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RS-180907-Vermittlung-probatorischer-Sitzungen

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Dr. med. Claudia Ritter-Rupp

2. stv. Vorsitzende des Vorstandes

Ihr Ansprechpartner:

KVB-Servicetelefonie Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de

07.09.2018

An alle psychotherapeutisch tätigen Kolleginnen und Kollegen

Vermittlung zeitnah erforderlicher probatorischer Sitzungen ab 1. Oktober 2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

trotz des intensiven Einsatzes der Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigungen auf Bundesebene konnte es leider nicht verhindert werden, dass ab 1. Oktober 2018 nun auch zeitnah erforderliche probatorische Sitzungen über die Terminservicestellen vermit- telt werden müssen, ohne dass mittlerweile die mancherorts notwendigen zusätzlichen psychotherapeutischen Zulassungsmöglichkeiten geschaffen wurden. Der Spitzenver- band der Gesetzlichen Krankenkassen hatte auf diese Erweiterung der Terminvermitt- lung gedrängt, obwohl die Kassenärztliche Bundesvereinigung dagegen geklagt und ei- nen Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt hat. Dies hatte zur Folge, dass schließ- lich das Bundesschiedsamt eingeschaltet werden musste. Anfang Juni 2018 hat nun das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Antrag auf aufschiebende Wirkung abge- lehnt, wodurch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ab 1. Okto- ber verpflichtet sind, die Vermittlung zeitnah erforderlicher probatorischer Sitzungen zu übernehmen.

Obwohl der Wunsch nach einem kurzfristigen Zugang zu psychotherapeutischen Leis- tungen aus dem Blickwinkel der Patienten nachvollziehbar ist, kann diese neue Rege- lung aus berufspolitischer Sicht erhebliche Folgen haben. Sollte die Vermittlung zeitnah erforderlicher probatorischer Sitzungen an niedergelassene Psychotherapeuten nicht in- nerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zeitraums möglich sein, haben die Patienten das Recht auf eine Behandlung in Klinikambulanzen. Dadurch könnte es zu einer deutlichen Verlagerung des psychotherapeutischen Versorgungsangebots in den stationären Sektor

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Seite 2

zum Schreiben vom 07.09.2018

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

– beispielsweise an sogenannte Psychiatrische Institutsambulanzen (PIAs) – kommen, was keinesfalls im Interesse der niedergelassenen Psychotherapeuten wäre.

Daher möchte ich Sie bitten, uns bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben bestmöglich zu unterstützen und konstruktiv mit uns zusammenzuarbeiten.

Folgende Änderungen werden sich für Sie ab 1. Oktober 2018 konkret ergeben:

1.) Änderung des Formulars PTV 11

Grundsätzlich erhält jeder Patient zum Abschluss der Psychotherapeutischen Sprech- stunde eine individuelle Patienteninformation in Form des Formulars PTV 11. Dieses ent- hält einen Befundbericht mit Ergebnissen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Neu ist, dass auf diesem Formular in dem entsprechenden Feld – nach sorgfältiger Ab- wägung – angegeben werden kann, ob eine ambulante Therapie „zeitnah erforderlich“

ist. Dafür musste das Formular PTV 11 angepasst werden. Die Einführung der neuen Formulare erfolgt mit einer Stichtagsregelung. Das heißt, alte PTV 11-Formulare können ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden. Daher bitten wir Sie, noch vor dem 1. Oktober 2018 neue Formulare wie gewohnt über den Kohlhammer-Verlag zu be- stellen.

2.) Vermittlung probatorischer Sitzungen über die Terminservicestelle Jeder Patient hat ab 1. Oktober bei Vorliegen eines als „zeitnah erforderlich“ gekenn- zeichneten PTV 11-Formulars den Anspruch, über die Terminservicestelle innerhalb ei- ner Woche einen Termin für eine probatorische Sitzung vermittelt zu bekommen, der dann innerhalb von vier Wochen stattfinden muss und bei vorhandener Passung in eine Richtlinientherapie mündet.

Die Terminservicestelle wird – analog der Vorgehensweise bei der Vermittlung von Psy- chotherapeutischen Sprechstunden und Akutbehandlungen – telefonisch zu Ihren ange- gebenen Erreichbarkeiten auf Sie zukommen und nach einem entsprechenden Termin für eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung anfragen.

Die neue Regelung sieht vor, dass, falls sich in der probatorischen Sitzung zeigt, dass Psychotherapeut und Patient nicht zusammenarbeiten können, die Terminservicestelle dem Versicherten einmalig einen weiteren Termin vermitteln muss.

3.) Meldung freier Psychotherapieplätze

Primär wird die Terminservicestelle bei der Vermittlung zeitnaher probatorischer Sitzun- gen auf diejenigen Mitglieder zugehen, die freie Kapazitäten bei der Koordinationsstelle Psychotherapie gemeldet haben.

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zum Schreiben vom 07.09.2018

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Für eine flexible und unkomplizierte Meldung freier Psychotherapieplätze steht Ihnen selbstverständlich weiterhin unsere Psychotherapieplatzverwaltung zur Verfügung, die schon von zahlreichen Psychotherapeuten in Bayern genutzt wird. Hier können Sie Ihre freien Therapieplätze ganz einfach online über unser „Dienst-Planungs-Programm“

(DPP-Online) verwalten und damit an unsere Koordinationsstelle Psychotherapie mel- den.

In diesem Zusammenhang ist es für eine reibungslose Vermittlung und im Interesse der Patienten wichtig, dass die von Ihnen gemeldeten freien Plätze laufend durch Sie aktuali- siert werden. Bitte teilen Sie uns daher unverzüglich mit, wenn Sie einen Ihrer bei uns gemeldeten freien Therapieplätze vergeben haben.

Sollten Sie zu diesem Thema Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an die Psychotherapieplatzverwaltung unter der Telefonnummer 0 89 / 5 70 93 44 73 oder informieren Sie sich auf der Internetseite der KVB unter https://www.kvb.de/praxis/online- angebote/therapieplatz-verwaltung/.

Zusätzlich arbeiten wir derzeit an der Umsetzung einer technischen Lösung, die es Ihnen ermöglichen wird, Ihre freien Termine auch auf elektronischem Weg direkt ohne großen Aufwand einzutragen. Wir werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt hierüber entspre- chend informieren.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Verlauf dieser politischen Ent- wicklungen zu bedauern ist, sind wir als KVB leider gezwungen, die neuen gesetzlichen Maßgaben umzusetzen. Selbstverständlich ist mir bewusst, dass diese zusätzliche Be- lastung allein mit den Ihnen derzeit zur Verfügung stehenden, vielerorts ohnehin schon knappen Ressourcen, möglicherweise nur schwer zu stemmen ist. Seien Sie deshalb versichert, dass ich mich weiterhin intensiv für eine sinnvolle Weiterentwicklung der psy- chotherapeutischen Bedarfsplanung einsetzen werde.

Dennoch ist es wichtig, wie bisher unsere Patienten im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich zu versorgen, nicht zuletzt auch, um ungünstige Entwick- lungen zu vermeiden. Zum einen, um die eingangs geschilderte Verlagerung unserer Leistungen in den stationären Sektor zu verhindern. Zum anderen sollten die sich aktuell entwickelnden Bestrebungen, Wartezeiten auf Therapieplätze mit Online-Angeboten zu überbrücken oder die hochqualifizierte Psychotherapie dadurch zu ersetzen, nicht noch begünstigt werden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen gez.

Dr. Claudia Ritter-Rupp

2. stv. Vorsitzende des Vorstandes Bereichsvorstand Psychotherapie

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