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Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigungder Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über dieWertpapierbereinigung

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Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung

WPapBerBeendV

Ausfertigungsdatum: 21.12.2005 Vollzitat:

"Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3629)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 29.12.2005 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 36 Nr. 2 des Wertpapierbereinigungsschlussgesetzes vom 28. Januar 1964 (BGBl. I S. 45) verordnet die Bundesregierung:

§ 1 Ende der Aufbewahrung

Die Anmeldestellen, Prüfstellen und Wertpapiersammelbanken haben ihre Unterlagen über die Wertpapierbereinigung bis zum 31. Dezember 2005 aufzubewahren.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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