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Übersicht 9. Corona-Verordnung Stand

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Academic year: 2022

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Übersicht 9. Corona-Verordnung Stand 25.06.2021

Maskenpflicht: Grundsätzlich gilt in geschlossenen Räumen, wie in Supermärkten, Arztpraxen, öffentlichen Gebäuden, Öffentlichen Ver- kehrsmitteln, geschlossenen Haltestellen wie Bahnhofsgebäuden etc., eine Maskenpflicht.

Eine Maskenpflicht gilt nicht im privaten Bereich, für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, im Freien (außer Mindestabstand kann nicht zuverlässig eingehalten werden), wenn die Maske aus medizinischen Gründen nicht getragen werden kann (Attest), sofern aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist oder ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.

Abstand: Eine grundsätzliche Einhaltung eines Abstands von 1,5 Metern zu anderen Personen, wird empfohlen. Im öffentlichen Raum und in für den Publikumsverkehr zugänglichen Einrichtungen muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Einzelfall unzumutbar oder die Unter- schreitung aus besonderen Gründen erforderlich ist. Dies gilt nicht für das nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässige Zusammentreffen mehrerer Personen.

Es besteht nach den allgemeinen Regelungen eine Masken- und Abstandspflicht. Weitere Abweichungen finden sich in den jeweiligen Re- gelungen der Lebensbereiche.

(2)

Lebensbereich Inzidenzstufe 1 (unter 10)

Inzidenzstufe 2 (10 bis 35)

Inzidenzstufe 3 (35 bis 50)

Inzidenzstufe 4 (über 50)

Allgemeine Kontaktbe-

schränkungen max. 25 Personen

4 Haushalte, max. 15 Personen, Kinder der Haus- halte zählen nicht zu max. Personenzahl, zusätzlich 5

Kinder weiterer Haushalte („Kindergeburtstagsregel“)

2 Haushalte, max. 5 Per- sonen, Kinder der Haus- halte zählen nicht zu

max. Personenzahl

Veranstaltungen (wie Theater-, Opern- und Konzertaufführun- gen, Filmvorführungen, Flohmärkte, Jahrmärkte,

Stadtfeste, Volksfeste, Stadtführungen, Informa- tionsveranstaltungen und

Betriebsfeiern)

Alternativ:

im Freien: max. 1.500 Personen ohne 3G-Nach-

weis

in geschlossenen Räu- men: max. 500 Personen

ohne 3G-Nachweis

Alternativ:

im Freien: max. 750 Per- sonen ohne 3G-Nach-

weis

in geschlossenen Räu- men: max. 250 Personen

ohne 3G-Nachweis

Im Freien: max. 500 Per- sonen mit 3G-Nachweis

Im Freien: max. 250 Per- sonen mit 3G-Nachweis

Alternativ:

max. 30 % der Kapazität ohne 3G-Nachweis

Alternativ:

max. 20 % der Kapazität

ohne 3G-Nachweis In geschlossenen Räu- men: max. 200 Personen

mit 3G-Nachweis

In geschlossenen Räu- men: max. 100 Personen

mit 3G-Nachweis Alternativ:

max. 60 % der Kapazität mit 3G-Nachweis

Alternativ:

max. 60 % der Kapazität mit 3G-Nachweis

(3)

Private Veranstaltun- gen

(wie Geburtstage, Hoch- zeitsfeiern)

Im Freien: max. 300 Per- sonen ohne 3G-Nach-

weis

Im Freien: max. 200 Per- sonen ohne 3G-Nach-

weis

Max. 50 Personen mit 3G-Nachweis

Max. 10 Personen mit 3G-Nachweis In geschlossenen Räu-

men: max. 300 Personen mit 3G-Nachweis

In geschlossenen Räu- men: max. 200 Personen

mit 3G-Nachweis

Wettkampfveranstaltun- gen des Sports

Alternativ:

im Freien: max. 1.500 Personen ohne 3G-Nach-

weis

in geschlossenen Räu- men: max. 500 Personen

ohne 3G-Nachweis

Alternativ:

im Freien: max. 750 Per- sonen ohne 3G-Nach-

weis

in geschlossenen Räu- men: max. 250 Personen

ohne 3G-Nachweis

Im Freien: max. 500 Per- sonen mit 3G-Nachweis

Im Freien: max. 250 Per- sonen mit 3G-Nachweis

Alternativ:

max. 30 % der Kapazität ohne 3G-Nachweis

Alternativ:

max. 20 % der Kapazität

ohne 3G-Nachweis In geschlossenen Räu- men: max. 200 Personen

mit 3G-Nachweis

In geschlossenen Räu- men: max. 100 Personen

mit 3G-Nachweis Alternativ:

max. 60 % der Kapazität mit 3G-Nachweis

Alternativ:

max. 60 % der Kapazität mit 3G-Nachweis

(4)

Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen,

Bibliotheken etc.

Ohne besondere Regelungen (ohne 3G-Nachweis, ohne Beschränkung Personenzahl)

1 Person je angefangene 10 qm ohne 3G-Nach-

weis

1 Person je angefangene 20 qm mit 3G-Nachweis

Messen

Alternativ:

1 Person je angefangene 3 qm ohne 3G-Nachweis

Alternativ:

1 Person je angefangene 7 qm ohne 3G-Nachweis

1 Person je angefangene 10 qm mit 3G-Nachweis

1 Person je angefangene 20 qm mit 3G-Nachweis Alternativ:

ohne Beschränkung Per- sonenzahl mit 3G-Nach-

weis

Alternativ:

1 Person je angefangene 3 qm mit 3G-Nachweis

Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Bä-

der etc.

Ohne besondere Regelungen (ohne 3G-Nachweis, ohne Beschränkung Personenzahl)

1 Person je angefangene 10 qm mit 3G-Nachweis

1 Person je angefangene 20 qm mit 3G-Nachweis

Öffentliche Verkehrs- mittel

(Fahrzeuge und ge- schlossene Haltestellen

etc.)

Maskenpflicht

(5)

Touristische Schiff- fahrt, touristische Seil-

bahnen, touristischer Busverkehr etc.

Ohne Beschränkung Personenzahl mit 3G-Nachweis

Max. 75 % der zulässi- gen Fahrgastzahlen mit

3G-Nachweis

Max. 50 % der zulässi- gen Fahrgastzahlen mit

3G-Nachweis

Prostitutionsstätten Ohne Beschränkung Per- sonenzahl mit 3G-Nach-

weis

1 Person je angefangene 10 qm mit 3G-Nachweis, Raumnutzung nur durch

2 Personen

Geschlossen

Diskotheken (Resultate Modellprojekte sollen ab-

gewartet werden)

1 Person je angefangene

10 qm mit 3G-Nachweis Geschlossen

Außerschulische, be- rufliche und akademi-

sche Bildung

Ohne besondere Regelungen (ohne Beschränkung Personenzahl, ohne 3G-Nachweis)

Ohne Beschränkung Per- sonenzahl mit 3G-Nach-

weis

Im Freien: max. 100 Per- sonen mit 3G-Nachweis

In geschlossenen Räu- men: max. 20 Personen

mit 3G-Nachweis

(6)

Gastronomie, Spielhal- len

Ohne besondere Regelungen (ohne Beschränkung Personenzahl, ohne 3G-Nachweis)

Im Freien: ohne Be- schränkung Personen- zahl ohne 3G-Nachweis

Im Freien: ohne Be- schränkung Personen-

zahl mit 3G-Nachweis

In geschlossenen Räumen: 1 Person je 2,5 qm mit 3G-Nachweis

Betriebskantinen, Men- sen etc.

Nutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne besondere Regelung gestattet (ohne Beschränkung Personenzahl, ohne 3G-Nachweis)

Nutzung durch Angehö- rige der Einrichtung ohne Beschränkung Personen-

zahl mit 3G-Nachweis

Beherbergung Ohne besondere Regelungen (ohne Beschränkung Personenzahl, ohne 3G-Nachweis)

Ohne Beschränkung Personenzahl mit 3G-Nachweis bei Anreise, dann bzgl. Testnachweis alle 3 Tage

(7)

Einzelhandel, Ladenge- schäfte

Ohne besondere Regelungen (ohne Beschränkung Personenzahl, ohne 3G-Nachweis)

1 Person je angefangene 10 qm ohne 3G-Nachweis, keine Terminbuchung

Sport Ohne besondere Regelungen (ohne Beschränkung Personenzahl, ohne 3G-Nachweis)

Ohne Beschränkung Per- sonenzahl mit 3G-Nach-

weis

Im Freien: Gruppe von 25 Personen mit 3G-

Nachweis

In geschlossenen Räu- men: Gruppe von 14 Personen mit 3G-Nach-

weis

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