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Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht,die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf demGebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zumSchutz von Kindern

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Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

KiSchMaßnÜbk Haag

Ausfertigungsdatum: 19.10.1996 Vollzitat:

"Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (BGBl. 2009 II S. 602, 603)"

Fußnote

G v. 25.6.2009 II 602

 In Kraft gem. Bek. v. 7.12.2010 II 1527 mWv 1.1.2011

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