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76131 Karlsruhe · Schlossplatz 1-3 ·Telefon 0721 926 2100 · Fax 0721 93340211 REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE

DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN Regierungspräsidium Karlsruhe · 76247 Karlsruhe

Herrn Bürgermeister Bernd Stober

Eggenstein-Leopoldshafen Herrn Landrat

Dr. Christoph Schnaudigel Karlsruhe

per E-Mail

Karlsruhe, 09.04.2020

Übernahme der Gemeinschaftsunterkunft „Am Schröcker Tor“ durch das Regierungs- präsidium Karlsruhe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank für Ihre Schreiben vom 02. und 07. April 2020. Ihre Hinweise, Anregun- gen und Bedenken greife ich gerne auf. Die geschilderten Sorgen nehme ich ernst.

Auch mir ist es ein Anliegen, rasch zu einer einvernehmlichen, für alle Beteiligten tragfähigen Lösung zu kommen.

Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung sind wir auf die schnelle Übernahme der Ein- richtung angewiesen. Wir benötigen sie dringend, um die Belegung in den Erstauf- nahmeeinrichtungen landesweit aufzulockern. Wir gehen davon aus, dass sich ge- rade dort aufgrund der Größe der Einrichtungen bei zunehmender Zahl der Infektio- nen die Unterbringungssituation wesentlich ungünstiger entwickelt als in der vorläufi- gen und der Anschlussunterbringung. Wir sind also in hohem Maße auf weitere Un- terbringungsmöglichkeiten angewiesen. Wir benötigen sie, um in der Erstaufnahme den erforderlichen Beitrag zur Entschleunigung des Infektionsgeschehens zu leisten.

Anlage 2

zur Vorlage Nr. /2020

an den Kreistag vom 14.05.2020

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Mein Haus arbeitet mit Hochdruck daran, die Einrichtung bereits zum 04. Mai 2020 zu übernehmen. Ich bitte nun auch Sie anzuerkennen, dass eine rasche Inbetriebnahme durch uns unabweisbar ist und uns dabei zu unser aller Wohl im Rahmen Ihrer Mög- lichkeiten zu unterstützen.

Auf die einzelnen Punkte Ihrer Schreiben und den aktuellen Sachstand möchte ich nach Abstimmung mit dem Innenministerium zusammenfassend wie folgt eingehen:

Zu 1. und 7.:

Auch ich halte eine zeitnahe Beteiligung von Gemeinderat und Bürgerschaft durch mein Haus für geboten.

Soweit die derzeitigen situationsbedingten Abstandsempfehlungen eingehalten wer- den können, werden Vertreter der zuständigen Fachabteilung meines Hauses selbst- verständlich an der Sitzung des Gemeinderats teilnehmen. Sollte eine Zusammen- kunft des Gremiums aktuell jedoch nicht möglich sein, wird das Regierungspräsidium Karlsruhe das Betriebskonzept gerne auch zu einem späteren Zeitpunkt in einer Ge- meinderatssitzung vorstellen, sobald es die Pandemielage zulässt.

Die Information der Bürgerschaft würde dann nach enger Abstimmung mit Ihnen das Regierungspräsidium Karlsruhe übernehmen. Ich habe meine Pressestelle gebeten, ein Maßnahmenbündel zu erarbeiten und dieses zügig mit Gemeinde und Kreis abzu- stimmen. Wir schlagen dazu insbesondere eine Pressemitteilung, die Einstellung von weiteren Informationen und FAQs auf unserer Homepage vor. Die Gemeinde kann dazu gern auf ihrer Homepage verlinken und im Amtsblatt darauf hinweisen; wir den- ken auch an ein Einlageblatt zum Amtsblatt. Außerdem wird eine erreichbare Anlauf- stelle beim Regierungspräsidium für Fragen aus dem Gemeinderat, der Bürgerschaft und dem Ehrenamt eingerichtet (E-Mail und Telefon).

Zu 2. und 3.:

Der Landkreis Karlsruhe erhält ein LEA-Privileg von 50 %. Dabei geht das Land da- von aus, dass der Landkreis die Gemeinde im Innenverhältnis zu 100 % von Zuwei- sungen befreit. Eine darüber hinausgehende (nochmalige) Anrechnung der aktuell in der Einrichtung untergebrachten Flüchtlinge auf die Aufnahmequote des Kreises kann allerdings nicht erfolgen. Die kreisangehörigen Gemeinden werden dafür mittelbar durch das LEA-Privileg des Kreises strukturell entlastet. Um dem Landkreis dennoch in dieser dynamischen Lage, sofern das gewünscht wird, entgegenzukommen, bieten

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wir an, Ihre Abnahmeverpflichtung für Mai 2020 im Rahmen einer individuellen Ab- sprache zu stunden und damit Ihre Flexibilität zur Räumung der Liegenschaft zu erhö- hen.

Zu 4. bis 6.:

Die Einrichtung wird zunächst lediglich mit höchstens 200 Personen belegt. Ein beab- sichtigter Endausbau auf 500 Plätze ist erst nach Lösung des Abwasserproblems und Beendigung der Corona-Lage zu realisieren. Die Abwasserproblematik wird unabhän- gig davon sofort nach dem Kauf der Containeranlage durch das Land angegangen.

Zu 8. und 9.:

Die Sicherheit der Bewohner, einen geordneten Unterbringungsbetrieb, insbesondere die Einhaltung der Hausordnung, werden wir durch den Einsatz eines Sicherheits- dienstes und einer Alltagsbetreuung gewährleisten. Der Sicherheitsdienst wird insbe- sondere auch für die Verhinderung von Fehlalarmen der Brandmeldeanlage verant- wortlich sein. Er wird darüber hinaus im Rahmen seiner eingeschränkten Zuständig- keiten auch die unmittelbare Umgebung einschließlich der Zugangswege überwa- chen. Eine darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Raumes oder gar der Lebensmittelmärkte selbst liegt jedoch außerhalb unserer Möglichkeiten und Zu- ständigkeiten.

Zu 10.:

Die Betreuung der in der Einrichtung untergebrachten Kinder wird der von uns beauf- tragte Alltagsbetreuer übernehmen.

Ich hoffe, dass damit die Interessen des Landes, des Landkreises und der Gemeinde weitgehend in Übereinstimmung gebracht werden können und die Übernahme der Einrichtung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zügig vorangetrieben werden kann. Dies setzt allerdings auch voraus, dass sie zügig geräumt werden wird.

Die Einrichtung ist für die Erstaufnahme sehr gut geeignet. Wir beabsichtigen des- halb, sie strukturell so zu gestalten, dass ein dauerhafter störungsfreier Betrieb so- wohl intern als auch im Verhältnis zur Nachbarschaft gewährleistet werden kann.

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Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen weiterhin gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia M. Felder

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