18 Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege (Bodendenkmale)

TÖB Nr. I/19 Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“

TÖB Nr. I/20 Zentraldienst der Polizei Zentraldienst der Polizei TÖB Nr. I/21 Kreishandwerkerschaft

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Auswertung der Stellungnahmen aus der Behörden- und der Öffentlichkeitsbeteiligung) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 096/2019

Bebauungsplan "An der Brieselanger Straße", OT Pausin hier: Abwägungsbeschluss

Die Gemeindevertretung beschließt

1. Die zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplans „An der Brieselanger Stra e“, OT Pausin (Entwurf Stand Januar 2019) hat die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB

b) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 29 Stad Falkensee

c) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

TÖB Nr. 16 Landkreis Havelland

2. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlagen (Abwägungsmaterial Tabellen I bis III) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(6)

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Beschluss Nr. DR 083/2019

Gebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Die Gemeindevertretung beschließt die Gebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien für Amtshandlungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 087/2019

Beschlussfassung zur Partnerschaft mit dem Ortsteil Schönwalde der Gemeinde Wandlitz

Die Gemeindevertretung beschließt

Eine Städtepartnerschaft mit dem Ortsteil Schönwalde der Gemeinde Wandlitz zu schließen.

Die Gemeindevertretung stimmt dem Beginn einer offiziellen Städtepartnerschaft mit dem Ortsteil Schönwalde (Barnim) der Gemeinde Wandlitz zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die begründeten Festakte sowie die damit zusammenhängenden Begegnungsprogramme vorzubereiten. Ziel ist es, die Städtepartnerschaft im Jahre 2019 zu beginnen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 093/2019

Änderung der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine Die Gemeindevertretung beschließt die erste Änderung der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine.

Anträge zum Punkt 4.1. Nr. 10 können in Ausnahme zu Nr. 2.3 für das Jahr 2019 und bis zum 30.09.2019 gestellt werden.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 082/2019

Beschluss zur öffentlichen Widmung von Teilflächen der Straße

"Fasanensteig" im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Schönwalde, Flur 5, Flurstücke 313, 327, 328 und 333 gemäß beiliegender Widmungsverfügung. Die öffentliche Verkehrsfl che wird mit Widmung Bestandteil der Stra e „Fasanensteig“.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen) Die Bekanntmachung zur Widmungsverfügung finden Sie auf Seite 8.

Beschluss Nr. DR 081/2019

Beschluss zum Kauf eines Nutzfahrzeuges "Pritsche"

Die Gemeindevertretung beschlie t den Kauf eines Nutzfahrzeuges „Pritsche“

vom Autohaus Nissan Wegener.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 088/2019

Umbau des bestehenden Feuerwehrdepots im OT Perwenitz in ein kombiniertes Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten Die Gemeindevertretung beschließt

F r das Bauvorhaben „Umbau des bestehenden Feuerwehrdepots im OT Perwenitz in ein kombiniertes Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshaus“

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien die Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an die Firma Objektservice Lindemann aus 14621 Schönwalde-Glien. Die geprüfte Angebotssumme beträgt 84.069,28 €. Davon entfallen 64.901,48 € (77,2%) auf die Feuerwache und 19.167,80 € (22,8%) auf den Gemeinschaftsbereich.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 098/2019

Vergabe der Lieferung von Hardware für die Grundschule

"Menschenskinder", OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt die in einer Öffentlichen Ausschreibung (Brandenburger Vergabeplattform: vergabemarktplatz.brandenburg.de) losweisen Vergabe von Hardware f r die Grundschule „Menschenskinder“

(VHG) wie folgt:

Den Zuschlag für Los 1 erhält:

Firma Hannelore GlaglA Büro-Organisation GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 8, 19061 Schwerin

Den Zuschlag für Los 2 erhält:

Firma avado Systems Binder & Weber GbR, Am Flugplatz 12a, 15344 Strausberg

Den Zuschlag für Los 3 erhält:

Firma Hannelore GlaglA Büro-Organisation GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 8, 19061 Schwerin

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

(7)

7

Beschluss Nr. DR 100/2019

Beschluss zur Vergabe der Gerüstbauarbeiten zum Bauvorhaben Fassadensanierung Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Gerüstbauarbeiten zum Bauvorhaben Fassadensanierung Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz an die Fa. Kuhn Gerüstbau Dessau GmbH aus 06847 Dessau, mit einer Bruttoangebotssumme i.H.v. 29.359,68 Euro.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 101/2019

Beschluss zur Vergabe der erweiterten WDVS- Arbeiten zum Bauvorhaben Fassadensanierung Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der erweiterten WDVS- Arbeiten zum Bauvorhaben Fassadensanierung Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz an die Fa. Color Master GmbH aus 12055 Berlin, mit einer Bruttoangebotssumme i.H.v. 213.363,56 Euro.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 102/2019

Beschluss zur Vergabe der Sonnenschutzanlagen zum Bauvorhaben Fassadensanierung Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz

Die Gemeindevertretung beschließt die Vergabe der Sonnenschutzanlagen zum Bauvorhaben Fassadensanierung Grundschule "Im Glien", OT Perwenitz an die Fa. Frohmann aus 10777 Berlin, mit einer Bruttoangebotssumme i.H.v.

66.279,31 €.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 086/2019

Antrag auf Änderung des Bebauungsplans PAA 08/2005 "Hauptstraße Teil I" für den Bereich des Grundstücks Hauptstraße 48, OT Paaren im Glien (Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung unterstützt den Antrag vom 05.04.2019 auf nderung des Bebauungsplans PAA 08/2005 „Hauptstra e Teil I“ f r den Bereich des Grundstücks Hauptstr. 48 im OT Paaren im Glien.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans beinhaltet die Änderung der Nutzungsfestsetzung vom Dorfgebiet (MD) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Kosten für das Planänderungsverfahren trägt der Antragsteller. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen.

(3 Ja- und 11 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 099/2019

Erwerb eines Grundstücks im OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Grundstück im OT Schönwalde- Siedlung vom Landkreis Havelland unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 36. Sitzung des Hauptausschusses vom 07.05.2019

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. DR 080/2019

Beschluss zur Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung Heiztherme / Erweiterung Heizanlage im Mietobjekt Straße der Jugend 1 OT Schönwalde-Siedlung

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung der Heiztherme und Erweiterung der Heizungsanlage im Mietobjekt Straße der Jugend 1 OT Schönwalde-Siedlung an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Schaller Heizungs- und Sanitärbau GmbH mit der Angebotssumme in Höhe von Brutto 18.824,69 Euro.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. DR 084/2019

Vergabe der Planungsleistung für die Herstellung des Regenwasserkanals in der Straße An der Feuerwache im OT Perwenitz in den Leistungsphasen 1-4

Der Hauptausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistung für die Herstellung des Regenwasserkanals einschließlich der Fahrbahn in der Straße An der Feuerwache im OT Perwenitz in den Leistungsphasen 1-4 an das Planungsb ro Dr. L ber mit einer Bruttohonorarsumme von 16.071,60 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(8)

8

Widmungsverfügung

(9)

9

1. nderungssatzung der Satzung ber den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Sch nwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.02.2016 unter der Drucksache DR 004/2016 beschlossene 1. Änderungssatzung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Nr. 23 „Schloss Sch nwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien, Ortsteil Schönwalde-Dorf für das rund 14,9 ha große Gebiet in der Gemarkung Schönwalde, Flur 28, Flurstücke Nr. 257 und 258 teilweise (ehemals Flurstück 44), 45, 249 und 251 (Schlossgutgelände einschließlich ehemaliger Wegeflächen), Nr. 37 teilweise (öffentliche Wegefläche) sowie Nr.

40 teilweise, 41, 42 und 43 (Landwirtschaftsfläche und Wald), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wurde gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bereits im Amtsblatt vom 10.03.2016 bekannt gemacht.

Die 1. nderungssatzung ber den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Sch nwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ bestehend aus dem Textbebauungsplan ( nderungsblatt) und der Begr ndung (Stand der Satzungsf assung Januar 2016) tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum Tag der ursprünglichen Bekanntmachung am 10.03.2016 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, OT Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft -> Bebauungspläne -> Ortsteil Schönwalde-Dorf) einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 29. Mai 2019 Dienstsiegel Bodo Oehme

Bürgermeister

(10)

10

Satzung ber den Bebauungsplan „Hasenwinkel“ 1. nderung der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21.06.2012 unter der Drucksache Nr. 78/2012 beschlossene Satzung über die 1.

nderung des Bebauungsplans „Hasenwinkel“ der Gemeinde Sch nwalde-Glien, OT Pausin für das ca. 4,02 ha große Gebiet südlich des Wansdorfer Weges und nördlich der Landesstraße L16 in der Gemarkung Pausin mit den Flurstücken 33 bis 35, 37/1 bis 37/4, 39/1, 39/2, 40/1 bis 40/3, 42 (tlw.), 43/1, 43/3, 54 (tlw.), 122 bis 125, 128 bis 132, 169 bis 171 und 182 bis 184 der Flur 7 (Katasterstand 2012), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wurde gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung bereits im Amtsblatt am 28.06.2012 bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan „Hasenwinkel“, 1. nderung incl. Planwerk und Begr ndung (in der Satzungsfassung Mai 2012) tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt rückwirkend zum Tag der ursprünglichen Bekanntmachung am 28.06.2012 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.15, OT Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend ist der Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft -> Bebauungspläne -> Ortsteil Pausin) einsehbar.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 13. Juni 2019 Dienstsiegel Bodo Oehme

Bürgermeister

(11)

11

Satzung zur 1. nderung des Bebauungsplans „WA I In den Hufen“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Wansdorf

Die von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 11.04.2019 unter der Drucksache DR 069/2019 beschlossene Satzung zur 1. nderung des Bebauungsplans „WA I In den Hufen“ der Gemeinde Sch nwalde-Glien, OT Wansdorf in der Fassung vom 22. Februar 2019 - bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen einschließlich der Begründung - für das am östlichen Ortsausgang des Ortsteils Wansdorf beiderseits der Wansdorfer Dorfstraße liegende Plangebiet mit dem 0,3ha großen Änderungsbereich (Flurstücke 288, 356 und 357 der Flur 4 der Gemarkung Wansdorf) (siehe Karte des räumlichen Geltungsbereiches) wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Die 1. nderungssatzung ber den Bebauungsplan „WA I In den Hufen“ tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 2.17, OT Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr (ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Ergänzend wird der Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab diesem Tag im Internet der Gemeinde Schönwalde-Glien über www.schoenwalde-glien.de (Wirtschaft -> Bebauungspläne -> Ortsteil Wansdorf) einsehbar sein.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde- Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 23. Mai 2019 Dienstsiegel Bodo Oehme

Bürgermeister

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Bekanntmachung des Wahlleiters gemäß §§ 59 und 60 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) i.V.m. § 80 Brandenburgische

Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) über Ausscheiden von Vertretern und Berufung von Ersatzpersonen (Sitzübergang) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Sitzübergang auf eine Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN (GRÜNE/B 90) zur Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien am 26.05.2019

Frau Katharina Lühr, gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien, verzichtet gemäß § 59 Absatz 1 Nr. 1 BbgKWahlG auf ihren Sitz als gewähltes Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien. Damit verliert sie die Rechtsstellung als Mitglied der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mit sofortiger Wirkung.

Gemäß § 60 BbgKWahlG habe ich festgestellt, dass der Sitz in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien auf die erste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN, Herrn Rudolf Kondziella, übergehen wird.

Herr Rudolf Kondziella hat am 10.06.2019 den freien Sitz innerhalb der gesetzlichen Frist angenommen.

Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters der Gemeinde Schönwalde-Glien sind die in §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.

Schönwalde-Glien, den 11.06.2019 gez.

Kurt Hartley

Wahlleiter der Gemeinde Schönwalde-Glien

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Öffentliche Zustellung

Gemeinde Schönwalde-Glien, Schönwalde-Glien, den 21.05.2019

Umlegungsausschuss Geschäftsstelle:

Dipl.-Ing. Uwe Nedeß (ÖbVI) Friedrich-Engels-Allee 71 - 73 14612 Falkensee

Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgeset¬zes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18. Oktober 1991 (GVBl. I S. 457), das zuletzt durch Artikel 16 des 1. Brandenburgischen Bürokratieabbbaugesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06, [Nr. 07], S. 74, 86) geändert wurde, wird hiermit bekannt gegeben, dass für

Frau Else Baade letzte bekannte Anschrift:

nicht vorhanden, zurzeit unbekannten Aufenthalts, ein für sie bestimmtes Schriftstück:

Schreiben der Gemeinde Schönwalde-Glien, Umlegungsausschuss - vom 21.05.2019 Aktenzeichen: U 03, Drucksachen-Nr. SUA-0058

bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Schönwalde-Glien, Dipl.-Ing. Uwe Nedeß (ÖbVI), Friedrich- Engels-Allee 71 - 73, 14612 Falkensee, während der Dienststunden (Montag bis Freitag jeweils von 08:00 - 16:00 Uhr) zur Abholung bereit liegt.

Durch diese öffentliche Zustellung wird eine Frist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Der Leiter der Geschäftsstelle

gez. Siegel

Uwe Nedeß

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Elternbrief 33: 5 Jahre, 2 Monate :

„Was Kinder im Kindergarten lernen“

Kindergärten sind Lernorte, in denen Kinder ohne Leistungsdruck und mit allen Sinnen die Welt erfahren können. Diese Lernorte sind sehr vielfältig: ob Projekte z.B.

zum Thema „Verkehrsmittel“, naturwissenschaftliche Experimente, Vermittlung von geschichtlichen Kenntnissen, normales Spielen, Erlernen sozialer Regeln in der Gruppe, Sprachentwicklung oder Körperhygiene. In allen Bundesländern gibt es inzwischen Bildungsprogramme für Kindergärten, in denen Lernziele und inhalte beschrieben sind, damit die Kleinen sich gesund entwickeln und in allen Bereichen gefördert werden können.

Im Elternbrief 33 des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V.

kommen Kinderfreundschaften, der Sprachentwicklung in diesem Alter, Streit und Tr nen, „meine Suppe ess‘ ich nicht“

sowie der Zahnhygiene eine ganz besondere Bedeutung zu. Zu jedem Thema gibt es hilfreiche Literaturempfehlungen, Beispiele aus dem Alltag und wertvolle Tipps für die Eltern.

Wie viele Eltern haben sich schon einmal die Frage gestellt, wie man sein Kind dazu bekommt, gesund und vielseitig zu essen? Oder was könnte man tun, wenn das Kind beim Thema Zähne putzen stöhnt und nicht putzen will?

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei ber die Internetpr senz des Arbeitskreises „Neue Erziehung“ www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Weczera M.A.

Elternbriefe Brandenburg

Zusätzlicher Treuestempel für DRK- Blutspender im Juli:

In der Einführungsphase des neuen Blutspende-Treuehefts erhalten Spender noch bis 31. Juli einen Extra-Stempel Seit dem 1. April 2019 bedankt sich der DRK- Blutspendedienst Nord-Ost mit einem Blutspende-Treueheft bei seinen Spenderinnen und Spendern, das auf allen DRK- Blutspendeterminen in Berlin und Brandenburg zur Verfügung steht. Treuestempel gibt es beispielsweise für jede geleistete Blutspende, für besondere Spendejubiläen (10., 25., 50. usw.

Spende) oder für das Mitbringen von Erstspendern. Sind drei, fünf oder zehn Stempel gesammelt, können diese gegen ein Dankeschön-Präsent eingelöst werden, das im Wert mit der Anzahl der Stempel steigt. Noch bis zum 31. Juli läuft der Aktionszeitraum zur Einführung des Stempelheftes. Wer noch bis dahin seine Blutspende leistet, erhält einen zusätzlichen Treuestempel und kann so noch schneller eine hohe Anzahl von Stempeln erreichen.

Auch an heißen Tagen stellt eine Blutspende kein gesundheitliches Risiko dar. Der Spender sollte beachten, bereits vor der Blutspende ausreichend Nahrung und vor allem Flüssigkeit zu sich zu nehmen und nach seiner Spende eine Ruhephase einzuhalten. Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden müssen mindestens 56 Tage liegen.

Bitte zur Blutspende den Personalausweis bereithalten!

Die nächsten Blutspendetermine:

Dienstag, 25.6. in Ketzin, von 15.00 bis 19.00 Uhr Europaschule Ketzin, Am Mühlenweg 16, 14669 Ketzin (Schulmensa, hinter dem Schulgebäude)

Dienstag, 2.7. in Nauen, von 15.00 bis 19.00 Uhr Seniorenpflegezentrum Nauen - an der Klinik Nauen, Ketziner Str. 13, 14641 Nauen

Mittwoch, 10.7. in Elstal/Wustermark, von 12.30 bis 17.30 Sonder-Blutspendeaktion in KARLS ERLEBNISDORF ELSTAL, D beritzer Heide 1 14641 Elstal

Freitag, 19.7. in Wustermark, von 15.30 bis 18.30 Uhr Grundschule „Otto-Lilienthal“, Hamburger Str.

Dienstag, 30.7. in Brieselang, von 14.00 bis 19.00 Uhr

REWE Brieselang, Haslacher Str. 2, 14656 Brieselang

Im DRK-Mobil vor dem Laden, mit toller Unterstützung

durch den REWE-Markt

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Ratsinformationssystem der Gemeinde Schönwalde-Glien

Besuchen Sie regelmäßig das neue Ratsinformationssystem, um sich über alle Gremien, Sitzungstermine, Beratungsthemen und Entscheidungen zu informieren.

Auf www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de finden Sie selbstverständlich auch alle Sitzungstermine für Ihren Ortsbeirat. Beschlüsse in öffentlichen Teilen der jeweiligen Sitzungen können eingesehen werden, um über den Sachverhalt oder das Problem mehr zu erfahren. Probieren Sie es aus und informieren sich über aktuelle Themen aller Gremien.

Interaktiver Haushalt der Gemeinde Schönwalde-Glien

Unter www.haushalt.schoenwalde-glien.de haben Sie nunmehr die Möglichkeit, den Haushalt der Gemeinde Schönwalde- Glien in einer interaktiven Form zu erleben. Mit dem Ziel das komplexe Zahlenwerk für jeden Interessierten leicht zugänglich zu machen, werden die Haushaltsdaten nicht nur grafisch und visuell aufgearbeitet, sondern auch durch eine nahezu selbst erklärende Struktur allgemein verständlich dargestellt. Den Haushaltsplan mit Vorbericht als klassisches PDF-Dokument können Sie selbstverständlich nach wie vor weiterhin auf www.schoenwalde-glien.de einsehen.

www.sitzungsdienst.schoenwalde-glien.de

www.haushalt.schoenwalde-glien.de Interaktiver Haushalt

Gemeinde Schönwalde-Glien

Referenzen

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