• Keine Ergebnisse gefunden

Personalwirtschaftliche Grundsätze der IHK Bonn/Rhein-Sieg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Personalwirtschaftliche Grundsätze der IHK Bonn/Rhein-Sieg "

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

-1-

Personalwirtschaftliche Grundsätze der IHK Bonn/Rhein-Sieg

1. Rahmenbedingungen

Bei der Gewinnung und dauerhaften Bindung von qualifizierten, leistungsfähigen Mitarbeitern steht die IHK Bonn/Rhein-Sieg im Wettbewerb mit der Wirtschaft, öffentlich rechtlichen Körperschaften, Verbänden und Beteiligungsgesellschaften der öffentlichen Hand.

2. Personalplanung, -gewinnung und -entwicklung

Der Personalbestand wird systematisch geplant. Dies umfasst eine regelmäßige Überprüfung der Kapazitäten, die Ermittlung absehbarer Personalveränderungen und die Förderung des Leistungsvermögens der Mitarbeiter. Die IHK stellt bedarfsgerecht Ausbildungsplätze zur Verfügung. Hierdurch ist sie in der Lage, gut ausgebildete Nachwuchskräfte zu übernehmen.

Um als Arbeitgeber wettbewerbsfähige Bedingungen bieten zu können, ist neben einem zeitgemäßen, attraktiven Arbeitsumfeld eine adäquate, marktgerechte Vergütung zu gewähren. Wesentliche Teile der Personalentwicklung umfassen die Durchführung gezielter Weiterbildungsmaßnahmen in fachlicher und persönlicher Hinsicht einschließlich der systematischen Einarbeitung neuer Mitarbeiter.

3. Allgemeine Grundsätze der Gehaltsfindung

Die Gehaltsfindung orientiert sich nach Art und Höhe an den Anforderungen zu den unterschiedlichen Funktionsgruppen gemäß der Personalübersicht zum Wirtschaftsplan.

Grundsätzlich gilt, dass sich das Gehalt nach der Qualifikation, den persönlichen und fachlichen Anforderungen der zu besetzenden Stelle, der Verantwortung, der Leitungskompetenz sowie der Berufserfahrung richtet. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind dabei zu beachten.

Die Personalübersicht gliedert sich nach den drei Gruppen: a) Geschäftsführung; b) Bereichsleiter, Referenten und Berater; c) Sachbearbeiter, Assistenzen und technische Mitarbeiter.

a) Geschäftsführung

Die Gesamtvergütung des Hauptgeschäftsführers besteht aus einem frei verhandelbaren Jahresgehalt, einer Leistungsprämie, einer Dienstwagenregelung und einer Regelung zur betrieblichen Altersversorgung. Die Gesamtvergütung der Geschäftsführer besteht aus einem festen Jahresgehalt und einer Leistungsprämie sowie einer Regelung zur betrieblichen Altersversorgung.

b) Bereichsleiter, Referenten und Berater sowie

c) Sachbearbeiter, Assistenzen und technische Mitarbeiter

Die Gehälter der Mitarbeiter mit Ausnahme der Geschäftsführung sowie die Anpassung der Gehälter richten sich nach dem Entgeltsystem der IHK Bonn/Rhein, das im Rahmen eines Haustarifes als Betriebsvereinbarung existiert: Dieser Haustarif enthält Angaben zu den Arbeitsplatzgruppen, denen das Personal zugeordnet ist, zu der Frage der Ein- und Umgruppierungen in die Arbeitsplatzgruppen, zu weiteren finanziellen Leistungen der IHK für

(2)

-2- ihre Mitarbeiter. Auch die Methodik zur Ermittlung der jährlichen Tariferhöhungen ist im Haustarif festgeschrieben – sie findet auf alle tariflich und außertariflich bezahlten Beschäftigten Anwendung.

Zusätzlich gibt es in der IHK Bonn/Rhein-Sieg ein System zur Erzielung einer leistungsabhängigen Prämie, das ohne generellen Anspruch (Rechtsanspruch) im Rahmen einer Ergänzung zur Betriebsvereinbarung geschlossen wurde. Diese Betriebsvereinbarung definiert die Prämien, die Prämienregelung und die Budgethöhe, die für die Prämien genutzt werden kann.

4. Ergänzende Angebote

Personalgewinnung und Personalbindung machen es erforderlich, dass die IHK Bonn/ Rhein- Sieg neben der Gewährung eines adäquaten Gehalts ergänzende Angebote anbietet und Sozialleistungen gewährt. Dazu gehören u.a.:

• Angebote zur betrieblichen Altersversorgung in Form von Entgeltumwandlung

• Rentenversicherung in einem Rahmenvertrag mit einer Versicherung

• Job-Ticket

• Betriebliche Gesundheitsförderung

• Coaching-Angebote für Mitarbeiter in Krisensituationen

• Coaching-Angebote für Führungskräfte

5. Beschlussfassung & Transparenz

Die personalwirtschaftlichen Grundsätze wurden von der Vollversammlung der IHK Bonn/Rhein-Sieg verabschiedet – ergänzende Unterlagen stehen den Mitgliedern der Vollversammlung zur Verfügung.

Im Rahmen der jährlichen Beratungen der Vollversammlung zum Jahresabschluss sowie zum Wirtschaftsplan erhalten die Mitglieder der Vollversammlung u.a. detaillierte Informationen über die Personalkosten und beschließen deren Umfang.

Die personalwirtschaftlichen Grundsätze sowie der Wirtschaftsplan werden auf der Homepage der IHK veröffentlicht.

Bonn, den 24. Juni 2015

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht

Bestellt eine Partei keinen Schlichter und liegt ein gemeinsamer Antrag der Parteien zur Bestellung eines Schlichters durch die IT-Schlichtungsstelle nicht vor, so endet

1: Die Schiedsvereinbarung muss entweder in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück oder in zwischen ihnen gewechselten Schreiben, Fernkopien, Telegrammen oder

Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht

Auch für den Betriebsausgabenabzug sind nun alle Angaben erforderlich, die umsatzsteuerliche Pflichtangaben für die Rechnung sind.. Aber selbst wenn alle Angaben korrekt sind,

Welcher Prozess kann für Kleinstbetragssendungen, die derzeit über Kurierdienstleister/Postuniversaldienstleister versandt werden, genutzt werden, beziehungsweise welche

Wird eine innergemeinschaftliche Lieferung zum Beispiel an ein deutsches Unternehmen ausgeführt, kann die Rechnung in der Landessprache des leistenden Unternehmens erstellt

Diese Unsicherheit führt dazu, dass die Investitionsbereitschaft nicht mehr so deutlich zunimmt - nur noch jedes dritte Unternehmen plant mehr zu investieren.. Die Beurteilung