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Antwort des Bauamts Bremen-Nord zum Haushaltsantrag "Gestaltung Platz vor dem Wasserturm" Beirat Blumenthal 08.03.2021

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Academic year: 2022

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Bauamt Bremen-Nord

Bauamt Bremen-Nord ♦ Gerhard-Rohlfs-Str. 62 ♦ 28757 Bremen

Ortsamt Blumenthal

Landrat-Christians-Str. 99 a

28779 Bremen

Hansestadt Bremen

Ortsamt Blurnenthal Eing.: 15. JUNI 2021

Beiratsbeschluss_ vom - Haushaltsantrag gemäß §32 Abs. 1 BeirOG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Freie

Hansestadt Bremen

Bremen, 11.06.2021

für Ihr Schreiben vom 04.03.2021, in· dem Sie den o.g. Beschluss des Beirats vom 04.03.2021 über­

senden und um die Einstellung von Mitteln für die Gestaltung des Platzes vor dem Wasserturm in den Doppelhaushalt 2022/2023 bitten, danke ich.

Zum Verfahren weise ich darauf hin, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren offiziell mit dem Be­

schluss der Eckwerte begonnen hat. Auf dieser Grundlage entwerfen die Ressorts ihre Haushalts­

pläne, die sie im weiteren Verlauf über Deputation und den Senat der Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung zuleiten. Über Ihren Antrag sowie einer Stellungnahme des Ressorts werden die Gremien jeweils unterrichtet. Das Ergebnis wird Ihnen dann zeitnah zugeleitet.

Aus Sicht des Bauamtes Bremen-Nord wird das Ziel der Aufwertung des öffentlichen Bereiches am Wasserturm befürwortet. Aktuell sind hierfür jedoch keine Mittel im Doppelhaushalt 2022/23 vorge­

sehen.

Bus Bankverbindung

09.00 - 12.00 Uhr Deutsche Bundesbank Stadthaus Vegesack

Gerhard-Rohlfs-Str. 62

28757 Bremen Linien 90, 91, 92, 94, 95, 99, 677 Haltestelle:

,,Gustav-Heinemann-Bürgerhaus"

Sprechzeiten Montags

Donnerstags 09.00 - 12.00 Uhr IBAN: DE18 2500 0000 0025 1015 01 14.00 - 17.00 Uhr BIC: MARKDEF1250

Zugang auch über Tiefgarage „Sedanplatz"

Internet: https://www.bbn.bremen.de

und nach Vereinbarung

Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter Tel: (0421) 361-0, www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de

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Im Moment·laufen vorbereitende Untersuchu.ngen nach§ 141 BauGB zum Zentrum Blumenthal, in die auch dieser Bereich, mit den östlich angrenzenden Schul- und Kirchenflächen, einbezogen wor­

den ist. Hierüber können ggf. Städtebauförderungsmittel für die Umgestaltung des Platzes vor dem Wasserturm gewonnen werden.

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