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Amtsblatt der Stadt Hattingen

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Academic year: 2022

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Amtsblatt

der Stadt Hattingen

Nr. 6 vom 16.04.2021 21. Jahrgang Auflage: 100 Stück Inhaltsverzeichnis:

Seite

Bundestagswahl 2021 2

Bekanntmachung über die Vergabe von städtischen Flächen zur Aufstellung von Wahlwerbung

(„Wesselmänner“) und Anbringen von Bannern für die Bundestagswahl 2021

Sonstiges 3 Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW – LZG NRW

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf und ist kostenlos erhältlich bei der Stadt Hattingen, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz 1, im Bürgerbüro, Bahnhofstr. 48 und in der Tourist-Information, Haldenplatz 3.

Bezugsentgelt als Abo (Zustellgebühr) 16,-- € / Jahr

Herausgeber:

Sachbearbeitung:

Stadt Hattingen – Der Bürgermeister

Fachbereich 10, Thomas Surmann, Rathaus, Zimmer 26, Rathausplatz 1, 45525 Hattingen, Telefon 02324/204-3230, Telefax 204-3209, E-Mail: t.surmann@hattingen.de

Internet www.hattingen.de, Rubrik „Rathaus“

(2)

Bekanntmachung

über die Vergabe von städtischen Flächen zur Aufstellung von Wahlwerbung („Wesselmänner“) und Anbringen von Bannern für die Bundestagswahl 2021

Anträge auf Nutzung von privaten städtischen Flächen für die Aufstellung von Wahlwerbung „Wes­

selmänner“ (Gestattungsverträge) für die Bundestagswahl am 26.09.2021 können bis zum 31.05.2021 bei der Stadt Hattingen, Fachbereich Gebäudewirtschaft, Hüttenstraße 43, 45525 Hat­

tingen, E-Mail: fb68@.hattinaen.de. gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge müssen nicht er­

neut gestellt werden.

Rückfragen beantwortet die Abteilung Liegenschaften unter Tel. (02324) 204-5370.

Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Anbringen von Bannern zur Wahlwer­

bung an der Fußgängerbrücke Martin-Luther-Str. (Reschop-Carre) können ebenfalls bis zum 31.05.2021 gestellt werden.

Diese sind bei der Stadt Hattingen, Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegen­

heiten, Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen, E-Mail: fb30@hattinaen.de zu stellen.

Bereits eingereichte Anträge müssen nicht erneut gestellt werden.

Rückfragen beantwortet die Abteilung Gewerbeangelegenheiten unter Tel. (02324) 204-4033.

Hattingen, 15.04.2021

Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 6 vom 16.04.2021

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Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz NRW – LZG NRW

Ein Dokument der Stadt Hattingen vom 25.03.2021 an Herrn Sascha Striebing

letzter bekannter Aufenthaltsort: Werksstr. 40, 45527 Hattingen

wird hiermit gemäß §§ 1 und 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.

NRW. S. 94) in der zur Zeit geltenden Fassung wegen nicht ermittelbarer Anschrift des Pflichtigen öffentlich zugestellt.

Das Dokument liegt bei der Stadt Hattingen (Fachbereich Soziales und Wohnen - Abteilung Grundsicherung-, Hüttenstraße 43, Zimmer 14) nach vorheriger Terminabsprache zur Abholung bereit.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind und es bis dahin nicht abgeholt worden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Hattingen, 25.03.2021 Der Bürgermeister Im Auftrag

Bußmann

Amtsblatt der Stadt Hattingen Nr. 6 vom 16.04.2021

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Referenzen

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Dies bedeutet, dass die Allgemeinverfügung auch dann befolgt werden muss, wenn sie mit einer Klage angegriffen wirdt. Beim Verwaltungsgericht Arnsberg kann gemäß §

Diese sind bei der Stadt Hattingen, Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegen- heiten, Bahnhofstraße 48, 45525 Hattingen, E-Mail: fb30@hattingen.de zu stellen.

bei Anforderung der Formblätter ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe anzugeben. Für die Unterzeichnung gilt Nr. 4.6

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