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Aufbruch ins Ungewisse

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Aufbruch ins Ungewisse

Liebe Kolleginnen und Kolle- gen,

wir empfehlen den nachste- henden Leserbrief Ihrer Auf- merksamkeit. Herr Dr. Hans- Gerhard Kraus aus Essen rich- tete ihn an das Deutsche Ärz- teblatt, das ihn gekürzt im Heft 8 vom 22. Februar 2008 veröffentlicht hat. Kollege Kraus bezieht sich dabei auf den redaktionellen Beitrag des Deutsche Ärzteblatts Heft 1/2 2008, Seite A7, zum AOK-Haus- arztvertrag. Diese in jeder Hin- sicht sehr basisnahe Darstel- lung spricht mit erfrischender Offenheit Wahrheiten aus, die wir niemals außer Acht lassen sollten.

Prof. Dr. med. habil. Jan Schulze Präsident der Sächsischen

Landesärztekammer Dr. med. Klaus Heckemann Vorstandsvorsitzender der Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Dr. med. Hans-Gerhard Kraus Facharzt für Innere Medizin Wintgenstraße 23, 45239 Essen Erlauben Sie bitte einem Fünfzigjäh- rigen, der die Hälfte seines Lebens mit Patienten verbracht hat, zu dem

Vorhaben „AOK Hausarztvertrag“

einige Fragen zu stellen und Kom- mentare abzugeben.

Ist es noch richtig, dass im Mittel- punkt der Aufgabe, um die sich alle Beteiligten bemühen, ein Mensch steht? Besteht der Kern des Arzt- berufes darin, diesem Menschen in seiner Einmaligkeit, seiner Prägung, seiner Emotionalität, seinen Ängsten, seinen gefühlten Bedürfnissen zu erkennen und ihn anzunehmen? Wie sollen wir in unserer übervölkerten, überalterten und säkularisierten Welt einem Menschen, der uns aufsucht, begegnen? Wer darf, kann, soll oder muss letztlich Verantwortung tragen für das, was bei der Lösung unserer Lebensgleichung zu geschehen hat oder zu unterlassen ist? Ist es richtig, dass in unserer angesprochenen Lebensgleichung „Gesundheit‘, was immer der Einzelne darunter versteht, ein wichtiger, aber auch nur einer von vielen Faktoren ist, die über unser Lebensglück bestimmend sind?

Inwieweit ist Gesundheit überhaupt ein marktfähiges, standardisierbares und verwaltungskonformes Gut? Kön- nen wir ein gutes Gewissen haben, wenn wir jedem, der unseren Friseur- salon betritt, den gleichen Haar- schnitt verpassen? Wer von uns weiß genau, was ein erfülltes Leben aus- macht, wie lange es dauert und was genau dazu gehört?

Es fällt mir außerordentlich schwer vorzustellen, dass die Autoren sol-

cher Vertragsentwürfe, in der Mitte ihres Lebens und ihrer beruflichen Verantwortung stehend, sich im Stillen nicht wünschen, dermaleinst einem Arzt zu begegnen, der sich dann, wenn es die Umstände gebie- ten, mit seinem Verstand, seiner gan- zen Erfahrung und Menschenliebe für sie einsetzt und in aller Stille und Ruhe versucht, genau das zu tun, was so dringend erwünscht und er - hofft wird.

Sie, verehrte Mitstreiter auf der Seite der AOK müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie für die von Ihnen verständlicherweise gewünsch- te Vorgehensweise Ärzte im ursprüng- lichen Sinne nicht gebrauchen kön- nen. Ihre Aufgabenbeschreibung wäre zu erfüllen von einem noch für diese Zwecke zu programmierenden Be ruf- typus „Verwaltungsmediziner“, des- sen seelische Voraussetzungen es er - lauben, sich bei der Erfüllung seiner Aufgabe einem rigorosen System zu unterwerfen, das besser als jeder erfahrene Arzt weiß, was in einer gegeben Situation das Richtige ist.

Verstehen Sie mich nicht falsch. Es geht mir nicht darum, einem fort- schrittlichen, auf Effizienz zielenden Verwaltungssystem im Gesundheits- wesen, seine Glaubwürdigkeit zu nehmen. Sicherlich gibt es viele Gründe, genau so vorzugehen wie Sie es vorschlagen. Ich gebe aller- dings zu bedenken, dass unsere Art Fortschritt zu erkennen stets und in allen Bereichen unseres Lebens immer nur ein Mehr an Technik, Ver- einheitlichung und Entpersönlichung bedeutet, zwangsläufig verbunden mit einem Verlust an persönlicher Zuwendung, Verständnis und Res- pekt. Abschließend möchte ich herz- lich darum bitten, dass wir uns alle täglich klarmachen, worum es im Kern bei unserer gemeinsamen Auf- gabe geht: In Demut und persön- licher Bescheidenheit einem Men- schen begegnen, der uns in Angst, Schmerz oder Not aufsucht und mit Recht erwartet, dass wir uns für ihn in seiner Einzigartigkeit mit allen gegebenen Möglichkeiten einsetzen.

Essen, den 06.01.2008 Berufspolitik

144 Ärzteblatt Sachsen 4 / 2008

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