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Zahnärzteblatt SACHSEN. Praxishandbuch online-version. Vertreterversammlung. der KZV Sachsen. Gesetzliche Bestimmungen Verordnungen Technische Regeln

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SACHSEN

21. JUNI 2019, 30. JAHRGANG, 5,50 E, F 45733, ISSN 0938-8486

Zahnärzteblatt D I E M O N A T S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N

Vertreterver- sammlung

der KZV Sachsen

Die PRISCUS-Liste Keramikveneers Teil 3 – „Non-Prep“- Veneers und

Befestigung

Beilage

Programmheft zum Fortbildungstag Beilage

für das Praxisteam

19 06

Praxishandbuch online-Version

www.zahnaerzte-in-sachsen.de/zahnaerzte/

berufsausuebung/praxisfuehrung Gesetzliche Bestimmungen Verordnungen

Technische Regeln

Außerdem: Was ist zu beachten ...

z. B. bei Praxisübergabe, Mutterschutz, Arbeitsmedizin ...

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Vom 13. bis 14. September 2019.

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Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

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Leitartikel

Stillstand oder Wandel

„Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter, oder es bleibt, wie es ist.“

Dieses Sprichwort trifft auf alle Dinge unseres Lebens zu – auch auf unseren Praxis- alltag. Wenn alles so bleibt, wie es ist, sind wir von Überraschungen frei, fühlen uns nicht gedrängt und verspüren so ein Gefühl der inneren Sicherheit. Doch wir blei- ben damit auch stehen, werden von anderen überholt. Mit der Zeit sind wir dann auch mit diesem Zustand nicht mehr zufrieden. Deshalb kennt unser Alltag die stän- dige Auseinandersetzung mit Neuem. Man muss nicht auf jeden Zug aufspringen.

Wer jedoch zu lange wartet, verpasst den Anschluss.

Bundesminister Spahn lässt im „Bahnhof Gesundheitswesen“ momentan sehr viele Züge abfahren. Zeitgleich werden im Rangierbahnhof fleißig neue Waggons für die Ziele von morgen zusammengestellt. Man kann die Gesetze kaum so schnell lesen, wie sie geschrieben werden. Vielleicht wird auch zu wenig Korrektur gelesen.

Der verspätete Zug „Telematikinfrastruktur“ soll auf dem Überholgleis freie Fahrt bekommen. Diesen Transport kann man nicht mehr aufhalten, hier muss man zu- steigen. Nach dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) werden weitere Komponenten kommen: Kommunikation Leistungserbringer (KOM-LE), elektroni- sche Patientenakte (ePA), Notfalldatenmanagement (NFDM), elektronischer Me- dikationsplan/Arzneimitteltherapiesicherheit (eMP/AMTS), elektronisches Rezept (eRezept) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – einige Be- standteile davon auch für Zahnärzte als Pflichtanwendung. Selbst die Abrechnung an die KZV wird dann im Regelfall eine Telematikinfrastruktur voraussetzen.

Das Ministerium von Jens Spahn übernimmt 51 Prozent der Anteile an der Gematik, so steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Mit der Gründung ei- ner neuen Unterabteilung will der Gesundheitsminister das Controlling der Gesell- schaft sicherstellen. Es wird genauso wieder einen Wandel wie in den 90er Jahren geben, bei dem man freiwillig oder unfreiwillig vom „Scheinekleben“ zur elektroni- schen Abrechnung wechseln musste.

Doch nicht nur die Schnellzüge des Ministers rollen, nein, auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verstärkt den Fahrplan im Regionalbetrieb. Ab Juli dieses Jahres werden neue präventive BEMA-Leistungen in Kraft treten. Ebenso wird eine Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie ihre Wirkung entfalten.

Nicht alles Neue muss schlecht sein. Selbst die Richtlinien mit dem „Q“ haben beim näheren Betrachten keine Zielrichtung auf Sanktionen, sondern sollen dazu beitra- gen, die Patienten und Sie als Praxisinhaber vor unliebsamen Ereignissen zu schüt- zen.

Ich kann Sie nur aufrufen: Gehen Sie zu den zahnärztlichen Stammtischen und tau- schen Sie sich innerkollegial über die Neuigkeiten aus.

Denn „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich der Praxisalltag, oder er bleibt, wie er ist“.

Das meint Ihr KZV-Chef Holger Weißig

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Vom 13. bis 14. September 2019.

Dr. Holger Weißig Vorstandsvorsitzender der KZV Sachsen

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Impressum

Zahnärzteblatt SACHSEN

Herausgeber

Informationszentrum Zahngesundheit (IZZ) als eine Einrichtung von

Kassenzahnärztlicher Vereinigung Sachsen und Landeszahnärztekammer Sachsen

www.zahnaerzte-in-sachsen.de

Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen Schriftleitung

Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion

Gundula Feuker, Beate Riehme Redaktionsanschrift

Informationszentrum Zahngesundheit Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Telefon 0351 8066-275, Fax 0351 8066-279 E-Mail: izz.presse@lzk-sachsen.de

Bei Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung stets alle Geschlechter.

Verlag

Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-60, Fax 718-612 Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung

Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-624, Fax 718-612 www.satztechnik-meissen.de Anzeigenpreise

Zurzeit ist die Preisliste vom Januar 2019 gültig.

Bezugspreis/Abonnementpreise

Jahresabonnement 45,00 Euro

Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhand- lungen im In- und Ausland entgegen.

Vertrieb

Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli/August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitglied- schaft.

Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unauf- gefordert eingesandte Beiträge bei Veröffentlichung sinngemäß zu kürzen.

Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet.

Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

© 2019 Satztechnik Meißen GmbH

ISSN 0938-8486

Leitartikel

Stillstand oder Wandel 3

Aktuell

KZVS-Vertreter wollen „Altes bewahren“ und

„Neues gestalten“ 5

Freiberuflichkeit als Gesamtkonzept begreifen 7

FVDZ-Landesversammlung in Sachsen 9

Wegen Urlaubs geschlossen 11

Welcome-Day der Landeszahnärztekammer

Sachsen 2019 12

Grünes Licht für neue Approbationsordnung 19

Fortbildung

Keramikveneers – minimale Präparation, maximale Wirkung

Teil 3: „Non-Prep“-Veneers und adhäsive Befestigung 20

70 Jahre GZMK Dresden e.V. 24

Termine

Stammtische und Veranstaltung 10

Kurse im Juni/August/September/Oktober 2019 14

Praxisführung

Onlinekurs Motivierende Gesprächsführung 11 Neue Leistungen zur Früherkennung beschlossen 16 Haben Sie schon mal etwas von der PRISCUS-Liste

gehört oder gelesen? 18

GOZ-Telegramm 19

Personalien

Nachrufe 18

Geburtstage im Juli und August 26

Kultur

Aus mir raus – Malerei und Grafik von

Dorothee Kubandner im Zahnärztehaus Dresden 28

Redaktionsschluss für die Ausgabe September ist der 14. August 2019

4.848, I. Quartal 2019

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Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

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Aktuell

sitzenden der Vertreterversammlung folgend, spendeten im Anschluss ALLE Vertreter ihr Sitzungsgeld dieser Vertre- terversammlung. Einen herzlichen Dank dafür an alle Kollegen.

Angemessene Vergütung

Der Vorstandsvorsitzende der KZVS, Dr. Holger Weißig, verwies auf die wei- terhin guten Verhandlungsergebnisse mit den Krankenkassen. Es konnten hier Ergebnisse auf Grundlohnsum- menniveau und höher erzielt werden.

Mit der AOK PLUS gelang der Ost-West- Angleich, so dass Sachsen nun einen der vorderen Plätze beim Punktwert einnimmt. Beim IP- und KFO-Punktwert ist Sachsen sogar Spitzenreiter. Das Ver- hältnis zum vdek, in dem es zahlreiche Unstimmigkeiten in der Vergangenheit gab, normalisiere sich zunehmend, so Dr. Weißig.

Bei der Rücklaufquote der Teilnahme am Zahnärztlichen Praxispanel (ZäPP)

KZVS-Vertreter wollen „Altes bewahren“ und „Neues gestalten“

Von der fernen Vergangenheit der Zahnmedizin bis zur nahen Zukunft in der Zahnarztpraxis – die Themen, Inhalte und Diskussionen der Vertreterversammlung am 25. Mai 2019 waren breit gestreut.

ist Sachsen ebenfalls führend, berich- tete Dr. Weißig. Mit 21 % Rücklauf ist Sachsen auf einem guten Weg, belast- bare Zahlen aus den Praxen für weitere Verhandlungen zu liefern. Diese Daten sind von hohem Wert für gute Vertrags- abschlüsse mit den Krankenkassen.

Dr. Weißig bekräftigte noch einmal seine Bitte, dass so viele Kollegen wie möglich über dieses Instrument mitwir- ken.

Weitere gute Nachrichten kamen mit der Einführung zusätzlicher Prophy- laxeleistungen für Kinder unter 6 Jahren zum 1. Juli 2019. Die gleichbleibend re- lativ hohe Inzidenz von Early Childhood Caries (ECC) machte die Einführung von drei zusätzlichen FU-Untersuchungen bei Kindern der Altersgruppe vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat (FU 1a–c) erforderlich. Die praktische Anleitung der Eltern zur Mundhygiene beim Kind findet nun ebenfalls Hono- rierung in einer neuen Position (FU Pr).

Außerdem werden Fluoridlackanwen- Im wunderschönen Meißen, direkt ge-

genüber der malerischen Albrechtsburg, fand die 6. Vertreterversammlung dieser Amtsperiode der KZV Sachsen statt. Es ging um die Rettung einer historischen Sammlung, die Umsetzung neuer Geset- ze und Richtlinien, die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis sowie Grundsätz- liches in Bezug auf die Satzung unserer KZV.

Historische Zahnheilkunde

Nach dem Obleutetreffen am Vortag mit Diskussionsrunde von Vertretern sächsischer Parteien zu den anstehen- den Wahlen kam die Vertreterversamm- lung (VV) zusammen.

Dr. Thomas Breyer eröffnete die Ver- sammlung mit einem Bericht zur histo- rischen Zahnheilkunde. Eine der drei weltgrößten Sammlungen, das Den- talhistorische Museum in Zschadraß, konnte dank Geldspenden vor der Schließung Ende 2018 bewahrt werden.

Eine weitere bedeutende zahnhistori- sche Sammlung, die der Bundeszahn- ärztekammer, war bis zum Jahr 2000 im Kölner Zahnärztehaus beheimatet und ausgestellt. Mit dem Umzug 2001 nach Berlin musste diese jedoch, mangels finanzieller Mittel, eingelagert werden und befindet sich seitdem in zwei Con- tainern in Berlin, welche als dauerhafte Lagermöglichkeit ungeeignet sind. Es fehlen außerdem eine genaue Inven- tarisierung und Dokumentation aller Sammlungsobjekte. Die BZÄK ist sehr am Erhalt und der Wiederausstellung der Sammlung interessiert. Da Sachsen mit dem Dentalhistorischen Museum in Zschadraß die räumlichen Voraussetzun- gen besitzt, wirbt Dr. Breyer für eine adäquate Sicherung der BZÄK-Samm- lung, deren Transport und eine Einlage- rung in Zschadraß. Dem Aufruf des Vor-

Das Parlament der Vertragszahnärzte hat sich u. a. mit der Frage beschäftigt, auf welchen Mehr- heiten sich künftig Satzungsänderungen begründen sollen

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dungen zur Schmelzhärtung für Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebens- monat aufgenommen (FLA).

Nutzen der Digitalisierung

Guten Zuspruch erfuhren Ausblicke auf in den nächsten Jahren kommende Anwendungen der Telematikinfra- struktur (TI). Dr. Weißig berichtete von der „KZBV-Klausurtagung Digitalisie- rung“. Entsprechend des gesetzlichen Auftrages sind die Kommunikation der Leistungserbringer untereinander sowie die elektronische Patientenakte oder das digitale Bonusheft bereits in Vorbe- reitung. Zahlreiche weitere mögliche Anwendungen, wie das elektronische Rezept, die elektronische AU-Bescheini- gung etc. stehen noch aus.

Nach den anfänglichen Startschwierig- keiten bei der Einführung der TI ist diese nun weitestgehend umgesetzt. Mit dem Blick auf die umfangreichen Möglichkei- ten der TI wird dann auch für alle Kol- legen ein merklicher Nutzen aus dieser neuen Technik zu ziehen sein.

Gesetzliche Verbesserungen

Im Anschluss berichtete die stellvertre- tende Vorstandsvorsitzende der KZVS,

Ass. jur. Meike Gorski-Goebel, über die Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die erfreulichste Nachricht für die Kollegen- schaft ist wohl der Wegfall der Degressi- onsregelung zum 11. Mai 2019. Dadurch werden 152 sächsische Praxen entlastet.

Für weitere Entlastung sorgt der Weg- fall der Zufälligkeitsprüfung im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Ein seit mehreren Jahren intensiv dis- kutiertes Thema fand ebenfalls positive Aufnahme. Die Anzahl von in Z-MVZ angestellten Zahnärzten wurde ent- sprechend des Versorgungsgrades der Region reglementiert, so dass übergro- ße Praxisstrukturen vermieden werden.

Damit wurde zahlreichen Forderungen – durch die KZBV wie auch der VV der KZVS – mit diesem Gesetz Genüge getan.

Gefasste Beschlüsse

Der letzte Tagesordnungspunkt umfass- te die Diskussion und Beschlussfassung über folgende Anträge, die einstimmig beschlossen wurden:

– Forderung an die Kandidaten zur Europawahl

– keine Zwangsöffnung regionaler Kassen

– Degressionsbedingte Kürzung be- endet

– vertraglich vereinbartes Gutachter- wesen stärken

– Vertragspartnerschaft im Gutachter- wesen einfordern

Der Wortlaut sowie die Begründung der genannten Anträge sind in der Vor- stands-Information Nr. 5/2019 vom 7. Juni 2019 veröffentlicht und damit auch im Internet abrufbar.

In einem weiteren Antrag galt es, über Änderungen der Satzung abzustimmen.

Der antragstellende Satzungsausschuss informierte die Anwesenden über notwendig gewordene redaktionelle Änderungen und die Anpassung an aktuelle Gesetzmäßigkeiten. Darüber hinaus regte der Satzungsausschuss die gewählten Vertreter – mit einem Ände- rungsantrag zu notwendigen Mehrhei- ten bei Satzungsänderungen – zu einer grundsätzlichen Diskussion an. Für die Mandatsträger galt es hier, sich enga- giert mit ihrer Meinung einzubringen und die Frage zu beantworten: Will man Änderungsanträgen generell mit einer großen Mehrheit zustimmen oder lässt man auch Entscheidungen mit geringe- ren Mehrheiten zu?

Im Ergebnis bleibt alles beim Bewähr- ten. Die interessante Diskussion machte das Grundverständnis der VV-Mitglieder deutlich, dass Enthaltungen nicht hilfreich sind, sondern notwendige Entscheidungen mit „Ja“ oder „Nein“

getroffen werden sollten. Nicht zuletzt vertritt jedes Mitglied der VV auch die Meinung der Zahnärzte, die dessen Wahl unterstützt hatten.

Die nächste Vertreterversammlung fin- det am 27. November 2019 in Dresden statt.

ZA Andreas Stohl

Es galt, viel Input zur aktuellen Standespolitik aufzunehmen: vom Stand der Vertragsverhand- lungen über gesetzliche Neuerungen bis hin zum Thema Digitalisierung

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Während sich die Mitglieder der Vertre- terversammlung auf ihrem Frühjahrs- treffen eher mit standespolitischem Rück- und Ausblick beschäftigen, bietet das Obleutetreffen am Tag davor auch die Möglichkeit, den Blick etwas weiter zu fassen.

Plädoyer für gerechte Zukunft

Zwei Tage vor den Kommunalwahlen in Sachsen sowie der Europawahl hatte die KZV Sachsen Vertreter der großen Par- teien zur Diskussion eingeladen.

Naturgemäß standen Gesundheitsthe- men zur Debatte. Dr. Holger Weißig, Vorstandsvorsitzender der KZVS, spann- te den Bogen in seinem Begrüßungs- statement dennoch größer. Trotz vieler drängender Fragen – wie Klimaschutz, demografischer Wandel, digitale Ver- netzung in der Arbeitswelt sowie über soziale Medien – werde der notwendige Zusammenhalt immer kleiner. Egoismus und nationale Interessen überwiegen gegenüber der großen Wertegemein- schaft und den Gedanken an die nächste Generation.

Auch die Zahnärzteschaft wolle ihren Beitrag zu einer gerechten und vernünf- tig gestalteten Welt leisten, wenn die Rahmenbedingungen dafür stimmen.

Mit den Fragen, was dafür vonseiten der Politik nötig sei, wo es Verbesserungs- bedarf gebe und welche Ideen in den Parteien bestehen, eröffnete Dr. Weißig die Diskussion.

Europäischer Blick

Als Moderator der Podiumsdiskussion mahnte der Vorsitzende der Vertre-

terversammlung, Dr. Thomas Breyer, man müsse angesichts divergierender Entwicklungen auch die positiven Seiten sehen – für den einzelnen Bürger, den zahnärztlichen Berufsstand, deutsch- land- und europaweit. Auch er wünsche sich ein besseres Europa, welches ge- meinsam, stark und geeint agiere.

„Gesundheit im europäischen Rahmen“

sahen die Teilnehmer der Diskussion zum einen aufgrund der Unterschied- lichkeit der Systeme als nationales Thema (SPD), bei welchem die Freibe- ruflichkeit Bestand hat und die Betrof- fenen entscheiden sollen (AfD). Die Daseinsvorsorge sowie die medizinische und sonstige Infrastruktur könne nicht von Europa aus diktiert werden, son- dern sei nur gemeinsam von Politik und Berufsstand zu klären und zu sichern (DIE LINKE). Zum anderen gehe es um Freizügigkeit, also der Durchlässigkeit

Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

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Freiberuflichkeit als Gesamtkonzept begreifen

Die Podiumsdiskussion mit sächsischen Politikern anlässlich des Obleutetreffens am 24. Mai 2019 in Meißen machte deutlich: Zahnärzte stehen nicht im Focus der politischen Arbeit auf Landesebene.

Vorstandsvorsitzender Dr. Holger Weißig sieht vernünftige Rahmenbedingungen von Seiten der Politik als unerlässlich an

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Kerstin Lauterbach (DIE LINKE): In An- betracht der Unterversorgung auf dem Land stünden die Ängste der Patienten und die Zumutbarkeit im Vordergrund.

Wie es den Zahnärzten gehe, sei nicht bekannt. Dennoch sei man für die Um- setzung von Lösungen mit allen Betei- ligten auf regionaler Ebene und wolle ins Gespräch mit der Zahnärzteschaft kommen.

Volkmar Zschocke (GRÜNE): Anstelle ultimativer Lösungen müssten je nach Bedarf zur Region passende Lösungen gefunden werden, von der Einzelpraxis bis hin zum MVZ. Ein wichtiges Thema sei u. a. der Fachkräftemangel in Pflege-/

Gesundheitsberufen.

Alexander Dierks (CDU): Es gelte, die Bürokratie bei Zahnärzten zu senken, da diese nicht mit Krankenhäusern vergleichbar seien. MVZ könnten nicht alle Probleme lösen. Behalte man den Datenschutz im Auge, könne Digitalisie- rung helfen.

Ernst gemeinter Austausch nötig

In der Diskussion zeigte sich dann, dass es sehr wohl Probleme gibt, die inklusive Vorschläge bereits an die Politik heran- getragen wurden. Hier kam der Wunsch, zwischen den verschiedenen Systemen

in Bezug auf die Fachkräfte unter Be- achtung der Qualitätsanforderungen (GRÜNE). Neben der Freizügigkeit bei Dienstleistungen würden aber auch Eigenverantwortung, Wettbewerb und Chancen für die Jugend eine Rolle spie- len (FDP). Gesundheitspolitik sei zuerst national zu sehen, jedoch durch Europa und die Digitalisierung grenzübergrei- fend, deren Harmonisierung ein hohes Maß an Sensibilität erfordere (CDU).

Sächsische Politik

Beim Blick in die Programme der Par- teien für die im Herbst stattfindende Landtagswahl sei ihm aufgefallen, so Dr. Breyer, dass das Wort „Zahnarzt“

so gut wie gar nicht vorkomme. Und dies wurde zum Teil von den sächsi- schen Politikern in ihren Statements bestätigt.

Michael Schmidt (SPD): Dass zahnärzt- liche Themen im Vergleich zu medizini- schen kaum auf der Agenda seien, liege möglicherweise in der bisher guten zahnärztlichen Versorgung begrün- det. Er rief dennoch dazu auf, mehr zu kommunizieren, auf die Politiker zuzu- gehen, mutiger zu sein, Ideen laut zu sagen. Dies sei die Chance, dass Politik auch etwas bewegen könne. Nicht zu- letzt könnten solche Treffen wie diese Podiumsdiskussion auch Input für die Politiker bieten.

André Wendt (AfD): Im Focus der Partei stehe das Wohl der Patienten. Dafür brauche es u. a. genügend Landärzte, die Möglichkeit für Kommunen, Zahn- ärzte anzustellen, der Breitbandausbau für Telematik, Fernbehandlungen sowie mobile Arztpraxen.

Anja Jonas (FDP): Für die als wertge- schätzt betrachteten Freien Berufe sol- len bürokratische Abläufe gemeinsam mit den Zahnärzten verschlankt, der Datenschutz auch für Patienten beach- tet werden, eine vielseitige Kassenland- schaft mit GKV und PKV erhalten und Gebührenordnungen durchaus ange- passt werden.

dass diese dann auch von Politikern frühzeitig gelesen werden. Ein Beispiel sei die zwanghafte Einführung der Tele- matikinfrastruktur (TI). Dies hätte dazu geführt, dass viele ältere Zahnärzte ihre Praxis vorfristig abgegeben haben.

Neben dem bereits angesprochenen im- mensen Aufwand für die Digitalisierung der Praxen im Rahmen der TI stand die zunehmende Bürokratie zur Debatte.

Hier kam der Wunsch vonseiten der Politiker, ganz konkret zu benennen, welche der auf der Website der KZBV er- wähnten Forderungen zum Bürokratie- abbau aus dem Jahr 2015 noch aktuell seien und wo man jetzt stehe (AfD). Man müsse konkret wissen, wo die Bürokra- tie entstehe, wer sie verursache, um zu schauen, wo die Hebel seien (GRÜNE).

Entgegen der Politikeraussagen gebe es durchaus Forderungen vonseiten der Zahnärzteschaft. Man sei Freiberufler, wolle entsprechend selbst bestimmen und sei auch in der Lage dazu. Doch die Freiberuflichkeit werde reguliert und Rahmenbedingungen von Dritten dik- tiert. Als Beispiel wurde die aus dem Jahr 1965 stammende Gebührenordnung genannt, welche von den Politikern

Diskutierten mit den Vertragszahnärzten zur Rolle der Politik (v. l. n. r.): Michael Schmidt (SPD), André Wendt (AfD), Anja Jonas (FDP), Dr. Thomas Breyer (VV-Vorsitzender und Moderator), Kerstin Lauterbach (DIE LINKE), Volkmar Zschocke (GRÜNE) und Alexander Dierks (CDU)

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Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

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nicht als Problem gesehen würde. Hier wünsche man sich mehr Gehör.

In einer weiteren Frage ging es darum, warum man sich im Sächsischen Staats- ministerium für Soziales und Verbrau- cherschutz so viele Gedanken über hauptamtliche Vorstände mache, wenn doch alles klappe und die Selbstverwal- tung funktioniere.

Da es die freie Niederlassungsmöglich- keit für Zahnärzte gibt, kam die Frage auf, wo sich die Politik Verbesserungen verspreche, wenn Zahnärzte in anderer Trägerschaft als in eigener Niederlas- sung tätig seien (MVZ, Kommune, Poli-

klinik) und woher das Geld dafür kom- men solle. Als Gründe nannten die Ver- treter der Politik u. a. die ungleiche Ver- teilung von Praxen, Mitentscheidungs- möglichkeit für Bürgermeister oder leichteren Zugang für ältere Patienten.

Fazit: Die Freiberuflichkeit der Zahn- ärzte scheint bei allen politischen Rich- tungen in Sachsen gesetzt. Wesentliche Entscheidungen werden jedoch auf Bundesebene getroffen. Die Frage ist, inwieweit die persönliche, eigenver- antwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Leistungen mit all den Chancen und Risiken für den Zahnarzt betrachtet wird.

FVDZ-Landesversammlung in Sachsen

Die Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte am 13. April stand in diesem Jahr ganz im Zeichen von Europawahl, Landtagswahl im Septem- ber und eigener Landesvorstandswahl.

Nach der Eröffnung der Versammlung durch Dr. Detlef Beyer begrüßte Landes- vorsitzender Dr. Uwe Tischendorf die Delegierten und die Gäste, u. a. Alexan- der Dierks aus Dresden, seit zwei Jahren Generalsekretär der CDU in Sachsen.

Der Referent hielt zum Thema „Die zukünftige Gestaltung der Gesundheits- politik in Sachsen mit Berücksichtigung der Problematik MVZ“ einen sehr inte- ressanten Vortrag.

Er betonte, dass „77 Prozent der Men- schen in Sachsen mit der gesundheit- lichen Situation zufrieden sind“. In Sachsen werden für die Förderung der Heilberufe 8,25 Millionen Euro bereitge- stellt. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Digitalisierung und ist seiner Meinung nach, genau wie die Globalisierung, nicht aufzuhalten. Deshalb sollten die positiven Aspekte – zum Beispiel elek- tronische Patientenakte europaweit – trotz des vorhandenen Missbrauchs- risikos der Digitalisierung im Auge be-

halten werden. In diesem Zusammen- hang wies er darauf hin, dass in Sachsen für den Breitbandausbau der kommu- nale Eigenanteil ersetzt wird.

Zum Thema Bürokratieabbau forderte er unseren Berufsstand auf, konkrete Beispiele zu benennen, um diese auch konkret zu fixieren, und äußerte mit klaren Worten, dass „kleinere Einhei- ten wie Zahnarztpraxen nicht mit Kran- kenhäusern verglichen werden kön- nen“.

Des Weiteren stellte Herr Dierks fest, dass die Entstehung von MVZ Ausdruck eines gesellschaftlichen Trends – nicht nur wegen der Bürokratiezunahme – und nicht grundsätzlich schlecht zu bewerten ist. Als problematisch werden Großinvestoren gesehen, die MVZ als Renditemodell betrachten, denn „Ge- sundheit sollte kein Spekulationsobjekt sein“. Im Anschluss an die durchaus auch polarisierenden Aussagen des Re- ferenten ergab sich eine intensive und

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andauernde Diskussionsrunde, die von Herrn Dierks beschlossen wurde mit den Worten: „Gesundheitswesen darf nicht ausschließlich auf Rendite aufgebaut sein, sonst findet diese Versorgung nur dort statt, wo Rendite zu erwarten ist.“

In seinem Bericht betonte Dr. Uwe Ti- schendorf, wie wichtig es ist, die Freibe- ruflichkeit zu stärken (Antrag 1) und die positiven Seiten unseres Berufsbildes an unsere künftigen Kollegen weiterzuge- ben. Ängste und Zweifel des beruflichen Nachwuchses, gerade auch im Hinblick auf die praktischen Kenntnisse (Antrag 4) und die wirtschaftlichen Komponenten einer Niederlassung in der eigenen Praxis (Antrag 2), müssen erkannt und beho- ben werden. In Sachsen sind fast 80 % der zahnärztlichen Studenten Mitglied im FVDZ. Er würdigte die von Dr. Lutz Krause in Dresden und Dr. Thomas Dra- chenberg in Leipzig geleistete Studen- tenarbeit.

Dr. Tischendorf berichtete über die Arbeit des Verbandes auch auf Bundes- ebene und die erreichten Ziele. Hier sind vor allem die Änderungen im TSVG zu- gunsten der Zahnärzteschaft, wie Weg- fall der Degression zum 11. Mai 2019 und Sonderregelung zur Gründung von Z-MVZ, zu nennen. Er betonte den hohen Stellenwert von Lobbyarbeit und enger Zusammenarbeit von FVDZ, BZÄK und KZBV.

Dr. Tischendorf gab noch einen kleinen Exkurs zur Telematikinfrastruktur und erörterte ein paar wichtige zu beach- tende Grundregeln zum Thema Daten- sicherheit.

Die fünf Anträge an die Landesversamm- lung wurden vorgestellt, teilweise disku- tiert und alle einstimmig angenommen.

Es gab einen kurzen Bericht der Kassen- prüfer über das Geschäftsjahr 2018, der Landesvorstand wurde entlastet und der Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2019 wurde vorgestellt und genehmigt.

Danach fanden die Wahlen für die Wahlperiode 2019–2021 statt.

Im Amt bestätigt wurden:

Dr. Uwe Tischendorf als Vorsitzender Dr. Lutz Krause als Stellvertreter Dr. Martina Schiller als Stellvertreter Als Beisitzer wurden gewählt:

Dr. Thomas Breyer Dr. Thomas Drachenberg Dr. Ottmar Hübner ZÄ Cornelia Otto

Beschlüsse der FVDZ-LV Sachsen 1. Klares Bekenntnis der Europawahl-

Kandidaten zur freien Berufsaus- übung und keine Verschlechterung der zahnmedizinischen Betreuung in Deutschland

2. Integration der Betriebswirtschafts- lehre in das Studium der Zahnmedizin 3. GOZ-Reform

4. Verbesserung der praktischen Ausbil- dung des Berufsnachwuchses 5. Begrenzung der Praxiskontrollen Der volle Wortlaut der Beschlüsse ist zu finden unter: www.fvdz.de (Landesver- band Sachsen/Aktuelles).

ZÄ Cornelia Otto

v. l. n. r.: Dr. Thomas Drachenberg, Dr. Uwe Tischendorf, Dr. Martina Schiller, Dr. Thomas Breyer, ZÄ Cornelia Otto, Dr. Lutz Krause, Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer und Dr. Detlef Beyer

Stammtische und Veranstaltung

Löbau/Zittau

Datum: Mittwoch, 26. Juni 2019, 19 Uhr;

Ort: Hotel „Stadt Löbau“, Löbau; The- ma: Orale Manifestation von Allgemein- erkrankungen; Information: Dr. Angela Grundmann,

za-dr-grundmann@online.de

Riesa/Großenhain/Oschatz

Datum: Mittwoch, 3. Juli 2019, 19 Uhr;

Ort: Riesenhügel, Raum Challander, Riesa; Thema: Einführung Qualitätsbeur- teilung (Cp-P-Wurzelkanalbehandlung);

Information: Dipl.-Stom. Cornelia Jähnel, Telefon: 03525 733136

FVDZ-Mitgliederversammlung der Bezirksgruppe Leipzig

Datum: Dienstag, 25. Juni 2019, 20 Uhr;

Ort: Apels Garten, Leipzig; Information:

Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer, Telefon 0341 4612012

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Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

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hinausblicken und motiviert zu Neuem.

Wenn die Fortbildung auch noch vom heimischen Sofa aus zu absolvieren ist, umso besser!

Also habe ich mich kürzlich mit dem E-Learning-Tool eMI-med befasst, das ein Team aus Zahnärzten, Psychologen und Wissenschaftlern der Universität Freiburg entwickelt hat. Am Rechner wird man informiert, wie die „Motivie- rende Gesprächsführung“ funktioniert.

Die Motivierende Gesprächsführung, so erfährt der User, entfernt sich bewusst von einem anweisenden Beratungsstil hin zu einem unterstützenden, bei dem der Zahnarzt auf die Aussagen des Pati- enten achtet, ihn als Gesprächspartner auf Augenhöhe würdigt und ihn durch konstruktive offene Fragen, Reflexionen und Informationen zu einer Verhaltens- änderung hin unterstützt. Grundlage ist das Motivational Interviewing (MI, deutsch: Motivierende Gesprächsfüh- rung), entwickelt von den amerikani- schen Psychologen Miller & Rollnick.

Der Onlinekurs unterteilt sich in zwei Teile, die Grundlagenvermittlung und

die Kommunikationssimulation. Die zehn Lernepisoden im Grundlagenteil bestehen aus jeweils ca. 10-minütigen Vorträgen und schließen mit einem Quiz aus fünf Fragen ab.

Im Teil Kommunikationssimulation kann der Anwender unterschiedliche kom- munikative Entscheidungen treffen und erhält dementsprechende Reaktionen ei- ner Patientin. Hier kann man sich an den Beispielen Mundhygieneförderung und Raucherentwöhnung ausprobieren.

Fazit: Erklären, Beraten, Diskutieren sind ein großer Teil unserer täglichen Arbeit. Jeder von uns freut sich über ein erfolgreiches Patientengespräch – und diese Aufmachung ist mal etwas anderes, unbedingt ausprobieren! Die Nutzung ist kostenfrei.

Dr. med. dent. Florestin Lüttge Johan Wölber, Sascha Fuhrmann, Götz Fabry, Andreas Jähne, Cornelia Schulz, Milena Isailov-Schöchlin, Elmar Hellwig, Petra Ratka-Krüger eMI-med – Onlinekurs zur motivieren- den Gesprächsführung

Universität Freiburg www.bit.ly/emimed

Wegen Urlaubs geschlossen

Sommerzeit gleich Urlaubszeit. Haben Sie auch an eine Vertretung gedacht?

– Die Vertretungspraxis sollte sich in an- gemessener Entfernung zur eigenen Praxis befinden. Sprechen Sie diese Vertretungen direkt ab und klären Sie, dass Notfallbehandlungen übernom- men werden müssen.

– Name, Anschrift und Telefonnummer des Vertreters sind in geeigneter Form (Aushang, Praxistür, Praxiswebseite, Anrufbeantworter) bekannt zu geben.

– Dauert die Schließung länger als fünf

Tage, ist dies der KZV Sachsen mitzu- teilen, z. B. über das Online-Formular

„Änderungsmeldung für Urlaubs- und Krankheitsvertretung“ unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de.

– Der Verweis auf den zahnärztlichen Notdienst ist grundsätzlich nicht gestattet, sondern nur in Ausnahme- fällen möglich, wenn eine Vertretung wegen kurzfristigen Praxisausfalls trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden konnte.

Geschäftsbereich Zulassung

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Welcome-Day der Landeszahnärztekammer Sachsen 2019

Kollegen kennenlernen, vom Erfah- rungsschatz der anderen profitieren und mehr über die Landeszahnärzte- kammer Sachsen erfahren – das alles lockte 53 neue Kammermitglieder und neu Niedergelassene zum Welcome- Day der LZK Sachsen in die Alte Essig- manufactur nach Leipzig.

Vorträge und Workshops u. a. zu den Themen Teambildung sowie Patienten- aufklärung und Dokumentation gaben die Faktenbasis für die gut genutzte Fragerunde mit den Vorstandsmitglie- dern. Die Verlosung von Gutscheinen für Bücher und Teilnahme am Sächsischen Fortbildungstag sowie Buffet und Musik rundeten den Abend ab.

Fazit: Gelungen und sehr empfehlens- wert.

(13)

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Im Versuch des Unmöglichen ist das Mögliche erst entstanden.

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Übungsleiterpauschale in der Zahnarztpraxis?

Kontakt:

Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) Daniel Lüdtke Steuerberater Die nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit als Übungs-

leiter wird steuerlich gefördert. Die Einnahmen sind bis zu einem Betrag von 2.400 EUR jährlich steuerfrei.

Was anhand einer Vielzahl von immer wieder fal- schen Steuerbescheiden nicht bekannt zu sein scheint, ist, dass so weit Zahnärzte in freier Praxis im Rahmen der „Arbeitskreise Jugendzahnpflege“ tätig werden (sogen. LAGZ), üben sie diese Tätigkeit nebenberuf- lich aus, so dass die entsprechenden Vergütungen bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach

§ 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind.

Elektronische Kontoauszüge:

So müssen sie aufbewahrt und archiviert werden Immer mehr Banken übermitteln Kontoauszüge in digi- taler Form an ihre Kunden. Welche Regeln es rund um diese elektronischen Kontoauszüge hinsichtlich Aufbe- wahrung und Archivierung zu beachten gilt, können Sie einem neuen Schreiben des Bayerischen Landes- amts für Steuern entnehmen.

Internes Kontrollsystem erforderlich

Elektronische Kontoauszüge werden wie elektronische Rechnungen grundsätzlich steuerlich anerkannt. Aller- dings muss der Steuerpflichtige den elektronischen Kon- toauszug bei Eingang auf seine Richtigkeit überprüfen und diese Prüfung dokumentieren und protokollieren.

Beachten Sie die Aufbewahrungspflicht

Wird Ihnen der Kontoauszug elektronisch übermittelt, muss er auch in dieser Form aufbewahrt werden. Die alleinige Aufbewahrung eines Ausdrucks auf Papier genügt also nicht.

Welches System Sie für die Aufbewahrung verwenden, ist grundsätzlich egal. Wichtig ist nur, dass die zum Einsatz kommenden DV- oder Archivsysteme den An- forderungen der Abgabenordnung, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektro- nischer Form sowie zum Datenzugriff entsprechen. Das bedeutet insbesondere, dass die Unterlagen vollstän- dig, richtig und unveränderbar sein müssen.

Für die Dauer der Aufbewahrungspflicht müssen die Daten darüber hinaus gespeichert, gegen Verlust gesi- chert, maschinell auswertbar vorgehalten und bei einer Außenprüfung zur Verfügung gestellt werden.

Diese Grundsätze sind auch bei einer Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu beach- ten.

Hoffnung ist das Gegenteil von Handeln

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(14)

Fortbildungsakademie:

Kurse im Juni/August/September/Oktober 2019

für Zahnärzte

Dresden

QM – ohne Last, dafür mit Lust in das neue QM-Jahr starten

(auch für Praxismitarbeiterinnen)

D 69/19 Inge Sauer 04.09.2019,

14:00–17:00 Uhr Praxishygiene – (k)ein Buch mit sieben Siegeln?!

(auch für Praxismitarbeiterinnen)

D 70/19 Sylvia Schumann 06.09.2019,

09:00–17:00 Uhr Aus Erfahrung lernen:

Neues und Bewährtes aus der dentalen Trickkiste

D 71/19 Dr. Wolfram Bücking 07.09.2019, 09:00–16:00 Uhr Datensicherheit in der Zahnarztpraxis –

zu Risiken und Nebenwirkungen …

D 72/19 Oliver Lubecki 11.09.2019,

14:00–18:00 Uhr Sanierungskonzepte und Versorgung mit heraus-

nehmbarem Zahnersatz – Klinische Fallplanungen

D 73/19 Dr. Stephan T. Jacoby, M.Sc. 13.09.2019, 14:00–19:00 Uhr Arbeitsschutz aktuell und wichtig – Gefährdungs-

beurteilung in der Zahnarztpraxis

D 74/19 Tobias Räßler M.Sc. 18.09.2019, 15:00–18:00 Uhr HIV und Hepatitis in der zahnärztlichen Praxis D 75/19 Prof. Dr. Johannes Bogner 20.09.2019,

14:00–18:00 Uhr Grundsätze der kieferorthopädischen Diagnostik,

interdisziplinären Behandlungsplanung und KFO-Therapie bei Patienten mit Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten

D 76/19 Prof. Dr. Karl-Heinz Dannhauer 21.09.2019, 09:00–15:00 Uhr Kooperationsformen, Praxisnachfolge und steuerliche

Aspekte in der Zahnmedizin

D 77/19 Dipl.-BW (FH) Frank Steuer 25.09.2019, 14:00–18:00 Uhr Update zahnärztliches Röntgen –

Sichere Diagnostik und exakte Behandlung

D 78/19 Prof. Dr. Dr. Matthias Schneider 09.10.2019, 15:00–19:00 Uhr Leipzig

Zahnersatzabrechnung aktuell – Wissenswertes für die Zahnarztpraxis

(auch für Praxismitarbeiterinnen)

L 04/19 Dr. Tobias Gehre, Simona Günzler

28.06.2019, 14:00–19:00 Uhr QM – ohne Last, dafür mit Lust in das neue

QM-Jahr starten

(auch für Praxismitarbeiterinnen)

L 05/19 Inge Sauer 18.09.2019,

14:00–17:00 Uhr

für Praxismitarbeiterinnen

Dresden

Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz D 310/19 Dipl.-Ing. Gerd Lamprecht 23.08.2019, 14:00–17:30 Uhr Faszientraining für den Praxisalltag

(auch für Zahnärzte)

D 160/19 Sandra Ullrich 23.08.2019,

14:00–18:00 Uhr IntensivUpdate – ZMV

Abrechnung bei Adhäsivverfahren und Aktuelles zum Datenschutz

D 161/19 Uta Reps 28.08.2019,

09:00–16:00 Uhr

(15)

Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

15

Termine

Wertschätzende Kommunikation, gern 7 Tage die Woche

D 164/19 Tina Greber 04.09.2019,

09:00–16:00 Uhr

Grenzen setzen – Grenzen achten D 167/19 Tina Greber 06.09.2019,

14:00–19:00 Uhr

Praxismanager/-innen Follow-Up D 168/19 Tina Greber 07.09.2019,

09:00–16:00 Uhr Herstellung provisorischer Versorgungen

Theoretische Grundlagen und praktische Übungen

D 169/19 Dr. Michael Krause, Dr. Steffen Richter

11.09.2019, 13:30–19:30 Uhr Zahntechnische Reparaturen nach BEL II 2014 und BEB 97 D 170/19 Stefan Sander (ZTM) 12.09.2019,

14:00–19:00 Uhr Der PAR-Patient – Ein Intensivseminar für die ZMP D 171/19 Simone Klein (DH) 13.09.2019,

13:00–19:00 Uhr 14.09.2019, 09:00–15:00 Uhr Wertvolles Gut – ZEIT

Zeit- und Terminmanagement in der Zahnarztpraxis

D 172/19 Susanne Walter 18.09.2019,

14:00–19:00 Uhr Faszientraining für den Praxisalltag

(auch für Zahnärzte)

D 174/19 Sandra Ullrich 20.09.2019,

14:00–18:00 Uhr

„Die Ausbildungsbeauftragte“ – eine definierte Verantwortlichkeit, die alle glücklich macht

D 176/19 Wilma Mildner 20.09.2019,

14:00–19:00 Uhr 21.09.2019, 09:00–16:00 Uhr Abrechnungstraining für implantologische und

chirurgische Leistungen (auch für Zahnärzte)

D 177/19 Ingrid Honold 25.09.2019,

09:00–16:00 Uhr Im Brennpunkt: Dokumentation in der zahnärztlichen

Praxis

D 178/19 Helen Möhrke 25.09.2019,

14:00–18:00 Uhr

Prophylaxe bei KFO-Patienten D 179/19 Ulrike Brockhage 25.09.2019,

14:00–18:00 Uhr

Prophylaxe intensiv D 180/19 Tatjana Herold 08.10.2019,

09:00–16:00 Uhr 09.10.2019, 09:00–16:00 Uhr Zahnmedizinisches Fachwissen für Quereinsteiger D 181/19 Helen Möhrke 09.10.2019,

09:00–16:00 Uhr Knotenpunkt Rezeption:

täglich besonnen und situationsgerecht handeln

D 182/19 Petra C. Erdmann 09.10.2019,

09:00–17:00 Uhr

Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Fax: 0351 8066-106, E-Mail: fortbildung@lzk-sachsen.de

Anfragen: Frau Walter, Telefon 0351 8066-101

Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unseren Fortbildungs- programmen für das 1. und 2. Halbjahr 2019 oder dem Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de

(16)

erkennungsuntersuchungen neu in den BEMA aufgenommen worden, die als FU 1 abgebildet werden:

– FU 1a – Früherkennungsuntersu- chung vom 6. bis zum vollendeten 9.Lebensmonat

– FU 1b – Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Le- bensmonat

– FU 1c – Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis zum vollendeten 33. Le- bensmonat.

Diese Untersuchungsintervalle wurden eng mit den ärztlichen Früherkennungs- untersuchungen (U5 bis U7) koordiniert.

Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft enthält daher auch Verweise zum Zahn- arzt.

Der Abstand zwischen zwei Früherken- nungsuntersuchungen nach FU 1 sowie zwischen FU 1 und FU 2 beträgt mindes- tens vier Monate.

Die Früherkennungsuntersuchungen FU 1 umfassen die Leistungen:

– eingehende Untersuchung zur Fest- stellung von Zahn-‚ Mund- und Kiefer- krankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)

– Erhebung der Anamnese zum Er- nährungsverhalten (insbesondere zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen, Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Be- treuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche sowie durch verbesserte Mundhygi- ene, Aufklärung der Betreuungs- personen über die Ätiologie oraler Erkrankungen

– Erhebung der Anamnese zu Fluori-

Neue Leistungen zur Früherkennung beschlossen

Die Richtlinie über die Früherken- nungsuntersuchung ist neu gefasst worden. Demzufolge hat der Bewer- tungsausschuss neue Leistungen in den BEMA aufgenommen und erforderliche Folgeänderungen durchgeführt.

Das Ziel der zahnärztlichen Früherken- nungsuntersuchungen ist das frühzeiti- ge Erkennen von Zahn-, Mund- und Kie- ferkrankheiten sowie die Vermeidung von Karies, einschließlich frühkindlicher Karies, und Gingivitis.

Weiterhin sollen Neuerkrankungen festgestellt und so bewirkt werden, dass eine Behandlung frühzeitig eingeleitet und ein Fortschreiten der Erkrankung verhindert werden.

Um die Besonderheiten der jeweiligen Entwicklungsstufen der Kinder zu be- rücksichtigen, gibt es in der neuen FU- Richtlinie eigene Kapitel für Kinder vom 6.–33. (FU 1) und für Kinder vom 34.–72. Lebensmonat (FU 2). Dabei wurden die Leistungsinhalte der bereits existierenden BEMA-Nr. FU in die FU2 überführt.

Für die praktische Anleitung der Betreu- ungspersonen zur Mundhygiene beim Kind wurde eine extra Gebührennum- mer beschlossen.

Außerdem haben nunmehr alle Kinder vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebens- monat Anspruch auf Anwendung von Fluoridlack.

BEMA-Nr. FU 1

Zahnärztliche Früherkennungsunter- suchung eines Kindes vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat (27 Punk- te)

Für gesetzlich versicherte Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Le- bensmonat sind drei zahnärztliche Früh-

dierungsmaßnahmen und -empfeh- lungen sowie Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. Ä.).

BEMA-Nr. FU Pr

Praktische Anleitung der Betreuungs- personen zur Mundhygiene beim Kind (10 Punkte)

Diese Leistung wurde zusätzlich in den BEMA aufgenommen. Ist diese Maß- nahme erforderlich, setzt sie die Einzel- unterweisung voraus und kann nur im Zusammenhang mit einer Leistung nach FU 1 abgerechnet werden.

BEMA-Nr. FU 2

Zahnärztliche Früherkennungsunter- suchung eines Kindes vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat (25 Punk- te)

Um einen nahtlosen Anschluss zu ge- währleisten, beginnen die bekannten drei Früherkennungsuntersuchungen nunmehr unter der BEMA-Nr. FU 2 ab dem 34. Lebensmonat.

Der Abstand zwischen den Früher- kennungsuntersuchungen nach FU 2 beträgt, wie bisher, mindestens 12 Mo- nate.

Die Früherkennungsuntersuchungen FU2 umfassen die Leistungen:

– eingehende Untersuchung zur Fest- stellung von Zahn-, Mund- und Kiefer- krankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)

– Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Index

– Ernährungs- und Mundhygienebe- ratung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Ab dem 1. Juli 2019 gibt es drei neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen, zusätzliche Fluoridierungsmaßnah- men sowie eine neue BEMA-Nummer zur praktischen Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind.

(17)

Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

17

Praxisführung

Den vollständigen Beschluss des Bewer- tungsausschusses mit den ausführlichen Leistungsbeschreibungen und Abrech- nungsbestimmungen finden Sie auf www.zahnaerzte-in-sachsen.de unter Zahnärzte –> Abrechnung –> Verträge, Richtlinien.

Fragen beantworten wir gern unter der Telefon-Nr. 0351 8053-449.

Kathrin Tannert

Zu diesem Beitrag können Fortbildungs- punkte erworben werden.

www.zahnaerzte-in-sachsen.de Speisen und Getränke und verbesserte

Mundhygiene

– Empfehlung geeigneter Fluoridie- rungsmittel zur Schmelzhärtung (flu- oridiertes Speisesalz, fluoridhaltige Zahnpaste u. Ä.) und gegebenenfalls Abgabe oder Verordnung von Fluorid- Tabletten.

BEMA-Nr. FLA

Fluoridlackanwendung zur Zahn- schmelzhärtung (14 Punkte)

Die neue BEMA-Nr. FLA kann zweimal je Kalenderhalbjahr bei Versicherten vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat abgerechnet werden. Sie umfasst die Anwendung von Fluoridlack zur Zahn- schmelzhärtung einschließlich der Besei-

tigung von sichtbaren weichen Zahnbe- lägen und der relativen Trockenlegung der Zähne.

Ab dem vollendeten 6. bis zum voll- endeten 18. Lebensjahr ist für die lokale Fluoridierung der Zähne wie bisher die IP 4 abrechnungsfähig.

Die Abrechnungsbestimmung 2 zur IP 4 (vorzeitiger Durchbruch der 6-Jahrmola- ren) ist somit obsolet.

Fazit: Die neuen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, der Entstehung frühkindlicher Karies (ECC) effektiv vorzubeugen. Bleibt zu hoffen, dass viele Eltern die neuen Untersuchungen nutzen und ihre Kinder frühzeitig beim Zahnarzt vorstellen.

Geb.-Nr. Leistungsbeschreibung Punkte Abrechnungsmodalitäten

FU 1 eine Früherkennungsuntersuchung • Abstand zwischen FU 1a, 1b und 1c jeweils mind. 4 Monate

• nicht gleichzeitig mit Nr. Ä1

• Nr. 01 erst im folgenden Kalenderhalbjahr mit 4 Monaten Abstand

FU 1a vom 6. bis vollendeten 9. Lebensmonat 27 FU 1b vom 10. bis vollendeten 20. Lebensmonat 27 FU 1c vom 21. bis vollendeten 33. Lebensmonat 27 FU Pr praktische Anleitung der Betreuungsperson 10

• soweit erforderlich

• nur im Zusammenhang mit FU 1 und nach Einzelunterweisung

FU 2

(bisher FU) drei Früherkennungsuntersuchungen

vom 34. bis vollendeten 72. Lebensmonat 25

• mind. 4 Monate Abstand zur FU 1

• dreimal im Abstand von mind. 12 Monaten

• nicht gleichzeitig mit Nr. Ä1

• Nr. 01 erst im folgenden Kalenderhalbjahr mit 4 Monaten Abstand

FLA Fluoridlackanwendung zur Zahnschmelzhärtung

vom 6. bis vollendeten 72. Lebensmonat 14 • zweimal je Kalenderhalbjahr

Tabelle 1 – Übersicht über die Früherkennungsmaßnahmen ab 1. Juli 2019

1. Lebens- jahr

1. LM 2. LM 3. LM 4. LM 5. LM 6. LM 7. LM 8. LM 9. LM 10. LM 11. LM 12. LM

3/4 Jahr

Tabelle 2 – Zeitraum für die Erbringung der neuen Früherkennungsuntersuchungen: , LM = LebensmonatFU 1a FU 1b FU 1c 2. Lebens-

jahr

13. LM 14. LM 15. LM 16. LM 17. LM 18. LM 19. LM 20. LM 21. LM 22. LM 23. LM 24. LM

1 3/4 Jahr

3. Lebens- jahr

25. LM 26. LM 27. LM 28. LM 29. LM 30. LM 31. LM 32. LM 33. LM 34. LM 35. LM 36. LM

2 3/4 Jahr

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Wir trauern um unsere Kollegen

Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

Dr. med.

Klaus Landrock

(Lichtentanne)

geb. 25.01.1950 gest. 26.04.2019

Dipl.-Stomat.

Lutz Bierbach

(Leipzig)

geb. 28.09.1954 gest. 19.03.2019

Dipl.-Stom.

Peter Fischer-Schäfer

(Gersdorf)

geb. 22.04.1945 gest. 19.03.2019

Dipl.-Med.

Almut Lindt

(Brand-Erbisdorf)

geb. 01.09.1953 gest. 15.02.2019

Gernot Brinkmann

(Leipzig)

geb. 22.11.1958 gest. 11.01.2019

Haben Sie schon mal was von der PRISCUS-Liste gehört oder gelesen?

Wenn man im Internet nach „PRISCUS-Liste“ sucht, gibt es mehr als 82.500 Ein- tragungen. Dennoch ist es eigentlich ganz einfach und übersichtlich: Die PRISCUS-Liste ist für den Praktiker (Arzt oder Zahnarzt) eine übersichtliche Darstellung, welche Medikamente bei älteren Menschen (83 Wirkstoffe aus 18 Stoffklassen) nicht angewendet werden sollten und welche Alternativen es gibt.

den USA gut ist. Deshalb wurde in der BRD 2010 eine PRISCUS-Liste erstellt und den deutschen Bedingungen angepasst.

Anlass war, dass im Jahr 2005 mehr als 20 Prozent der über 65-jährigen deut- schen Patienten mindestens ein Medi- kament aus der Beers-Liste verordnet wurde.

Die Erstellung der deutschen PRISCUS- Liste (nach ausführlichen Literatur- Recherchen) wurde vom Bundesmi- nisterium für Bildung und Forschung gefördert. Entstanden ist eine 44-sei- tige Broschüre mit dem Namen „Medi- kamente im Alter: Welche Wirkstoffe sind ungeeignet?“, die kostenlos bestellt werden kann oder als Down- load zur Verfügung steht unter www.priscus.net

Bedeutung für unseren zahnärztlichen Alltag

Analgetika:

Bitte vermeiden Sie Indomethazin und Derivate, Ketaprofen, Phenylbutazon, Piroxicam, Meloxicam (z. B. Mobec), Etoricoxib (z. B. Arcoxia);

Alternativen sind Paracetamol, Trama- dol (was aber auch oft nicht gut vertra- gen wird), Ibuprofen und Metimazol nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwä- gung.

Opioide:

Die Verordnung von Pethidin ist sehr kritisch zu bewerten;

Alternativen sind Paracetamol, Ibupro- fen, Metimazol.

Wegen der im Alter schlechteren Ver- träglichkeit von Medikamenten aus 18 Stoffklassen mit insgesamt 83 Wirk- stoffen werden in der PRISCUS-Liste aufgezeigt:

– Hintergründe der Unverträglichkeit – Therapiealternativen

– medizinisch notwendige Maßnah- men, wenn die Einnahme potenziell inadäquater Medikamente (PIM) nicht zu vermeiden ist

– Dosierungsanpassungen bei älteren Patienten

Betrachtet werden folgende Stoffgrup- pen:

Analgetika/Antiphlogistika, Opioide, Antiarrhythmika, Antibiotika, Antihis- taminika, Urologische Spasmolytika, Antikoagulantien/Thrombozytenag- gregationshemmer, Anticholinergika, Antidepressiva, Serotonin-Wieder- aufnahmehemmer, MAO-Hemmer, Antiemetika, Antihypertensiva/kardio- vaskuläre Arzneimittel, Neuroleptika, Laxantien, Sedativa/Hypnotika, Anti- dementiva/Vasodilatatoren und Anti- epileptika

Entstehungsgeschichte

Bereits 1991 erschien in den USA die Beers-Liste mit einer Aufstellung von Medikamenten, die bei über 65-jährigen Menschen nicht verordnet werden soll- ten. Sie wurde von dem amerikanischen Geriater Mark H. Beers erstellt und 2003 aktualisiert.

Nun wissen wir ja, dass nicht alles aus

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Zahnärzteblatt SACHSEN 06/19

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Praxisführung

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Antikoagulantien:

Obwohl nicht von uns verordnet, ist Pra- sugrel (Efient) bei Patienten über 75 Jah- ren kontraindiziert.

Antiemetika:

Bitte Dimenhydrinat (z. B. Vomex) ver- meiden, auch wenn es sogar bei Kindern empfohlen wird. Aber bei einer Vielzahl alterstypischer Erkrankungen (Asthma, Glaukom, benigner Prostatavergröße- rung, Herzrhythmusstörungen) ist dieses Medikament kontraindiziert.

Sedativa/Hypnotika:

Viele Medikamente dieser Stoffgruppe (in der PRISCUS-Liste sind 23 verschiede- ne Sedativa als potenziell gefährdend aufgeführt) haben im Alter eine andere Pharmakogenetik und sollten zur Se- dierung nur vom Facharzt eingesetzt werden.

Antibiotika:

Bei den Antibiotika ist nur Nitrofuran- toin zur Behandlung von Harnwegs- infekten kritisch zu betrachten. Das be- deutet für uns, dass wir alle in unserem Fachgebiet üblichen Antibiotika einset- zen können, jedoch unter Beachtung der Dosierung bei reduziertem Körper- gewicht.

Dr. med. Ellen John

GOZ-Telegramm

Frage Antwort

Quelle Nach welcher Gebühr kann die Wiedereingliederung einer

Implantatkrone berechnet werden?

Für das alleinige Wiedereingliedern von Einzelkronen, unabhängig ob auf natürlichen Zähnen oder Implantaten, sieht die GOZ die Geb.-Nr. 2310 zur Berechnung vor.

Wird im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung der implan- tatgetragenen Krone die Abdeckung der Verschluss-

schraube der Suprakonstruktion notwendig, erfolgt die Leistungsberechnung nur nach Geb.-Nr. 2320 GOZ.

Kommentar der BZÄK

GOZ-Infosystem http://goz.lzk-sachsen.org

Grünes Licht für neue Approbationsordnung

Am 7. Juni hat die Novelle der seit 63 Jah- ren fast unveränderten zahnärztlichen Approbationsordnung den Bundesrat passiert und soll zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.

Das Studium gliedert sich künftig in vier Semester Vorklinik und sechs Semester klinische Ausbildung. Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt wor- den. Denn die zahnärztliche Approbati- onsordnung regelt in ihrer Neufassung

ebenso Verfahrensregeln für die Aner- kennung ausländischer Berufsabschlüs- se. Die vom Bundesrat verabschiedete Novellierung ist ein Kompromiss, der u. a. die Vorklinik von der Novelle aus- nimmt. Die BZÄK und die 17 (Landes)- zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

PM BZÄK/www.bundesrat.de

(20)

Provisorien kann als Formhilfe erneut die diagnostische Schablone verwendet werden. Die temporäre Versorgung ein- zelner Veneerprä parationen kann auch in der direkten Komposittechnik mit Punktätzung an der labialen Zahnfläche erfolgen.

Veneers im Seitenzahnbereich

Veneers werden zwar überwiegend im Frontzahnbereich, vor allem im Ober- kiefer, eingesetzt; sie sind aber nicht hierauf beschränkt, ihr Indikationsge- biet reicht – u. a. in Abhängigkeit von den Erfordernissen aus der ästhetischen

Keramikveneers – minimale Präparation, maximale Wirkung Teil 3: „Non-Prep“-Veneers und adhäsive Befestigung

Nach der Präparation

Die Endfarbe der befestigten Veneers wird aufgrund geringer Materialstärke, abhängig von der Schichtstärke und der Transluzenz/Opazität der verwendeten Keramik und den optischen Eigenschaf- ten des Kompositzements, auch er- heblich von der Farbe des präparierten Zahnstumpfes beeinflusst [1, 2]. Daher ist es notwendig, dem Zahntechniker die Stumpffarbe zu über mitteln, damit er diese bei der Gestaltung der Veneers berücksichtigen kann. Dies erfolgt mit speziellen Farb schlüsseln, deren aus- gewählte Farbmuster an den feuchten, präparierten Zahn positioniert und mit- tels digitaler Fotografie dokumentiert werden (Abb. 1) [1, 3].

Im Anschluss an die Präparation erfol- gen zusätzlich zu den Abformungen des betroffenen Kiefers und des Gegenkie- fers eine Kieferrelationsbestimmung, die Dokumentation der habituellen sta- tischen Okklusion mittels eines Okklu- sionsprotokolls und die schädelbezügli- che Registrierung. Zur Herstellung von

Analyse – auch in die Prämolarenregion und sogar bis in den Molarenbereich [4–6]. Ist es notwendig, an Prämolaren oder gar bis zu den ersten Molaren im Oberkiefer bukkal Veneerschalen an- zufertigen, so ist die Präparation analog zu Frontzähnen auszuführen (Abb. 2a und b) [7–9]. Der okklusale Rand darf allerdings nicht in einer hoch belasteten Zone an einem statischen Okklusions- kontakt oder im Bereich von dynami- schen Funktionsbahnen liegen [10].

Existiert keine Front-Eckzahn-Führung, sondern liegt eine Gruppenfüh rung im Seitenzahnbereich vor, ist es emp- fehlenswert, den okklusalen Rand bis in die Zentralfissur zu extendieren und gleichzeitig den bukkalen Höcker ca. 1,5 bis 2 mm okklusal zu reduzieren [10]. An Unterkieferseitenzähnen sollten an den bukkalen Stützhöckern aus Gründen der Statik und Frakturprophylaxe keine Ve- neers, sondern eher Keramikteilkronen angefertigt werden.

„Non-Prep“-Veneers

Bei einer geplanten Therapie mit Ve- neers kann in sehr seltenen Fällen kom- plett auf eine Präparation der betref- fenden Zähne verzichtet werden, wenn günstige klinische Ausgangsbedingun- gen mit einer geeigneten Zahnstellung und einwandfreien funktionel len Ver- hältnissen vorliegen. Diese speziellen Fälle eignen sich zur Anfertigung soge- nannter „Non-Prep“-Veneers [11, 12]. Al- lerdings ergibt sich in den meisten Pati- entenfällen, als Resultat einer sorgfältig durchgeführten Be handlungsplanung, die Notwendigkeit einer – zumindest Der dritte Teil der Serie zu Keramikveneers (Teil 1: ZBS 04/2019, Teil 2: ZBS 05/2019) informiert über den Einsatz dieser Restaurationsart im Seitenzahnbereich und behandelt das Für und Wider zu den kontrovers diskutierten „Non-Prep“- Veneers. Er enthält Details zur adhäsiven Befestigung und deren Auswirkungen auf den klinischen Erfolg bzw. das ästheti- sche Erscheinungsbild der Verblendschalen und beschließt diese Fortbildungsserie.

Abb. 1 – Farbgebung: Übermittlung der Stumpffarbe des präparierten Zahnes an das Dentallabor mit einem speziellen Farbschlüs- sel

Abb. 2a – Veneerpräparation an einem ersten Prämolaren im Oberkiefer

Abb. 2b – Adhäsiv befestigtes Veneer am Prämolaren. Der okklusale Rand darf nicht in einer hoch belasteten Zone an einem stati- schen Okklusionskontakt oder im Bereich von dynamischen Funktionsbahnen liegen.

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