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G zum StV Neuordnung Stiftung Kulturfonds

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Gesetz

zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds

Vom 27. September 1995

Der Sächsische Landtag hat am 6. September 1995 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Neuordnung der

Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds vom 5. April 1995 wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Bei Kündigung des Staatsvertrages durch die Staatsregierung wird der dem Freistaat Sachsen zustehende Anteil am Stiftungsvermögen dem Stiftungsvermögen der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

zugewiesen.

Artikel 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 17 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 27. September 1995 Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident In Vertretung

Dr. Hans Geisler Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

G zum StV Neuordnung Stiftung Kulturfonds

https://www.revosax.sachsen.de Fassung vom 20.10.1995 Seite 1 von 1

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