• Keine Ergebnisse gefunden

Protokoll Anhörung Landesaufnahmebehörde 06.04.2011 Ehepaar I.

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Protokoll Anhörung Landesaufnahmebehörde 06.04.2011 Ehepaar I."

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Protokoll von der Anhörung von Frau I. und Herrn I. bei der Landesaufnahmestelle, Außenstelle Lüneburg am 06.04.2011, erstellt durch die Tochter N. auf Grundlage der Aussagen von Frau und Herrn I. und eigener Erlebnisse von N.

 Um ca.8:21 Uhr treffen die Polizei-Beamten bei Familie I. in Gifhorn ein.

 Der Fahrer sagte dass es nicht nötig sei, dass Zeugen mitkommen, da er von der Polizei ist.

 Name und Dienstnummer des Polizisten wurde nach Anfrage nicht mitgeteilt.

 Zwei Personen als Begleitung von Frau I. und Herrn I. stellen sich vor.

 Herr + Frau I. wurden darauf hingewiesen, dass es lange dauern wird und wurden gefragt ob die Essen mithaben.

 8:23 Uhr Abfahrt von Gifhorn Richtung Lüneburg.

 9:44 Ankunft in Lüneburg Landesaufnahmebehörde Nds. (LAB)

 5 min draußen warten, dann kamen die Beamten raus.(insgesamt ca. 6 Personen)

 Die beiden Zeugen haben den Beamten der LAB über den §14 Abs. 4

Verwaltungsverfahrensgesetz belehrt und gesagt dass sie Zeugen/Beistand der Familie I.

sind.

 Die Beamten haben uns gefragt wer und von wo wir sind. Wir haben gesagt: "von der Karawane". Die wollten einen Ausweis haben.

 Heiße Diskussion seitens der Beamten über unsere Vorstellung als "Karawane" und sagten, dass wir uns "nicht deutlich genug vorgestellt haben"

 Wir haben erneut auf den § 14 hingewiesen.

 Beamte fragten Herrn + Frau I. auf russisch und deutsch, ob die einverstanden sind, dass ein Zeugen mit reinkommt.

 Nach dem Schweigen von Fam. I. haben die Beamten nachgebohrt und wurden aggressiv.

 Es gab die Auflage dass nur 1 Zeuge zum Verhör mit reindarf, und wurde gesagt "dass es sowieso nichts bringen wird, weil das Gespräch in russisch stattfinden wird"

 Bei eintritt wurde Herr I. von seiner Frau in verschiedene Stockwerke getrennt und der Zeuge sollte Herrn I. zum Verhör begleiten.

 Noch mal heiße Diskussion seitens der Polizei über den Zeugen und noch mal beim Herrn I. nachgebohrt, ob es für ihn okay sei dass ein Zeuge mit rein kommt.

 Der Polizist hat den Zeugen 3 mal gefragt ob die Herrn+Frau I. nachhause mitnehmen würden, damit die nicht extra nach Gifhorn fahren müssen, sondern würden gerne nachher gleich nach Braunschweig zur Arbeit fahren, wenn der Verhör vorbei ist.

 Der Zeuge sagte: "ich sage nichts".

 Über Mitwirkungspflicht und den Konsequenzen der Aussageverweigerung wurde Herr I.

aufgeklärt und sollte etwas unterschreiben. Herr I. hat keine Reaktion gezeigt, hat nicht geredet und hat nichts unterschrieben. Der Übersetzer wurde daraufhin sehr aggressiv.

Personalausweis des Zeugen wurde mitgenommen.

 Noch mal wurde Herr I. über die Mitwirkungspflicht belehrt und hat 3 Mal über die Unterschrift nachgefragt.

 Zeugin stand daneben und hat alles aufgeschrieben. Der Beamte wollte wissen, was sie da schreibt und hat gedroht, dass man der Zeugin den Zettel und ihren Schreibblock wegnimmt.

 Nach 15 Min Diskussion kamen Zeugin und Herr I. in den Befragungsraum. Keine Begrüßung. Plätze wurden zugewiesen. Der Beamte hat sofort angefangen zu schreien und sagte: "seit 9 Jahren machen sie so ein Affentheater hier". "Aber nicht mit mir"

 Die Zeugin musste hinter Herrn I. und keinesfalls neben oder vor ihm sitzen.

(2)

 Herr I. wurde nach seinem Namen gefragt. Herr I. sagte nichts und hat sich über die Zeitung "Break the Isolation" gebeugt und hat gelesen. Der Beamte stand auf, kam Herrn I. immer näher und näher und hat ihm die Zeitung weggerissen.

 Der Beamte sagte: "§14 gilt nicht mehr" und schrie die Zeugin an "sofort raus"

 Zeugin bestand darauf zu bleiben laut § 14 Abs. 4. Der Beamte brüllte: "Dieses Gesetz gilt nur für anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus und nicht für Geduldete".

 Herr I. wurde angeschrieen ob er die Aussage verweigert. Es sagte aber nichts. Dann schrie der Beamte: "sind sie schwerhörig? den Affenzirkus machen wir nicht mehr mit"

und kam Herrn I. sehr nah (ca. 5 cm. Abstand) ans Gesicht und schrie laut: "Arschloch".

 Dann wurde Herr I. sehr laut angeschrieen "Raus hier". Wohin ist unklar.

 Zeugin blieb im Verhörraum. Es wurde Druck auf die Zeugin ausgeübt. Die Zeugin wurde sehr laut angeschrieen. Der Beamte wurde gegenüber der Zeugin sehr körperlich zudringlich.

 Zeugin wurde auf eine Vollmacht von Herrn I. hingewiesen. Zeugin benötige angeblich eine Vollmacht. Kommentar vom Beamten: „Betrug des deutschen Staates,

Mitwirkungsverweigerung...)“

 Zeugin wurde rausgeschmissen/rausgeschubst.

 Herr I. wurde wieder reingeholt und ab da ging es richtig los. Herr I. wurde sofort

angeschrieen. Der Beamte kam ihm erneut körperlich nah und schrie los: "Du Arschloch, du bist kein Mensch, du bist ein Schwein. Ein russischer Idiot bist du. Dir werde ich‘s noch zeigen. Ich werde dich und deine Familie zerstören. Wenn du nicht sofort redest, wirst du hier den ganzen Tag ohne Essen und ohne Toilette bleiben, und deine Frau wird zu Fuß nach Gifhorn gehen!“ Herr I. sagte nichts.

 Dann wurde Herr I. vor die Tür geschickt. Die Tür blieb offen. Der Beamte schrie zum Übersetzer: "Dieses Arschloch werde ich ins Gefängnis stecken. Er kann noch was erleben, dieses russische Schwein." und kam dann raus in den Flur, wo Herr I. wartet und beleidigte Herrn I. mit: "Ich werde dich für 6 Jahre ins Gefängnis stecken du Vollidiot".

Herr I. musste sich quälen nichts zu sagen und war so sehr beleidigt und beschimpft wie noch nie in seinem Leben, dass er in diesem Moment kurz über Suizid nachdachte. Aber dann musste er sich zwingen und quälen nichts zu sagen.

 Herr I. wurde in den Verhörraum reingeholt, und dann ging es wieder los mit

Beleidigungen und Drohungen. "Ich mach dich alle, du russisches Schwein", brüllte der Beamte. Dann hat er sich die Zeitung genommen, die er Herrn I. vorhin weggerissen hatte und hat laut gelesen: "Wir wollen Bleiberecht" und hat sehr laut und aggressiv gelacht und schrie: „Euch werde ich zeigen was ihr wollt". "Haha, die wollen Bleibrecht, diese Schweine, ich steck euch alle ins Gefängnis, ihr Idioten, ich mache euch alle platt, hörst du das?" brüllte sehr aggressiv der Beamte.

 Herr I. wurde erneut rausgeschmissen. Der Beamte war schlimmer als ein

"Drillinstructor" aus den amerikanischen Filmen, sagte später Herr I.

 Als Herr I. im Flur wartete, rief der Beamte N., die Tochter von Herrn und Frau I., per Telefon an und fing an sie zu Beleidigen und schrie: "Was sind das für Lügen, die du hier schreibst in der Zeitung, du hast alles kaputtgemacht. Deine Familie wird noch leiden, das schwöre ich dir." "Tzz, von wegen du bist gut integriert und nicht vorbestraft". N.

sagte: „Wer sind sie und wie heißen sie?" Der Beamte sagte: "Ich bin von der

Öffentlichkeit, und antworten sie sofort auf meine Fragen! Was sind das für Lügen, die du hier verbreitest?" N. sagte: "Sagen sie mir erst mal, wer Sie sind und wie sie heißen?"

Der Beamte bestand darauf, dass N. seine Fragen beantwortet. N. weigerte sich. "Dein Vater ist grad bei uns, und er redet nicht mit uns, deine Mutter redet auch nicht, ist das bei euch so ein Gesetz oder was?" schrie der Beamte. "Ich werde deine Eltern ins

(3)

Gefängnis stecken, das schwöre ich dir, rede sofort mit mir!" N. sagte: „Mit ihnen rede ich nicht" und hat aufgelegt.

 Herr I. wurde reingeholt, wieder beleidigt, und der Beamte hat einen Sicherheitsmann gerufen. Der Sicherheitsmann hat sich direkt vor Herrn I. hingestellt, hat seine Hand auf seine Pistole gelegt und wollte damit drohen. Herr I. sagte wieder nichts und zeigte keine Reaktion. Daraufhin wurde der Verhörtyp sehr aggressiv, hat seine Faust Herrn I. vors Gesicht gehalten und wollte ihn schlagen, wenn der Übersetzer nicht

dazwischengekommen wäre. Anschließend wurde Herr I. rausgeschmissen.

 Diese Beleidigungen und diese Erniedrigung mit Herrn I. dauerte 2 Stunden. Doch Herr I.

hat sich gezwungen, nichts zu sagen.

 Als Herr I. unten war, wurde Frau I. sofort zum Verhör. Ein Zeuge durfte nicht mit. Der Übersetzer hat eine Belehrung über Mitwirkungspflicht vorgelesen. Frau I.. sollte einen Zettel unterschreiben. Sie hat das nicht gemacht. Der Beamte schrie sehr laut: "Dein Mann ist ein großer Idiot, euch muss man ins Gefängnis stecken und sofort abschieben ,ihr Schweine“. "Deine Tochter hat alles kaputt gemacht. Auch wenn sie ne

Aufenthaltserlaubnis bekommen sollte, werde ich dafür sorgen, dass sie abgeschoben wird. Sie hat alles kaputtgemacht" schrie der Beamte Frau I. an.

 Der Sicherheitsmann kam dann runter zur Zeugin und wollte das Protokoll wegnehmen.

Die Zeugin wollte es nicht abgeben. Dann hat er gefragt, ob er die Zeitung "Break the Isolation" haben darf und sagte: "Nicht, dass mir Diebstahl unterstellt wird."

 Zwischendurch immer Kommentare: "Seit 9 Jahren machen wir dieses Affentheater mit.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der KVD verständigte daraufhin die Polizei, die den Mann über den Straftatbestand der Beleidigung belehrte und ihm einen Platzverweis erteilte. Ein vor Ort

Es gibt eine klare Diskussion in der Parlamentsdebatte, dass keine Konkurrenz zwischen den Homophilen und den Ehen besteht, weil diejenigen, die heterosexuell veranlagt sind,

Aus der Größe der Unfallkasse Nordrhein-West- falen wachse nun Verantwortung – da sind sich Hülsen und Etschenberg einig: Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen hat

Nach der Stufe gelb im Jahr 2010, hat sich das Klinikum in diesem Jahr die Prämie für die Stu- fe grün erarbeitet.. Da will auch die Stadt

Die Christen wurden, wie auch Jesus selbst, verfolgt, festgenommen und teilweise getötet. Men- schen starben, weil sie von Jesus begeistert waren. Trotzdem hörten die Christen

Hauptschule, Realschule, Gymnasium: Konzepte, Arbeitsblätter, Kopiervorlagen, Unterrichtsentwürfe c OLZOG Verlag GmbH... Du bist wie

Gegen Mitternacht traf die KVD- Streife auf eine Gruppe von vier Personen, die trotz Gefahrenabwehrverordnung (GAVO) am Berliner Platz Alkohol konsumierten.. Während der Befragung

Bei Rückführungsmaßnahmen in Bundesländer, die den Staatsvertrag nicht unter- zeichnet und ratifiziert haben, sowie bei den oben beschriebenen Gefährdungslagen oder zur