• Keine Ergebnisse gefunden

Erlass Nr. 6/2018 Strahlenschutzerlass

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erlass Nr. 6/2018 Strahlenschutzerlass"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die

allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Bremen

Nachrichtlich:

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Erlass Nr. 6/2018

Auskunft erteilt Herr Fischer Zimmer 705 T (04 21) 361-10307 F (04 21) 496-10307 E-Mail

Frank.Fischer@Bildung.Bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 14-15

Bremen, 29.11.2018

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) Strahlenschutz in Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht – Empfehlung der Kultusministerkonferenz -, Stand 26.02.2016 (sog. RiSU 2016) Teil I Nr. 8 und 9 in

Verbindung mit dem Anhang Strahlenschutz bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und dem Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern im Land Bremen mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt und damit verbindlich anzuwenden ist.

Meine Rundverfügung Nr. 58/95, mit der die Regelungen der RiSU 1994 in Bezug auf den Strahlenschutz/die Strahlenschutzorganisation in Kraft gesetzt worden sind, wird

diesbezüglich hiermit aufgehoben.

Die Änderungen durch die RiSU 2016 betreffen zum einen die Erweiterung um die Fächer Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Bildende Kunst und Musik, zum anderen ganz wesentlich die Organisation des Strahlenschutzes.

In Bezug auf die Fach- und Rechtsaufsicht für die schulische Organisation des

Strahlenschutzes bedeutet dieses, dass die Strahlenschutzverantwortung im Bereich der öffentlichen Schulen des Landes Bremen bei der Senatorin für Kinder und Bildung liegt. In den öffentlichen Schulen nehmen die Schulleiterinnen und Schulleiter als Bevollmächtigte der Senatorin für Kinder und Bildung die Aufgaben der Strahlenschutzverantwortlichen wahr.

Die Sachkosten im Strahlenschutz werden von der Stadtgemeinde Bremen bzw. vom Magistrat Bremerhaven eigenständig getragen. Die Schulleitungen sind organisatorisch verantwortlich für die Beachtung der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung in den Schulen. Die Strahlenschutzbeauftragten, die von der Schulleiterin bzw. dem

Schulleiter beauftragt werden, sind nach wie vor für die Durchführung ihrer Aufgaben im Strahlenschutz fachlich verantwortlich.

In Privatschulen nehmen die jeweiligen Schulträger die Strahlenschutzverantwortung wahr.

(2)

2

In der Anlage finden Sie die Ausführungsbestimmungen zum Erlass 6/18 Strahlenschutz in Schulen – Vollzug der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht in Schulen -, die jeweiligen Muster zur Bestellung einer/eines Strahlenschutzbevollmächtigten und einer/eines Strahlenschutzbeauftragten und eine Verlinkung zur RiSU 2016 (https://bildung.bremen.de/sicherheit-im-unterricht).

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

F i s c h e r

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1.2 Für Schülerinnen und Schüler aller Schularten ist die Teilnahme an höchstens einer Schul- fahrt (Klassen-, Kursfahrt) pro Schuljahr verpflichtend. Dies gilt auch bei einem

3.1 Bei körperlich-motorischer Beeinträchtigung ist es zulässig, in allen Fächern auf Prüfungsteile, die auf Grund der Beeinträchtigung nicht erbracht werden können, zu

als Anlage erhalten Sie die Richtlinie über den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats an be- rufsbildenden Schulen. Sie tritt mit Wirkung

f Wird die Schule zertifiziert, erhält sie von der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Ge- sundheit für vier Jahre den Titel „Europaschule“, um sich danach wiederum

8 und 9 in Verbindung mit dem Anhang Strahlenschutz bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern für das Land

hiermit erlasse ich die anliegende Richtlinie über die Zuordnung von Berufen zu den Fachrich- tungen der Fachschule für Technik gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung

Elektroniker/in für Automatisierungstechnik IH Elektro 42 Elektroniker/in für Betriebstechnik IH Elektro 42 Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme IH Elektro

für Absolventinnen und Absolventen der Berufsorientierungsklasse, die an der Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife teilgenommen und diese nicht bestanden haben aber