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der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

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Academic year: 2022

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Information zur Datenverarbeitung im Waffenrecht

Verantwortlicher:

Landratsamt Zwickau Der Landrat

Postfach 10 01 76 08067 Zwickau

E-Mail: ordnungsamt@landkreis-zwickau.de Telefon: 0375 4402-24101

Datenschutzbeauftragter:

Landkreis Zwickau Datenschutzbeauftragte/r Postfach 10 01 76

08067 Zwickau

E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Telefon: 0375 4402-21052

Zweck und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

Die Datenerhebung ist erforderlich, um die gesetzlich übertragene Pflicht zur Ausführung des Waf- fengesetzes (WaffG) zu erfüllen und erfolgt nur für diesen Zweck. Eine Bearbeitung des Antrages und anderer damit in Zusammenhang stehender waffenrechtlicher Vorgänge ist ohne diese Anga- ben nicht möglich.

Wesentliche Zwecke der Datenerhebung sind:

 die Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen (§ 10 WaffG),

 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken (§ 13 WaffG),

 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (§ 14 WaffG),

 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler (§ 17 WaffG),

 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachver- ständige (§ 18 WaffG),

 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch ge- fährdete Personen (§ 19 WaffG),

 der Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls (§ 20 WaffG),

 der Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal (§ 28 WaffG).

Gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 c) und e) EU-DSGVO, § 3 SächsDSDG und § 3 SächsDSUG in Verbindung mit §§ 43, 44, 44a Waffenge- setz (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und dem Nationalen Waffenregister-Gesetz (NWRG).

Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten:

Falls die Daten nicht bei Ihnen erhoben werden, stammen diese (insbesondere) aus folgenden Quellen (Art. 14 EU-DSGVO):

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Polizeidienststellen, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentral- register, zentrales staatsanwaltliches Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden.

Datenübermittlung:

Eine Verarbeitung Ihrer Angaben erfolgt nur für die erforderlichen Zwecke. Die personenbezoge- nen Daten werden im Verwaltungsverfahren nur in dem Umfang an andere Fachämter des Land- kreises Zwickau oder externe Fachbehörden übermittelt, soweit dies für die Prüfung und Entschei- dung notwendig ist.

Ihre personenbezogenen Daten können insbesondere weitergegeben werden an Polizeidienststel- len, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutzbehörden, Bundeszentralregister, zentra- les staatsanwaltliches Verfahrensregister, Bundesverwaltungsamt, Meldebehörden, Steuerämter, Landesdirektion Sachsen, Sächsische Staatsministerium des Inneren, Nationales Waffenregister, andere Waffenbehörden, Schießsportverbände, schießsportliche Vereine.

Die Weitergabe Ihrer Daten ist erforderlich, um Ihren Antrag bearbeiten zu können, oder um not- wendige Informationen zur Bearbeitung waffenrechtlicher Vorgänge zu erheben. Zudem unterlie- gen die unteren Waffenbehörden verschiedenen Informationspflichten, zum Beispiel an das Bun- deszentralregister und das Nationale Waffenregister. Eine Datenweitergabe erfolgt auch bei Anfor- derung von Sicherheitsbehörden. Im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafverfahren und Klageverfahren werden Ihre Daten an die dafür zuständigen Stellen übermittelt. Ebenso haben die Rechtsaufsichtsbehörden ein Auskunftsrecht.

Bei der Erstellung einer Ausfuhrgenehmigung für Waffen nach § 31 WaffG erfolgt eine Übermitt- lung von Daten an Drittländer (außerhalb der EU). Diese Datenübermittlung ist zulässig nach Art.

49 Abs. 1 d) EU-DSGVO.

Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung:

Gemäß § 44a WaffG bestehen für waffenrechtliche Vorgänge Mindestaufbewahrungsfristen. Diese betragen für Waffenherstellungsbücher mindestens 30 Jahre, mindestens 20 Jahre bei waffen- rechtlichen Erlaubnissen und Waffenhandelsbüchern sowie mindestens 5 Jahre im Falle der Ver- sagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung. Zudem gelten für übernommene Waffenherstellungs- und Waffenhandelsbücher die Auf- bewahrungspflichten gemäß § 17 Abs. 6 Satz 2 und 3 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV). Ihre Daten werden entsprechend der Mindestaufbewahrungsfristen gespeichert.

Freiwillige, mit Einwilligung der betroffenen Person erhobene Daten werden ab Erfassung gespei- chert und gelöscht, wenn der Zweck der Speicherung entfallen ist oder die betroffene Person die Löschung fordert.

Ihre Rechte als betroffene Person:

Sie haben das Recht Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Außerdem stehen Ihnen Rechte auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung und Wider- spruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu.

Sie haben das Recht sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Postfach 11 01 32, 01330 Dresden).

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