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D2.1 - Erklärungen zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen

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REZ - D.2.1 - 131001

D.2.1 Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen

Ich falle unter den Anwendungsbereich der zweiten Verordnung über zwin- gende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 26. Juni 2013 (BAnz AT 28.06.2013 V1) auf der Grundlage des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes (AEntG), weil mein Betrieb oder die maßgebliche selbst- ständige Betriebsabteilung diese Leistungen überwiegend durchführt und keine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 35 Abs. 1 S. 1 SGB IX ist:

Ja Nein Sofern und solange ich verpflichtet bin, diese Verordnung anzuwenden,

werde ich die in der Anlage zu § 1 dieser Verordnung aufgeführten Rechts- normen des Tarifvertrages zur Regelung des Mindestlohns für pädagogi- sches Personal vom 15. November 2011 in der Fassung des Änderungsta- rifvertrags Nr. 1 vom 14. Februar 2013 im Auftragsfall auch bei der Vertrags- durchführung erfüllen.

Entsteht oder entfällt diese Verpflichtung während der Vertragsdurchfüh- rung, werde ich das zuständige Regionale Einkaufszentrum unverzüglich schriftlich darüber informieren.

Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck von jedem Mitglied der Bietergemein- schaft einzureichen.

Bieter:

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