Sehr geehrte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
nach Ihrer Zeit an der Hochschule beginnt nun mit der zweiten Phase der Ausbildung Ihr praktischer Einstieg in Ihren zukünftigen Beruf. Dieser wird für Sie bei allen Herausforderun- gen hoffentlich eine Zeit großer persönlicher Bereicherung sein.
Alle, die diesen Beruf aus Berufung gewählt haben, werden dieser Zeit mit Vorfreude entge- gengesehen haben. Wenn Menschen etwas Neues beginnen, befällt sie aber auch häufig Unsicherheit und möglicherweise banges Erwarten. Seien Sie versichert, dass sowohl wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars, als auch alle an Ihrer schulischen Ausbil- dung Beteiligten bestrebt sind, Ihre Unsicherheit abzubauen und Sie förderlich und transpa- rent zu begleiten.
Einen ersten Beitrag dazu soll diese Broschüre leisten.
Bitte lesen Sie dieses INFO-Heft daher aufmerksam durch - Sie werden sich dann schnell am Seminar zurechtfinden.
An der Schule und im Seminar werden Sie durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer konkret und praxisbezogen beim Einstieg in Ihren Beruf begleitet. Von unterschiedlichen Seiten wer- den hohe Erwartungen an Sie gestellt, nicht zuletzt vonseiten der Schülerinnen und Schüler.
Gerade von dort mögen Sie jedoch auch bald die Bereicherung erfahren, die die Ausübung unseres Berufs bereithält.
Gemeinsam wollen wir mit Ihnen das Bewusstsein nähren, dass an unseren Grundschulen durch Ihre Arbeit die Grundlagen für jede weitere schulische Ausbildung, aber auch jeglicher weiterer gesellschaftlicher Erziehung gelegt werden. Sind die Grundschulen doch die Schulen in Baden-Württemberg, die sich durch Heterogenität, Inklusion, Toleranz und Vielfalt aus- zeichnen. Jeder heranwachsende Mensch, der seinen künftigen Platz in unserer demokrati- schen Gesellschaft sucht, wird als Grundschülerin und Grundschüler von Ihnen begleitet und unterstützt. Dies macht die Grundschule zu einem bedeutsamen Ort in Ihrer Verantwortung!
An der Schule und im Seminar wollen wir Ihnen dabei helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Den Ausbildungsschulen und allen weiteren Partnern möchten wir zum Einstieg in den neu- en Ausbildungskurs herzlich für ihre Zusammenarbeit danken. Wir sind insbesondere dank- bar für die hohe Ausbildungsbereitschaft, die an Schulen und bei den Mentorinnen und Mentoren vorherrscht, dies auch in Zeiten, die von zahlreichen, zunehmenden Anforderun- gen der Schulentwicklung geprägt sind.
Wir überreichen dieses Heft allen an der Ausbildung Beteiligten in der Hoffnung, möglichst alle wesentlichen Informationen zusammengestellt zu haben und verbleiben mit den besten Wünschen für unseren Kurs 39!
Gerhard Sutor Hansjörg Laub
Direktor Seminarschuldirektor
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INHALTSVERZEICHNIS
1Aufgrund der besseren Lesbarkeit haben wir im INFO 2020 auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet.
Grundsätzlich sind jedoch beide Geschlechtergruppen mit gleich hoher Wertigkeit gemeint.
Grußwort ………. 1
Das Seminar stellt sich vor ………..… 4
Seminarleitbild ………. 5
Wissenswertes ………. 7
Einzugsgebiet des Seminars ……….. 23
Wichtige Anschriften und Rufnummern ……… 24
Personalrat der Lehramtsanwärterinnen1.………..…… 26
Einführungstage ………. 27
Ausbildungsplan ..……….. 28
Thementage ……….. 34
Kompetenzband ………. 35
Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars ………. 37
Nachweise für die Unterrichtsbesuche ……….. 38
Wichtige persönliche Daten ……….. 39
Stundenpläne ……….…….. 40
Notizen ……….……. 42
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Das Seminar Pforzheim stellt sich vor
SEMINAR FÜR AUSBILDUNG UND FORTBILDUNG DER LEHRKRÄFTE PFORZHEIM (GRUNDSCHULE)
Bahnhofstr. 24 75172 Pforzheim Telefon: 07231/1297-600
Telefax: 07231/1297-699
Homepage: www.Seminar-Pforzheim.de E-Mail: poststelle@seminar-gs-pf.kv.bwl.de
Leitung des Seminars: Gerhard Sutor, Direktor Tel.: 07231-1297711 Stellvertretende Leitung: Hansjörg Laub, Seminarschuldirektor Tel.: 07231-1297701 Verwaltung: Petra Schumacher, Angestellte Tel.: 07231-1297600 Liliana Marchese, Angestellte Tel.: 07231-1297704 Bibliothek: Gesine Dietz, L´in Tel.: 07231-1297626 Netzwerkbetreuung: Manuel Peller, L Tel.: 07231-1297735
Bereiche Telefon
Sachunterricht, Schuleingangsstufe, Qualitätsentwicklung Leitung: SSR´in Karin Stengel
Fachleitung: Petra Früh, Ina Steveling
Tel.: 07231 - 1297734
Künstlerische Bildung, Musik und Sport Leitung: : SSR´in Dr. Katja Noltze
Fachleitung: Katja Harbers
Tel.: 07231 - 1297723
Deutsch und Religion Leitung: SSD Hansjörg Laub
Fachleitung: Martina Saur, Ines Bischoff, Susanne Ross-Pöhnl
Tel.: 07231 - 1297701
Pädagogik und Inklusion
Leitung: SSR’in Michaela Müller-Heinze Fachleitung: Pamela Klein
Tel.: 07231 - 1297737
Fremdsprachen und Bilinguales Lehren und Lernen Leitung: SSR Thomas Denk
Fachleitung: Ira Sudendey, Roland Schnürer
Tel.: 07231 - 1297731
Mathematik und Medienbildung Leitung: SSR Thorsten Diersch Fachleitung: N.N.
Tel.: 07231 - 1297724
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Seminarleitbild
Wir verstehen unsere Arbeit in erster Linie als Dienstleistung an den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler. Unsere Tätigkeiten wirken indirekt auf Schule und Unterricht und leisten somit einen Beitrag zum allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei orientieren wir uns den folgenden Grundsätzen:
Die Ehrfurcht vor dem Leben2 und die demokratischen Grundwerte prägen unser Menschenbild.
Der Mensch hat ein waches Interesse an der Welt, ihren Dingen und Zusammenhängen und ist fähig, seine eigenen Belange und die der Gesellschaft vernünftig zu regeln. Die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist von grundsätzlicher Bedeutung.
Jeder Mensch kann seine Fähigkeit entfalten, sich dem Gegenüber zuzuwenden und empathisch zu handeln. Jeder trägt die Verantwortung für seinen individuellen Lern- und Entwicklungsprozess.
Kultur des Zusammenlebens
Sie ist gekennzeichnet durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung, Vertrauen und Zutrauen.
Wahrnehmen, Begreifen und Gestalten sind dabei grundlegende Prinzipien des Umgangs mit- einander.
Dies bedeutet für alle am Seminarleben Beteiligten:
Vertrauen schaffen durch ehrlichen Dialog,
das Wir-Gefühl stärken,
für ein angenehmes Betriebsklima Sorge tragen, entsprechende Umgangsformen pflegen sowie achtsam mit sich und anderen umgehen,
eigene Bedürfnisse wahrnehmen, artikulieren und die Bedürfnisse anderer respektieren,
sich loyal und kollegial unterstützen,
ein hohes Maß an Information und Transparenz schaffen.
2 „Die Ehrfurcht vor dem Leben“ basiert auf der Philosophie Albert Schweitzers und impliziert somit die christliche Ethik.
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Kultur des Lernens und Lehrens
Lernen ist ein individueller, eigenaktiver und konstruktiver Prozess, geprägt von Offenheit, Neugier und der Bereitschaft, sich auf Entwicklungsprozesse einzulassen.
Der soziale Kontext bildet eine Grundlage für erfolgreiches Lernen.
Lehren bedeutet Anleitung zum Wissenserwerb, Organisation von Lernprozessen und Vermittlung von Methoden und Begleitung des Lernens. Der Lehrende nimmt sich in seinen unterschiedlichen beruflichen Rollen wahr: Er ist Experte, Lernbegleiter, Berater und zugleich Lernender.
Das bedeutet für alle am Seminarleben Beteiligten:
die Lernumwelt wahrnehmen, begreifen und gestalten,
Ausrichtung an den Prinzipien der Teilnehmer- und Praxisorientierung, Handlungs- und Erfahrungsorientierung, Kompetenzorientierung,
Bezugnahme auf theoretische Modelle,
klare Definition von Aufgaben und Zielen,
Ergebnis- und Zukunftsorientierung,
Reflexion von Lern- und Arbeitsprozessen,
gegenseitige Rückmeldung hinsichtlich der Qualität der Arbeit und des Arbeitsklimas,
konstruktiver Umgang mit Fehlern,
kontinuierliche Fortbildung als zentraler Bestandteil der Arbeit,
Dialog mit Schulen und anderen Institutionen suchen.
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WISSENSWERTES
A
Anwesenheitspflicht
3Nach § 9 der Grundschulprüfungsordnung (GPO) ist die Lehramtsanwärterin, als Beamtin auf Wi- derruf, grundsätzlich verpflichtet, an den Veranstaltungen des Seminars und der Schule teilzuneh- men.
Über mögliche Ausnahmen entscheidet die Seminarleitung. Sofern dies erforderlich ist, entschei- det sie im Einvernehmen mit der zuständigen Schulleiterin bzw. mit der zuständigen Ausbilderin.
Bitten um Freistellungen für schulische Veranstaltungen sind grundsätzlich formlos schriftlich von der Schulleitung im Vorfeld an die Seminarverwaltung einzureichen.
An Seminartagen werden im Seminar Anwesenheitslisten geführt.
Ausbildungsgespräch
4Die GPO sieht für alle Lehramtsanwärterinnen am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes ein verbindliches Ausbildungsgespräch vor. Neben der Lehramtsanwärterin nehmen daran die Schul- leitung, die Mentorin und mindestens eine Ausbilderin5 teil. Das Ausbildungsgespräch findet ent- weder im Seminar oder an der jeweiligen Ausbildungsschule statt.
Die Ausbildungsgespräche werden von allen Teilnehmern vorbereitet. Dazu füllen sie einen identi- schen, vom Seminar ausgearbeiteten Einschätzungsbogen, aus. Am Ende dieses Ausbildungsge- spräches wird eine gemeinsame Zielvereinbarung mit der Lehramtsanwärterin getroffen, die dann als Grundlage für eventuelle weitere Gespräche dient.
Ausbildungsstandards
Die Ausbildungsstandards6 setzen landesweit den verbindlichen Rahmen für die Ausbildung an den Grundschul-Seminaren. Die Ausbildungsstandards sind für die Ausbildung wie folgt gegliedert:
Jedem Fach werden Leitgedanken vorangestellt, die die übergeordneten Prinzipien der Ausbil- dung beschreiben.
In der linken Spalte sind verbindliche Kompetenzen beschrieben, die in der Ausbildung grund- gelegt werden sollen.
In der rechten Spalte werden Themen und Inhalte formuliert, mit deren Hilfe die Kompetenzen konkretisiert werden.
Durch die Standards wird die Ausbildung an den Grundschulseminaren für alle am Ausbildungs- prozess Beteiligten transparent.
Ausführlicher schriftlicher Unterrichtsentwurf
7Die Lehramtsanwärterin fertigt pro Ausbildungsfach für mindestens einen Unterrichtsbesuch einen ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf an. Auf der Homepage des Seminars findet sich dazu eine Handreichung. Diese Handreichung bezieht sich auch auf den Prüfungsentwurf.
3Alle Regelungen und Verpflichtungen gelten auch für Lehramtsanwärterinnen im Status einer Gasthörerin.
4Zu den Ausbildungsgesprächen gibt es Handreichungen, die von unserer Homepage heruntergeladen werden können.
5Im Seminar Pforzheim nehmen die Pädagoginnen an den Ausbildungsgesprächen teil.
6Die Ausbildungsstandards finden Sie auf der Homepage des Seminars.
7Siehe dazu auch die Ausführungen zum Thema Unterrichtsbesuche.
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B
Beihilfe
Lehramtsanwärterinnen im Beamtenverhältnis sind beihilfeberechtigt. Beihilfeanträge können on- line gestellt oder müssen an folgende Adresse geschickt werden:
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg 70730 Fellbach
Beurlaubungen
Für die Lehramtsanwärterin, als Beamtin auf Widerruf, gelten die entsprechenden beamtenrecht- lichen Vorschriften.
Anträge zur Beurlaubung gehen über die Schulleitung mit Stellungnahme der Schule an das Semi- nar. In Fällen, in denen die Schulleitung für die Beurlaubung bei wichtigen persönlichen Anlässen selbst zuständig ist, entscheidet die Schulleiterin und verständigt das Seminar schriftlich. Im Übri- gen sind Urlaubsanträge so rechtzeitig zu stellen, dass eine Entscheidung durch das Seminar oder ggf. das Regierungspräsidium, Abt.7, Schule und Bildung, noch möglich ist.
Beurlaubungen an Seminartagen
Veranstaltungen an der Schule und am Seminar sollten sich in der Regel nicht überschneiden. Sind jedoch in Einzelfällen Überschneidungen nicht zu vermeiden, entscheidet die Seminarleitung im Einvernehmen mit der Schulleitung, welche Veranstaltung Vorrang hat. Falls eine Lehramtsanwär- terin an einem Seminartag an einer schulischen Veranstaltung teilnehmen soll, muss die Schullei- tung hierfür rechtzeitig einen formlosen schriftlichen Antrag an das Seminar stellen.
Dienstbefreiung wegen Prüfungen
Lehramtsanwärterinnen werden aufgrund von Prüfungen von ihren weiteren dienstlichen Pflich- ten befreit:
1. am Tag einer Prüfung
2. an insgesamt zwei weiteren von der Lehramtsanwärterin festgelegten Tagen. Diese Tage müs- sen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Ist der Prüfungstag ein Montag, ist der Freitag nicht zulässig.
Die Aufteilung der Tage ist der Lehramtsanwärterin überlassen, sollte aber in Absprache mit der Schulleitung erfolgen. Die Dienstbefreiung ist dem Seminar mitzuteilen.
Sonderurlaub zur Betreuung kranker Kinder
Ein Freistellungsanspruch besteht für jedes Elternteil (wenn beide verbeamtet sind) für jährlich sieben Tage pro Kind unter 12 Jahren, maximal 18 Tage. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch.
Kurzzeitpflege
Für akut auftretende Pflegesituationen von nahen Angehörigen wird eine Lehramtsanwärterin auf Antrag - ohne Bezüge - bis zu zwei Wochen von der Arbeit freigestellt. Die Beihilfe bleibt erhalten.
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Langzeitpflege
Wenn durch die Bescheinigung eines betreuenden Arztes die Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Beurlaubung bis zu 6 Monaten - ohne Bezüge, aber mit Beihilfeanspruch - zur Pflege eines nahen Angehörigen bewilligt werden.
Bezüge der Lehramtsanwärterinnen
Die Bezüge der Lehramtsanwärterin errechnen sich aus dem Grundbetrag und dem entsprechen- den Familienzuschlag.
Grundbetrag: 1493,53 € Familienzuschlag:
Stufe 1 (verheiratet)
Stufe 2:
ein Kind 147,62 € 276,69 €
Blended Learning
Blended Learning beinhaltet die Verbindung von Online- und Präsenzelementen in Lernangeboten.
Nach einer Einführung in die Onlineplattform Moodle bearbeiten die Lehramtsanwärterinnen im Rahmen der Ausbildung am Seminar Themenfelder in E-Learning-Phasen. Dazu stehen den jeweili- gen Lerngruppen geschlossene, für weitere Personen nicht zugängliche Kursräume in Moodle zur Verfügung. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fließen in die Präsenzveranstaltungen im Seminar ein.
C
Computer und WLAN
Das Seminar verfügt über einige Computer, die von den Lehramtsanwärterinnen auch außerhalb der Veranstaltungszeiten genutzt werden können. In den ersten Tagen ihrer Ausbildung erhalten die Lehramtsanwärterinnen ihren Benutzernamen und ein persönliches Passwort, mit denen sie sich an den Computern anmelden können.
Mit den in diesem Raum stehenden Laserdruckern können die Lehramtsanwärterinnen auch in begrenzter Anzahl Druckaufträge ausführen. Sollten jedoch Farbdrucke gemacht werden, ist dies vorab mit Herrn Diersch oder einer Bereichsleiterin zu klären.
Im gesamten Seminargebäude verfügen wir über ein WLAN.8 Dieses kann von den Lehramts- anwärterinnen auch mit eigenen Geräten genutzt werden. Auch hierfür erhalten sie zu Beginn der Ausbildung einen Zugang.
8siehe hierzu auch die "Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung Kurs 39"
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Zuschlag für das zweite Kind um 129,07 €
für jedes weitere Kind um 389,68 €
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D
Deputate der Lehramtsanwärterinnen
9Das Deputat der Lehramtsanwärterinnen an den Ausbildungsschulen beträgt während des Ausbil- dungsabschnittes I 12 Stunden. Dabei unterrichten sie zunehmend eigenverantwortlich im Rah- men des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte. In den beiden im Ausbildungsplan ausgewiesenen Kompaktphasen sind die Lehramtsanwärterinnen in der Regel 18 Deputatsstunden an ihrer Aus- bildungsschule. Im Ausbildungsabschnitt II unterrichten die Lehramtsanwärterinnen in der Regel 13 Stunden selbstständig.
Mindestens ein Lehrauftrag ist in der Schuleingangsstufe (Klasse 1 und/oder Klasse 2) zu überneh- men.
E
E-Mail-Adressen
Alle Bereichsleitungen10 und Fachleitungen des Seminars sind unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar:
vorname.nachname@seminar-gs-pf.kv.bwl.de
Alle Lehrbeauftragten sind unter der folgenden E-Mail-Adresse zu erreichen:
nachname.vorname@semghs.pf.schule-bw.de
Alle Lehramtsanwärterinnen bekommen in den ersten Wochen vom Seminar eine E-Mail-Adresse zugeordnet:
k39_nachname_vorname@semgs.pf.schule-bw.de
Nach dem Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst wird die E-Mail-Adresse wieder gelöscht.
In der dienstlichen E-Mail-Kommunikation werden ausschließlich diese Seminaradressen verwen- det. Private E-Mail-Adressen dürfen dafür nicht verwendet werden! Die Dienstmails dürfen aus Datenschutzgründen auch nicht an das private Smartphone weitergeleitet werden.
Die Lehramtsanwärterinnen müssen dafür Sorge tragen, über ihre Mailadressen kurzfristig und sicher erreichbar zu sein. Sie sollten dafür einmal täglich ihren dienstlichen Posteingang über- prüfen.
Erziehungsurlaub
Nach §1 Erziehungsurlaubsverordnung haben Beamtinnen mit Dienst- oder Anwärterbezügen nach Ablauf der Mutterschutzfrist Anspruch auf Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge bis zur Voll- endung des 18. Lebensmonats des Kindes, wenn sie nach dem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben oder nur deshalb nicht haben, weil das Einkommen die in diesem Gesetz genannte Einkommensgrenze übersteigt.
Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht grundsätzlich nicht, solange der mit dem Erziehungs- geldberechtigten in einem Haushalt lebende Ehegatte nicht erwerbstätig ist. Dies gilt nicht, wenn der Ehegatte arbeitslos ist oder sich in Ausbildung befindet. Sind beide Ehegatten erwerbstätig,
9Siehe dazu auch die Ausführungen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit
10Sie finden die E-Mail-Adressen aller Mitarbeiterinnen des Seminars auch auf unserer Homepage.
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können sie frei entscheiden, wer von ihnen das Erziehungsgeld und den Erziehungsurlaub in An- spruch nimmt.
Der Erziehungsurlaub ist spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem an er in Anspruch genommen werden soll, zu beantragen. Gleichzeitig muss die Beamtin erklären, bis zu welchem Lebensmonat des Kindes sie den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen möchte. Der entsprech- ende Antrag ist unter Verwendung des Formulars »Antrag EU« auf dem Dienstweg zu stellen.
Einen Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist in dem in § 1 Abs. 4 ErzUrlVO genannten Umfang zulässig.
Das Erziehungsgeld wird von der Landeskreditbank Baden-Württemberg, Schlossplatz 10-12, 76131 Karlsruhe, bewilligt und ausbezahlt. Antragsformulare sind beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes erhältlich. Dieses nimmt den Antrag entgegen und leitet ihn an die Landeskreditbank weiter. Da das Erziehungsgeld rückwirkend für höchstens zwei Monate gezahlt wird, sollte der Antrag nach der Geburt des Kindes so rasch wie möglich gestellt werden.
Eine vorzeitige Beendigung des Erziehungsurlaubs ist nur mit vorheriger Zustimmung des Regie- rungspräsidiums, Abt. 7, Schule und Bildung, möglich.
Der Beamtin wird während des Erziehungsurlaubs Krankenfürsorge in Form des prozentualen Krankheitskostenersatzes entsprechend den Beihilfevorschriften gewährt.
Wird während des Erziehungsurlaubs eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, entfällt der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nach § 4 Abs. 4 ErzUrlVO. Eventuell zu viel gezahlte Dienstbe- züge werden vom Landesamt für Besoldung und Versorgung zurückgefordert.
Bei Fragen des Erziehungsurlaubes informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage des Regie- rungspräsidiums Karlsruhe.
Europalehramt
Die Fachdidaktik beschäftigt sich mit theoretischen Grundlagen des bilingualen Lehrens und Ler- nens (BLL) einerseits, mit den Möglichkeiten der didaktischen Reduktion von Lehr- und Lernmitteln andererseits, sowie mit der unterrichtspraktischen Umsetzung thematischer Felder. Hier werden Organisationsmodelle und Leitgedanken in Form von didaktisch-methodischen Prinzipien vermit- telt und erprobt.
Bilinguales Lehren und Lernen hat zum Ziel, Inhalte des Sachfaches in zwei Arbeitssprachen zu vermitteln. BLL versteht sich damit eindeutig nicht als zusätzlicher bzw. ergänzender Fremd- sprachenunterricht.
Ziel des bilingualen Sachfachunterrichtes ist aber auch, fremdsprachliche Kompetenz durch den Gebrauch von Englisch oder Französisch als Vehikularsprache zu erweitern.
Die Lehramtsanwärterinnen des Europalehramts erfahren ihre praktische Ausbildung an Schulen, die in der Regel seit Jahren ein bilinguales Schulprofil vorweisen können. Gemeinsames Ziel ist hierbei, dass erfahrene Europa-Lehrkräfte in den einzelnen Schulen als Mentorinnen eingesetzt werden.
Das Ausbildungsvolumen in BLL umfasst 35 Stunden. Der Beginn und der Verlauf der BLL-Fach- didaktiken sind in den Ausbildungsplan integriert und werden gesondert ausgewiesen.
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F
Fachdidaktikveranstaltungen
Auf der Grundlage der im Studium gewonnenen didaktischen, methodischen und fachlichen Erkenntnisse arbeiten die Lehramtsanwärterinnen in Seminarveranstaltungen, Hospitationen und eigenen Unterrichtsversuchen an vielfältigen Formen praxisnaher Umsetzung der Bildungspläne.
Sie sollten damit in der Lage sein, die für ihre Erziehungs- und Bildungsarbeit gesetzten Ziele zu er- reichen.
In den Fachdidaktikveranstaltungen erweitern die Lehramtsanwärterinnen ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen. Darüber hinaus eignen sie sich durch fächerverbundsspezifische Inhal- te interdisziplinäre Kompetenzen an.
Die Ausbildung orientiert sich an den aktuellen Bildungsplänen für die Grundschule und an den Ausbildungsstandards. Teilweise studierten Lehramtsanwärterinnen an der Hochschule Fächer11, die sich in der Grundschule so nicht abbilden, sondern in dem Fächerverbund Sachunterricht auf- gehen. Deshalb werden sie am Seminar in Sachunterricht ausgebildet und unterrichten dieses Fach auch in der Schule.
Die Ausbildung in den Fachdidaktiken findet in festen Stammgruppen statt, die vor Beginn der Ausbildung gebildet werden. Die Ausbildung in Fachdidaktik umfasst 70 Stunden pro Fach und fin- det jeweils dienstags am Nachmittag statt.
Ferienregelung
Für das Seminar Pforzheim gilt die Ferienregelung der Pforzheimer Schulen. Die Termine sind im Ausbildungsplan angegeben. Bei eventuell abweichenden Ferienregelungen anderer Schulbezirke im Einzugsbereich des Seminars ist die Lehramtsanwärterin trotzdem verpflichtet, an den Seminar- veranstaltungen teilzunehmen, bzw. in die Schule zu gehen.
H
Hospitation an der Schule des Lehrbeauftragten
Während ihrer Ausbildung hospitieren alle Lehramtsanwärterinnen einmal je Fach an der Schule im Unterricht ihrer Lehrbeauftragten, bei der diese vor der Unterrichtsstunde einen mündlichen Vortrag hält. Diese Hospitationen finden im Ausbildungsabschnitt I statt. Die Lehrbeauftragten vereinbaren diesen Termin gemeinsam mit ihren Lehramtsanwärterinnen. Um Überschneidungen zu vermeiden hinterlegen die Lehrbeauftragten diesen Termin auf Moodle. Im Anschluss an die Hospitation im Unterricht findet an der Schule des Lehrbeauftragten eine Fachdidaktikveran- staltung statt.
I
Information
Das Seminar ist bemüht, die Lehramtsanwärterinnen sowie alle an der Ausbildung Beteiligten möglichst umfassend zu informieren. Dies kann allerdings nur dann erfolgreich gelingen, wenn die
11Physik, Chemie, Geographie, Technik, Politik, Wirtschaftslehre, Biologie, Geschichte, AuG
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Aushänge im Seminar sowie Informationen und Rundschreiben gelesen werden. Ebenfalls ist es wichtig, regelmäßig die Homepage des Seminars und die Moodle-Kursräume aufzusuchen.
Da die Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen des Seminars und den Lehramtsanwärte- rinnen in der Regel über E-Mails stattfindet, ist es wichtig, regelmäßig im Postfach nachzuschauen.
Aus Datenschutzgründen sind andere Kommunikationswege zwischen dem Seminar und den Lehr- amtsanwärterinnen (z.B. WhatsApp) nicht zulässig.
Generell gilt, dass die Beamtin eine Informationspflicht hat.
K
Krankmeldung
Ist eine Lehramtsanwärterin krankheitsbedingt nicht in der Lage zu arbeiten, so meldet sie dies grundsätzlich sofort ihrer Ausbildungsschule. Darüber hinaus informiert sie auch das Seminar un- mittelbar telefonisch über ihr Fehlen. Die Schule gibt eine Krankmeldung auf dem vom Seminar zugesandten Formular, bei einer Krankheitsdauer ab fünf Tagen unter Beifügung des ärztlichen Attests (Original) bzw. der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, an das Seminar weiter. Dieses Ver- fahren gilt auch für das krankheitsbedingte Fehlen an Tagen, an denen die Lehramtsanwärterinnen nur am Seminar sind.
Die Schule meldet dem Seminar, ob und wann der Dienst wieder aufgenommen wurde.
Aufgrund negativer Erfahrungen in den letzten Jahren gelten für das Seminar Pforzheim darüber hinaus folgende Sonderregelungen:
Wer sich in einer Woche krankmeldet, in der für sie Prüfungen anstehen oder
wer sich im unmittelbaren Vorfeld von Sonderterminen wie Thementage krankmeldet, muss vom ersten Tag an ein ärztliches Attest vorlegen. Wer dies nicht vorlegt, wird dem Regierungsprä- sidium Karlsruhe gemeldet.
Kopierkarten
Damit Lehramtsanwärterinnen die Möglichkeit haben, im Seminar selbst Kopien anzufertigen, kön- nen sie in der Verwaltung Kopierkarten kaufen:
100er-Karte für 6,- Euro
250er-Karte für 12,- Euro
L
Lernwerkstatt und Kompetenzräume
Lernwerkstätten werden als Orte individuellen Lernens gesehen. Das Lernen der Lehramtsanwär- terinnen kann nur zu einem Teil in der Vermittlung und Aneignung eines pädagogischen und fach- lichen Wissens bestehen. Bei diesem Qualifizierungsprozess der Lehramtsanwärterinnen wollen die Lernwerkstatt und die Kompetenzräume wichtige Hilfen bieten.
Dies geschieht einerseits durch die Bereitstellung eines Ideen-Pools, der die vielfältigen Möglich- keiten für die didaktisch-methodische Umsetzung der fachlichen Inhalte in konkreten Unterricht beinhaltet. Dazu haben fast alle Fächer im dritten Obergeschoss sogenannte Kompetenzräume eingerichtet. In diesen Räumen können Unterrichtsmaterialien für eine Woche ausgeliehen wer- den. Die Kompetenzräume sind an Seminartagen in der Regel mittwochs von 12 Uhr bis 13 Uhr geöffnet und durch fachkundige Mitarbeiterinnen besetzt.
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Andererseits will die Lernwerkstatt den Lehramtsanwärterinnen auch die Möglichkeit bieten, ihre Ideen in Lernmaterialien umzusetzen, d.h. mit möglichst professionellen Mitteln (Werkzeuge, Ma- schinen und Materialien) und möglichst geringem finanziellen und zeitlichem Aufwand die für ih- ren geplanten Unterricht erforderlichen Lernmaterialien selbst herzustellen. Dazu haben wir im Untergeschoss mehrere Räume eingerichtet. Die Lernwerkstatt im Untergeschoss ist von Februar bis zu den Sommerferien mittwochs von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet und wird in dieser Zeit von Herrn Schnürer betreut. Von September bis Januar ist die Lernwerkstatt im Untergeschoss nur nach Vereinbarung geöffnet.
Finden an einem Mittwoch keine Pädagogikveranstaltungen oder Thementage statt, werden die Lernwerkstatt und die Kompetenzräume nicht geöffnet.
Darüber hinaus lassen sich auch Termine außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten vereinbaren.
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Mentorinnen
Durch die Schulleitungen wird im Einvernehmen mit dem Seminar eine Mentorin bestellt. Ausbil- dungsberaterinnen, die angehende Lehramtsanwärterinnen schon im Studium betreut haben, soll- ten dafür - falls möglich - bevorzugt herangezogen werden. Dadurch entsteht eine größere Konti- nuität zwischen der Ausbildung an der Hochschule und am Seminar.
Die Mentorin ist beauftragt, die Lehramtsanwärterin während der gesamten Ausbildung zu beglei- ten und zu beraten, sowie Möglichkeiten zur Hospitation und zu eigenen Unterrichtsversuchen zu schaffen. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Mentorin, die Lehramtsanwärterin in die Aufgaben einer Klassenlehrerin einzuführen.
Weiter koordiniert sie im Einvernehmen mit der Schulleitung Fragen der Ausbildung im Kollegium und mit dem Seminar. Sie ist an der Erstellung der Schulleiterbeurteilung zu beteiligen (§ 13 Abs. 5 GPO) und nimmt an den jeweils durchzuführenden Ausbildungsgesprächen zusammen mit der Schulleitung teil.
Falls es stundenplantechnisch möglich ist, hospitiert die Mentorin auch bei den Unterrichts- besuchen durch das Seminar und nimmt an den anschließenden Beratungsgesprächen teil.
Moodle
Das Seminar in Pforzheim nutzt Moodle als Austauschplattform für die Ausbildung und für Blen- ded-Learning-Aufgaben. Jede Fachdidaktik- und Pädagogikgruppe hat einen Moodleraum, in den die Lehramtsanwärterinnen eingetragen werden. In den Moodleräumen werden wichtige Dateien, Einschreibeverfahren und Verlinkungen hinterlegt, um im Sinne der Nachhaltigkeit unnötige Kopien zu vermeiden. Darüber hinaus kann Moodle auch zur Kommunikation untereinander ge- nutzt werden.
In einen Moodleraum (VER-VIP Kurs 39) werden alle Lehramtsanwärterinnen eingetragen. Dieser Kursraum dient der Weitergabe von wichtigen Informationen und Terminen sowie der Anmeldung für die Thementage und das Kompetenzband.
Die Moodlekursräume sollten regelmäßig besucht werden, um wichtige Informationen und Termi- ne nicht zu verpassen.
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Nebentätigkeiten
Die Ausübung von Nebentätigkeiten eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (§ 82 - 88 LBG) und in der Landesnebentätigkeitsverordnung geregelt (LNTVO).
Das Landesbeamtengesetz unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmi- gungspflichtigen Nebentätigkeiten (Einzelheiten siehe § 83 und § 84 LBG).
Während es für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten genügt, diese schriftlich anzuzei- gen, müssen genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Seminarleitung vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung der Nebentätigkeit trifft das Regierungspräsidium. Lehramtsanwärterinnen im Vorbereitungsdienst stehen in einem besonderen Ausbildungsverhältnis. Sie streben den Abschluss ihrer Berufsausbildung an und soll- ten ihre ganze Arbeitskraft auf dieses Ziel konzentrieren. Daher wird die Aufnahme einer Neben- tätigkeit in der Regel nur nach Anlegen eines strengen Maßstabes genehmigt. Antragsformulare sind bei der Seminarverwaltung erhältlich.
P
Pädagogik
Das Berufsfeld der Lehrerin wird durch zahlreiche pädagogische Fragen und Themenstellungen bestimmt. Deshalb hat die Seminarveranstaltung in Pädagogik eine besondere Bedeutung im Vor- bereitungsdienst. Hier werden vielfältige thematische Bezüge zu den anderen Ausbildungsberei- chen, zu den Fachdidaktiken, zum Schul- und Beamtenrecht und insbesondere zur Ausbildung an der Schule hergestellt.
Die Themenbereiche für die Arbeit in Pädagogik ergeben sich wie in den Fachdidaktikveranstal- tungen aus den Ausbildungsstandards der Seminare.
Diese umfassen in Pädagogik die folgenden vier Inhaltsfelder:
Unterrichten
Erziehen
Begleiten, Beraten und Beurteilen
Innovieren
Im Fach Pädagogik werden wie in den Fachdidaktiken Stammgruppen gebildet, die über den ge- samten Ausbildungszeitraum erhalten bleiben. Die Ausbildung in Pädagogik umfasst insgesamt 120 Stunden und ermöglicht durch das Angebot verschiedener Module eine individuelle Schwer- punktsetzung. Pädagogik findet außer in der Einführungswoche und während einzelner Themen- tage mittwochs am Vormittag statt.
In der Einführungswoche wählen die Lehramtsanwärterinnen in allen Pädagogikgruppen eine Gruppensprecherin und eine Stellvertreterin.
Inklusion - Kooperation Sonderschule
Das Projekt „Kooperation Sonderschule“ ist seit vielen Jahren - in Zusammenarbeit mit dem Son- derschulseminar in Heidelberg - fester Bestandteil der Ausbildung am Seminar Pforzheim und wird in die Ausbildung in Pädagogik integriert. Die Lehramtsanwärterinnen haben die Möglichkeit, sich vertieft mit den Themen Heterogenität, sonderpädagogischer Förderung und Inklusion auseinan- derzusetzen.
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Die Kooperation soll die Lehramtsanwärterinnen dazu befähigen, den vielfältigen Bedürfnissen und Anforderungen im Umgang mit allen Schülerinnen, auch denen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, gerecht zu werden. Schwerpunkte der Kooperation sind:
Vertiefte Auseinandersetzung mit Unterschiedlichkeiten
Aneignung von Systemkenntnissen
Weiterentwicklung von Haltungen und Einstellungen
Gestaltung professioneller Arbeitsbeziehungen
Neudefinition der Lehrerrolle („Zu zweit in einer Klasse“)
Die für den Vorbereitungsdienst geltenden Ausbildungsstandards werden berücksichtigt. Zusätzli- che Veranstaltungen dienen der Vertiefung und Erweiterung dieser Kompetenzen.
Portfolio
In der Ausbildung am Seminar ist das Führen eines Portfolios für jede Lehramtsanwärterin eine wichtige und verpflichtende Aufgabe.
Das Portfolio lässt sich als eine Arbeitsmappe verstehen, in welcher die Lehramtsanwärterinnen festhalten, wie sie allmählich ihre Professionalität entwickeln. Die ursprüngliche Idee des Portfo- lios ist es, sich Arbeits- und Lernprozesse selbst ins Bewusstsein zu rufen und darüber zu reflektie- ren. Zur gleichen Zeit sollen diese Gedanken für Dritte sichtbar gemacht, beziehungsweise Produk- te des Arbeitens und Lernens vorgestellt werden. Aus diesem Grunde wird das Portfolio im Fach Pädagogik in die Ausbildung verankert und auch in die Fachdidaktik integriert.
Zu Beginn ihrer Ausbildung bekommen die Lehramtsanwärterinnen eine Einführung in die Arbeit mit dem Portfolio.
R
Reisekosten
Alle Fahrten, die die Lehramtsanwärterin zum Seminar oder im Rahmen von Seminarveran- staltungen unternimmt, sind Ausbildungsreisen. Dafür erhält sie eine "Reisekostenrechtliche Ab- findung"12. Die Erstattung beinhaltet Fahrtkostenersatz bzw. Wegstreckenentschädigung und eventuell ein Tagegeld. Es können alle Reisen abgerechnet werden, die nicht innerhalb einer politi- schen Gemeinde zurückgelegt werden. Fahrten zum Dienstort (Schule) sind reisekostenrechtlich nicht anrechenbar.
Beispiel: Besucht die Lehramtsanwärterin am Vormittag ihre Schule (Dienstort), fährt dann am Nachmittag zum Seminar nach Pforzheim und kehrt nach der Veranstaltung in Pforzheim nach Hause zurück, so ist wie folgt abzurechnen:
Beginn der Ausbildungsreise (Hinfahrt): Dienstort (Schule) zum Geschäftsort (Seminar) Ende der Ausbildungsreise (Rückfahrt): Geschäftsort (Seminar) zur Wohnung.
Fährt die Lehramtsanwärterin ausschließlich zu einer Lehrveranstaltung des Seminars (z.B. mitt- wochs), so beginnt und endet die Ausbildungsreise an ihrer Wohnung.
12§ 23 Abs.2 des Landesreisekostengesetzes, LRKG
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Aus der Dauer der Reise ergibt sich die Höhe des Tagegeldes nach folgender Tabelle:
Dauer der Reise in Stunden Betrag
weniger als 8 0 €
mindestens 8 aber weniger als 14 6 € mindestens 14 aber weniger als 24 12 €
ab 24 24 €
Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Nach dem Sparsamkeitsgrundsatz ist grundsätzlich das kostengünstigste Beförderungsmittel zu benutzen. Reisekosten können nur bis zu dieser Höhe gewährt werden (Vergleichsberechnung).
Werden Ausbildungsreisen mit der Bahn oder einem Bus durchgeführt, erhalten Lehramtsanwär- ter 50% des bezahlten Fahrpreises. Im Reisekostenantrag ist der Gesamtbetrag der Fahrkarte an- zugeben.
Reisekosten können nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden, danach verfallen alle Ansprüche, die länger als 6 Monate zurückliegen.
Wegstreckenentschädigung bei der Verwendung eines privaten Fahrzeuges
Bei Verwendung eines privaten Fahrzeugs wird Wegstreckenentschädigung gewährt. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
Ein Pkw wird aus einem triftigen Grund benutzt:
Ein solcher liegt dann vor,
wenn zwischen dem Ort, an dem die Reise begonnen bzw. beendet wird und dem Seminar- oder Hospitationsort keine Verbindung mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungs- mittel besteht,
wenn keine aus dienstlichen Gründen zumutbare Verbindung zwischen diesen Orten besteht,
wenn eine Fahrgemeinschaft gebildet wird,
wenn umfangreiche Arbeitsmaterialien mitgenommen werden müssen.
Bei Vorliegen dieser Gründe wird für die Benutzung des eigenen Pkws folgende Wegstrecken- entschädigung berechnet:
bei Pkw mit Hubraum über 600 ccm: 25 Cent pro Kilometer
bei Pkw mit Hubraum unter 600 ccm: 16 Cent pro Kilometer
Wird ein Pkw ohne triftigen Grund benutzt, wird grundsätzlich eine Wegstreckenentschädigung von 16 Cent pro Kilometer berechnet.
Für Strecken, die die Lehramtsanwärterin mit dem eigenen Fahrrad zurücklegt, wird eine Weg- streckenentschädigung von 5 Cent je Kilometer gewährt.
Für Lehramtsanwärterinnen besteht die Besonderheit, dass sie beim Tagegeld und bei der Weg- streckenentschädigung (siehe oben) von dem berechneten Betrag immer nur 50 % erhalten.
Nebenkosten
Sonstige Auslagen in Verbindung mit Ausbildungsreisen, wie z.B. Eintrittsgelder und Parkgebühren werden im Umfang von 50% erstattet. Entstehen solche Nebenkosten, müssen die entsprechen-
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den Belege (Quittungen, Parkscheine usw.) dem Reisekostenantrag beigefügt werden. Ohne Bele- ge kann es keine Erstattung geben!
Reisekostenantragsformulare sind bei der Seminarverwaltung zu erhalten.
Über die richtige Verwendung des Formulars geben die Verwaltungsangestellten gerne Auskunft.
S
Schul- und Beamtenrecht - Schulkunde
Alle Lehramtsanwärterinnen erhalten im Seminar eine Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht. Die Ausbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und orientiert sich an den Ausbildungsstandards des Faches. Die Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht endet Anfang Oktober 2020.
Darüber hinaus müssen die Lehramtsanwärterinnen gemäß GPO von ihrer Schulleitung in Schul- kunde ausgebildet werden. Die Lehramtsanwärterinnen werden hierbei insbesondere mit den ört- lichen Verhältnissen und schulspezifischen Regelungen vertraut gemacht.
Schuleingangsstufe (SEG)
Zentrales Anliegen der Ausbildungskonzeption Schuleingangsstufe am Seminar Pforzheim ist es, grundlegende Erkenntnisse bezüglich des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule erleb- bar zu machen und die besondere Art des Lehrens und Lernens im Anfangsunterricht zu vermit- teln.
Die Methodik und Didaktik der Schuleingangsstufe ist im Seminar Pforzheim in Form von Themen- tagen organisiert. Diese Thementage finden in Kooperation mit der Johanna-Wittum-Schule statt, die Erzieherinnen und Erzieher ausbildet. Durch gemeinsame Angebote und das Bilden von Tan- dems soll sich der Kooperationsgedanke schon bei Berufsanfängern etablieren.
Weitere wichtige Bausteine bieten die Fachdidaktiken, die den Anfangsunterricht in den Blick nehmen und die Lehramtsanwärterinnen befähigen, dem Entwicklungsstand der Kinder entspre- chende Lernangebote zu planen und umzusetzen.
Ein Entwicklungsschritt hierzu ist ein obligatorischer Unterrichtsbesuch in Klasse 1 im ersten Aus- bildungsabschnitt und das Durchführen einer Lernstandsanalyse bei mindestens einer Schülerin bzw. einem Schüler.
Vertiefen können Lehramtsanwärterinnen ihre Kompetenzen in der Lernwerkstatt Anfangsunter- richt und in Angeboten des Kompetenzbandes.
Schulischer Einsatz der Lehramtsanwärterinnen
13Der schulische Einsatz der Lehramtsanwärterinnen erstreckt sich nicht nur auf Hospitationen und eigene Unterrichtserfahrungen. Wenn möglich, nehmen sie auch an Veranstaltungen und Konfer- enzen der Schule teil. Sie werden auch in die Aufgaben einer Klassenlehrerin eingeführt und lernen die schulischen Gremien und deren Aufgaben kennen.
13siehe hierzu auch das Kapitel Deputat der Lehramtsanwärterinnen
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Wie bereits oben erwähnt, müssen die Lehramtsanwärterinnen im Ausbildungsabschnitt I Unter- richtserfahrungen in Klasse 1 sammeln.
Im Ausbildungsabschnitt II unterrichten die Lehramtsanwärterinnen 13 Stunden selbstständig, in der Regel in ihren beiden Ausbildungsfächern. Mindestens ein Lehrauftrag ist dabei in der Schul- eingangsstufe (Klasse 1 und/oder Klasse 2) zu übernehmen. In diesen beiden Fächern finden dann auch die beiden Lehrproben nach § 21 der GPO statt.
Schwangerschaft - Mutterschutz
Wenn eine Lehramtsanwärterin während des Vorbereitungsdienstes schwanger wird, teilt sie dies dem Seminar schriftlich mit. Dabei ist der vermutete Tag der Entbindung anzugeben.
Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur voraussichtlichen Entbindung werden Lehramts- anwärterinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes bei Fortzahlung der Bezüge vom Vorbereitungsdienst befreit.
Für evtl. erforderliches Nachholen von Ausbildungszeiten, die durch die Dienstbefreiung während des Mutterschutzes nicht wahrgenommen werden konnten, gilt die GPO. Danach kann der Vorbe- reitungsdienst auf Antrag wegen Schwangerschaft um die erforderliche Zeit, höchstens jedoch um zwei Unterrichtshalbjahre verlängert werden.
Die Geburt ist mit dem Formular "Änderungsmitteilung der persönlichen Verhältnisse" dem Semi- nar zu melden. Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. Der Antrag auf Kinder- geld wird ebenfalls im Seminar gestellt. Das Seminar benachrichtigt dann das Landesamt für Be- soldung und Versorgung und das Regierungspräsidium, Abt. 7, Schule und Bildung.
Bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes teilt die Lehramtsanwärterin dem Se- minar mit, ob sie den Dienst wieder aufnehmen oder ob sie Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen möchte.
Kann die Lehramtsanwärterin nach Ablauf des Mutterschutzes bzw. des Erziehungsurlaubs den Vorbereitungsdienst nicht wieder aufnehmen, stellt sie einen formlosen Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst.
Eine Beurlaubung nach § 152 LBG (Landesbeamtengesetz) kann Beamtinnen auf Widerruf im Vor- bereitungsdienst nicht erteilt werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, für einen relativ kurzen Zeitraum - um eine sinnvolle Wiedereingliederung in die Ausbildung zu ermöglichen - unbezahlten Urlaub nach § 13 Urlaubsverordnung zu beantragen.
Seelsorge
Den Lehramtsanwärterinnen und den Mitarbeiterinnen des Seminars steht Herr Pfarrer Lukas Frei als Zuhörer, Gesprächspartner und Seelsorger zur Verfügung. Herr Frei wird an verschiedenen Ta- gen im Seminar sein. Seine Anwesenheit wird jeweils durch einen Aushang im Seminar bekannt gegeben. Darüber hinaus ist Herr Frei immer auch unter den Telefonnummern 07045-744 oder 017640300409 oder unter folgender E-Mail-Adresse zu erreichen: lukas.frei@elkw.de
Seminarbücherei
Das Seminar Pforzheim besitzt eine Seminarbücherei, aus der die Lehramtsanwärterinnen der lau- fenden Kurse Bücher und andere Medien entleihen können. Die Bücher dürfen nicht an Dritte wei- ter verliehen werden. Die Bücherei wird von Frau Dietz betreut.
Öffnungszeiten der Seminarbücherei:
Dienstag: 12.45 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Unter der Telefonnummer 07231-1297626 kann mit Frau Dietz auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren werden.
Leihfrist
Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Sie kann nur in begründeten Fällen und nur nach persönlicher Vor- sprache verlängert werden.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist auch verkürzt werden.
Ein Teil des Büchereibestandes wird nicht verliehen. Diese Medien sind kenntlich an ihrer roten Signatur.
Behandlung der Bücher und Medien
Die Benutzerin ist verpflichtet, die Bücher sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Insbesondere sind keine Vermerke oder Notizen in den Büchern anzu- bringen.
Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Bücher (Medien) hat diejenige Ersatz zu leisten, auf deren Namen zuletzt eine Ausleihe erfolgte.
Gebühren
Die Ausleihe der Bücher und sonstigen Medien ist gebührenfrei.
Für Bücher, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, auch wenn noch keine schriftliche Mahnung erfolgte. Die Versäumnisgebühr beträgt pro Buch und je angefangener Woche 50 Cent.
Ausschluss
Benutzerinnen, die wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzerordnung oder gegen die An- ordnungen der Büchereibeauftragten verstoßen, können auf Zeit oder dauernd von der Benut- zung der Bücherei ausgeschlossen werden.
U
Unterrichtsbesuche
Alle Lehramtsanwärterinnen erhalten von ihren Seminarausbilderinnen in jedem Fach mindestens drei beratende Unterrichtsbesuche. Grundsätzlich gilt, dass weitere Unterrichtsbesuche möglich sind. Bei einem beratenden Unterrichtsbesuch legt die Lehramtsanwärterin vor Stundenbeginn einen ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf (ASU)14 vor. Beim anderen Besuch werden die Überlegungen zur Unterrichtsplanung in einer schriftlichen Planungsskizze dargestellt, die mündlich vorgetragen wird (MV)15. Beim dritten Unterrichtsbesuch soll die Darstellung gewählt werden, die die Lehramtsanwärterin für ihre Lehrprobe gewählt hat.16 Diese Regelung gilt für bei- de Fächer.
Darüber hinaus erhält jede Lehramtsanwärterin am Seminar Pforzheim von ihrer Pädagogin einen weiteren beratenden Unterrichtsbesuch, bei dem sie ihre Unterrichtsplanung mündlich vorträgt.
14Siehe das Papier zum "Ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf" auf unserer Homepage. Bei einem zusätzlichen Unter- richtsbesuch liegt es im Ermessen der Lehrbeauftragten, ob sie einen "Ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf" oder einen mündlichen Vortrag verlangt.
15Siehe das Papier "Mündlicher Vortrag" auf unserer Homepage. Wichtige Informationen dazu finden sie auch in der GPO , § 21
16 Siehe GPO, § 12, Abs. 2
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V
Veränderung der persönlichen Verhältnisse
Alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie
Eheschließung,
Ehescheidung,
Geburt eines Kindes,
Wohnungswechsel,
Änderung der Bankverbindung,
sind unbedingt dem Seminar auf dem hierfür vorgesehenen Formblatt 3-fach unter Beilage der betreffenden Urkunde (2-fach) zu melden.
Vertreter der Lehramtsanwärterinnen in der Seminarkonferenz
Eine Seminarkonferenz soll mindestens zweimal jährlich einberufen werden, kann jedoch auch nach Bedarf häufiger zusammentreten. In der Seminarkonferenz sind neben der Seminarleitung alle Ausbilderinnen des Seminars vertreten. Daneben wählen auch die Lehramtsanwärterinnen Vertreterinnen in die Seminarkonferenz.
§ 1 Grundsätze17
Aus der Mitte jedes Ausbildungskurses werden Vertreterinnen in die Seminarkonferenz des Semi- nars gewählt. Die Zahl der zu wählenden Personen ergibt sich durch Anwendung des Teilers 30 auf die Gesamtzahl der nach Abschluss des Nachrückverfahrens den Ausbildungskursen zugeteilten Lehramtsanwärterinnen; bei einem dabei verbleibenden Rest von 15 und mehr erhöht sich die Zahl der zu wählenden Personen auf die Nächsthöhere.
§ 2 Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahltermin
(1) Wahlberechtigt und wählbar sind alle dem Ausbildungskurs zugeteilten Lehramtsanwärterin- nen.
(2) Die Wahl findet innerhalb von neun Wochen nach Beginn des Ausbildungskurses statt.
§ 4 Bestellung der Wahlleitung
Der Direktor des Seminars bestellt eine Wahlleitung und macht diese Bestellung in der für das Se- minar üblichen Weise bekannt.
Vorbereitungsdienst in Teilzeit
Seit Februar 2019 besteht für Lehramtsanwärterinnen die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. Die Ausbildung verlängert sich dadurch um ein weiteres Jahr auf insgesamt 30 Monate.
Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit entscheidet das zuständige Regierungs- präsidium. Während des Ausbildungsabschnittes I besteht noch für alle Lehramtsanwärterinnen die Möglichkeit, in den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu wechseln, vorausgesetzt, die notwendi- gen Voraussetzungen treffen zu. Ebenso besteht während des ersten Ausbildungsabschnittes die Möglichkeit, vom Vorbereitungsdienst in Teilzeit in den normalen Vorbereitungsdienst zu wech- seln.
Im Ausbildungsabschnitt I nehmen die Lehramtsanwärterinnen an allen Seminarveranstaltungen teil, haben aber einen reduzierten schulischen Einsatz von maximal 8 Stunden. Am Ende muss die
17 Siehe Anlage 2 zum Organisationsstatut
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Schule und das Seminar die Entscheidung treffen, ob sie in den selbstständigen Unterricht gehen können.
Im ersten Jahr ihres eigenverantwortlichen Unterrichts unterrichten sie nur ein Fach an der Schule und besuchen auch nur in diesem Fach die entsprechende Fachdidaktik. Das Jahr schließt mit der Prüfungslehrprobe und dem dazugehörenden fachdidaktische Kolloquium.
Im zweiten Jahr ihres eigenverantwortlichen Unterrichts unterrichten sie dann ihr zweites Fach, besuchen die entsprechende Fachdidaktik und auch die Veranstaltungen in Pädagogik. Am Ende findet dann wiederum die entsprechende Prüfungslehrprobe mit fachdidaktischem Kolloquium statt. Die Hausarbeit schreiben sie ebenfalls im zweiten Jahr, in dem dann auch das Kolloquium in Pädagogik stattfindet. Die Schulleiterbeurteilung (§ 13) folgt dann am Ende der gesamten Ausbil- dung. Während des gesamten Vorbereitungsdienstes erhalten Lehramtsanwärterinnen in Teilzeit um 40 % gekürzte Bezüge.
Vorgesetzte
Der Leiter des Seminars ist Vorgesetzter der Lehramtsanwärterinnen. Die Bereichsleiterinnen, Fachleiterinnen und Lehrbeauftragten, die Schulleitungen der Schulen, denen die Lehramtsanwär- terinnen zugewiesen sind und die die Lehramtsanwärterin betreuende Mentorin sind in ihrem jeweiligen Teilbereich der Ausbildung weisungsberechtigt. In Zweifelfällen entscheidet der Leiter des Seminars.
Dienstvorgesetzter der Lehramtsanwärterin ist der Abteilungspräsident des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Abteilung 7 – Schule und Bildung.
Vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst auf Antrag der Lehramtsan- wärterin
Das Ministerium für Kultus und Sport teilt mit Schreiben vom 21. November 198818 zur vorzeitigen Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst Folgendes mit:
"I. Entlassungsantrag ohne triftige Gründe:
Eine erneute Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Die Refe- rendare und Anwärter müssen unterschriftlich bestätigen, dass sie auf diesen Sachverhalt hinge- wiesen wurden.
II. Begründeter Entlassungsantrag:
Gründe, die eine spätere Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst rechtfertigen, können sein:
Betreuung von Kindern
gesundheitliche Gründe
Feststellung von unzureichenden Deutschkenntnissen unmittelbar nach Beginn des Vorberei- tungsdienstes
In diesen Fällen kann vom Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7, Schule und Bildung auf Antrag und nach Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich die Zusage gegeben werden, dass die Möglichkeit besteht, den Vorbereitungsdienst wieder aufzunehmen und die Ausbildung abzu- schließen.
Selbstverständlich ist die Wiederaufnahme in den Vorbereitungsdienst nur unter den üblichen Voraussetzungen (Erfüllung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen, Beachten der Übergangsbestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung, Kolloquium usw.) möglich."
18AZ: III/5-6701.7/32
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Einzugsgebiet des Seminars Pforzheim
10 km
© der Karten mit freundlicher Genehmigung der Landratsämter Enzkreis und Karlsruhe
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Wichtige Anschriften und Rufnummern
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL)
Referat 31:
Aus- und Fortbildung: Grundschulen Frau Zeeb, MR`in
Tel.: 0711 - 21859 - 310
Regionalstelle Karlsruhe Benzstraße 1 76185 Karlsruhe Tel.: 0721 - 91166 - 0 Leitung: Frau Dr. Jessica Pfillipp
Regierungspräsidium Karlsruhe Abt. 7: Schule und Bildung
Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 - 926 - 0
Personalangelegenheiten während des Vor- bereitungsdienstes
Frau Müller, AR`in (A - K) 4247 Frau Stange, VwAng. (L - Z) 4467
Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium
Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 - 926 - 0
Frau Dr. Schauwienold-Rieger, RR´in 4504 Frau Hess, Ang. 4506
Staatliches Schulamt Karlsruhe Ritterstraße 16 - 20
76133 Karlsruhe Tel.: 0721 - 605610 - 0
Herr Dr. Stein, Amtsleiter 10 zuständig für das Seminar:
Frau Dipl.-Päd´in Walter, SR 19
Staatliches Schulamt Pforzheim Maximilianstraße 46
75172 Pforzheim Tel.: 07231 - 6057 - 400
Herr Traub, Amtsleiter 416 zuständig für das Seminar:
Frau Schneidenberger, SR´in 411
Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg
70730 Fellbach
Tel.: 0711 - 3426 - 0 (Zentrale)
Seelsorge Pfarrer Lukas Frei
Tel.: 07045-744 Mobil: 017640300409 E-Mail: lukas.frei@elkw.de
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Schuldekane Schuldekane
Bereich der ev. Landeskirche Baden Schuldekanin Katharina Vetter Pestalozzistraße 2
75172 Pforzheim Tel.: 07231 - 3787103
E-Mail: Katharina.Vetter@kbz.ekiba.de
Bereich der Erzdiözese Freiburg Schuldekan Georg Hauser Weiherstraße 3
75173 Pforzheim Tel.: 07231-415468-5
E-Mail: s.g.hauser@t-online.de
Örtlicher Personalrat (asB) Beauftragte für Chancengleichheit Michaela Müller-Heinze, SSR´in, Vorsitzende
Tel.: 07231 - 1297737
E-Mail: michaela.mueller-heinze@
seminar-gs-pf.kv.bwl.de Pamela Klein, FL´in Tel.: 07231-1297822 E-Mail: pamela.klein@
seminar-gs-pf.kv.bwl.de
Roland Schnürer, FL (bis Juli 2020) Tel.: 07231-1297816
E-Mail: roland.schnuerer@
seminar-gs-pf.kv.bwl.de
Karin Stengel, SSR´in (ab August 2020) Tel.: 07231-1297734
E-Mail: karin.stengel@
seminar-gs-pf.kv.bwl.de
Martina Saur, FL´in Tel.: 07231 - 1297811 E-Mail: martina.saur@
seminar-gs-pf.kv.bwl.de
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Personalrat der Lehramtsanwärterinnen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter am Seminar Pforzheim werden je nach Dienstort (Ausbildungsschule) durch die jeweiligen Örtlichen Personalräte (ÖPR) vertreten.
Die Personalvertretung kann in vielen Bereichen mitwirken und mitbestimmen.
Sollten Sie daher einmal Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte an den für Sie zu- ständigen Personalrat. Er wird Ihnen sicherlich helfen. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen vertraulich behandelt.
ÖPR Karlsruhe Corinna Blume
(Vorsitzende)
0721-3291540
personalrat@ssa-ka.kv.bwl.de
ÖPR Pforzheim Angelika Kistner
(Vorsitzende)
07053-920574
angelika.kistner@gmail.com
ÖPR Pforzheim Dietrich Gerhards
Seminarbeauftragter des ÖPR
07231-609343
dietrich.gerhards@gmx.de
Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) Die BfC berät Sie zu folgendem Themenbereich:
Rahmenbedingungen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Berufstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren
ÖPR Pforzheim
Claudia Hübscher-Stern
Seminarbeauftragte des ÖPR
07231-886900
huebscher-stern@gmx.de
Antje Hager-Mayer
07231-6057318 Antje.Hager-Mayer@ssa- pf.kv.bwl.de
Die Vertretung der Schwerbehinderten
Die Schwerbehindertenvertretung berät Sie zu Fragen:
anerkannter Schwerbehinderung oder Beantra- gung der Schwerbehinderteneigenschaft
Antrag auf Gleichstellung bei Grad 30 und 40
Deputatsermäßigung im Vorbereitungsdienst
längerfristige Erkrankung
Prüfungserleichterungen
besondere Einstellungsmöglichkeit für Schwerbehinderte
Ansprechpartnerinnen:
Pforzheim und Enzkreis
Ilona Mailänder 07051-9681824 Ilona.Mailaender@ssa-pf.kv.bwl.de Landkreis Calw
Claudia Hein-Lutz 07053-920444 claudia.hein-lutz@ssa-pf.kv.bwl.de Stadt Karlsruhe
Edgar Rabenstein 0721-9675399 sbv.rabenstein@online.de
Landkreis Karlsruhe
Eberhard Klar 0721-60561057 eberhard.klar@web.de
Am 5. Februar 2020
zwischen 14.00 Uhr und 15.30 Uhr stellt sich der Personalrat im Seminar vor.
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Einführungstage – Kurs 39 2020/2021
Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung Hinweise
Montag, 03.02.2020
9:30
11:30 -12:30
Schmuckmuseum Pforzheim
Eröffnungsfeier - Begrüßung des neuen Kurses
Vereidigung Einführung in den Vorbereitungsdienst
Reuchlinhaus Jahnstraße 42 75173 Pforzheim
13:00-15:30 Seminar Pädagogik
Parallel dazu werden die Pädagogikgruppen in die Verwaltung gebeten
15:45-16:30 Seminar BLL Info Gast-
hörer Dienstag,
04.02.2020
09:00-12:00 Seminar Pädagogik
13:00-14:45 Seminar Fachdidaktik Fach 1 15:00-16:45 Seminar Fachdidaktik Fach 2
Mittwoch, 05.02.2020
09:00-12:00 Seminar Pädagogik Kursbegegnung
Ausstellung Verlage 13:00-13:45 Schloßkirche
Pforzheim
Ökumenischer Gottesdienst
14:00-15:30 Seminar Vorstellung
Personalrat Raum 2.10/2.11
15:30-17:00 Seminar Allgemeine
Informationen Raum 2.10/2.11 Donnerstag,
06.02.2020
09:00-13:00 Seminar Pädagogik
14:00-17:00 Seminar Pädagogik
Freitag, 07.02.2020
09:00-13:00 Seminar Pädagogik
14:00-17:00 Seminar Stadterkundung
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Ausbildungsplan im Ausbildungsabschnitt I
Woche Tag Vormittag Nachmittag Hinweise
Pädagogik 08:45 - 12:00
Fachdidaktik 13:15 - 15:30
Fachdidaktik 15:45 - 18:00 Schulrecht (SR)
13:00 - 14:45
2 10.02. - 14.02.
MO Schule In den Kompaktwochen sind die
Lehramtsanwärterinnen i.d.R. 18 Deputatsstunden in der Schule
DI Schule
MI Schule
DO Schule
FR Schule
3 17.02. - 21.02.
MO Schule
DI Schule
MI Schule
DO Schule
FR Schule Ggfs. Nachholtermin Prüfung PÄD
Unterrichtsfreie Tage: Fastnacht 24.02.2020 - 28.02.2020 4
02.03. - 06.03.
MO
FD = Ausbildung in Fachdidaktik SR = Ausbildung in Schulrecht
DI FD 2 FD 1
MI PÄD SR
DO
FR Ggfs. Nachholtermin Prüfung PÄD
5 09.03. - 13.03.
MO
DI FD 1 FD 2
MI PÄD SR
DO FR 6
16.03. - 20.03.
MO BLL (14:30 - 16:15)
DI FD 2 FD 1
MI PÄD SR
DO FR 7
23.03. - 27.03.
MO
DI FD 1 FD 2
MI PÄD SR
DO FR 8
30.03. - 03.04.
MO Die Inhalte der Thementage werden
durch einen gesonderten Aushang bekannt gegeben. Sie finden die Themen auch weiter hinten in diesem INFO
DI FD 2 FD 1
MI PÄD SR
DO Thementag SEG (9:30 - 12:30 / 14:00 - 17:00) FR
Osterferien vom 06.04.2020 - 17.04.2020
Pfingstferien vom 02.06.2020 - 13.06.2020
Woche Tag Vormittag Nachmittag Hinweise
Pädagogik 08:45 - 12:00
Fachdidaktik 13:15 - 15:30
Fachdidaktik 15:45 - 18:00 Schulrecht (SR)
13:00 – 14:45
9 20.04. - 24.04.
MO Kooperation Inklusion Den genauen Ablauf der Kooperation mit dem Sonderschulseminar in Heidelberg wird auf einem gesonder- ten Plan mitgeteilt.
DI Kooperation Inklusion
MI Kooperation Inklusion
DO Kooperation Inklusion
FR 10
27.04. - 01.05.
MO
DI FD 1 (13:15 - 18:00)
MI PÄD SR
DO
FR FEIERTAG
11 04.05. - 08.05
MO BLL (13:30 - 17:00)
DI FD 2 (13:15 - 18:00)
MI PÄD SR
DO FR 12
11.05. - 15.05.
MO Schule
DI Schule
MI Schule
DO Schule
FR Schule
13 18.05. - 22.05.
MO Schule
DI Schule
MI Schule
DO FEIERTAG
FR Beweglicher Ferientag an Pforzheimer Schulen 14
25.05. - 29.05.
MO Schule
Der Medienbildungstag findet in Kooperation mit dem Kreismedi- enzentrum statt.
DI Schule
MI Schule
DO Thementag Medienbildung (9:00 - 17:00)
FR Schule