Rechtliche Rahmenbedingungen zur Inklusion in Schule und
Hochschule
Saarbrücken, 4. Juli 2016
Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24
• Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von
Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage
der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen
Soziales / menschenrechtsorientiertes Modell von Behinderung
Behindert ist man nicht, behindert wird man!
Rechtsrahmen - Föderalismus
! Grundgesetz:
Bildung ist
Ländersache
Länder: Umsetzung Inklusion in der Schule nach 2009
! A: Wahlrecht für gemeinsamen Unterricht, zum Beispiel:
! Hamburg (alle allgemeinen Schulen)
! Rheinland-Pfalz (Schwerpunktschulen)
! B: Auslaufen bestimmter
Förderschularten (Niedersachsen,
Bremen)
Rheinland-Pfalz
LANDESAKTIONSPLAN 2015
ERZIEHUNG UND BILDUNG
Vision
! In Rheinland-Pfalz findet Lernen lebenslang gemeinsam statt.
! Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen besuchen die gleichen Schulen wie nicht
beeinträchtigte Kinder in der Gemeinde, nachdem sie gemeinsam die Kindertagesstätte besucht haben.
! Sie werden in ihren individuellen Stärken und
Besonderheiten unterstützt und respektiert sowie durch ihr Umfeld und besonders durch pädagogische, medizinische und therapeutische Begleitung gefördert.
Schulgesetz Förderschulen
Folgende Förderschulen können eingerichtet werden (§ 12 SchulG):
! 1. Schulen für blinde Schülerinnen und Schüler,
! 2. Schulen für sehbehinderte Schülerinnen und Schüler,
! 3. Schulen für gehörlose Schülerinnen und Schüler,
! 4. Schulen für hörbehinderte Schülerinnen und Schüler,
! 5. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
! 6. Schulen mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung,
! 7. Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung,
! 8. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache,
! 9. Schulen mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung.
Auf dem Weg zur Inklusion –
Meilensteine in Rheinland-Pfalz
! 2004: Schulgesetz - Aufgabe aller Schulen ist, bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf mitzuwirken (§ 1 Abs. 2 SchulG)
! 2014 Novellierung Schulgesetz: „Im
Bewusstsein der Belange der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und Eltern mit Behinderungen wirken alle Schulen bei der Entwicklung eines inklusiven
Schulsystems mit.“
Novellierung Schulgesetz 2014
! Wahlrecht der Eltern von Kindern mit Behinderungen zwischen Förderschulen und inklusivem Unterricht in Regelschulen
! Ressourcenvorbehalt
! Schwerpunktschule ist im Schulgesetz verankert
! Weiterentwicklung der Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren
! Stärkere Einbindung der Schulträger
! Unterstützungsfonds für die Kommunen
Auf dem Weg zur Inklusion –
Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
! 2015: Landesgesetze zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von
Lehrkräften
! In Vorbereitung:
Verordnungen
Auf dem Weg zur Inklusion –
Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
! Inklusiver Schulpreis 2015
! Film: „Jedes Kind ist einzigartig. Die
inklusiven Schulen in Rheinland-Pfalz“
! Information:
www.inklusion.bildung-rp.de
! Broschüre
Inklusiver Unterricht
! Bewusstseinsbildung
Auf dem Weg zur Inklusion –
Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
! Evaluation der Schwerpunktschulen
„Gelingensbedingungen des gemeinsamen Unterrichts an
Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz
(GeSchwind)“
Treffen der Schulleiter_innen
Schuljahr 2015/2016
! 277 Schwerpunktschulen in den
Schularten Grundschule, Realschule plus und Integrierte Gesamtschule.
! 160 Grundschulen
! 117 Schulen der Sekundarstufe I
! 12 Förder- und
Beratungszentren
! Modelle an BBS
Schuljahr 2015/2016
30 42 49 53
62 64 72
87 96
113 128
143 150 155 160
11 18 23 34
48 58
72 76 88
101
112 112 115 117
145 145 145 145 141 138
135 132
Ausbau der Schwerpunktschulen und Förderschulen
SPS in der Primarstufe SPS in der Sekundarstufe I Anzahl der Förderschulen
Beispiele - Inklusive Schule
Beispiele - Inklusive Schule
Beispiele - Inklusive Schule
Beispiele - Inklusive Schule
Beispiele - Inklusive Schule
Inklusive Schule ist ...
! Teamaufgabe
! offener und differenzierter Unterricht
! auf Barrierefreiheit / angemessene Vorkehrungen angewiesen
! für Unterstützung offen
! ein Gewinn
Hochschulgesetz
! „Sie tragen dafür Sorge, dass Studierende mit
Behinderungen gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei im Sinne des § 2 Abs. 3 des
Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen nutzen können“ (§ 2 HochschulG)
! Prüfungsordnungen müssen die besonderen Belange Studierender mit Behinderungen zur Wahrung ihrer
Chancengleichheit berücksichtigen.“ (§ 26 HochschulG)
! „Beauftragten (...) für die Belange Studierender mit Behinderung“ (§ 72 HochschulG)
Inklusive Bildung - Wirkung
Carlotte Link (Mainz/London):
„Mehr als 80 Prozent aller behinderten Kinder gehen in Regelschulen.
Das hat zu einer Normalisierung des ganzen Themas beigetragen. Briten meines Alters sind es gewohnt, mit behinderten Menschen umzugehen, weil sie fast alle behinderte Mitschüler hatten. Umgekehrt sind behinderte
Menschen in meinem Alter in Regelschulen gegangen und waren von Anfang an Teil der Gesellschaft und nicht in Sondereinrichtungen. Das verändert die Gesellschaft
UN-Behindertenrechtskonvention
26./27. März 2015
Staatenberichtsprüfung des Fachausschusses
zur UN-Behindertenrechtskonvention in Genf
UN Behindertenrechtskonvention Staatenberichtsprüfung
Entwicklung einer Strategie mit
Maßnahmen und Zeitplänen, um ein
inklusives Schulsystem aufzubauen und
Sonderschulen zu
reduzieren (Pkt. 46)