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Nr. 5 / 27. August 2018

Schulweg und Schulbesuch sind versichert

Vom ersten Schultag an stehen Schülerinnen und Schüler im Unterricht, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen, beispielsweise Wandertagen oder Klassen- fahrten, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist jetzt die Unfallkasse NRW anlässlich des neuen Schuljahres hin. Dieser Schutz besteht auch auf dem Weg von und zur Schule.

Besonders für die I-Dötzchen ist der Schulweg eine besondere Herausforderung.

Die Schulanfänger sind noch unerfahren im Umgang mit dem Straßenverkehr und können Geschwindigkeiten und Unfallrisiken nicht richtig einschätzen. Im vergan- genen Schuljahr wurden 159.805 Jungen und Mädchen eingeschult.

Zum Schulanfang bittet die Unfallkasse NRW Autofahrer darum, auf Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen und vorsichtig zu fahren.

Deshalb hat die Unfallkasse NRW auch in diesem Jahr wieder mit der Landesver- kehrswacht die „Aktion Brems´Dich! Schule hat begonnen!“ initiiert. Die großen Transparente an den Straßen sollen die Verkehrsteilnehmer daran erinnern, dass Schulkinder jetzt wieder unterwegs sind.

Außerdem appelliert die Unfallkasse an die Eltern, ihre Kinder in den ersten Schul- tagen zu begleiten und den Schulweg einzuüben. Das gilt vor allem für Gefahren- stellen wie viel befahrene oder unübersichtliche Kreuzungen.

Dass der Schulweg nicht ganz ungefährlich ist, zeigen die Unfallzahlen. Im Jahr 2017 wurden der Unfallkasse NRW 26.057 Schulwegunfälle gemeldet. Dabei verunglückten 13 Schülerinnen und Schüler tödlich. 5.049 Unfälle erlitten Grund- schüler. Das sind 26 verunglückte Grundschüler pro Schultag in NRW.

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Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt im Falle eines Unfalles die Kosten für die ambulante oder stationäre Behandlung, Arznei-, Verband- und Heilmittel, die Pflege zu Hause und in Heimen. Um eine schnelle Wiedereingliederung zu ermöglichen, werden bei langwierigen Rehabilitationen zur Aufarbeitung des ver- säumten Schulstoffes auch die Kosten für Förderunterricht von der Unfallkasse getragen. Darüber hinaus gehört eine Verletztenrente zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Insgesamt gab die Unfallkasse NRW im vergan- genen Jahr 125 Mio. Euro für Renten, Entschädigungen und medizinische Leis- tungen im Bereich der Schülerunfallversicherung aus.

Ein Unfall sollte der Unfallkasse als Träger der gesetzlichen Schülerunfallversiche- rung möglichst schnell gemeldet werden. Das übernimmt im Regelfall die Schule.

Geschieht der Unfall auf dem Schulweg, sollten die Eltern die Schule umgehend benachrichtigen.

Bei der Unfallkasse NRW sind rund 3,2 Millionen Kinder und junge Erwachsene an allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen, Horten und Kindertagesstätten gegen die Folgen von Unfällen versichert. Für die Eltern ist diese Versicherung kostenlos.

Die Beiträge werden von den Städten und Gemeinden und dem Land NRW auf- gebracht.

Pressekontakt Thomas Picht

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

E-Mail:

t.picht@unfallkasse-nrw.de Tel.: 0211 90 24 1153 Fax: 0211 90 24 1416

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