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Bayerisches Ärzteblatt 12/2016

657 Freiwilliges Fortbildungszertifikat

Auflösung der Fortbildungs- fragen aus Heft 11/2016, Seite 560 f.

Alle Fragen bezogen sich auf den Artikel

„S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression“ von Privatdozen- tin Dr. Caroline Nothdurfter, Professorin Dr. rer. biol. hum. Dipl.-Psych. Nina Sarubin, Professor Dr. Thomas C. Wetter, Professor Dr. Thomas C. Baghai und Professor Dr. Rainer Rupprecht.

Wenn Sie mindestens sieben der zehn Fra- gen richtig beantwortet haben und diese bis zum Einsendeschluss bei uns einge- gangen sind, gibt es von uns zwei Fortbil- dungspunkte. Gleiches gilt, wenn Sie die Fragen online beantwortet und uns diese zum Einsendeschluss gesandt haben.

Insgesamt haben über 2.500 Ärztinnen und Ärzte einen ausgefüllten Fragebogen eingereicht.

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Magazin der Bayerischen Landesärztekammer • Amtliche Mitteilungen • www.bayerisches-ärzteblatt.de • 71. Jahrgang • November 2016

Bayerisches 11 11

Medizin und Gewissen Ärzte und Selbsthilfe im Dialog 75. Bayerischer Ärztetag in Schweinfurt

S3-Leitlinie/Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression

„Auf ein Gespräch mit“ Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), trafen sich Medizinstudierende Mitte November in der Bibliothek der Frauenklinik der Ludwig-Maximilians-Universität Mün- chen. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Auf ein Gespräch mit“ lädt das Mentorenprogramm der MeCuM Repräsentanten aus Politik und Gesundheit ein, um Studenten der Humanmedizin eine Austauschplattform zu bieten. Zwei Stunden lang stand Kaplan den Studierenden Rede und Antwort. Vor allem interessierte die ange- henden Ärztinnen und Ärzte die Arbeit als Allgemeinarzt auf dem Land sowie Kaplans Weg in die Berufspolitik.

In kleiner Gesprächsrunde diskutierten sie über den Masterplan 2020, wobei die Studierenden hierbei Regle- mentierungen im Studium ablehnten, über Weiterbildungsmöglichkeiten, das Verhältnis von sprechender und technischer Medizin und die Option, sich berufspolitisch zu engagieren. „Es ist wichtig, dass wir als BLÄK den Studierenden als Ansprechpartner zur Seite stehen, noch bevor sie ihre Weiterbildung beginnen“, sagte Kaplan.

Auch freue er sich über das Interesse der Studierenden an der Berufspolitik.

Sophia Pelzer (BLÄK)

Vier Grundprinzipien zur Vermeidung des Verdachts korruptiven Verhaltens

Um der aus dem „Antikorruptionsgesetz“ derzeit resultierenden Unsicherheit für bestehende ärztliche Kooperationen sowohl im stationären als auch niedergelassenen Bereich adäquat be- gegnen zu können, verweist der 75. Bayerische Ärztetag auf die vier grundlegenden Prinzipien, bei deren Beachtung ein Strafrechtsverstoß als wenig wahrscheinlich erscheint:

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Dokumentationsprinzip: Sämtliche Leistungen müssen schriftlich dokumentiert werden. So ist etwa detailliert festzulegen, welcher Art die Zuwendung ist, welchen Zweck sie hat und welche Leistungen konkret erbracht werden.

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Transparenzprinzip: Jede Zuwendung oder Vergütung muss nachvollzogen werden können.

Sämtliche Leistungen an eine medizinische Einrichtung oder an einen Arzt müssen dem Arbeitgeber mitgeteilt, schriftlich fixiert und genehmigt werden (Einhaltung dienst- und berufsrechtlicher Anforderungen).

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Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem gleichwertigen Verhältnis stehen. Wenn beispielsweise ein Arzt eine medizintechnisch relevante Studie fertigt, muss das Honorar seinem Aufwand angemessen und marktüblich sein.

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Trennungsprinzip: Entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen bzw. Umsatzgeschäften sein.

Im Zweifel sollte die Beratung bei der ärztlichen Berufsaufsicht nachgesucht werden.

Referenzen

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