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Für eine Reform der Minijobs

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Academic year: 2022

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AWO Bundesverband e.V.

Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Bund der Deutschen Katholischen Jugend* Bundesarbeitsgemeinschaft Berufliche Perspektiven für Frauen e.V.

Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen Deutscher Frauenrat

Deutscher Frauenring* Deutscher Gewerkschaftsbund Deutscher Juristinnenbund e.V.

Evangelische Frauen in Deutschland e.V.* Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V.

Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) *

Katholischer Deutscher Frauenbund e.V.

(KDFB) *

Sozialverband Deutschland e.V.

Sozialverband VdK

Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM)* Verband medizinischer Fachberufe e.V.*

Verantwortlich: DGB Bundesvorstand

Diesen Aufruf unterstützen:

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen Karl Brenke, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung Prof. Dr. Klaus Dörre, Universität Jena

Dr. Werner Eichhorst, Institut Zukunft der Arbeit (IZA) Prof. Dr. Stephan Höyng, Katholische Hochschule

für Sozialwesen Berlin

Prof. Dr. Kerstin Jürgens, Universität Kassel Dr. Leonhard Kasek, Freier Soziologe

Prof. Dr. Ute Klammer, Universität Duisburg-Essen

Dr. Christina Klenner, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI)

Prof. Dr. Matthias Knuth, Universität Duisburg-Essen Dr. Steffen Lehndorff, Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität Gießen Prof. Dr. Katja Nebe, Universität Bremen

Prof. Dr. Hildegard Maria Nickel, Humboldt-Universität zu Berlin

Prof. Dr. Sibylle Raasch, Universität Hamburg

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) Dr. Karin Schulze Buschoff, WSI

Prof. Dr. Werner Sesselmeier, Universität Koblenz-Landau Prof. Dr. Heike Trappe, Universität Rostock

Prof. Dr. Brigitte Unger, WSI

Dr. Claudia Weinkopf, Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungsfachhoch- schule München, Abtl. Benediktbeuern

Minijobs sind keine Brücke in den Arbeitsmarkt, also in reguläre Beschäftigung.

Minijobs sind eine der wesentlichen Barrieren für Frauen auf dem Weg zu einer eigenständigen Existenzsicherung und langfristig für sie ein enormes Risiko.

Minijobs verschärfen den Niedriglohnsektor. Mehr als drei Viertel der Minijobber und Minijobberinnen arbeiten für einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro.

Den Beschäftigten im Minijob werden oft Arbeitnehmerrechte vorenthalten.

Die soziale Sicherung ist unzureichend, eine eigenständige Existenz- sicherung ist nicht zu erwirtschaften. Es droht Armut trotz Job und später Altersarmut.

Die Beschäftigten üben oft ausbildungsferne Tätigkeiten aus, ihre vorhandene, oft gute Qualifikation geht verloren.

In Deutschland gibt es sieben Millionen Minijobs. Auf den ersten Blick scheinen sie attraktiv. Doch die Sonderregelungen haben schwerwiegende „Nebenwirkungen“. So verkehren sich die scheinbaren Vorteile schnell ins Gegenteil.

Für eine Reform der Minijobs

Wir wollen eine nachhaltige Reform der Minijobs!

Für Kleinstarbeitsverhältnisse darf kein gesondertes Recht gelten. Alle Arbeitsplätze müssen gleich behandelt, gleich bezahlt und gleich versichert sein.

Es darf keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber zum Lohndumping geben und keine Anreize für kleine Zuverdienste, die vor allem Frauen bewegen, entweder fast aus dem Arbeitsmarkt auszusteigen oder nach der Familienphase nur „mini“ wieder einzusteigen.

Minijobs sind die am weitesten verbreitete Form der prekären

Beschäftigung. Sie sind eine der wesentlichen Barrieren für die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt.

Die Minijob-Regelung verzerrt den Arbeitsmarkt und behindert den Ausbau regulärer Teilzeit-Arbeitsplätze mit Perspektive. Die Mehrzahl der Minijob- berinnen und Minijobber, die den Minijob als einzige Tätigkeit ausüben, will länger arbeiten. Viele streben eine Teilzeit-Beschäftigung zwischen 20 und 25 Stunden an.

Nicht zuletzt wegen des Fachkräftemangels und der demografischen Veränderungen kann dieser Zustand nicht länger hingenommen werden.

Von der Reform werden sowohl die Beschäftigten als auch der

Arbeitsmarkt insgesamt profitieren. Die Beschäftigten haben die Chance auf ein höheres Einkommen, und die soziale Sicherung wird verbessert. Durch die höheren Löhne werden die Abgaben für die soziale Sicherung ausgeglichen, so dass die Beschäftigten keine Nachteile haben.

Die Minijob-Mauer wird aufgelöst, die Arbeitsplätze bleiben erhalten.

Die Arbeitszeit bestimmen die Beschäftigten selbst in Absprache mit ihren Arbeit- gebern. Das Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeit wird steigen, das Arbeitskräftepotenzial wird erhöht.

Zu den konkreten Reformschritten gibt es Vorschläge von Gewerkschaf- ten, Verbänden und WissenschaftlerInnen. Wir fordern von den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Parteien, sich dieser Diskussion zu stellen. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch!

*Mitglied im Deutschen Frauenrat

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