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© Landkreis Erding Stand 10/2020 Erklärung sichere Aufbewahrung Schusswaffen Munition
Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
nach § 36 WaffG i.V. § 13 AWaffV Landratsamt Erding
SG 31-2 / Waffenrecht Alois-Schießl-Platz 2 85435 Erding
Familienname
Geburtsdatum Geburtsort
Straße, Hausnummer PLZ
Angaben zur Person
Ort
Erreichbarkeit Vorname(n)
Aufbewahrungsort der Waffe/n
(bitte genaue Anschrift angeben)Angaben zum Standort am Aufbewahrungsort (zutreffendes bitte ankreuzen):
Art des Aufbewahrungsortes Art der Räumlichkeit
Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Sonstiges:
Keller Garage Nebengebäude
sonstige Räumlichkeiten:
Die Aufbewahrung meiner Schusswaffe/n erfolgt wie folgt:
VDMA 24992 - Sicherheitsstufe B Wandstärke mind. 60 mm
mit Innenfach über 200 kg unter 200 kg
unter 200 kg, aber mind. 200 kg gegen Abriss verankert ohne Innenfach
VDMA 24992 - Sicherheitsstufe B Möbel(einsatz)tresor
Wandstärke unter 60 mm
mit Innenfach ohne Innenfach
Ich habe meinen Möbeltresor hinter einer Wandverkleidung eingebaut und ver- ankert (zwingend Bildmaterial beifügen!)
VDMA 24992 - Sicherheitsstufe A mit Innentresor Stufe B
VDMA 24992 - Sicherheitsstufe A
Sicherheitsbehältnis/se mit Bestandsschutz (bis 06.07.2017!) DIN/EN 1143-1 - Widerstandsgrad 0
DIN/EN 1143-1 - Widerstandsgrad 1 über 200 kg
Ich habe meinen Tresor gegen Abriss verankert. unter 200 kg
Anzahl Art und Klassifizierung des Behältnisses Anzahl
Kurzwaffe/n Anzahl Langwaffe/n
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© Landkreis Erding Stand 10/2020 Erklärung sichere Aufbewahrung Schusswaffen Munition
Allgemeine Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch das Landratsamt Erding und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter https://www.landkreis-erding.de/datenschutzinformationen/ abrufen. Diese Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch von den jeweiligen Sachgebieten vor Ort.
Ort/Datum Unterschrift
Gemeinschaftliche Aufbewahrung
Ihre Angaben werden der örtlich zuständigen Waffenbehörde mitgeteilt. Sofern von Seiten der dortigen Erlaubnisbehörde Bedenken bestehen, müssen die Waffen am Hauptwohnsitz gelagert werden.
Die Aufbewahrung meiner Munition erfolgt wie folgt:
Das von mir angegebene Sicherheitsbehältnis wird ausschließlich von mir zur Aufbewahrung meiner Waffe/n genutzt. Weitere Personen haben keinen Zugriff.
Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen und Munition durch berechtigte Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, ist zulässig.
Folgende Personen haben demnach Zugriff auf meinen Waffenschrank:
Alleinige Aufbewahrung
Name, Vorname, Geburtsdatum:
Name, Vorname, Geburtsdatum:
Aufbewahrung nicht am Hauptwohnsitz
Sonstige Bemerkungen
Begründung für die auswärtige Aufbewahrung:
ja nein ja nein Handelt es sich hierbei um Ihren Nebenwohnsitz?
Ist das Anwesen ständig bewohnt?
Derzeit werden dort insgesamt Kurzwaffe/n und Langwaffe/n aufbewahrt.
Ich besitze keine Munition.
Folgende Nachweise füge ich bei:
In einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis gemeinsam mit meiner/n Schusswaffe/n im o.g. Sicherheitsbehältnis (siehe Waffenaufbewahrung) getrennt von meiner/n Schusswaffe/n im Innenfach des o.g. Sicherheitsbehältnis
(siehe Waffenaufbewahrung) Oder:
Ich bewahre meine Munition wie folgt auf:
Fotos vom geschlossenen und geöffneten Behältnis sowie lesbares Foto der Herstellerplakette mit der Klassifizierung
Kopien der Rechnung/en bzw. Lieferscheine mit ausgewiesener Klassifizierung
Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. zertifizierter Tresorhersteller), da die Klassifizierung meines Behältnisses nicht erkennbar ist.
oder oder