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Rechtliche Rahmenbedingungen zur Inklusion in Schule und Hochschule

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Academic year: 2022

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(1)

Rechtliche Rahmenbedingungen zur Inklusion in Schule und

Hochschule

Saarbrücken, 4. Juli 2016

Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen

(2)

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24

•  Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von

Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage

der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen

(3)

Soziales / menschenrechtsorientiertes Modell von Behinderung

Behindert ist man nicht, behindert wird man!

(4)

Rechtsrahmen - Föderalismus

!  Grundgesetz:

Bildung ist

Ländersache

(5)

Länder: Umsetzung Inklusion in der Schule nach 2009

!  A: Wahlrecht für gemeinsamen Unterricht, zum Beispiel:

!  Hamburg (alle allgemeinen Schulen)

!  Rheinland-Pfalz (Schwerpunktschulen)

!  B: Auslaufen bestimmter

Förderschularten (Niedersachsen,

Bremen)

(6)

Rheinland-Pfalz

(7)

LANDESAKTIONSPLAN 2015

(8)

ERZIEHUNG UND BILDUNG

Vision

!  In Rheinland-Pfalz findet Lernen lebenslang gemeinsam statt.

!  Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen besuchen die gleichen Schulen wie nicht

beeinträchtigte Kinder in der Gemeinde, nachdem sie gemeinsam die Kindertagesstätte besucht haben.

!  Sie werden in ihren individuellen Stärken und

Besonderheiten unterstützt und respektiert sowie durch ihr Umfeld und besonders durch pädagogische, medizinische und therapeutische Begleitung gefördert.

(9)

Schulgesetz Förderschulen

Folgende Förderschulen können eingerichtet werden (§ 12 SchulG):

!  1. Schulen für blinde Schülerinnen und Schüler,

!  2. Schulen für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler,

!  3. Schulen für gehörlose Schülerinnen und Schüler,

!  4. Schulen für hörbehinderte Schülerinnen und Schüler,

!  5. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,

!  6. Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung,

!  7. Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung,

!  8. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache,

!  9. Schulen mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung.

(10)

Auf dem Weg zur Inklusion –

Meilensteine in Rheinland-Pfalz

!  2004: Schulgesetz - Aufgabe aller Schulen ist, bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem

Förderbedarf mitzuwirken (§ 1 Abs. 2 SchulG)

!  2014 Novellierung Schulgesetz: „Im

Bewusstsein der Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und Eltern mit Behinderungen wirken alle Schulen bei der Entwicklung eines inklusiven

Schulsystems mit.“

(11)

Novellierung Schulgesetz 2014

!  Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderungen zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht in Regelschulen

!  Ressourcenvorbehalt

!  Schwerpunktschule ist im Schulgesetz verankert

!  Weiterentwicklung der Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren

!  Stärkere Einbindung der Schulträger

!  Unterstützungsfonds für die Kommunen

(12)

Auf dem Weg zur Inklusion –

Maßnahmen in Rheinland-Pfalz

!  2015: Landesgesetze zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von

Lehrkräften

!  In Vorbereitung:

Verordnungen

(13)

Auf dem Weg zur Inklusion –

Maßnahmen in Rheinland-Pfalz

!  Inklusiver Schulpreis 2015

!  Film: „Jedes Kind ist einzigartig. Die

inklusiven Schulen in Rheinland-Pfalz“

!  Information:

www.inklusion.bildung-rp.de

!  Broschüre

Inklusiver Unterricht

!  Bewusstseinsbildung

(14)

Auf dem Weg zur Inklusion –

Maßnahmen in Rheinland-Pfalz

!  Evaluation der Schwerpunktschulen

„Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an

Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz

(GeSchwind)“

(15)

Treffen der Schulleiter_innen

(16)

Schuljahr 2015/2016

!  277 Schwerpunktschulen in den

Schularten Grundschule, Realschule plus und Integrierte Gesamtschule.

!  160 Grundschulen

!  117 Schulen der Sekundarstufe I

!  12 Förder- und

Beratungszentren

!  Modelle an BBS

(17)

Schuljahr 2015/2016

30 42 49 53

62 64 72

87 96

113 128

143 150 155 160

11 18 23 34

48 58

72 76 88

101

112 112 115 117

145 145 145 145 141 138

135 132

Ausbau der Schwerpunktschulen und Förderschulen

SPS in der Primarstufe SPS in der Sekundarstufe I Anzahl der Förderschulen

(18)

Beispiele - Inklusive Schule

(19)

Beispiele - Inklusive Schule

(20)

Beispiele - Inklusive Schule

(21)

Beispiele - Inklusive Schule

(22)

Beispiele - Inklusive Schule

(23)

Inklusive Schule ist ...

!  Teamaufgabe

!  offener und differenzierter Unterricht

!  auf Barrierefreiheit / angemessene Vorkehrungen angewiesen

!  für Unterstützung offen

!  ein Gewinn

(24)

Hochschulgesetz

!  „Sie tragen dafür Sorge, dass Studierende mit

Behinderungen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei im Sinne des § 2 Abs. 3 des

Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen nutzen können“ (§ 2 HochschulG)

!  Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange Studierender mit Behinderungen zur Wahrung ihrer

Chancengleichheit berücksichtigen.“ (§ 26 HochschulG)

!  „Beauftragten (...) für die Belange Studierender mit Behinderung“ (§ 72 HochschulG)

(25)

Inklusive Bildung - Wirkung

Carlotte Link (Mainz/London):

„Mehr als 80 Prozent aller behinderten Kinder gehen in Regelschulen.

Das hat zu einer Normalisierung des ganzen Themas beigetragen. Briten meines Alters sind es gewohnt, mit behinderten Menschen umzugehen, weil sie fast alle behinderte Mitschüler hatten. Umgekehrt sind behinderte

Menschen in meinem Alter in Regelschulen gegangen und waren von Anfang an Teil der Gesellschaft und nicht in Sondereinrichtungen. Das verändert die Gesellschaft

(26)

UN-Behindertenrechtskonvention

26./27. März 2015

Staatenberichtsprüfung des Fachausschusses

zur UN-Behindertenrechtskonvention in Genf

(27)

UN Behindertenrechtskonvention Staatenberichtsprüfung

Entwicklung einer Strategie mit

Maßnahmen und Zeitplänen, um ein

inklusives Schulsystem aufzubauen und

Sonderschulen zu

reduzieren (Pkt. 46)

(28)

VIELEN DANK FÜR IHRE

AUFMERKSAMKEIT

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