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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 14.10.2016 / Version Nicht klassifiziert

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Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 119-2016

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2016.RRGR.613 Eingereicht am: 07.06.2016 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Vanoni (Zollikofen, Grüne) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 10 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.: 1132/2016

Direktion: Bau-, Verkehrs Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Annahme

Den Sachplan Abfall überarbeiten

Der Regierungsrat wird beauftragt,

1. den kantonalen Sachplan Abfall der periodisch vorgesehenen Erfolgskontrolle zu unterzi hen

2. aufgrund der Ergebnisse nötige Änderungen und Ergänzun

3. den Sachplan Abfall und das übrige Instrumentarium im Abfallbereich im Lichte der Entwic lungen auf Bundesebene zu überprüfen und

4. verstärkte Anstrengungen

Begründung:

Der «Sachplan Abfall Kanton Bern überarbeitet worden – gestützt auf die des, die die Kantone zur Abfallplanung

einer Abfallplanung verpflichtet. Beides, Sachplan und TVA, gehen letztlich auf das die Abfallwirtschaft der Schweiz

rausgegeben worden ist.

anton de Berne

Version: 3 / Dok.-Nr.: 137957 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.613

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

2016

2016.RRGR.613 07.06.2016

Vanoni (Zollikofen, Grüne) (Sprecher/in)

1132/2016 vom 19. Oktober 2016 , Verkehrs- und Energiedirektion Nicht klassifiziert

Annahme

überarbeiten - und insbesondere mehr tun, um Abfall zu vermeiden!

Der Regierungsrat wird beauftragt,

den kantonalen Sachplan Abfall der periodisch vorgesehenen Erfolgskontrolle zu unterzi

aufgrund der Ergebnisse nötige Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen

den Sachplan Abfall und das übrige Instrumentarium im Abfallbereich im Lichte der Entwic lungen auf Bundesebene zu überprüfen und

verstärkte Anstrengungen zur Abfallvermeidung vorzusehen

Sachplan Abfall Kanton Bern» ist vom Regierungsrat 2002 beschlossen und letztmals 2009 gestützt auf die «Technische Verordnung über Abfälle

des, die die Kantone zur Abfallplanung sowie zur Erarbeitung und periodischen Nachführung g verpflichtet. Beides, Sachplan und TVA, gehen letztlich auf das

die Abfallwirtschaft der Schweiz» zurück, das 1986 von den zuständigen Bundesbehörden h

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2016.RRGR.613 Seite 1 von 3

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

und insbesondere mehr tun, um Abfall zu vermeiden!

den kantonalen Sachplan Abfall der periodisch vorgesehenen Erfolgskontrolle zu unterzie-

gen vorzunehmen

den Sachplan Abfall und das übrige Instrumentarium im Abfallbereich im Lichte der Entwick-

ist vom Regierungsrat 2002 beschlossen und letztmals 2009 Technische Verordnung über Abfälle» (TVA) des Bun-

zur Erarbeitung und periodischen Nachführung g verpflichtet. Beides, Sachplan und TVA, gehen letztlich auf das «Leitbild für

zurück, das 1986 von den zuständigen Bundesbehörden he-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 14.10.2016 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 137957 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.613 Seite 2 von 3 Nicht klassifiziert

30 Jahre danach hat der Direktor des Bundesamts für Umwelt (Bafu) eine ernüchternde Bilanz der seitherigen Anstrengungen gezogen: «Bei der Abfallbehandlung haben wir viel gemacht, ebenso bei der Abfallverwertung», hat Bafu-Direktor Marc Chardonnens zum Tag der Umwelt am 5. Juni 2016 festgestellt. «Doch es ist uns in den letzten 30 Jahren nicht gelungen, die Abfallpro- duktion vom wirtschaftlichen Wachstum abzukoppeln. Die Vermeidung von Abfällen an der Quel- le steckt noch in den Kinderschuhen.»

Gemäss der kürzlich erschienenen Bafu-Publikation «Ent-Sorgen?» sind im Jahr 1990 pro Kopf noch 603 kg Siedlungsabfall angefallen; bis ins Jahr 2014 ist dieser Abfallberg auf 729 kg pro Kopf angewachsen. Gemäss dem Bericht «Grüne Wirtschaft – Massnahmen des Bundes für eine ressourcenschonende, zukunftsfähige Schweiz» (vom Bundesrat am 20. April 2016 verabschie- det) übertrifft die Pro-Kopf-Abfallmenge in der Schweiz den Durchschnitt vergleichbarer Industrie- länder (OECD) um 200 kg. «Wir Schweizerinnen und Schweizer gehören nicht nur zu den welt- weit Besten im Recyceln», heisst es in der Bafu-Publikation, «wir sind auch Gipfelstürmer im Abfall produzieren.»

Auf Bundesebene ist denn auch erkannt worden, dass Handlungsbedarf zuerst und vor allem zur Vermeidung von Abfällen besteht. Aus der «Technischen Verordnung über Abfälle» ist am 1.1.2016 eine «Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen» (VVEA) gewor- den. Sie verpflichtet die Kantone neu zu einer Abfallplanung, die an erster Stelle «Massnahmen zur Vermeidung von Abfällen» umfassen soll. Als geeignete Fördermassnahmen werden insbe- sondere die «Sensibilisierung und Information von Bevölkerung und Unternehmen» genannt. An zweiter Stelle der kantonalen Planungsaufgaben folgen «Massnahmen zur Verwertung von Ab- fällen» – erst danach wird die Planung von Entsorgungsanlagen und Deponien genannt, die bis- her einen Grossteil der kantonalen Abfallplanung ausgemacht hat.

Die von den kantonalen Behörden mehrfach fürs Jahr 2015 angekündigte Revision bzw. Neufas- sung des Sachplans Abfall Kanton Bern bietet Gelegenheit, neben der ohnehin fälligen Erfolgs- kontrolle auch eine systematische Überprüfung im Lichte der neuen Vorgaben des Bundes vor- zunehmen. Die Möglichkeiten des Kantons, die Vermeidung von Abfällen zu fördern und dadurch den Rohstoffverbrauch zu senken, sind im Interesse einer wirklich nachhaltigen und ressourcen- schonenden Entwicklung auszuschöpfen. Das dazu nötige Instrumentarium des Kantons ist ge- gebenenfalls zu verstärken und zu erweitern. Den Gemeinden sind ergänzende Möglichkeiten aufzuzeigen; sie sind bei zusätzlichen Anstrengungen zu unterstützen.

Antwort des Regierungsrates

Der Erlass eines Abfall-Leitbildes oder eines "Sachplan Abfall" - wie er später genannt wurde - basiert auf dem kantonalen Abfallgesetz von 1987. Der Sachplan Abfall wurde seither periodisch aktualisiert, nämlich 1991, 1997, 2002 und 2009. Aktuell wird er erneut überarbeitet. Der neue Sachplan Abfall 2016 wird vom Regierungsrat voraussichtlich Anfang 2017 erlassen. Er ist für alle Behörden des Kantons verbindlich.

1. Der Regierungsrat erachtet eine periodische Erfolgskontrolle des Sachplans Abfall als sinnvoll und notwendig. Eine solche Erfolgskontrolle wird deshalb bei der laufenden Ak- tualisierung durchgeführt und soll künftig Bestandteil jeder Aktualisierungen werden. Die

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 14.10.2016 / Version: 3 / Dok.-Nr.: 137957 / Geschäftsnummer: 2016.RRGR.613 Seite 3 von 3 Nicht klassifiziert

vom Motionär geforderte periodische Erfolgskontrolle wird damit bereits heute umge- setzt.

2. Der neue Sachplan 2016 wird zudem für die nächste Periode auch neue Massnahmen definieren bzw. bestehende Massnahmen fortsetzen bzw. verstärken. Die vom Motionär verlangte Änderung und Ergänzung des Sachplans Abfall wird damit ebenfalls bereits umgesetzt.

3. Bei der Formulierung der neuen Ziele und Massnahmen für den Sachplan Abfall 2016 spielen neben der kantonalen Ausgangslage selbstverständlich auch Entwicklungen, Rahmenbedingungen und Vorgaben des Bundes eine zentrale Rolle. Diese sind sowohl in die Erfolgskontrolle eingeflossen und werde auch bei der Festlegung der neuen Ziele und Massnahmen berücksichtigt. Damit die Kompatibilität des kantonalen Sachplans mit den Bundesvorgaben sichergestellt wird, ist der Kanton verpflichtet, den aktualisierten Sachplan dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu Kenntnis zu bringen.

4. Mit dem Sachplan Abfall 2016 sollen die bisherigen Anstrengungen zur Abfallvermei- dung wiederum verstärkt werden. Hierzu werden verschiedene Massnahmen vorge- schlagen. Diese sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen finanziellen und perso- nellen Ressourcen des Kantons, umgesetzt werden. Konkret wird z. B. die Sammlung von geeigneten Kunststoffen, insbesondere aus Industrie und Gewerbe gefördert. Im Bereich der kommunalen Sammelstellen will der Kanton durch eine Professionalisierung und Regionalisierung das Sammelangebot verbessern. Im Bereich Bodenaushub soll belasteter Aushub nicht mehr unbehandelt abgelagert werden, sondern in Abhängigkeit zu seiner Schadstoffbelastung behandelt und die verwertbaren Anteile(Kies, Sand) zu- rückgewonnen werden. Bei den mineralischen Bauabfällen setzt sich der Kanton konse- quent für qualitativ einwandfreie Recyclingbaustoffe ein und verbaut diese wenn möglich im Rahmen seiner Vorbildfunktion auf den eigenen Baustellen.

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