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„Danke für den Zusammensturz“

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Academic year: 2022

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DIE PTA IN DER APOTHEKE | Dezember 2021 | www.diepta.de

PRAXIS

84

POLITIK

M

it den Worten

„Durch das E-Re- zept profitieren Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker von weniger Pa- pierkram und verbesserter Kommunikation. Der Verord- nungs- und Einlöseprozess wird dank fälschungssicherem und vollständig ausgefülltem E-Re- zept für alle Beteiligten opti- miert“ warb die Gematik für ihre digitale Informationsver- anstaltung am 20. Oktober 2021 zum Thema E-Rezept. Dann sollten alle Interessierten aus den Teams von Praxis und Apo- theke fragen können, worauf sie

sich im Detail einstellen müssen und welche Lösungen für das ein oder andere Problem inzwi- schen vorgesehen sind.

Das Interesse war groß, viel grö- ßer offenbar, als es die Gematik erwartet hatte. Immer wieder brach die Übertragung ab.

„Danke, dass Sie das Netz zum Zusammensturz gebracht haben“, lobte Moderatorin Dr. med.

Franziska Rubin am Ende – ein zweischneidiges Kompliment.

Wackelige digitale Seminare tra- gen nicht dazu bei, das Vertrauen in die Gematik zu stärken. Und das ist in Sachen E-Rezept so- wieso schon erschüttert.

Die Arztpraxen haben noch Technikprobleme Die vorge- sehene bundesweite Auswei- tung der Testphase zum 1.10.2021 wurde auf den 1.12.2021 verschoben. Beim verpflichtenden E-Rezept-Start für alle Praxen zum Januar 2022 soll es gleichwohl bleiben, so der Stand bei Redaktions- schluss. Viele Arztpraxen verfü- gen aber immer noch nicht über die technischen Möglichkeiten, E-Rezepte auszustellen. Deshalb hat die Kassenärztliche Bundes- vereinigung per Richtlinie fest- gelegt, dass sie im Einzelfall bis Ende Juni 2022 noch mit Papier arbeiten dürfen.

„Danke für den Zusammensturz“

Noch gehört es zu den guten Vorsätzen der Gematik für 2022, dass das E-Rezept am 1. Januar bundesweit startet. Doch es holpert weiterhin auf diesem Weg. Neuigkeiten gab es bei einem Infoabend der Gematik.

© LumineImages / iStock / Getty Images

Schwarzer-Peter-Spiel beim eBA

Immerhin ist die Zuständigkeit des neuen Gesund- heitsberuferegisters (eGBR) für die elektronischen Berufsausweise der PTA klar gesetzlich festgelegt.

Anders bei den Pharmazieingenieuren und -ingeni- eurinnen: ABDA, Gematik, eGBR scheinen sich die Verantwortung seit Wochen zuzuschieben. Man ar- beite an einer Lösung für die Beantragung, heißt es.

Zu Redaktionsschluss ist festzustellen: Noch erfolg- los. „Mit den Pharmazieingenieuren sind wir noch gut in Diskussion, wer das übernimmt“, gab Gema- tik-Experte Hannes Neumann beim Digitalseminar zu. Da diese Vertretungsbefugnis in der Apotheke haben, ist dieser Streit für den bundesweiten Start des E-Rezepts nicht hilfreich.

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Beim Gematik-Seminar unter- strich die Präsidentin der Apo- thekerkammer Berlin, Dr. Ker- stin Kemmritz: „Wir arbeiten mit daran, dass es eine vernünf- tige Digitalisierung wird.“ Sie verwies auf positive digitale Er- fahrungen mit securPharm, der digitalen Echtheitsprüfung für verschreibungspflichtige Medi- kamente. „Wenn es beim E-Re- zept ähnlich gut läuft und Kin- derkrankheiten beseitigt werden können, sehen wir es positiv.“

Kemmritz stellte klar, dass dafür noch andere mitarbeiten müs- sen: „Von der neuen Bundesre-

gierung wünsche ich mir 5 G an jeder Milchkanne.“ Hannes Neumann, Produktmanager für das E-Rezept bei der Gematik, berichtete: „Momentan liegt un- sere Herausforderung in der Testphase.“ Grundsätzlich funk- tioniere das System.

Frage einer PTA Können auch E-Rezepte „geheilt“ wer- den, wenn sie fehlerbehaftet sind? Ja, so Neumann: Das pas- siere dann allerdings im Bereich des Warenwirtschaftssystems.

Einfache Änderungen könne wie bisher die PTA überneh- men, auch ohne Einsatz ihres elektronischen Berufsausweises (eBA). Dr. Katja Renner hat vie- les zum Einsatz des E-Rezepts in ihrem Beitrag „PTA-Fortbil- dung: Das E-Rezept“ im Okto- berheft von DIE PTA IN DER

APOTHEKE ausführlich und anschaulich erklärt. Sie erläutert:

„Rein praktisch nimmt die PTA also eine Änderung, zum Bei- spiel einer Dosierung nach ärzt- licher Rücksprache, in der Wa- renwirtschaft vor, und der Apotheker muss den Kommen- tar nach Prüfung mit seiner Sig- natur anschließend freigeben.“

Um rund um das E-Rezept schalten und walten zu können, müssen sich die Mitarbeitenden im Apothekenteam in der Regel mit elektronischen Ausweisen legitimieren. Der weit überwie- gende Teil der Apothekerinnen

und Apotheker hat bereits einen elektronischen Heilberufeaus- weis (eHBA) von seiner zustän- digen Landesapothekerkammer erhalten. Auch PTA werden nach und nach elektronische Be- rufsausweise (eBA) bestellen können. Für sie ist bundesweit das elektronische Gesundheits- beruferegister (eGBR) mit Sitz in Münster zuständig. In dessen Fachbeirat ist der Bundesver- band PTA vertreten. Doch dieses Register, grundsätzlich Ausgabe- stelle für die eBA aller nichtap- probierten Gesundheitsberufe, hat gerade erst mit der Arbeit begonnen. Als erstes ist die Aus- gabe von Ausweisen für die Be- rufsgruppen Pflege, Hebammen, Physiotherapie an der Reihe.  n

Sabine Rieser, freie Journalistin

EINGEDAMPFT

Die bundesweite Testphase des E-Rezepts wurde verlängert bis zum 1.12.2021. Es soll gleichwohl ab Januar 2022 wie geplant flächendeckend starten.

PTA werden wie andere Berufsgruppen auch elektroni- sche Berufsausweise beantragen können. Doch erst sind die Berufsgruppen Pflege, Hebammen, Physiotherapie an der Reihe.

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