• Keine Ergebnisse gefunden

Erlass Nr. 1/2019 Richtlinie über den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats an berufsbildenden Schulen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erlass Nr. 1/2019 Richtlinie über den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats an berufsbildenden Schulen"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestelle montags bis freitags Norddeutsche Landesbank

28195 Bremen Hauptbahnhof von 9:00 - 14:00 Uhr IBAN: DE 27 2905 0000 1070 1150 00 Sparkasse Bremen

IBAN: DE 73 2905 0101 0001 0906 53

Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

Berufsbildende Schulen im Lande Bremen

Nachrichtlich:

22-1, 22-3, 22-4, 22-5, FB Ref. 22, Magistrat Bremerhaven -Schulamt-, 122-3, 122-11, 120, ReBUZ, ZBB, JBA

Auskunft erteilt Hans-Jürgen Iske Zimmer R.320 Tel. +49 421 361 89248 Fax +49 421 496 89248 E-Mail: Hans-J.Iske@bil- dung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

Mein Zeichen

200-232-6-11/2018-1-5 Bremen, 05.03.2019

Erlass Nr. 1/2019

Richtlinie über den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats an berufsbildenden Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage erhalten Sie die Richtlinie über den Erwerb eines Fremdsprachenzertifikats an be- rufsbildenden Schulen. Sie tritt mit Wirkung vom 01. März 2019 in Kraft.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Ina Mausolf

als Vertreterin für Herrn Huesmann

Leiter der Abteilung schulische Bildung, Aus- und Weiterbildung

Anlage

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zu wann kann mit einer bis zur Aufstellung des kommenden Doppelhaushaltes vorzulegenden Schulstandortplanung für die berufsbildenden Schulen gerechnet werden, mit der das

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr.. Juli 2017

In begründeten Fällen sind diese Angaben zusätzlich zu senden an:. Amt für Soziale Dienste / Stadtteilleitung

Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt dem Senator für Bildung und Wissenschaft spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung für den zu prüfenden

 Gemäß dem prozessualen Verständnis von Berufsorientierung (vgl. 1.1.) beschränkt sich diese nicht auf die Sekundarstufe I, sondern wird bereits in der Grundschule angelegt (vgl.

2.1.3 Neben der Förderung nach Nr. 2.1.2 wird Zuwendungsempfängern ein Entgelt von 0,50 Euro pro m² förderfähiger Wohnfl äche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten

(2) Ein Kandidat oder eine Kandidatin, der oder die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfungen stört, kann durch den jeweiligen Prüfer oder durch die Prüfe- rin von der

5.4 Politische Bildung in berufsbildenden Schulen 194 5.4.1 Staatsbürgerliche Erziehung im Konzept Kerschensteiners 194 5.4.2 Stellenwert des Politikunterrichts an