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Januar 2022 – Die Omikron-Welle führt auch bei Primarschulkindern zu hohen Fallzahlen

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Medienmitteilung

Schutzmassnahmen an den Volksschulen werden weiter ausgebaut

Solothurn, 13. Januar 2022 – Die Omikron-Welle führt auch bei Primarschulkindern zu hohen Fallzahlen. Zur Sicherstellung des Schulbetriebs und zum Schutz der Schulkinder sowie der Lehrpersonen verstärkt der Kanton Solothurn seine Schutzmassnahmen deutlich. Unter anderem gilt die Maskenpflicht neu auch für Erst- und Zweitklässler.

Ausserdem wird ein Testobligatorium eingeführt. Dafür kann auf Quarantänemassnahmen grösstenteils verzichtet werden.

Die Schulen sind nach den Weihnachten am 3. bzw. 10. Januar mit Sicherheitswochen gestartet. Die neuen Schutzmassnahmen sollen den Schulbetrieb und den Schutz der Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen sicherstellen. Mit der neuen Omikron-Variante wird der Impfschutz noch wichtiger. Aufgrund des fehlenden Impfschutzes gehören Kinder bis zwölf Jahre zu jenem Bevölkerungsteil mit dem niedrigsten Immunitätsgrad und dem grössten Ansteckungsrisiko. Um die Kinder adäquat vor einer Infektion zu schützen - aber auch zum Schutz der Lehrpersonen und der übrigen an der Schule tätigen Personen sowie einer möglichen Virusverschleppung von der Schule in die Familie – werden die allgemeinen Schutzmassnahmen an den Volksschulen erhöht. Neu gilt:

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- Eine temporäre Maskenpflicht wird für sämtliche Kinder der Volksschule eingeführt. Eingeschlossen wird neu auch die Unterstufe (erste und zweite Primarschule). Diese Massnahme ist ab 17. Januar bis Ende Februar 2022 gültig. Auf diese Weise soll künftig weitgehend auf Quarantäneanordnungen verzichtet werden, um einen entspannten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten.

- Die Testintervalle bei den repetitiven Tests (zweimal pro Woche) werden für die Primarschulen ab 24. Januar 2022 erhöht, soweit es die Testkapazitäten erlauben;

- Die Testteilnahme ist neu für alle Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen und Schulpersonal ab dem 17. Januar 2022 obligatorisch.

Eine Dispensationsmöglichkeit aus persönlichen Gründen soll möglich sein.

Testkapazitäten werden für die Schulen bereitgestellt

Auch wenn die Laborkapazitäten stetig ausgebaut werden, kann es bei ausserordentlich schnell steigenden Fallzahlen zu einer Kontingentierung der Tests kommen. Sollten die zugeteilten Kapazitäten für das präventive repetitive Testen in den Primar- und Sekundarschulen der Volksschule nicht mehr ausreichen, wird das Testangebot- bzw. die Testpflicht gemäss den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) angepasst: Dabei würde diejenige Bevölkerungsgruppe mit dem niedrigsten Immunitätsgrad gegen das Sars-Cov2- Virus und dem höchsten Ansteckungsrisiko in Bezug auf die Omikron-Variante bevorzugt getestet werden. Dies bedeutet, dass das präventive repetitive Testen prioritär bei Kindern bis zwölf Jahre aufrechterhalten wird.

Obligatorische Testteilnahme schafft mehr Sicherheit

Die Ansteckungsfähigkeit einer infizierten, asymptomatischen Person ist in den ersten Tagen jeweils schwächer. Bei regelmässigem Testen in kurzen Intervallen und sehr hoher Beteiligung kann auf Quarantänemassnahmen grösstenteils verzichtet werden. Insbesondere kann so bei positiven Pools von Quarantänen bis zur Poolauflösung abgesehen, der Schulbetrieb entspannter aufrechterhalten und die Absenzen der Schülerinnen und Schüler vom Schulbetrieb reduziert

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werden. Dank des Testobligatoriums können alle Schülerinnen und Schüler von den Quarantäneerleichterungen profitieren.

Die für die ersten zwei Wochen nach Schulbeginn auf die Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Primarklassen erweiterte Maskenpflicht wird fortgesetzt und auf die erste Klasse ausgedehnt. Die Schulen setzen den Unterricht im Rahmen der ordentlichen Unterrichtszeiten fort, allenfalls mit einem Sonderprogramm.

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