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Förderrichtlinie. Förderung von Photovoltaik-Anlagen. der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim. zur Förderung Erneuerbarer Energien

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Academic year: 2022

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„Förderung von Photovoltaik-Anlagen“

der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur Förderung Erneuerbarer Energien

Gültig ab 01.01.2022

Präambel

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat sich zum Ziel gesetzt, die Erzeugung Erneuerbarer Energien innerhalb der sieben Ortsgemeinden und der Stadt zu fördern und dadurch einen Ausbau voran zu treiben. Mithilfe der Erzeugung von nachhaltig generiertem Strom sowie Wärme wird der Ausstoß von Treibhausgasemissionen aus fossiler Herkunft vermieden und die Umwelt nachhaltig entlastet. Weiterhin unterstützt das Förderprogramm ebenfalls die Ziele des im Oktober 2013 vom Verbandsgemeinderat beschlossenen „Integrierten Klimaschutzkonzeptes“, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80%

zu reduzieren. Zum Hauptziel „Klimaschutz“ trägt das Förderprogramm auch dazu bei, den Verbrauch von „teuren“ fossilen Energien zu reduzieren und dadurch das freiwerdende Kapital dem regionalen Wirtschaftskreislauf zufließen zu lassen.

Wichtige Vorabbemerkung: Diese Förderrichtlinie ist gültig für alle bei der VG-Verwaltung eingegangen Förderantrage ab dem 01.01.2022 (Reservierungen fallen nicht darunter).

(2)

1. Förderzweck 1.1

Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach Maßgabe dieser Richtlinie Fördermittel für die Installation von Photovoltaikanlagen.

1.2

Förderzweck ist die Steigerung der nachhaltigen Produktion von Strom und Wärme aus Sonnenenergie. Hiermit wird ein entscheidender Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele auf VG- Ebene im Sinne des 2013 vom Verbandsgemeinderat verabschiedetem Klimaschutzkonzept geleistet.

1.3

Die Gewährung der Zuschüsse ist eine freiwillige Leistung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, auf deren Bewilligung kein Rechtsanspruch besteht. Sie erfolgt im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel.

1.4

Grundsätzlich ist eine Kumulierung zu anderen Förderprogrammen im Sinne dieser Richtlinie möglich.

2. Antragsberechtigung

Für die Förderung antragsberechtigt sind alle Privathaushalte, die entweder Mieter oder Eigentümer von Wohngebäuden in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sind. Anlagen an Gebäuden, welche nach dem Stichtag 01.01.2016 errichtet wurden (EnEV 2014) sind von der Förderung ausgeschlossen (betrifft nicht die Steckdosenmodule). Mit diesem Förderprogramm sollen insbesondere Anlagen im Gebäudebestand gefördert werden und nicht Anlagen auf Neubauten, welche zum aktuellen Stand der Technik gehören (Verringerung von Mitnahmeeffekten).

3. Allgemeine Fördervoraussetzungen 3.1

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim durchgeführt werden.

Maßnahmen an oder in, außerhalb der Verbandsgemeinde gelegenen Gebäuden oder Grundstücken, sind nicht förderfähig.

3.2

Eine Förderung der Errichtung von Anlagen auf/in Neubauten sind nur möglich, wenn die Anlagen ohne den Zwang durch gesetzliche Vorgaben errichtet wurden/werden, da die Förderung nur „freiwillig“

und „zusätzlich“ errichtete Anlagen fördern soll.

3.3

Bei der zu errichtenden Anlage muss es sich um zugelassene effiziente Neuanlagen (erstmalige Installation) handeln, welche dem aktuellen „Stand der Technik“ entsprechen.

3.4

Alle erforderlichen Nachweise sind vom Antragsteller zu erbringen.

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4. Fördergegenstand 4.1

Fördergegenstand ist die im Förderantrag beschriebene Anlage.

4.2

Das Förderprogramm fördert folgende Anlagentypen:

• Photovoltaikanlagen bis zu einer Peak-Leistung von maximal 19 KW

(entspricht ca. 130 m2 Dachfläche) größere Anlagen werden nicht gefördert.

• Batteriespeichersysteme zur Speicherung von PV-Strom

• Photovoltaik-Steckdosenmodule (zur Eigenmontage, auch bei Mietwohnungen möglich)

4.3

Nicht förderfähige Anlagen:

• gemietete/geleaste Photovoltaik-Anlagen (aus der dem Förderantrag beigefügten Rechnung muss hervorgehen, dass die Anlage durch den Antragsteller gekauft wurde)

• PV-Anlagen, welche nicht mit dem Stromnetz gekoppelt sind (reine Insel-Anlagen, welche bspw. nicht im Marktstammdatenregister registriert werden müssen)

Es wird begrüßt, wenn mehrere erneuerbare Energien untereinander kombiniert werden. Ein Beispiel hierfür ist die Kombination zwischen einer PV-Anlage, einer Wärmepumpe und eines Batteriespeichersystems (ggf. sogar mit eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung). Im Vorfeld sollte dies jedoch für den vorliegenden Sachverhalt im Detail geprüft werden. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere unter 8. die genannten Schlussbemerkungen und nutzen das Beratungs-Angebot der Verbraucherzentrale.

5. Art und Höhe der Förderung

Je Antragsteller und Liegenschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.

Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Brutto- Investitionskosten gewährt. Die Förderhöhe beträgt jeweils 10% der Gesamtkosten, jedoch maximal 750,00 €. Sollten in einem Kalenderjahr mehr Anträge eingehen, als Fördermittel im Haushalt zur Verfügung stehen, dann entscheidet über die Bewilligung das Eingangsdatum bei der Verbandsgemeinde.

Diese Förderrichtlinie und die Förderhöhe ist gültig für alle eingereichten Förderanträge ab dem Antragsdatum 01.01.2022. Folglich fallen auch bisherige Reservierungsanträge unter diese hier vorliegende neue Richtlinie.

6. Reservierungen

Mit der Beauftragung einer förderfähigen PV-Anlage haben Sie die Möglichkeit einen Reservierungsantrag zu stellen. Mit dieser Reservierung werden für Ihr Projekt 750,00 Euro geblockt/reserviert. Den Reservierungsantrag, welchen Sie bitte via E-Mail an: dorian.depue@vg-gau- algesheim.de senden, finden Sie Unten stehend. Zur Auszahlung der Fördersumme müssen Sie nach Eingang der Schlussrechnung unaufgefordert den eigentlichen Förderantrag mit der Schlussrechnung schriftlich einreichen. Reservierungen haben maximal eine Gültigkeit von 6 Monaten (bemessen am Eingang bei der VG-Verwaltung). Eine Verlängerung ist nicht möglich.

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7. Beantragung und Bestimmungen 7.1

Grundlage für die Antragstellung und mögliche Zuschussgewährung sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderrichtlinien der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur „Förderung von Solaranlagen“. Der eigentliche Förderantrag wird erst mit Vorliegen der Schlussrechnung gestellt und schriftlich eingereicht.

7.2

Die Antragstellung muss vollständig innerhalb von 3 Monaten nach Anschaffung/ Inbetriebnahme des Fördergegenstandes erfolgen. Maßgebend ist dabei das Rechnungsdatum der Schlussrechnung des ausführenden Unternehmens.

7.3

Dem vollständig ausgefüllten Antrag ist die vollständige detaillierte Rechnung (Kopie) des ausführenden Unternehmens beizulegen. Bitte fügen Sie auch weitere Nachweise Ihrem Förderantrag bei.

Zu den Nachweisen zählen:

• Inbetriebnahme-Bescheinigung des Stromnetzbetreibers

• Registrierung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister

• Bilder der PV-Anlage (Batteriespeicher)

Der Förderantrag ist dieser Richtlinie angefügt. Der eigentliche Förderantrag ist schriftlich an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Abteilung Bauen und Umwelt, 55435 Gau- Algesheim zu richten.

7.4

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim ist berechtigt einen Ortstermin zur Überprüfung der Angaben des Antragstellers vorzunehmen. Weiterhin behält sich der Fördermittelgeber vor, mit dem Antragsteller einen Pressetermin zu organisieren, über welchen öffentlich berichtet werden darf.

Dieser Berichterstattung stimmt der Fördermittelnehmer potentiell zu.

7.5

Die ausgezahlte Fördersumme kann vom Fördermittelgeber ganz oder teilweise zurückgenommen werden, wenn der Zuschuss aufgrund unrichtiger Angaben des Antragstellers gewährt wurde. Der Zuschuss ist in diesem Fall zurückzuzahlen.

7.6

Alle Angaben zur Antragstellung und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.

7. Schlussbemerkung

Es gibt mittlerweile zahlreiche Förderprogramme, welche die Installation von Erneuerbare Energien- Anlagen sowie Maßnahmen zur Einsparung von Energie (Strom und Wärme) fördern. Einen ersten Überblick hierzu kann der nachfolgend genannte Link der Energieagentur Rheinland-Pfalz liefern.

https://www.energieagentur.rlp.de/foerderkompass/

Auch wird hier empfohlen, die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen sowie Terminvergaben hierzu erhalten Sie kostenfrei unter dem Energietelefon 0800/809 802 400.

Für weitere Fragen steht auch sehr gerne der Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde Gau- Algesheim zur Verfügung.

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9. Datenschutz

Unsere Hinweise zu den Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO finden Sie unter www.vg-gau- algesheim.de/Datenschutz.

10. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie der Verbandsgemeinde tritt mit Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 08.02.2022 mit Wirkung ab dem 01. 01.2022 in Kraft. Die vorherige Richtlinie verliert somit Ihre Gültigkeit.

Gau-Algesheim, im Februar 2021

Herr Benno Neuhaus

Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

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Förderantrag zur

„Förderung von Photovoltaik-Anlagen“

der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Dieser Antrag ist maximal 3 Monate nach Maßnahmendurchführung zu stellen. Maßgebend hierzu ist das Rechnungsdatum der Schlussrechnung. Das Antragsformular muss vom Fördermittel-Berechtigten eigenhändig unterschrieben sein und ist im Original unter folgender Adresse abzugeben (gerne im Briefkasten einwerfen):

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Abteilung Bauen und Umwelt Hospitalstraße 22

55435 Gau-Algesheim

Angaben zum Antragsteller

Name, Vorname: _____________________________________________________________________

Straße und Haus-Nr.: _____________________________________________________________________

PLZ und Wohnort: _____________________________________________________________________

Telefon: _____________________________________________________________________

E-Mail-Adresse: _____________________________________________________________________

Art des Wohngebäudes: _____________________________________________________________________

Baujahr des Wohngebäudes/wurde das Gebäue nach 2016

errichtet?:__________________________________________________________________________________

Wurde bereits eine solche Förderung von der Verbandsgemeinde in Anspruch

genommen?:________________________________________________________________________________

Datum der detaillierten Schlussrechnung:_________________________________________________________

Liegen dem Förderantrag alle notwendigen Nachweise als Anlage bei?:_________________________________

Angaben zur beantragten Maßnahme sowie Installationsdatum/Inbetriebnahme der Anlage:

Bankverbindung zur Auszahlung der Fördersumme

Kontoinhaber/in: _____________________________________________________________________

IBAN: _____________________________________________________________________

BIC: _____________________________________________________________________

Bankinstitut: _____________________________________________________________________

Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Ich habe die Förderrichtlinie der „Förderung von Solaranlagen“ der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Mir ist bekannt, dass auf Auszahlung der Förderung kein Rechtsanspruch besteht, die Fördermittel wiederrufen werden können sowie bei einem Verstoß gegen die Förderrichtlinie Fördermittel zurückgefordert werden können.

Ort und Datum Unterschrift Antragsteller/in

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Reservierung zur

„Förderung von Photovoltaik-Anlagen“

der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Dieser Reservierungsantrag kann erst mit dem vorliegen einer schriftlichen Auftragsbestätigung gestellt werden. Reservierungen haben maximal eine Gültigkeit von 6 Monaten. Diesen Reservierungsantrag können Sie gerne via E-Mail an nachfolgende Adresse senden:

Dorian.depue@vg-gau-algesheim.de Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Abteilung Bauen und Umwelt Hospitalstraße 22

55435 Gau-Algesheim

Angaben zum Antragsteller

Name, Vorname: _____________________________________________________________________

Straße und Haus-Nr.: _____________________________________________________________________

PLZ und Wohnort: _____________________________________________________________________

Telefon: _____________________________________________________________________

E-Mail-Adresse: _____________________________________________________________________

Art des Wohngebäudes: _____________________________________________________________________

-Baujahr des Wohngebäudes/wurde das Gebäue nach 2016 errichtet?:_________________________________

-Wurde bereits eine solche Förderung von der Verbandsgemeinde in Anspruch

genommen?:________________________________________________________________________________

-Datum der beigefügten Auftragsbestätigung:_____________________________________________________

Angaben zur beantragten Maßnahme sowie geplantes Installationsdatum der Anlage:

Bankverbindung zur Auszahlung der Fördersumme

Kontoinhaber/in: _____________________________________________________________________

IBAN: _____________________________________________________________________

BIC: _____________________________________________________________________

Bankinstitut: _____________________________________________________________________

Ich versichere, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Ich habe die Förderrichtlinie der „Förderung von Solaranlagen“ der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Mir ist bekannt, dass auf Auszahlung der Förderung kein Rechtsanspruch besteht, die Fördermittel wiederrufen werden können sowie bei einem Verstoß gegen die Förderrichtlinie Fördermittel zurückgefordert werden können.

Ort und Datum Unterschrift Antragsteller/in

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