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Hattingen hat ZusammenhaltDas Bündnis für Familie stellt sich vor.

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Hattingen hat Zusammenhalt

Das Bündnis für Familie stellt sich vor.

Herausgeber: Stadt Hattingen FB51 | Dezember 2020, 2.500 Exemplare Hattingen hat einen

verlässlichen Partner:

Familienangebote mit Unterstützung der

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Projekt Bündnis für Familie

Bahnhofstr. 48, 45525 Hattingen

Juliane Lubisch Melanie Becker Tel.: 02324 204 4232 Tel.: 02324 204 4219

Mail: j.lubisch@hattingen.de Mail: m.becker@hattingen.de

Kontakt

Informationen und nützliche Dinge

im Baby-Begrüßungspaket

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Wir sind das Bündnis für Familie!

Das „Hattinger Bündnis für Familie“ wurde im September 2006 gegrün- det. Es wuchs eine aktive Bündnisfamilie mit über 80 aktiven Bünd- nispartnerinnen und Bündnispartnern zusammen. Die aktuelle Schirm- herrschaft hat der amtierende Bürgermeister Dirk Glaser.

Die verschiedensten Aktionen und Projekten zeigen, was die Stadt Hattingen für Familien zu bieten hat. Die wichtigsten Ziele waren und sind die Netzwerkarbeit in unserer Stadt um einen aktiven Beitrag zur Weiterentwicklung Hattingens als „familienfreundliche Stadt“ zu leisten.

Das Bündnis setzt sich aus Aktiven aus den Bereichen Vereine, Verbände, Unternehmen, Praxen, Initiativen, Parteien und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Wir freuen uns jederzeit auf weitere Interessier- te und Unterstützer die unsere Familien begleiten wollen.

Es gibt ein breites Spektrum an Angeboten, wie zum Beispiel die neben- stehende offene Sprechstunde für junge Familien.

Offene Baby- und Kleinkindsprechstunde für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren Montags 16 – 17 Uhr

im städtischen Familienzentrum Südstadt, Südring 10

Freitags 10.30 – 11.30 Uhr im städtischen Familienzentrum Holthausen, Lehmkuhle 1

Referenzen

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Diese sind bei der Stadt Hattingen, Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegen- heiten, Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen, E-Mail: fb30@hattingen.de zu stellen.

bei Anforderung der Formblätter ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe anzugeben. Für die Unterzeichnung gilt Nr. 4.6

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