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  Kai Weber, Geschäftsführer 

Röpkestr. 12 | 30173 Hannover  

Tel.: 0511 ‐ 84 87 99 72, 0178 ‐ 173 25 69   Email: kw@nds‐fluerat.org, nds@nds‐fluerat.org   

Hannover, 08.07.2019

P R E S S E M I T T E I L U N G

LAG der Freien Wohlfahrtspflege und der Flüchtlingsrat Niedersachsen:

Zentrale Ausländerbehörde ist falsche Weichenstellung der Landesregierung

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachen (LAG FW) und der Flüchtlingsrat Niedersachsen lehnen das Konzept des Landes zur Errichtung einer zent- ralen Ausländerbehörde ab. „Die zentrale Steuerung des Landes setzt die falschen Signale.

Die kommunalen Ausländerbehörden vor Ort sind mit ihren Mitarbeitenden viel näher an den betroffenen Menschen dran. Sie kennen die einzelnen persönlichen Schicksale und mögliche aktuelle Abschiebehindernisse“, so Franz Loth, Vorsitzender der LAG FW.

„Wir sehen nicht, dass eine zentrale Behörde sach- und menschengerechter agieren kann, als eine ortsnahe“, sagt Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. „Wir brauchen eine Ver- waltung, die das Aufenthaltsrecht anwendet und Bleibeperspektiven schafft. Zugleich ist Um- sichtigkeit erforderlich, die jeweiligen vorhandenen Abschiebehindernisse vollständig zu erfas- sen“, so Weber. „Es gibt keine einfachen Lösungen im Umgang mit Ausreisepflichtigen. Daher bleibt es unerlässlich, die Ausländerbehörden vor Ort zu stärken, die nahe am Geschehen sind“, ergänzt Franz Loth.

Das niedersächsische Innenministerium veranschlagte im Haushaltsplan für 2019 zusätzliche Personalressourcen und nicht unerhebliche finanzielle Mittel zur Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde, die mit der Durchsetzung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber beauf- tragt werden soll und zum 1. Juli 2019 ihre Arbeit aufgenommen hat. Anfang Mai 2019 wurde bekannt, dass trotz der vorangegangenen massiven öffentlichen Kritik an einer zentralen Ver- waltung in Osnabrück das Thema nicht vom Tisch ist. Als neuer Standort ist Hannover-Lan- genhagen, in unmittelbarer Nachbarschaft zur nahegelegenen Abschiebehaftanstalt Langen- hagen, vorgesehen. Dabei ist die Gruppe der ausreisepflichtigen Geflüchteten sehr heterogen.

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Die Gründe, eine Abschiebung nicht durchsetzen zu können, sind vielschichtig. Viele Geflüch- tete kommen ihren Mitwirkungspflichten zur Passbeschaffung nach, dennoch verweigern viele Regime die Erteilung von Pässen oder nehmen die Geflüchteten nicht wieder zurück. In be- stimmten Länder, wie z. B. Somalia und Eritrea, kann derzeit aufgrund der politischen Situation nicht abgeschoben werden, auch wenn einzelne Geflüchtete, aus welchen Gründen auch im- mer, im Asylverfahren keine Anerkennung erhalten haben.

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