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Zielvereinbarung. zwischen dem. vertreten durch Frau Staatssekretärin Leonie Gebers. und dem. Baden-Württemberg

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Academic year: 2022

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(1)

Bundesministerium

für Arbeit und Soziales

s

^

Baden-Württemberg

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UNOWOHNUNGSBAU

Zielvereinbarung

zwischen dem

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

vertreten durch Frau Staatssekretärin Leonie Gebers

und dem

inisterium für irtschaft, Arbeit und v ohnungsbau des Landes Baden-Württemberg

vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Michael Kleiner

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch zugelassene kommunale Träger

im Land Baden-Württemberg

im Jahr 2021

(2)

Inhalt

l. Grundsätze ... ... 3

II. Rahmenbedingungen... 4

III. Vereinbarungen... g § 1 Verpflichtung derVereinbarungspartner... ... 6

§ 2 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen .. ... ... ... 6

1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit... 6

2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit... ... 7

3. Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug... 7

4. Gleichstellung von Frauen und Männern... 8

§ 3 Dialoge zur Zielerreichung... ... 8

(3)

Gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) schließt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau

des Landes Baden-Württemberg

zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende

hinsichtlich der Leistungserbringung durch die zugelassenen kommunalen Träger

für das Jahr 2021 folgende

Zielvereinbarung

l. Grundsätze

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende zielt darauf ab, Leistungsberechtigten ein men- schenwürdiges Leben zu ermöglichen und dazu beizutragen, dass Bedarfsgemeinschaften ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zu den Zielen, die daraus abgeleitet werden, zählen die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der In- tegration in Erwerbstätigkeit, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, sowie die Verbesserung der sozialen Teilhabe. Die Gleichstellung von Frauen und Männern am Ar- beitsmarkt ist als Querschnittsaufgabe gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 SGB II durchgängig zu

berücksichtigen.

Die Erreichung der Ziele hat über die kurzfristigen, positiven Auswirkungen hinaus langfris-

tige Bedeutung für Individuen, Staat und Gesellschaft. Sie setzt voraus, dass die Problem-

lagen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften individuell und ganzheitlich betrachtet und gelöst werden. Dabei müssen auch für die infolge der Covid-19 Pandemie hilfebedürftig gewordenen Frauen und Männer einzelfallbezogen und vor dem Hintergrund des Verlaufs der Pandemie Perspektiven für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt erörtert und entspre- chende Strategien entwickelt werden. Gleichzeitig müssen auch die Leistungsbeziehen- den, die bereits zuvor hilfebedürftig waren und deren Integration in den Arbeitsmarkt nun

zusätzlich erschwert ist, weiterhin intensiv unterstützt werden.

(4)

II. Rahmenbedingungen

Bundesebene:

Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des SGB II stellen sich für das Jahr 2021 gemäß Jahresprojektion 2021 der Bundesregierung vom 27. Januar 2021 sowie der Prognose des Instituts fürArbeitsmarkt- und Berufsforscliung (IAB) vom 25. September 2020 außerordentlich unsicher dar. Es wird mit einer weiteren Erholung der deutschen Wirt- schaft gerechnet. Allerdings wird im Verlauf des Jahres 2021 das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht werden. Die exportorientierten Branchen profitieren von der positiven Entwicklung in einigen wichtigen Auslandsmärkten. Auch die Binnenkonjunktur wird im Laufe des Jahres zunehmend anziehen. Im Bereich der Beschäftigung zeigt sich eine Sta- bilisierung.

Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2021 mit einem Anstieg des realen Bruttoinlands- Produkts von 3, 0 % nach einem Einbruch von -5, 0 % im Jahr 2020.

Das IAB erwartet für das Jahr 2021 ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von + 3, 2 %.

Die Bundesregierung geht in ihrer Jahresprojektion 2021 von rund 44, 8 Mio. Erwerbstätigen im Inland im Jahresdurchschnitt 2021 aus (gleichbleibende Zahl von Erwerbstätigen). Das IAB prognostiziert für 2021 eine Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen um ca. 125. 000 auf knapp 45, 0 Mio.

Die Bundesregierung erwartet für 2021 ein Absinken der Arbeitslosigkeit um 76. 000 Perso- nen auf ca. 2, 6 Mio. Arbeitslose.

Die etwas günstigeren Prognosen des IAB wurden vor den weiteren Lockdownmaßnah- men ab November 2020 erstellt. Wegen der Unsicherheiten infolge von Corona weist das IAB ausdrücklich auf die gegebenen Prognoseintervalle hin. Nach der mittleren Einschät- zung des IAB wird die Arbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 2021 um knapp 105. 000 auf rund 2, 6 Mio. Personen zurückgehen. Dies ist auf die Entwicklung in beiden Rechtskreisen gleichermaßen zurückzuführen. Im Rechtskreis SGB III ist dabei der Konjunktureffekt do- minierend, während sich im SGB II stärker Änderungen in der Alg-Bezugsdauer sowie in

der Maßnahmeteilnahme auswirken.

Als mittlere Einschätzung innerhalb des Prognoseintervalls erwartet das IAB 2021 bundes- weit einen Anstieg der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) um +0, 9 %, der in Ostdeutschland mit +0, 9 % etwas stärker ausfällt als in Westdeutschland mit +0, 8 %.

Die Entwicklung fällt regional heterogen aus: So wird in Berlin mit einer Zunahme der ELB

(5)

um +2, 3 % und in Sachsen-Anhalt mit einer Abnahme um -0, 7 % gerechnet. Bei den übri- gen Bundesländern schwanken die Annahmen zwischen +/-0,0 und +1, 5 %.

Landesebene:

Die auf dem Arbeitsmarkt bereits zu erwartende konjunkturelle Abkühlung wurde 2020 auf Grund der Corona-Krise noch verstärkt. Die jahresdurchschnittliche Zahl der Arbeitslosen lag 2020 mit 259. 940 deutlich über dem Vorjahreswert von 196. 950. Die Arbeitslosenquote hat sich mit 4, 1 %spürbar gegenüber dem Vorjahr (3, 2 %) verändert. Der Beschäftigungs- anstieg hat sich im Jahresverlauf verlangsamt. Zeitarbeit ist deutlich rückläufig.

Für das Jahr 2021 ist bei schwächerem Beschäftigungsanstieg nur mit einer leichten Zu- nähme der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Dabei spielt die demografische Entwicklung eine große Rolle. Die Langzeitarbeitslosigkeit wird deutlicher steigen, vor allem wegen der rück- läufigen Stellenangebote.

Die Prognosen des IAB vom September 2020 gingen von einer Veränderung des Jahres- durchschnitts der Arbeitslosigkeit im Land gegenüber 2020 um -2. 400 (-0, 9 %) aus

Die prognostizierte Arbeitslosenquote fällt in den süddeutschen Bundesländern Baden- Württemberg und Bayern mit 4, 5 % beziehungsweise 4, 2 % im Bundesvergleich am nied- rigsten aus.

Für das Gesamtjahr 2020 wie auch für 2021 ist für Baden-Württemberg qualitativ eine ähn- liche gesamtwirtschaftliche Entwicklung absehbar wie für Deutschland insgesamt. Ange- sichts des stärkeren Einbruchs im zweiten Quartal ist für Baden-Württemberg auch für das Gesamtjahr 2020 eine etwas stärkere Rezession als im Bundesdurchschnitt möglich. Die Erholungsphasen nach vergangenen Rezessionen verliefen im Land dagegen oft dynami- scher als im Bund. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dieses Muster auch in den Jahren

2021 und 2022 wiederholt, wenn der KonjunkturmotorAuslandsnachfrage wieder anspringt.

Abhängig von der Entwicklung des außenwirtschaftlichen Umfeldes, des weiteren Infekti- onsgeschehens sowie möglicher Insolvenzen kann die Konjunktur auch mehr oder weniger stark anziehen. Zuverlässige Aussagen über die Arbeitsmarktentwicklung sind deswegen derzeit kaum möglich.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dürfte in Baden-Württemberg im Jahr 2021 wieder steigen. Vor allem der Dienstleistungsbereich wird zusätzliche Arbeits- platze anbieten. Die Prognose des IAB vom Herbst 2020 geht von einem Anstieg des Jah- resdurchschnitts der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um etwa 47. 300 (1 %) aus.

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Finanzielle Rahmenbedin un en:

Im Bundeshaushalt 2021 sind beim Eingliederungstitel SGB II rund 5, 0 Mrd. Euro und für Verwaltungskosten im SGB II rund 5, 1 Mrd. Euro veranschlagt. Hinzu kommen Mittel aus Ausgaberesten in Höhe von 400 Millionen Euro. Zudem wird der Passiv-Aktiv-Transfer fortgeführt, mit dem zusätzlich bis zu 700 Millionen Euro aus, dem Ansatz für das Arbeits- losengeld II für Förderungen nach § 161 SGB II zur Verfügung gestellt werden.

Für die zugelassenen kommunalen Träger des Landes Baden Württemberg sind folgende

Haushaltsansätze im Jahr 2021 vorgesehen:

1. für Verwaltungs- und Sachkosten rd. 121,2 Mio. Euro

2. für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit rd. 105, 2 Mio. Euro

III. Vereinbarungen

§ 1 Verpflichtung der Vereinbarungspartner

(1) Die Vereinbarungspartner setzen sich dafür ein, dass die in § 2 vereinbarten Ziele er- reicht werden. Die Maßnahmen zur Zielerreichung erfolgen wirkungsorientiert und wirt-

schaftlich.

(2) Die zuständige Landesbehörde schließt zu diesem Zweck gem. § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB II Zielvereinbarungen mit den zugelassenen kommunalen Trägern ab.

§ 2 Ziele, Zielindikatoren und Ergänzungsgrößen

(1) Die Vereinbarungspartner verständigen sich auf folgende Ziele:

1. Verrin erun der Hilfebedürfti keit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt unab-

hängig von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II aus eigenen

Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.

(7)

Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die

Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines Monitorings beobachtet.

Weiterhin soll im Monitoring die Qualität der Integrationen betrachtet werden. Hierzu wird der Anteil an bedarfsdeckenden Integrationen beobachtet.

Außerdem wird im Rahmen eines Monitorings besonderes Augenmerk auf die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die seit vier Jahren oder länger als erwerbsfä-

hige Leistungsberechtigte im Hilfebezug sind, gelegt.

2. Verbesserun der Inte ration in Erwerbstäti keit

Ziel ist es, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu überwinden. Dies soll vor allem durch Integrationen in Erwerbstätigkeit erfolgen. Zielindikator für dieses Ziel ist die Integrationsquote.

Die Integration geflüchteter Frauen und Männer stellt auch im Jahr 2021 eine Her-

ausforderung dar und soll im Vermittlungsprozess angemessen berücksichtigt wer- den. Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn sich die Integrationsquote der zuge-

lassenen kommunalen Träger des Landes Baden-Württemberg im Durchschnitt um mindestens 9, 8 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

3. Vermeidun und Verrin erun von lan fristi em Leistun sbezu

Ziel ist die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug. Der Präven- tion und Beendigung des Langzeitleistungsbezugs bzw. der Langzeitarbeitslosigkeit kommt weiterhin eine besondere Aufmerksamkeit zu. Die Erreichung dieses Ziels setzt längerfristige Eingliederungsstrategien und darauf konzentrierte Ressourcen voraus. Um Langzeitleistungsbezug zu vermeiden, sind mit neuen Leistungsbezie- henden unter Berücksichtigung des Verlaufs der Pandemie und der bisherigen Tä- tigkeit einzelfallbezogen Perspektiven für eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu er- örtern und rechtzeitig entsprechende Strategien zu entwickeln.

Die Vereinbarungspartner stimmen darin überein, dass der erfolgte Übergang von geflüchteten Personen in den Langzeitleistungsbezug auch im Jahr 2021 eine bei der Arbeit der Jobcenter nach wie vor angemessen zu berücksichtigende Heraus- forderung darstellt.

Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeit- leistungsbeziehenden der zugelassenen kommunalen Träger des Landes Baden- Würi:temberg gegenüber dem Vorjahr um höchstens 0, 7 % steigt.

(8)

8

4. Gleichstellun von Frauen und Männern

Das Prinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch in der Zielsteuerung - entsprechend der Vorgabe in § 1 Absatz 2 Satz 3 SGB II - zu verfolgen. Um eine ursachengerechte Analyse zu be-

treiben, werden folgende Indikatoren beobachtet:

a) die Mindestförderquote für Frauen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II i. V. m. § 1

Abs. 2Nr. 4SGB III,

b) die spezifischen Integrationsquoten von Frauen und Männern in Abhängigkeit vom jeweiligen Bedarfsgemeinschaftstyp.

Zur Erreichung dieser Ziele halten die Zielvereinbarungspartner u. a. eine an der Bedarfsgemeinschaft orientierte ganzheitliche Beratung von Frauen durch die Job- center des Landes sowie ein besonderes Augenmerk auf Erziehende mit Kindern

unter drei Jahren für vorteilhaft.

Die Zielvereinbarungspartner verständigen sich auf die folgenden gleichstellungs-

politischen Ziele:

a) die Hilfebedürftigkeit von Frauen soll verringert oder überwunden werden, b) die Integration von erziehenden Frauen in Erwerbstätigkeit soll verbessert wer-

den.

Das Ziel ist erreicht, wenn sich die Integrationsquote von erziehenden Frauen der zugelassenen kommunalen Träger des Landes im Durchschnitt um mindestens 4, 2 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht und der Abstand zur Integrationsquote der erziehenden Männer sich langfristig verringert.

(2) Hinsichtlich der Zielindikatoren und der jeweils zu berücksichtigenden Ergänzungsgrö- ßen findet die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 12. 08. 2010 (BGBI. IS. 1152), die zuletzt durch Artikel 1 derVerord- nung vom 15. März 2019 (BGBI. l S. 339) geändert worden ist, Anwendung.

§ 3 Dialoge zur Zielerreichung

(1) Die Zielvereinbarungspartner führen in vertrauensvoller Zusammenarbeit unterjährig in

regelmäßigen Abständen - mindestens jedoch zweimal jährlich - direkte Dialoge zur Ent-

Wicklung in den Zielindikatoren. Der Dialog im Frühjahr 2022 wird zu den Gesamtergebnis-

sen der Zielsteuerung 2021 geführt, welche auf Basis von Daten mit einer Wartezeit von 3 Monaten ermittelt werden.

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(2) Das BMAS wertet die Zielerreichung auf der Grundlage von Daten mit Wartezeit in Form

einer gemeinsamen Informationsgrundlage aus und stellt die Auswertungen den Ländern

im Vorfeld der Dialoge zur Zielerreichung und zu weiteren Terminen zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg übermittelt dem BMAS rechtzeitig vor den Dialogen zur Zieler- reichung eine schriftliche Bewertung der Auswertung. Im Dialog zur Zielerreichung analy- sieren die Zielvereinbarungspartner gemeinsam die Entwicklung der Kennzahlen.

(3) Die Auswirkungen von gesetzlichen Neuregelungen werden berücksichtigt.

(4) Unterjährige Abweichungen von den in Absatz II festgelegten Haushaltsmitteln und den

gesamtwirtschaftlichen Eckwerten werden bei der Beurteilung der Zielerreichung ebenso

berücksichtigt wie konjunkturelle und strukturelle Besonderheiten.

Für da an Baden-Württemberg Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

^^

Michael Kleiner Ministerialdirektor

Stuttgart, den 2^ . ^ ^ ^0^'f

Leonie Gebers Staatssekretär'

Berlin, den ^ ^ , 2-C^C

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