Seite -1 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt vom 01.05.2017 bis 30.04.2018
und dem Träger
Balance GmbH
Kinder-, Jugend- und Famiiienhilfe
Nordstraße 311
28217 Bremen
wird folgende
Vereinbarung nach § 78 b SGB VIII
geschiossen:1. Gegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen, die Balance GmbH, Kinder-, Jugend- und Famiiienhiife, Nordstr. 311 in 28217 Bremen - im folgenden EinrEchtungsträger genannt - in der Jugendwohngemeinschaft (JWG) Lüder-Bömermann-Straße 5 in 28777 Bremen (7 Plätze)
unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA) und/oder für Jugendliche überwiegend mit Migrati- onshintergrund ab 16 Jahren nach §§ 34 (41) SGB VIII erbringt.
1.2. Grundlage des Vertrages ist die beiliegende Leistungsbeschreibung „Jugendwohngemein- schaft (JWG) Lüder-Bömermann-Straße 5" (Aniage 1) sowie die Berechnungsbögen (Anlage 2, Anlage 3 und Aniage 4). Diese Anlagen sind Bestandteil des Vertrages.
2. Leistung
2.1 Die Leistungen werden auf der Grundlage der derzeitigen fachlichen Standards und der vereinbar- ten personellen Ausstattung unter Beachtung der im Betriebseriaubnisverfahren genannten Nebenbe- dingungen erbracht. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sind so zu gestalten, dass eine be- darfsgerechte Hilfe im Einzeifaii gewährleistet ist. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
2.2. Es gilt der Landesrahmenvertrag nach § 78 fSGB VIII vom 15.11.2001 2.3 -zu betreuender Personenkreis"
Aufgenommen werden unbegieitete minderjährige Ausländer (UmA) und/oder Jugendliche überwiegend mit Migrationshintergrund ab 16 Jahren. Bei derBelegung der einzelnen Wohngruppen wird aufkulturel- le und sprachlichen Identität und Homogenität geachtet.
2.4 Art, Ziel und Qualität der Leistung
Die Jugendwohngemeinschaft (JWG) hat eine Kapazität von 7 Plätzen.
Die Wohngruppe ist ein stationäres Betreuungsangebot ab 01.05.2018 ohne Rund-um-däe-Uhr- Betreuung.
Ais Ziele liegen den Wohngruppen für unbegleitete minderjährige Ausländer und/oder Jugendliche
überwiegend mit Migrationshintergrund u.a. zugrunde: Soziale Stabiiisierung im Gruppenprozess, ein kulturakzeptierender integrativer Betreuungsansatz, Unterstützung beim Umgang mit Behörden und In-Seite - 2 " zur Vereinbarung über ein Lejstungsentgeit vom 01.05.2017 bis 30,04.2018
stitutionen, Beratung, Hiifestellung zum Leben in einer fremden Gesellschaft, Hinführung zu Schul- und Berufsabschlüssen und Hilfen zur Strukturierung des Lebensalltags.
Die Betreuung der Jugendlichen erfolgt an 365 Tagen im Jahr.
Die Leistungsbeschreibung ist als Anlage 1 beigefügt und Bestandteil dieser Vereinbarung. Art, Ziel und Qualität der Leistung sowie der zu betreuende Personenkreis und die sachliche und personelle Ausstat- tung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung.
2.5 Eine Nachtbereitschaft steht bis zum 30.04.2018 zur Verfügung.
2.6 Der Träger hat sicherzustellen, dass er nur Personen beschäftigt oder vermittelt, die nicht wegen einer in § 72a Satz 1 SGB VIII genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat er sich bei der Einstellung aus besonderem Anlass und in regelmäßigen Abständen (spätes- tens alle 5 Jahre) ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Unbeschadet dessen hat der Leistungserbringer unverzüglich geeignete Maßnahmen zu er- greifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen eine Person wegen Verdachts eine soiche Straftat began- gen zu haben, Ermittlungen zu Strafverfolgung eingeleitet worden sind.
Gem. § 8a SGB Viii ist bei Anhaltspunkten, die auf eine drohende Kindeswohlgefährdung für ein Kind oder einen Jugendlichen hindeuten, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Die Mitarbeiter/-innen einer Einrichtung verpflichtet dies bei Kenntnis von einem Gefähr- dungsrisiko ihren Schutzauftrag unmittelbar wahrzunehmen und /oder das zuständige Jugendamt un- verzüglich zu informieren.
2.7 Die Finanzierung etwaiger Zusatzleistungen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Bekleidung, Fahrtkosten; Klassenfahrten und Taschengeld für die Kinder/Jugendiichen sind nicht Bestandteil des Leistungsangebots der Jugendwohngruppe.
2.8 Im Entgelt sind Anteile für Gruppen- und Ferienfahrten enthalten.
3. Leistungsentgelt
3.1. Zur Abgeltung der Leistungen nach Ziffer 2 wird folgende Vergütung pro Leistungsempfänger und LeEstungstag für die u.g. Vereinbarungszeiträume vereinbart:
VereinbarunffszeitraumPl.O^
Vergütung für das Regelieistungsangebot
Vergütung für betriebsnotwendige investitionen
Gesamtvergütung
pro Leistungsempfänger und Leistungstag
131,49€
8,83€
140,32€
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Vereinbarungszeitraum 01.11.2017 - 30.04.2018:
Vergütung für das Regelieistungsangebot
Vergütung für betriebsnotwendige Investitionen
Gesamtvergütung
pro Leistungsempfänger und Leistungstag
124,57€
8,37€
132,94€
Ab 01.05.2018 erfolgt keine Rund-um-die Uhr Betreuung mehr, deshalb giit für den Vereinbarunaszeitraum ab 01.05.2018 foigende Vergütung:
Vergütung für das Regelieistungsangebot
Vergütung für betriebsnotwendige Investitionen
Gesamtvergütung
pro Leistungsempfänger und Leistungstag
117,15€
8,37€
125,52€
3.2. Mit der o.g. Vergütung sind ai!e bei wirtschaftiicher Betriebsführung notwendigen Personal-, Sach- und Investitionskosten abgegolten. Die Berechnungsgrundlagen der genannten Vergütung sind den beigefügten Berechnungsbögen (Anlage 2 und Anlage 3) zu entnehmen.
3.3. Die Vergütung ist nur abrechenbar, wenn ein entsprechender Kostenübernahmeschein des zustän- digen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Einzelfall vorliegt.
4. Vereinbarungszeitraum
4.1. Die Vereinbarung gilt ab dem 01.05.2017 und wird auf unbestimmte Zeit geschiossen. Sie hat eine Mindestiaufzeit von 12 Monaten, gilt also mindestens bis zum 30.04.2018. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass unverzüglich neu verhandelt wird, wenn sich die Leistung verändert.
4.2. Zur vollständigen oder teilweisen Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung bedarf es ei- ner schriftlichen Kündigung unter Einhaltung der unter Ziffer 5.1 bestimmten Mindestlaufzeit Die Vergütungsvereinbarung kann mit einer Frist von mindestens 6 Wochen, die übrigen Bestandteile der Vereinbarung können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten gekündigt werden.
4.3. Für den Fali, dass sich die Leistungs- und Vergütungsfaktoren bzw. -Strukturen durch gesetz- liche oder landesrahmenvertragliche Neuerungen wesentlich verändern, kann diese Vereinba- rung von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer Frist zum Zwecke der Anpassung durch
Seife "4-zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt vom 01.05.2017bis30.04.2018
Neuverhandlung gekündigt werden. Bis zum Abschluss einer Neuvereinbarung gelten die bishe- rigen Regelungen weiter.
5. Prüfungsvereinbarung
Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistung sowie Angaben über geeig- nete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung richten sich nach § 8 des Landesrahmenvertrages nach § 78 f SGB VIII. Der Bericht erfolgt nach den Vorgaben der Rahmenempfehiung zur Qualitätsentwicklung (BerEchtsraster) und ist dem Örtlichen Träger der der öffentlichen Jugendhilfe vorzulegen.
Die Rahmenvereinbarung zur Qualitätsentwickiung nach § 78 b SGB Vlli in Verbindung mit § 8 Landes- rahmenvertrag SGB Vlli findet Anwendung.
Zukünftige Ergebnisse der Vertragskommission zur Qualitätsentwicktung, insbesondere auch im Hin- blick auf die Darstellung des Berichtswesen in Form eines standardisierten Rasters, sind bindend und zu berücksichtigen.
6. Sonstiges
Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmungen ihre Wirk- samkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame zu erset- zen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahekommt, im Übrigen geiten die Vorschriften
der §§ 53 ff des Zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Bremen, im März 2018
Die Senatorin für Soziales, Einrichtungsträger Jugend, Frauen, Integration und Sport
Im Auftrag
mpel / Unterschrift)
Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Anlage 2 Berechnungsbogen vom 01.05.2017 bis 31.10.2017 Anlage 3 Berechnungsbogen vom 01.11.2017 bis 30.04.2018 Anlage 4 Berechnungsbogen ab01.05.2018
Leistungsangebotstyp
Nr.: 6l. Art des Angebots
2. Rechtsgrundlage 3. Personenkreis
4. Allgemeine Zielsetzung
Heimerziehung/Jugendwohngemeinschaft
Jugendwohngemeinschaft mit bis zu 7 Plätzen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA) und/oder für Jugendlicheüberwiegend mit Migrationshintergrund ab dem 16. Lebensjahr ais selbständige Betreuüngseinheit in einem professionell gestaiteten Wohn- und Lebensfeld
§§27 i. V. m. 34, 41 SGB VIII
!n der Wohngemeinschaft für (zunächst) unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Asyibewerbert werden männiiche Jugendliche in der Rege! ab 16 Jahren aufgenommen, die aufgrund ihres Alters
und/oder ihrer Reife (Entwicklungsstand, sozialen Kompetenz) noch nicht eigenverantwortlich alleine wohnen und ieben können oder sollen und deren Hilfebedarf gekennzeichnet ist durch
• Verlust der Eltern/Familie bzw.
» deren Erziehung in ihrer HerkunftsfamiJie/Pflegefamilie nicht mehr gewährleistet werden kann,
• Abbruch des bestehenden Lebenszusammenhanges,
• SchutzlosigkeEt,
• Unkenntnis der fremden Kultur, Lebensweise und Sprache,
• Fluchttraumata und Gewalterfahrungen,.
• Fehlen einer realistischen Lebenspianung
• den Bedarf eines stabilen und stabiiisierenden sozialen Umfeldes mit regelmäßiger Betreuung
• Problemen in Schule und/oderAusbildungssteile,
Bei der Belegung der Wohngemeinschaft wird auf kulturelle und sprachliche Identität und HomogenEtät geachtet. Jugendliche mit massiver Delinquenz, riskanter/abhängiger Konsum von Suchtmittel nach dem BtMG und akute psychiatrische Erkrankung im Sinne des ICD 10 können nicht aufgenommen werden.
Die Jugendwohngemeinschaft verfolgt unter Berücksichtigung der primär aufzunehmenden Zieigruppe (UmA) nachstehend aufgeführte Ziele:
• Erlernen einer seibständigen und eigenverantwortlichen Lebensfühmng und Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
• Hinführung zu Sprach- und Integrationskursen, Erlernen der deutschen Sprache
• Unterstützungsangebote zur Integration in die Schul- und Ausbildungsgänge zur Erreichung des Schul- bzw.
Berufsabschlusses sowie -soweit erforderlich- die Bereitstellung von individuellen Lernhilfen
• Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten; Hiifenzur Strukturierung des Lebensalltags
• Hilfen bei ausländerrechtlichen Fragen und Problemsteliungen
• Anleitung zu gesunder Lebensführung (Ernährung, Hygiene,
Sport)
• .Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung der Trennungs- und Veriusterfahrung
• Unterstützung bei der Aufarbeitung der traumatischen Erfahrungen ggf. unter Inanspruchnahme externer
heilpädagogischer Leistungen oder im Rahmen einer externen
5. Inhalte der Leistung
5.1 Unterkunft und Raumkonzept
5.2 Verpflegung
5.3 Erziehung/SoziaI"
pädagogische Be- treu u ng
Psychotherapie
• Auseinandersetzung mit der Lebensgeschichte und den eigenen kuiturellen Wurzeln
• Unterstützung bei der Jdentitätsfindung im neuen
gesellschaftiichen und kulturellen Kontext mit dem Ziel ein eigenständiges Leben zu. führen
• Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl
• Hinführung zu den in Deutschiand geltenden Normen und Werten und Befähigung zu einem Leben in beiden Kulturen
• Erarbeitung einer realistischen Lebensperspektive, die ggf.
sowohl auf einen Verbleib, als auch auf die Rückkehr ins Herkunftsland vorbereiten kann
• Unterstützung bei der Integration in die Gruppe
• Integration in das Wohnumfeld sowie im Soziairaum mit dem Ziel Zugang zu den sozialen Netzen zu finden und stabil zu halten sowie sich auf sie zu stützen
• Aufbau sozialer Kompetenzen und sozial verträglichem Verhalten mit dem Ziel einer Verselbständigung
• Hinführung zu einer eigenständigen, seibstverantwortiichen Lebensführung
• Unterstützung der Beziehung zum Elternhaus
Der Einrichtungsträger stellt sicher, dass die Einrichtung unter fachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten geleitet und koordiniert wird. Hierunter fällt auch die Qualitätsentwicklung- und Sicherung auf der Grundlage des SGB Vili und
Bundeskinderschutzgesetzes.
Zurverfügungstellung, Ausstattung und Bewirtschaftung (Reinigung / Pflege) von Wohn-, Nutz- und Gemeinschaftsflächen sowie deren Instandhaltung. Allen Bewohnern steht ein möbliertes Einzelzimmer zur Verfügt. Außerdem verfügt die Wohngruppe über einen
Gruppenraum, zwei Gemeinschaftsküchen mit der MögiEchkeit gemeinsam die Mahlzeiten einzunehmen zudem gibt es einen Außenbereich mit Garten.
Konzeptionen bedingt sind die Jugendlichen für die Reinigung und Pflege des eigenen Wohnraumes zuständig und werden vom Träger hierzu angeleitet (vg!. Punkt 5.3).
Der Träger stellt die Anleitung zur Selbstversorgung und Verpflegung mit Lebensmittein und Getränken der jungen Menschen sicher, im Rahmen der Verselbständig u n g ist - soweit die Voraussetzungen bei dem Jugendlichen vorliegen - eine Umstellung auf HLU nach einem Jahr vorgesehen.
Täglich ist (mindestens) eine pädagogische Ansprechperson vor Ort.
• Entwicklungsbegleitung und Vermittlung sozialer Kompetenz,
• Beratung und Begleitung im Asyiverfahren
• Bearbeitung/Aufarbeitung der persöniichen Biographie der Jugendlichen
• Hilfen zur Strukturierung des Alltags
• Förderung im Schul- und Ausbiidungsbereich,
• SJcherstellung einer regelmäßigen Teilnahme an Schuie, Ausbildung, Beruf soweit erforderlich Hausaufgabenbetreuung
• InitEierung ergänzender Unterstützungs- und Beratungsformen
• gemeinsame Erziehungsplanung
6. Personelie Ausstattung
7. Umfang der Leistung
• Vermittlung von fherapeutischen Unterstützungsmaßnahmen
• Beratung und Faöbesprechungen in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und der Kinder- und Jugendpsychiatrie
• Freizeitgestaltung und Gruppenaktivitäten
• gemeinsame Unternehmungen, Gruppenabende/Hausversammiungen
• Vermittlung sozialer und kultureller Kompetenzen
• Vermittlung von Alltagswissen
• Hilfen bei derVerselbständigung/suche nach eigenem Wohnraum.
Die pädagogische Begleitung der JWG sichert insbesondere die lebenspraktische Unterstützung und Anleitung:
• Bei derAlltagsbewältigung, Körperhygiene, Kochen und Ordnung im eigenen Wohnraum und Haushalt,
• bei der Entwicklung einer Tagesstruktur,
• bei der eigenen Finanzpianung der Jugendlichen,
• beim Lebensmitteleinkauf,
• bei der Vorbereitung und Einnahme einer (gemeinsamen) Mahlzeit
• Sicherstellung der Kinderechte
• Sicherste II u n g von Beschwerdemöglichkeiten
• Beteiligung der jungen Menschen in allen sie betreffenden Entscheidungen.
Zur Leistung gehört auch die Durchführung von Ferienmaßnahmen.
Die fachliche Leitung erfolgt durch eine / einen erfahrenen Diplom- Sozialpädagogin / Sozialpädagogen, eine Dipl, Sozia!arbeiterin / Sozialarbeiter.
Die Betreuung erfolgt durch Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen und Erzieherinnen/ErzEeherodervgi. Quaiifikation.
Personaimix mindestens 80:20.
Person a lanhaltswerte:
Betreuung: 1 zu 2
Zusätzlich fallen in den ersten 3 Monaten Personalkostenanteiie für Nachtbereitschaften (studentische Hilfe) an.
Fachliche Leitung: Einzelvertragfiche Regelung
Gruppenübergreifendes Fachpersonal: Einzeivertragiiche Regelung
Geschäftsführung/Verwaltung: Einzelvertragliche Regelung Reinigung/Technik: Einzel vertrag liche Regeiung
Betreuung an 365 Tagen im Jahr.
Keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, aber Sicherstellung einer Rufbereitschaft. !n der Aufbauphase (3 Monate) erfolgt die • Sicherstellung durch eine Nachtbereitschaft.
Die genaue Festlegung der Betreuungszeiten und der Ruf bereitsc haft erfolgt in den Einzeivereinbarungen.
8. Pädagogische Sachmittel 9. Betriebsnotwendige
Anlagen und Aus- stattung
10. QuaUtätssicherung und-entwicklung
11. Leistungsentgelt
Altersgerechfes Spiel-, Freizeit- und Beschäftigungsmaterial, Vorhalten von Anlagen sowie Ausstattung der Nutz- und
Gemeinschaftsflächen entsprechend der behördiichen Auflagen und Schutzbestimmungen,
Die Maßnahmen des Trägers einer Einrichtung zur
Qualitätssicherung und -entwicklung werden mindestens im Abstand von 2 Jahren in einem Quaiitätsentwickiungsbericht entsprechend der Regelungen des Landesrahmenvertrages bzw. in der noch abzuschiie ßenden Qualitätsentwicklungsvereinbarung dokumentiert.
Das Leistungsentgeit enthält die Kosten für das
Regelleistungsangebot und die betriebsnotwendigen Investitionen.
Ferner sind im Entgelt die Kosten für die Durchführung von Ferienmaßnahmen enthalten.
Im Entgelt sind nicht enthalten und daher im EEnzelfall zusätzlich nach SGB Vllll zu finanzieren:
• Taschengeld und pauschalierte Nebenkosten,
• Bekleidungspauschale
• für junge Menschen ab 13. Jahren unabhängig vom Schulbesuch Übernahme von Fahrtkosten in Höhe der günstigsten Monatskarte unter Abzug eines Eigenanteifs, sofern keine Fahrtkostenübemahme von anderen Stellen erfolgt,
• mehrtägige Klassenfahrten,
• ErsteinkieEdung soweit erforderlich.
Stand 20.09.2016
Geschäftsführer