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Geschätzte Ärzteschaft: Checken Sie uns ruhig mal gründlich durch

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Bayerisches Ärzteblatt 9/2014

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Geschätzte Ärzteschaft:

Checken Sie uns ruhig mal gründlich durch

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VFB zu Gast im Bayerischen Gesundheitsministerium

Mitte Juli waren Mitglieder des Präsidiums des Verbandes Freier Berufe (VFB) in Bayern e. V.

zu Gast im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Dr. Klaus Ottmann, VFB-Vizepräsident, sprach bei Ministerin Me- lanie Huml die ärztlichen Kammerthemen an und unterstütze mit seinen Forderungen das Präsidium der Bayerischen Landesärz- tekammer (BLÄK). Themen waren: die No- vellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die §§ 90a und 116b des Sozialgesetz- buchs (SGB) V, die Krankenhausreform, die Stärkung der flächendeckenden Versorgung durch Fachärzte-Förderprogramme oder – ganz grundsätzlich – die Gesundheitspolitik Bayerns in der Großen Koalition. Gerade beim

§ 90a SGB V erklärte Ottmann, er halte die Umsetzung der Einrichtung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a für sehr wichtig, biete es doch für Bayern die Chance, auf beson- dere lokale Versorgungsanforderungen flexibel reagieren zu können. In Schleswig-Holstein beispielsweise laufe es sehr gut. Staatsminis- terin Huml entgegnete, dass sie grundsätzlich nicht dagegen sei, aber hinsichtlich der Ein- führung neuer Rechtsvorschriften wegen der

„Paragrafenbremse“ etwas zurückhaltend sei.

Der VFB-Vize drückte sein Bedauern aus, dass die Möglichkeit der Kooperation von nieder- gelassenen Ärzten und Krankenhäusern so schleppend anlaufe. Der § 116b SGB V müsse unbedingt aktiviert werden. Hier seien in erster Linie die Kliniken gefragt. Schließlich forder- te Ottmann, auch weiterhin Maßnahmen zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden medizinischen Versorgung in allen bayerischen Landesteilen zu treffen.

Förderprogramme wie für die Hausärzte müss- ten auch für die Fachärzte geschaffen werden.

Dagmar Nedbal (BLÄK)

Rezept für Bewegung – neue Infobroschüre

Das Rezept für Bewegung wurde in Bayern im Oktober 2011 vom Bayerischen Landes- Sportverband (BLSV), dem Bayerischen Sport- ärzteverband (BSÄV) und der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) eingeführt. Um den Patienten mehr Informationen über die ge- eigneten Angebote der Sportvereine zu bieten, hat der BLSV mit seinen Partnern eine umfang- reiche Broschüre erstellt. In dieser Broschüre finden die Patienten die in Bayern zertifizierten Bewegungsangebote der Vereine mit den ent- sprechenden Kontaktdaten. Genannt sind das

Keine anonymen Anfragen – Ombudsstelle für

Weiterbildungsfragen

Die Ombudspersonen der Ombudsstelle für Weiterbildungsfragen sind zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.

Vertraulichkeit hat oberste Priorität. Die ratsu- chenden Ärzte, die sich von Fehlverhalten oder Unredlichkeit im Zusammenhang mit der Wei- terbildung betroffen sehen, können sich darauf verlassen, dass ihre Angaben vertraulich be- handelt werden und keine Informationen ohne ihre ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Anonyme Anfragen werden deshalb nicht bearbeitet.

Dr. Christiane Eversmann, Professor Dr. Peter Wünsch (beide Ombudsstelle für

Weiterbildungsfragen) Qualitätssiegel SPORT

PRO GESUNDHEIT, das Qualitätssiegel SPORT PRO FITNESS und die Kindersportschulen. Er- gänzt wird die Broschü- re durch aufschluss- reiche Beiträge zu den Aspekten Prävention, Gesundheitsförderung, Fitness und Kinderge- sundheit. Den Lesern wird ein Einblick rund um das Themenfeld Sport und Bewegung geboten, abgerundet mit Tipps zur Umsetzung im Alltag.

Die Broschüre kann auf der BLÄK-Homepage www.blaek.de  „Service“  „Downloads“

heruntergeladen werden. Die gedruckte Ausga- be gibt es beim Bayerischen Landes-Sportver- band e. V., Breitensport und Sportentwicklung, Florian Pusch, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Telefon 089 15702-509, E-Mail:

rezept@blsv.de

Jodok Müller (BLÄK)

Referenzen

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7.8 (Facharzt für Viszeralchirurgie) wird unter der Rubrik „Weiter- bildungszeit“ jeweils der erste Aufzählungspunkt durch die Wörter „• 12 Monate Weiterbildung in

e) Folgende Nummer 7.6 wird nach 7.5 an- gefügt: „Prüfung der Gleichwertigkeit von Zeugnissen und Diplomen anderer Staaten 125,-- bis

versicherungspflichti- gen selbstständigen Tätigkeit, zwingend einen neuen Antrag auf Befreiung von der Versiche- rungspflicht in der gesetzlichen Rentenversi- cherung stellen..

Die erforderlichen Kenntnisse, Er- fahrungen und Fertigkeiten sind nach Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder

Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten 82024 Taufkirchen, Eschenstr. Keller Josef, Facharzt für Chirurgie 80333 München, Theatinerstr. von Geiso Tobias, Facharzt für Kin-

April 2004 (WBO 2004) ist in § 20 Über- gangsbestimmungen Absatz 2 Buchstabe a) für die Facharztanerkennungen nach der Weiterbildungsord- nung für die Ärzte Bayerns vom 18.