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REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABTEILUNG 5 - UMWELT

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NATURA 2000-Managementpläne Stand November 2015

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege 1 REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG

ABTEILUNG 5 - UMWELT

Erläuterung zur Bekanntgabe von Natura 2000-Managementplänen

Für alle Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 werden in Baden-Württemberg Managementpläne (MaP) erstellt.

Diese bilden die Grundlage für die dauerhafte Erhaltung der in den Gebieten vorkommenden und nach der europäischen Flora-Fauna- Habitat-Richtlinie, kurz „FFH“-Richtlinie bzw. nach der Vogelschutz- richtlinie geschützten FFH-Lebensraumtypen und –Arten.

Inhalte des Natura 2000- Managementplans Text:

- Gebietssteckbrief, Flächenbilanzen, Beschreibung der Ausstattung und des Zustands des Gebiets (Schutzgebiete, FFH-Lebensraumtypen und -Arten, Beeinträchtigungen), Erhaltungsziele und Entwicklungsziele, Empfehlungen für Erhaltungs- und Entwick- lungsmaßnahmen

Karten:

- Übersichtskarte Schutzgebiete:

Überblick über das Natura 2000-Gebiet mit Darstellung der FFH-Gebietsgrenze und wei- teren Schutzgebietskategorien (z. B. Landschaftsschutzgebiete)

- Bestand und Ziele für FFH-Lebensraumtypen sowie Arten und ihre Lebensstätten:

Darstellung der Kartierungsergebnisse und der Erhaltungs- und Entwicklungsziele:

Abgrenzung der Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen und Lebensstätten von FFH- Arten. Die Erfassung und Bewertung erfolgte nach strengen, landeseinheitlichen Vorga- ben.

Die Erhaltungsziele (die auch Wiederherstellungsziele umfassen können) ergeben sich aus der FFH-Richtlinie, welche besagt, dass die Lebensraumtypen und Vorkommen der Arten in ihrem derzeitigen Zustand zu bewahren bzw. wiederherzustellen sind, sofern sich im Vergleich zur Gebietsmeldung Flächen verschlechtert haben.

Während eine Verpflichtung zur Einhaltung der Erhaltungsziele besteht, sind die Entwick- lungsziele als Vorschläge für eine freiwillige Verbesserung zu verstehen.

- Maßnahmenempfehlungen für Lebensraumtypen sowie Arten und ihre Lebensstätten:

Darstellung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, welche geeignet sind, um die Erhaltungs- und Entwicklungsziele zu erreichen.

Die Maßnahmen sind - wie die Ziele - unterteilt in Erhaltungsmaßnahmen und Entwick- lungsmaßnahmen. Die Erhaltungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die empfohlen werden, um die kartierten FFH-Lebensraumtypen und -Arten in Qualität und Quantität zu erhalten (Stichwort „Verschlechterungsverbot“ gemäß FFH-Richtlinie bzw. Bundesnaturschutzge- setz) bzw. wiederherzustellen, sofern sich im Vergleich zur Gebietsmeldung Flächen verschlechtert haben. Dann können die Maßnahmen bei den FFH-Mähwiesen auch vom Infoblatt Natura 2000 „Wie bewirtschafte ich eine FFH-Mähwiese“ abweichen.

Entwicklungsmaßnahmen sind geeignet, um den Bestand zu verbessern.

Erhebungsbögen:

- beinhalten konkrete Informationen (Beschreibung, Artenlisten, Bewertung etc.) zu den einzelnen kartierten Flächen. Sie liegen als digitale Daten vor (siehe CD/DVD und Inter- net).

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NATURA 2000-Managementpläne Stand November 2015

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege 2 Die Unterlagen stehen auch auf den Seiten der LUBW zum Download bereit unter

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44926/

Die FFH-Mähwiesen sind ab Frühjahr 2016 in aktualisierter Fassung in FIONA und UDO http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml einsehbar.

Der Natura 2000-Managementplan liefert folgende Ergebnisse

• Parzellenscharfe Konkretisierung der Gebietsaußengrenzen des FFH-Gebiets

• Darstellung der Kartierergebnisse: Vorkommen und Bewertung von Lebensraumtypen und Lebensstätten der Arten der FFH-Richtlinie Anhang I und II und ggf. der Arten der Vogelschutzrichtlinie

• Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die genannten Lebensraumtypen und Arten

• Darstellung der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die genannten Lebens- raumtypen und Arten

Der Natura 2000-Managementplan ist Grundlage für

• die lagegenaue Darstellung der Vorkommen und des Erhaltungszustands der Lebens- raumtypen und Arten in den Gebieten

• die Darstellung von Flächen auf denen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch- geführt werden sollten/können

• die Förderkulisse FAKT B5 und LPR

• das Erkennen von Verschlechterungen, vgl. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Verschlech- terungsverbot“

• die Prüfung der Verträglichkeit bei neuen Vorhaben in den Natura 2000-Gebieten

• die Berichtspflicht an die EU

Begriffserklärungen:

Natura 2000: Europäisches Schutzgebietsnetz, bestehend aus FFH- und Vogelschutzgebieten FFH: Fauna-Flora-Habitat (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensrichtlinie) FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie: Naturschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft, wel-

che für die Mitgliedsstaaten eine verbindliche Handlungsvorschrift darstellt.

MaP: Managementplan; behördenverbindlicher Fachplan; enthält eine Ziel- und Maßnahmenpla- nung, die geeignet ist, die vorhandenen FFH-Arten und -Lebensraumtypen langfristig zu erhal- ten.

FFH-Lebensraumtyp (LRT): Biotoptyp, der nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützt werden muss.

Lebensstätte: zeitweise oder ganzjährig genutzter Lebensraum einer FFH-Art; umfasst Lebensberei- che der Art (z.B. Wuchsort, Fortpflanzungsstätte, Orte der Nahrungssuche und/oder der Rast/Ruhe).

Bewertung des Erhaltungszustands: A = hervorragend; B = gut; C = durchschnittlich oder beschränkt

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