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Gemeinde Böllen Jahresabschluss 2019

Gemeindekasse Böllen Seite 1

Gemeinde Böllen

Jahresabschluss 2019

(2)

Gemeindekasse Böllen Seite 2

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 15.09.2020 den Jahresabschluss für das Jahr 2019 mit folgenden Werten fest:

EUR 1. Ergebnisrechnung

1.1 Summe der ordentlichen Erträge 276.891,81

1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 282.823,11

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -5.931,30

1.4 Außerordentliche Erträge 0,00

1.5 Außerordentliche Aufwendungen 22,75

1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -22,75

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -5.954,05

2. Finanzrechnung

2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 232.714,03 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 224.871,87 2.3 Zahlungsmittelbedarf der Ergebnisrechnung

(Saldo aus 2.1 und 2.2) 7.842,16

2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00

2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00

2.6 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00

2.7 Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 7.842,16

2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00

2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00

2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00

2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushalts-

jahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 7.842,16

2.12 Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszah-

lungen -3.477,50

2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 10.576,56

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 4.364,66 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

(Saldo aus 2.13 und 2.14) 14.941,22

(3)

Gemeindekasse Böllen Seite 3 3. Bilanz

3.1 Immaterielles Vermögen 0,00

3.2 Sachvermögen 5.828.148,52

3.3 Finanzvermögen 43.621,67

3.4 Abgrenzungsposten 0,00

3.5 Nettoposition 0,00

3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 5.871.770,19

3.7 Basiskapital 4.270.708,61

3.8 Rücklagen 0,00

3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses -10.669,52

3.10 Sonderposten 1.599.796,98

3.11 Rückstellungen 0,00

3.12 Verbindlichkeiten 11.934,12

3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00

3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 5.871.770,19 Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt.

(4)

Gemeindekasse Böllen Seite 4

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... 5

Vorwort ... 6

Böllen in Zahlen ... 7

Rechenschaftsbericht ... 8

Vorbemerkung ... 8

Wirtschaftliche Lage ... 8

Ausblick ... 9

Ergebnisrechnung ... 11

Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses ... 19

Erläuterungen zu den Ergebnisrechnungspositionen ... 24

Steuerungs- und Serviceleistungen, kalkulatorische Zinsen ... 32

Erläuterungen zu den außerordentlichen Erträgen / Aufwendungen ... 33

Finanzrechnung ... 34

Erläuterungen zu den Finanzrechnungspositionen ... 39

Investitionen ... 41

Bilanz ... 42

Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ... 42

Erläuterungen zu den Bilanzpositionen... 47

Berichtigung der Eröffnungsbilanz ... 61

Angaben für die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in den Herstellungskosten ... 62

Gemeindeanteil beim KVBW auf gebildete Pensionsrückstellungen ... 62

Verwendung liquider Mittel zur Finanzierung von Investitionen ... 62

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre ... 62

Anhang ... 63

Organe der Gemeinde Böllen ... 63

Anlagen ... 64

Anlage 1: Vermögensübersicht ... 64

Anlage 2: Forderungsübersicht ... 65

Anlage 3: Schuldenübersicht ... 66

Anlage 4: Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss ... 68

Anlage 5: Übersicht über den Stand der Rückstellungen ... 69

Anlage 6: Übersicht über die Entwicklung der Liquidität ... 70

Anlage 7: Übersicht über Verpflichtungen aus Verpflichtungsermächtigungen ... 71

(5)

Gemeindekasse Böllen Seite 5

Abkürzungsverzeichnis

AfA Absetzung für Abnutzung (Abschreibungen)

AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten

GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung

KVBW Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

RAP Rechnungsabgrenzungsposten

RBW Restbuchwert

Sopo Sonderposten

THH Teilhaushalt

(6)

Gemeindekasse Böllen Seite 6

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Jahresabschluss legt die Gemeinde Böllen ihre Leistungsbilanz für das Jahr 2019 vor.

Es handelt sich um den vierten Jahresabschluss im NKHR. Aufgrund der umfangreichen Umstel- lungsarbeiten kann der Abschluss erst im III. Quartal dem Gemeinderat vorgelegt werden. Die Um- stellungsarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Allerdings ist das Rechnungswesen deut- lich aufwändiger als in der Kameralistik. Da im NKHR die Rechnungsabgrenzung ein wesentliches Instrument zur Ermittlung des Ressourcenbedarfs darstellt, wird auch in künftigen Jahren eine Vor- lage des Jahresabschlusses erst im III. Quartal möglich sein.

Der Jahresabschluss besteht aus den drei Komponenten:

- Ergebnisrechnung - Finanzrechnung

- Vermögensrechnung (Bilanz)

Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Ge- meinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde Böllen.

Leider ist es auch im vierten doppischen Haushaltsjahr nicht mehr gelungen einen ausgeglichen Jahresabschluss vorzulegen.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem negativen Ergebnis ab. So ist es nicht gelungen, die Ab- schreibungen zu erwirtschaften. Dies ist allerdings eine Grundanforderung des neuen Haushalts- rechts. Nach der Verrechnung der Netto-Abschreibungen mit dem Basiskapital verbleibt ein Fehl- betrag im ordentlichen Ergebnis von 361,57 €. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Im Sonderergebnis ergibt sich ein marginaler Jahresverlust von 22,75 €. Dieser kann durch die Auflö- sung der Rücklage des Sonderergebnisses und durch Verrechnung mit dem Basiskapital ausgegli- chen werden.

Zumindest die Finanzrechnung schließt mit einem leicht positiven Ergebnis ab. Mit liquiden Eigenmitteln von 14.941,22 € kann die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 4.619,37 € nachgewiesen werden.

Schönau im Schwarzwald, den 13. Juli 2020

Jürgen Stähle; Finanzverwaltung GVV

(7)

Gemeindekasse Böllen Seite 7

Böllen in Zahlen

Einwohner zum 30.06.2018 101

Gemarkungsgröße 567 ha

o davon Forstbetriebsfläche (Stand 2009) 274 ha

 davon Holzbodenfläche (Stand 2009) 261 ha

o davon (kommunale) Weidefläche 45 ha

Kommunaler Finanzausgleich

o Steuerkraftmesszahl 68.873

o Bedarfsmesszahl 141.501

o Schlüsselzahl 72.628

o Sockelgarantie 16.028

o Familienleistungsausgleich 4.595

o Kindergartenförderung 0

o Integrationslastenausgleich 0

o Steuerkraftsumme 112.848

o Steuerkraftsumme je Einwohner 1.117,31

(8)

Gemeindekasse Böllen Seite 8

Rechenschaftsbericht

Vorbemerkung

Nach § 54 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die wirtschaftliche Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der stetigen Erfüllung der Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild vermittelt wird.

Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschluss- rechnungen vorzunehmen.

Wirtschaftliche Lage

Der Abschluss des Jahres 2019 ist leider nicht erfreulich. Im Ergebnishaushalt war ein ordentliches Ergebnis von 4.900 € vorgesehen. Statt eines Überschusses musste in der Ergebnisrechnung ein Fehlbetrag 5.954,05 € ausgewiesen werden. Damit lag das Jahresergebnis 10.854,05 € unter den prognostizierten Werten. Auch die NKHR Vorgabe die Abschreibungen zu erwirtschaften konnte leider nicht erfüllt werden. Ursächlich für diese negative Entwicklung ist in erster Linie das Betriebsergebnis im Gemeindewald. Aufgrund der Borkenkäferkalamität und des daraus resultie- renden Einbruchs des Holzmarktes verbunden mit deutlich höheren Aufwendungen für die Holz- ernte, konnte im Gemeindewald statt eines geplanten Überschusses von 9.110,00 € lediglich ein Überschuss von 4.447,43 € erwirtschaftet werden. Somit entfallen rund 41 % der Ergebnisver- schlechterung auf den Gemeindewald und damit war es der Gemeinde leider nicht mehr möglich die klassisch defizitären Bereiche innerhalb des Haushalts auszugleichen. Eine weitere Ursache für das Defizit in der Ergebnisrechnung sind hohe Reparaturkosten für den MB-Trac. Die dafür be- reitgestellten Mittel wurden um 2.883,64 € überzogen.

Im Sonderergebnis musste ein Fehlbetrag von 22,75 € ausgewiesen werden. Dieser resultiert aus dem Abbruch der Mountainbikekonzeption durch den GVV Schönau.

Die Liquidität in der Finanzrechnung entwickelte sich positiv. Die Zahlungsmittel nahmen um 4.364,66 € zu, so dass per 31.12.2019 ein Bestand an Zahlungsmitteln von 14.941,22 € ausgewie- sen werden kann. Einem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung von 7.842,16 € steht ein Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (u.a. durchlaufende Gelder) von 3.477,50 € gegenüber.

Die nach § 22 Abs. 2 GemHVO vorgesehene Mindestliquidität beträgt 4.619,37 €. Insofern kann die Ausstattung an liquiden Mitteln „noch“ als gut bezeichnet werden.

Das Vermögen und das Kapital der Gemeinde werden in der Bilanz dargestellt. Die Bilanzsumme sank um 75.469,51 € auf 5.871.770,19 €.

(9)

Gemeindekasse Böllen Seite 9 Das Sachvermögen auf der Aktiva sank um 64.972,21 €. Dieses wird nun mit 5.828.148,52 € aus- gewiesen. Der Werteverzehr durch planmäßige Abschreibungen betrug 60.754,21 €. Die Berichti- gung der Eröffnungsbilanz ergab sich ein Korrekturbedarf von 4.218,00 €.

Das Finanzvermögen sank um 10.497,30 € auf 43.621,67 €. Davon entfallen 15.126,00 € auf Be- teiligungen und sonstige Anteilsrechte. An öffentlich-rechtlichen Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen werden 6.596,23 € ausgewiesen und die privatrechtlichen Forderungen be- tragen 6.958,22 €. Die liquiden Mittel belaufen sich auf 14.941,22 €.

Auf der Passiva wird das Eigenkapital mit 4.260.039,09 € ausgewiesen. Davon entfallen

4.270.708,61 € auf das Basiskapital sowie 10.669,52 € auf Fehlbeträge, die auf neue Rechnung vorgetragen werden. Das Defizit im ordentlichen Ergebnis von 5.931,30 € wurde wie folgt verwen- det:

 Verrechnung mit dem Basiskapital (in Höhe der nicht

erwirtschafteten Netto-Abschreibungen) 5.569,73 €

 Fehlbetrag – Vortrag auf neue Rechnung 361,57 €

An Sonderposten wurden 55.184,48 € „ordentlich“ aufgelöst. Neue Sonderposten (Beiträge) wur- den nicht gebildet. In der Bilanz werden noch Sonderposten von 1.599.796,98 € ausgewiesen.

Die Rückstellungen für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO in Höhe von 2.833,69 € wurden aufgelöst.

Die Verbindlichkeiten betragen insgesamt 11.934,12 €. Das sind 7.279,29 € weniger als im Vorjahr (u.a. Nachzahlungen aus der Spitzabrechnung von Verbandsumlagen).

Ausblick (13.07.2020)

Zum Haushaltsjahr 2020 lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Prognosen treffen. Die Realsteuern liegen zwar auf den Ansätzen des Haushaltsplans, haben aber in Böllen traditionell geringe Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis. Die Gewerbesteuer liegt aktuell rund 2.000 € über dem Planansatz, ist aber für das Gesamtergebnis marginal.

Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2020 lassen gegenüber der Steuerschätzung vom Okto- ber 2019 für die Kommunen dramatische Mindereinnahmen beim Finanzausgleich erwarten. Diese werden zwar durch das Land durch sogenannte Liquiditätshilfen auf Basis der Steuerschätzung vom Oktober 2019 ausgeglichen. Ob diese Liquiditätshilfen allerdings nur vorläufig gewährt oder ob diese in endgültige Zuweisungen umgewandelt werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt leider noch offen. Hier fehlt den Kommunen die entsprechende Planungssicherheit.

Die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer liegen nach der Abrechnung für das erste Quartal 2020 auf den im Haushaltsplan veranschlagten Werten. Ob diese aber aufgrund der Auswirkungen der Corona Pandemie (Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit) schlussendlich auch erreicht werden, muss zum aktuellem Zeitpunkt bezweifelt werden.

(10)

Gemeindekasse Böllen Seite 10 Für Rechts- und Beratungskosten im Rahmen eines Antrags nach UVwG wurden 4.476,19 € au- ßerplanmäßig aufwendet.

Wesentlich für die wirtschaftliche Lage der Gemeinde Böllen ist das Betriebsergebnis des Gemein- dewalds. Ohne ein adäquates Betriebsergebnis des Gemeindewalds ist kein positives Jahreser- gebnis möglich. Im Haushaltsplan des Jahres 2020 ist allerdings im Ergebnishaushalt ein Fehlbe- trag von 53.520 € vorgesehen. Davon entfallen allein 23.680,00 € auf den Gemeindewald. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aus dem Jahren 2018 und 2019 noch ein Fehlbetragsvortrag von 10.669,52 € auszugleichen ist. Dies kann mittelfristig nur durch entsprechende Überschüsse aus dem Gemeindewald erfolgen. Allerdings belastet ab dem Jahr 2020 die Erhöhung des Forstverwal- tungskostenbeitrags das Betriebsergebnis des Gemeindewalds um 2.665,77 € zusätzlich.

Zum aktuellen Zeitpunkt muss leider davon ausgegangen werden, dass aufgrund der Borkenkä- ferkalamität die veranschlagten Erträge aus Verkauf nicht erzielt werden können und somit ein hö- heres Defizit im Gemeindewald hingenommen werden muss.

Um auch langfristig die kommunalen Aufgaben erfüllen zu können, ist es deshalb weiterhin ange- sagt solide zu haushalten. Das bedeutet, nicht mehr auszugeben als eingenommen wird. Durch die schwierige wirtschaftliche Lage im Gemeindewald, ist es der Gemeinde Böllen leider nicht mehr möglich den Gesamtergebnishaushalt auszugleichen. Deshalb ist es umso wichtiger in den Gebührenhaushalten Wasser und Abwasser durch kostendeckende Gebühren nach § 14 KAG ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen. Die Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 78 Grundsätze der Erzielung von Erträgen) sind hier eindeutig. Ein Ausgleich von Wasser und Abwasser aus allge- meinen Haushaltsmitteln ist aus Sicht der Verwaltung nicht mehr vertretbar!

(11)

Gemeindekasse Böllen Seite 11

Ergebnisrechnung

In der Ergebnisrechnung werden sämtliche Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt. Zunächst werden die ordentlichen Erträge und Aufwendungen als ordentliches Ergebnis dargestellt. Anschlie- ßend wird das Sonderergebnis als Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen ausge- wiesen. Beide Salden bilden das Gesamtergebnis.

lfd.

Nr.

Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis Vorjahr 2018 EUR

Fortgeschriebener Ansatz 2019

EUR

Ergebnis 2019 EUR

Vergleich Ansatz-Ergebnis

EUR

1 2 3 4

1 + Steuern und ähnliche Abgaben 79.801,55 82.440 80.001,93 2.438

2 + Zuweisungen und

Zuwendungen, Umlagen 62.127,30 73.780 74.173,10 393-

3 +

Aufgelöste

Investitionszuwendungen und - beiträge

54.964,53 52.740 54.964,48 2.224-

5 + Entgelte für öffentliche

Leistungen oder Einrichtungen 17.803,40 20.310 22.927,34 2.617-

6 + Sonstige privatrechtliche

Leistungsentgelte 89.844,47 104.000 42.305,58 61.694

7 + Kostenerstattungen und

Kostenumlagen 186,16 100 153,18 53-

8 + Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0 3,00 3-

10 + Sonstige ordentliche Erträge 2.598,99 2.360 2.363,20 3-

11 = Ordentliche Erträge 307.326,40 335.730 276.891,81 58.838

12 - Personalaufwendungen 8.078,16- 8.100- 7.717,40- 383-

14 - Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen 95.985,06- 99.370- 44.611,03- 54.759-

15 - Abschreibungen 60.755,52- 58.090- 60.754,21- 2.664

16 - Zinsen und ähnliche

Aufwendungen 151,53- 100- 96,30- 4-

17 - Transferaufwendungen 111.237,65- 118.620- 116.790,02- 1.830-

18 - Sonstige ordentliche

Aufwendungen 51.812,42- 46.550- 52.854,15- 6.304

19 = Ordentliche Aufwendungen 328.020,34- 330.830- 282.823,11- 48.007-

20 = Ordentliches Ergebnis 20.693,94- 4.900 5.931,30- 10.831

22 - Außerordentliche

Aufwendungen 7,43 0 22,75- 23

23 = Sonderergebnis 7,43 0 22,75- 23

24 = Gesamtergebnis 20.686,51- 4.900 5.954,05- 10.854

27

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des

ordentlichen Ergebnisses

0,00 4.900- 0,00 4.900-

28

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Absatz 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

5.569,69 0 5.569,73 5.570-

(12)

Gemeindekasse Böllen Seite 12

lfd.

Nr.

Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis Vorjahr 2018 EUR

Fortgeschriebener Ansatz 2019

EUR

Ergebnis 2019 EUR

Vergleich Ansatz-Ergebnis

EUR

1 2 3 4

29

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

4.816,30 0 0,00 0

31

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des

Sonderergebnisses

7,43- 0 0,00 0

32

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

0,00 0 7,43 7-

34

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

10.307,95 0 361,57 362-

36

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

0,00 0 15,32 15-

(13)

Gemeindekasse Böllen Seite 13

Teilergebnisrechnung - THH 1 „Innere Verwaltung“

lfd.

Nr.

Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis Vorjahr 2018 EUR

Fortgeschriebener Ansatz 2019

EUR

Ergebnis 2019 EUR

Vergleich Ansatz-Ergebnis

EUR

1 2 3 4

2 + Zuweisungen und

Zuwendungen, Umlagen 1.620,00 1.600 1.710,00 110-

3 + Aufgelöste Investitions-

zuwendungen und -beiträge 10.791,78 10.780 10.791,76 12-

5 + Entgelte für öffentliche

Leistungen oder Einrichtungen 160,00 100 15,00 85

6 + Sonstige privatrechtliche

Leistungsentgelte 81,00 2.700 2.065,50 635

7 + Kostenerstattungen und

Kostenumlagen 186,16 100 153,18 53-

8 + Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0 3,00 3-

10 + Sonstige ordentliche Erträge 230,50 220 173,54 46

11 = Ordentliche Erträge 13.069,44 15.500 14.911,98 588

12 - Personalaufwendungen 8.078,16- 8.100- 7.717,40- 383-

14 - Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen 9.385,48- 9.250- 9.607,58- 358

15 - Abschreibungen 12.626,39- 12.630- 12.626,40- 4-

16 - Zinsen und ähnliche

Aufwendungen 88,00- 100- 89,90- 10-

17 - Transferaufwendungen 283,48- 260- 285,84- 26

18 - Sonstige ordentliche

Aufwendungen 32.689,55- 27.630- 28.608,82- 979

19 = Ordentliche Aufwendungen 63.151,06- 57.970- 58.935,94- 966

20 = Anteiliges ordentliches

Ergebnis 50.081,62- 42.470- 44.023,96- 1.554

21 + Erträge aus internen

Leistungen 32.434,67 32.900 32.396,80 503

24 - Aufwendungen für interne

Leistungen 9.285,82- 6.710- 9.271,24- 2.561

27 - kalkulatorische Kosten 105,77- 0 101,48- 101

28 = Kalkulatorisches Ergebnis 23.043,08 26.190 23.024,08 3.166

29 = Nettoressourcenbedarf/-

überschuss 27.038,54- 16.280- 20.999,88- 4.720

(14)

Gemeindekasse Böllen Seite 14

Kostenstellen des Teilhaushalt 1

Kostenstelle Bezeichnung

Ordentliche Erträge

EUR

Ordentliche Aufwendun-

gen

EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2019 EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2018 EUR

Ordentli-

ches Ergebnis

je Ein- wohner

EUR

Netto-res- sourcen-

bedarf/

-über- schuss

EUR

Sonder- ergebnis

EUR

11100101 Bürgermeister 0,00 30.687,68 -30.687,68 -30.752,42 -303,84 0,00 0,00 11100102 Gemeinderat 0,00 1.709,12 -1.709,12 -1.682,25 -16,92 0,00 0,00 11110101 Gemeindeverwaltung 15,00 2.495,63 -2.480,63 -7.189,24 -24,56 -2.480,63 0,00

11140601 Repräsentation 0,00 76,20 -76,20 -101,82 -0,75 -85,51 0,00

11140602 Ehrungen/Jubiläen 0,00 150,00 -150,00 0,00 -1,49 -168,33 0,00

11210701 Arbeitsschutz/-medizin 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

11220501 Gemeindekasse 3,04 89,90 -86,86 -88,00 -0,86 -86,86 0,00

11220701 Vollstreckung 53,50 0,00 53,50 110,50 0,53 53,50 0,00

11249201 Rathaus 3.046,86 4.330,52 -1.283,66 -1.052,81 -12,71 -3.403,70 0,00 11249202 Gemeindeschopf 2.050,52 2.762,59 -712,07 -793,63 -7,05 -2.251,77 0,00 11249203 Schutzhütte Breitmoos 273,50 909,18 -635,68 -719,40 -6,29 -1.091,02 0,00 11250301 Werkhof 2.065,50 5.883,64 -3.818,14 -5.414,54 -37,80 -4.536,91 0,00 11320201 Vollverzinsung Gewer-

besteuer 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

11330401 Unbebaute

Grundstücke 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -3,09 0,00

12100301 Wahlen / Abstimmun-

gen 153,18 568,66 -415,48 186,16 -4,11 -484,95 0,00

12600101 Feuerwehr Böllen 7.250,88 9.272,82 -2.021,94 -2.584,17 -20,02 -6.460,61 0,00

THH1

14.911,98 58.935,94 -44.023,96 -50.081,62 -435,88 -20.999,88 0,00

(15)

Gemeindekasse Böllen Seite 15

Teilergebnisrechnung - THH 2 „Dienstleistungen und Infrastruktur“

lfd.

Nr.

Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis Vorjahr 2018 EUR

Fortgeschriebener Ansatz 2019

EUR

Ergebnis 2019 EUR

Vergleich Ansatz-Ergebnis

EUR

1 2 3 4

1 + Steuern und ähnliche Abgaben 215,23 200 174,71 25

2 + Zuweisungen und

Zuwendungen, Umlagen 4.805,30 4.800 4.748,70 51

3 + Aufgelöste Investitions-

zuwendungen und -beiträge 44.172,75 41.960 44.172,72 2.213-

5 + Entgelte für öffentliche

Leistungen oder Einrichtungen 17.643,40 20.210 22.912,34 2.702-

6 + Sonstige privatrechtliche

Leistungsentgelte 89.763,47 101.300 40.240,08 61.060

10 + Sonstige ordentliche Erträge 2.368,49 2.140 2.189,66 50-

11 = Ordentliche Erträge 158.968,64 170.610 114.438,21 56.172

14 - Aufwendungen für Sach- und

Dienstleistungen 86.599,58- 90.120- 35.003,45- 55.117-

15 - Abschreibungen 48.129,13- 45.460- 48.127,81- 2.668

17 - Transferaufwendungen 34.225,58- 40.170- 37.647,46- 2.523-

18 - Sonstige ordentliche

Aufwendungen 19.122,87- 18.920- 24.245,33- 5.325

19 = Ordentliche Aufwendungen 188.077,16- 194.670- 145.024,05- 49.646-

20 = Anteiliges ordentliches

Ergebnis 29.108,52- 24.060- 30.585,84- 6.526

21 + Erträge aus internen

Leistungen 1.472,97 1.430 1.678,29 248-

24 - Aufwendungen für interne

Leistungen 41.541,90- 46.180- 44.121,97- 2.058-

27 - kalkulatorische Kosten 10.539,09- 0 10.521,03- 10.521

28 = Kalkulatorisches Ergebnis 50.608,02- 44.750- 52.964,71- 8.215

29 = Nettoressourcenbedarf/-

überschuss 79.716,54- 68.810- 83.550,55- 14.741

(16)

Gemeindekasse Böllen Seite 16

Kostenstellen des Teilhaushalts 2

Kostenstelle Bezeichnung

Ordentliche Erträge

EUR

Ordentliche Aufwendun-

gen

EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2019 EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2018 EUR

Ordentli-

ches Ergebnis

je Ein- wohner

EUR

Nettores- sourcen-

bedarf/

-über- schuss

EUR

Sonder- ergebnis

EUR

21100101 Buchenbrandgrund-

schule GVV 0,00 4.074,84 -4.074,84 -5.471,74 -40,35 -4.074,84 0,00 21101001 Gemeinschaftsschule

Oberes Wiesental 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

28100101 Heimat- und

Kulturpflege 0,00 215,00 -215,00 -215,00 -2,13 -222,94 0,00

28100102 Ehrenmale und

Wegkreuze 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

31600101 Förderung von Trägern

der Wohlfahrtspflege 0,00 186,60 -186,60 -62,60 -1,85 -189,65 0,00 31800801 Seniorenarbeit 32,47 139,34 -106,87 -745,90 -1,06 -191,98 0,00 36509101 Kindergärten Schönau 0,00 11.651,55 -11.651,55 -8.436,50 -115,36 -11.651,55 0,00 36509102 auswärtige Kinderbe-

treuung 0,00 4.626,00 -4.626,00 -2.665,25 -45,80 -7.451,68 0,00

42100101 Sportförderung 0,00 150,00 -150,00 -150,00 -1,49 -168,33 0,00

42400101 Freibad Schönau 0,00 2.192,85 -2.192,85 -1.262,25 -21,74 -2.192,85 0,00 42410102 Buchenbrandhalle 0,00 1.696,06 -1.696,06 -1.480,66 -16,79 -1.696,06 0,00

42410103 Mehrzweckhalle 0,00 66,53 -66,53 0,00 -0,66 -66,53 0,00

51100501 Bebauungspläne 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

51110401 Liegenschafts-vermes-

sung 0,00 1.442,00 -1.442,00 0,00 -14,28 -1.618,16 0,00

51110801

Umlegungsverfahren nach Baugesetzbuch und sonstige Ord- nungsmaßnahmen

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

51111101

Erstellung von Wertgut- achten (Gutachter-aus- schuss)

0,00 244,00 -244,00 0,00 -2,42 -273,81 0,00

53100101 Stromversorgung 2.057,19 0,00 2.057,19 2.238,16 20,37 2.057,19 0,00 53300101 Wasserversorgung 23.680,10 23.378,12 301,98 838,40 2,99 -11.827,87 0,00

53600601 Breitbandversorgung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -37,50 0,00

53800101 Ortskanalisation 31.266,73 18.139,59 13.127,14 10.168,49 129,97 4.286,73 0,00 53800102 Kläranlage und

Sammler GVV 0,00 13.955,37 -13.955,37 -13.562,80 -138,17 -13.955,37 0,00

(17)

Gemeindekasse Böllen Seite 17

Kostenstelle Bezeichnung

Ordentliche Erträge

EUR

Ordentliche Aufwendun-

gen

EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2019 EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2018 EUR

Ordentli-

ches Ergebnis

je Ein- wohner

EUR

Nettores- sourcen-

bedarf/

-über- schuss

EUR

Sonder- ergebnis

EUR

54100101 Straßen, Wege, Plätze 9.876,57 6.446,63 3.429,94 1.329,09 33,96 -3118,82 0,00 54100201 Verkehrsausstattung 0,00 3.045,22 -3.045,22 -755,59 -30,15 -3.552,96 0,00 54100401 Ingenieurbauwerke 2.326,52 2.678,97 -352,45 -352,45 -3,49 -2.011,48 0,00 54500101 Straßenreinigung Som-

mer 0,00 122,57 -122,57 -1.316,03 -1,21 -137,54 0,00

54500201 Winterdienst 0,00 5.695,27 -5.695,27 -2.206,06 -56,39 -7.553,93 0,00

55100101 Grün- und Parkanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

55100201 Spielplätze 167,51 370,48 -202,97 -252,97 -2,01 -393,99 0,00

55100202 Freizeitanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

55200101 Gewässerschutz 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -18,83 0,00

55300101 Friedhof GVV 0,00 2.721,92 -2.721,92 -2.322,64 -26,95 -2.721,92 0,00 55500101 Gemeindewald Böllen 39.585,15 35.137,72 4.447,43 -606,54 44,03 -9.382,05 0,00 55510801 Weidewirtschaft (Ge-

meinschaftsweiden) 4.526,56 5.438,79 -912,23 -1.255,41 -9,03 -5.042,11 0,00 57500201 Tourismus GVV 919,41 976,74 -57,33 -346,56 -0,57 -57,33 -22,75

57500601 Infrastruktur Tourismus 0,00 231,89 -231,89 -215,71 -2,30 -284,39 0,00

THH2

114.438,21 145.024,05 -30.585,84 -29.108,52 -302,83 -83.550,55 -22,75

(18)

Gemeindekasse Böllen Seite 18

Teilergebnisrechnung - THH 3 „Zentrale Finanzdienstleistungen“

lfd.

Nr.

Teilergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten

Ergebnis Vorjahr 2018 EUR

Fortgeschriebener Ansatz 2019

EUR

Ergebnis 2019 EUR

Vergleich Ansatz- Ergebnis

EUR

1 2 3 4

1 + Steuern und ähnliche Abgaben 79.586,32 82.240 79.827,22 2.413

2 + Zuweisungen und

Zuwendungen, Umlagen 55.702,00 67.380 67.714,40 334-

11 = Anteilige ordentliche Erträge 135.288,32 149.620 147.541,62 2.078

16 - Zinsen und ähnliche

Aufwendungen 63,53- 0 6,40- 6

17 - Transferaufwendungen 76.728,59- 78.190- 78.856,72- 667

19 = Anteilige ordentliche

Aufwendungen 76.792,12- 78.190- 78.863,12- 673

20 = Anteiliges ordentliches

Ergebnis 58.496,20 71.430 68.678,50 2.752

21 + Erträge aus internen

Leistungen 16.920,08 18.560 19.318,12 758-

24 - Aufwendungen für interne

Leistungen 0,00 0 0,00 0

28 = Kalkulatorisches Ergebnis 16.920,08 18.560 19.318,12 758-

29 = Nettoressourcenbedarf/-

überschuss 75.416,28 89.990 87.996,62 1.993

Kostenstellen des Teilhaushalts 3

Kostenstelle Bezeichnung

Ordentliche Erträge

EUR

Ordentliche Aufwendun-

gen

EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2018 EUR

Ordentli- ches Ergebnis

2018 EUR

Ordentli-

ches Ergebnis

je Ein- wohner

EUR

Netto-res- sourcen-

bedarf/

-über- schuss

EUR

Sonder- ergebnis

EUR

61100001

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allge- meine Umlagen

144.276,91 78.856,72 65.420,19 58.559,73 647,73 84.738,31 0,00

61103049 Jagdpacht 3.264,71 0,00 3.264,71 0,00 32,32 3.264,71 0,00

61200001 Sonstige Allgemeine

Finanzwirtschaft 0,00 6,40 -6,40 -63,53 -0,06 -6,40 0,00

61300001 Abwicklung der

Vorjahre 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

THH3

147.541,62 78.86,12 68.678,50 58.496,20 679,99 87.996,62 0,00

(19)

Gemeindekasse Böllen Seite 19

Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses

Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs

Ergebnis des Haushaltsjahres

vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Jahr Sonder-

ergebnis

3

ordentl.

Ergebnis 4

2017

3

2016

4

2015

5

1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. An-

fangsbestände -22,75 -5.931,30

2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis

3

Zuführung eines Überschusses des ordentli- chen Ergebnisses zur Rücklage aus Über- schüssen des ordentlichen Ergebnisses

4

Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapi- tal nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Re- form des Gemeindehaushaltsrechts

5.569,73

5

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentli- chen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Er- gebnisses

6

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentli- chen Ergebnisses durch einen Überschuss

des Sonderergebnisses

7

Zuführung eines Überschusses des Sonder- ergebnisses zur Rücklage aus Überschüs- sen des Sonderergebnisses

8

Ausgleich eines Fehlbetrag des Sonderer- gebnisses durch Entnahme aus der Rück- lage aus Überschüssen des Sonderergeb- nisses

7,43

9

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Er- gebnisses durch Entnahme aus der Rück- lage aus Überschüssen des Sonderergeb- nisses

10

Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses des Haushaltsjahres

sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 361,57

11 Verrechnung eines aus dem drittvorange- gangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital

12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonder-

ergebnisses mit dem Basiskapital 15,32

13 vorläufige Endbestände

14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 3 GemHVO 15 Endbestände

(20)

Gemeindekasse Böllen Seite 20

Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs

Rücklagen aus Überschüssen des

Basiskapital ordentl.

Ergebnisses

6

Sonder- ergebnisses

7 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. An-

fangsbestände 0,00 7,43 4.280.511,66

2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis

3

Zuführung eines Überschusses des ordentli- chen Ergebnisses zur Rücklage aus Über- schüssen des ordentlichen Ergebnisses

4

Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapi- tal nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Re- form des Gemeindehaushaltsrechts

-5.569,73

5

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentli- chen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Er- gebnisses

0,00

6

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentli- chen Ergebnisses durch einen Überschuss

des Sonderergebnisses

7 Zuführung eines Überschusses des Sonder- ergebnisses zur Rücklage aus Überschüs- sen des Sonderergebnisses

8

Ausgleich eines Fehlbetrag des Sonderer- gebnisses durch Entnahme aus der Rück- lage aus Überschüssen des Sonderergeb- nisses

-7,43

9

Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentl. Er- gebnisses durch Entnahme aus der Rück- lage aus Überschüssen des Sonderergeb- nisses

10

Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentl. Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr

11

Verrechnung eines aus dem drittvorange- gangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital

12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonder- ergebnisses mit dem Basiskapital

-15,32

13 vorläufige Endbestände 0,00 0,00 4.274.926,61

14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 3 GemHVO

15

Nachrichtlich: Ver- änderung des Basiskapitals auf Grund von

Berichtigungen der Eröffnungsbilanz -4.218,00

15 Endbestände 0,00 0,00 4.270.708,61

(21)

Gemeindekasse Böllen Seite 21 Im Ergebnishaushalt des Jahres 2019 war ein positives Gesamtergebnis von 4.900 € veran- schlagt. Die Ergebnisrechnung schloss mit einem negativen Gesamtergebnis von 5.954,05 € und ist somit 10.854,05 € schlechter als geplant.

Das Gesamtergebnis setzt sich aus dem ordentlichen Ergebnis mit -5.931,30 € und dem Son- derergebnis von -22,75 €.

Damit war es der Gemeinde Böllen leider nicht möglich die Netto-Abschreibungen von 5.569,73 € im ordentlichen Ergebnis zu erwirtschaften.

Vom Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.931,30 € konnten entsprechend den Regelungen des Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts bereits im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019 die Netto-Abschreibungen von 5.569,73 € mit dem Basiskapital verrechnet werden. Mit dieser Regelung sollen die Gemeinden, die vor dem Stichtag 01.01.2020 auf das neue Haushaltsrecht umstellen, nicht schlechter gestellt werden, als die Gemeinden die erst zum Stichtag 01.01.2020 umstellen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine „Übergangsregelung“ für den Fehlbetragsanteil, der aus der Nichterwirtschaftung der Ab- schreibungen resultiert, welcher im Jahr 2019 zum letzten Anwendung fand. Nach dem 01.01.2020 gelten vollumfänglich die NKHR-Kriterien! Der Restfehlbetrag von 361,57 € wird entsprechend der Bestimmung des § 25 Abs. 3 GemHVO auf neue Rechnung vorgetragen. Sollte eine De- ckung in den Jahren 2020 bis 2022 nicht möglich sein, wird auch dieser mit dem Basiskapital ver- rechnet. Zum 31.12.2020 werden Fehlbeträge von insgesamt 10.669,52 € auf neue Rechnung vor- getragen.

Im Sonderergebnis werden vermögensverzehrende oder vermögensmehrende Vorgänge abgebil- det, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit anfallen. Der Fehlbe- trag im Sonderergebnis von 22,75 € ist nach § 25 Abs. 4 GemHVO im Jahresabschluss des lau- fenden Haushaltsjahres durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergeb- nisses zu verrechnen. Soweit dies nicht möglich ist, ist der Fehlbetrag zu Lasten des Basiskapitals zu verrechnen. Die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses weist zum 01.01.2019 einen Stand von 7,43 € aus. Somit wird die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnis- ses durch eine Entnahme von 7,43 € aufgelöst und 15,32 € mit dem Basiskapital verrechnet.

Der Fehlbetrag im Sonderergebnis ist auf die Abrechnung von Umlagen mit dem Gemeindeverwal- tungsverband Schönau im Schwarzwald zurückzuführen. Durch die Abrechnung eines Versiche- rungsfalls über Restbuchwert kam es in diesem Bereich sogar zu einer geringfügigen Erstattung.

Die Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um 10.854,05 € ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Planabweichungen (ohne kalkulatorisches Ergebnis; d.h. ohne Verrechnung von Steuerungs- und Serviceleistungen und ohne kalkulatorische Zinsen – diese werden lediglich beim Ausweis des Nettoressourcenbedarfs/-überschuss berücksichtigt).

(22)

Gemeindekasse Böllen Seite 22 Positive Planabweichungen:

Produkt/

Kostenst. Bezeichnung Plan Ergebnis Vergleich

Plan/Ergebnis wesentliche Gründe Betrag 12600101 Feuerwehr -4.480,00 € -2.021,94 € +2.458,06 € Dienst- und Schutzkleidung -1.138,70 €

-550,06 € 53800101 Ortskanal 10.970,00 € 13.127,14 € +2.157,14 € Auflösung Rückstellungen +2.833,69 € 53800102 Kläranlage und

Sammler GVV -15.750,00 € -13.955,37 € +1.794,63 € Abwasserumlage +1.794,63 € 54100101 Straßen, Wege,

Plätze -950,00 € 3.045,22 € +2.095,22 € Straßenunterhaltung -2.821,90 €

Negative Planabweichungen:

Produkt/

Kostenst. Bezeichnung Plan Ergebnis Vergleich

Plan/Ergebnis wesentliche Gründe Betrag 11110101 Gemeindever-

waltung -1.450,00 € -2.480,63 € -1.030,63 € Geschäftsaufwendungen +591,87 € 11250301 Werkhof Böllen -300,00 € -3.818,14 € -3.518,14 € Fahrzeugunterhaltung +2.883,64 € 36509102 auswärtige Kin-

derbetreuung 0,00 € -4.626,00 € -4.626,00 € Zuweisungen an Gemeinden

(interkommunaler Kostenausgleich) +4.626,00 € 51110401 Liegenschafts-

vermessung 0,00 € 1.442,00 € -1.442,00 € Aufwendungen für bezogene Leistun-

gen +1.442,00 €

53300101 Wasserversor-

gung 2.240,00 € 301,98 € -1.938,02 € Unterhaltung Rohrnetz

Aufw. für sonstige Sach- und Dienstl.

1.280,05 € 951,50 €

55500101 Gemeindewald +9.110,00 € +4.447,43 € -4.662,57 €

Holzerlöse

Waldwegunterhaltung Holzerntekosten Kulturen, Bestandspflege

-61.314,85 € -7.240,00 € -44.217,69 € -5.601,51 € 61100001

Steuern, Zuwei- sungen, Umla- gen

+71.430,00 € +68.684,90 € -2.745,10 € Einkommensteuer

Allgemeine Verbandsumlage

-1.594,17 € +758,12 €

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