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Corona-Notfall-Verordnung: Neue Regeln für alle Menschen in Sachsen

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Corona-Notfall-Verordnung:

Neue Regeln für alle Menschen in Sachsen

Information des Sozial-Ministeriums in Leichter Sprache*

Datum: 19. November 2021, geändert am 22. Februar 2022

Viele Menschen stecken sich mit dem Corona-Virus an.

Deshalb gibt es neue Regeln in Sachsen.

Sie gelten vom 23. Februar 2022 bis 3. März 2022.

Dann kann es neue Regeln geben.

Die Regeln sollen helfen,

dass es weniger Ansteckungen werden.

Inhalt:

Teil 1: Grundlagen: Allgemeine Regeln 1 Grundlagen

2 Kontakte erfassen

3 Impfung, Corona-Test und genesen sein nachweisen

Teil 2: Wichtige Schutz-Maßnahmen 4 Hygiene-Konzept, Abstand 5 Masken-Pflicht

Teil 3: Notfall-Maßnahmen 6 Wen Sie treffen dürfen 6a Wahlen und Abstimmungen

Im Moment (25. Februar 2022) gelten Lockerungen.

Weil nicht so viele Menschen

wegen Corona im Kranken-Haus sind.

Sie finden die Lockerungs-Regeln in Abschnitt 21a.

(2)

7 Demonstrationen und Versammlungen 8 Geschäfte

9 Dienstleistungen

10 Restaurants, Cafés und Ähnliches 11 Kultur und Freizeit

12 Veranstaltungen, Feste und Groß-Veranstaltungen 12a Messen und Kongresse 13 Sport

13a Sport-Veranstaltungen

14 Hotels, Ferien-Wohnungen und Ähnliches 15 Weiterbildungen und Ähnliches

16 Kranken-Häuser, Pflege-Heime, Heime und Ähnliches

17 (weggefallen)

18 Kirchen und Ähnliches 18a Beerdigungen

18b Ehe-Schließung 19 Saison-Arbeits-Kräfte 20 Landtag

Teil 4: Sonder-Regeln 21 (weggefallen)

21a Lockerungen bei weniger Ansteckungen

Teil 5: Strafen

22 Hilfe von der Polizei

23 Bis wann gilt die Verordnung?

(3)

Teil 1:

Grundlagen: Allgemeine Regeln 1 Grundlagen

Diese Regeln gelten für Geschäfte, Einrichtungen und Firmen.

Für Kitas und Schulen gibt es eine eigene Verordnung.

Die Land-Kreise oder kreisfreien Städte (Chemnitz, Dresden, Leipzig) können zusätzliche Regeln machen.

Die Land-Kreise oder kreisfreien Städte können festlegen:

Man darf draußen an bestimmten Plätzen keinen Alkohol trinken.

Alkohol darf dann nur zum Mitnehmen verkauft werden.

Die Flaschen müssen zu sein.

An vielen Orten muss man nachweisen, dass man geimpft oder getestet ist.

Oder dass man schon Corona hatte (genesen ist).

Das gilt nicht für Einsätze von Polizei, Feuerwehr, Rettungs-Dienst und Katastrophen-Schutz.

2 Kontakte erfassen

Manchmal müssen Daten von Gästen und Besuchern aufgeschrieben und gespeichert werden.

Das gilt für Restaurants, Veranstalter, Betriebe, Gerichte und Behörden.

Die Daten sind Name, Anschrift, Telefon-Nummer, Post-Leit-Zahl oder E-Mail-Adresse.

Außerdem, wann und wie lange man da war.

Damit weiß man, wer sich wo angesteckt hat.

Die Daten müssen geschützt werden.

Es sollen vor allem Apps und ähnliche Dinge genutzt werden.

Das kann zum Beispiel die Corona-Warn-App sein.

(4)

Es muss aber auch andere und barrierefreie Möglichkeiten geben.

Nach einem Monat werden die Daten gelöscht.

Gerichte und Behörden müssen auch Kontakte erfassen.

In Läden, Geschäften und für das Liefern von Essen muss man keine Kontakte erfassen.

3 Impfung, Corona-Test

und genesen sein nachweisen

Sie können Ihre Impfung nachweisen:

• mit dem Impf-Ausweis aus Papier

• mit einem digitalen Impf-Nachweis auf dem Handy.

Den kann man zum Beispiel in der Apotheke bekommen.

Als geimpft gilt man 14 Tage nach der 2. Impfung.

Wenn man genesen ist, reicht eine Impfung.

Es muss ein zugelassener Impf-Stoff sein.

Nähere Infos finden Sie auf der

Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Instituts.

Genesen ist, wer in den letzten 90 Tagen Corona hatte.

Sie brauchen einen Nachweis.

In manchen Bereichen muss man einen Corona-Test machen.

Der Corona-Test muss unter Aufsicht stattfinden oder in einem Test-Zentrum.

Nähere Infos finden Sie in der

COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung.

Diese Regeln gelten im Moment.

Es kann sein, dass sich die Regeln ändern.

Dann gelten die neuen Regeln.

(5)

Manchmal muss man einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen.

Bei manchem Menschen reicht dann auch ein Corona-Test:

• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,

• jemand, der wegen der Gesundheit nicht geimpft werden darf.

Sie brauchen einen Brief vom Arzt.

Tagesaktueller Corona-Test:

Das ist ein Corona-Test,

der höchstens 24 Stunden alt ist.

PCR-Tests dürfen auch 48 Stunden alt sein.

Schülerinnen und Schüler müssen keinen Test nachweisen.

Denn sie werden regelmäßig in der Schule getestet.

Für Kinder unter 6 Jahren müssen sich nicht auf Corona testen.

Das gilt auch für Kinder,

die noch nicht eingeschult wurden.

An vielen Orten müssen Sie zeigen, dass Sie geimpft oder genesen sind.

Manchmal braucht man zusätzlich einen Corona-Test.

Das müssen Sie dabei haben:

• Impf-Ausweis oder Impf-Nachweis auf dem Handy,

• Ausweis oder Pass,

• Test-Ergebnis auf Papier oder Handy

An manchen Orten gibt es Bändchen oder Stempel.

Zum Beispiel in einer Einkaufs-Straße.

Dann muss man seine Dokumente

nur einmal zeigen und bekommt ein Bändchen.

(6)

In den anderen Geschäften muss man nur noch das Bändchen zeigen.

Es gilt immer 24 Stunden lang.

An vielen Orten müssen Sie ihren

Impf-Nachweis oder Genesenen-Nachweis dabei haben.

Damit die zuständigen Personen kontrollieren können.

Diese Personen müssen sich bei 2Gplus nicht testen:

• wer komplett geimpft ist, also die 3. Impfung hat,

• wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann,

Sie brauchen einen Brief vom Arzt.

• Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule testen,

• Kinder unter 6 Jahren oder Kinder die noch nicht eingeschult wurden,

• wer 2mal geimpft und danach genesen ist,

• wer 2mal geimpft ist,

14 Tage nach der 2. Impfung,

Die Impfung darf höchstens 3 Monate her sein.

Teil 2: Wichtige Schutz-Maßnahmen 4 Hygiene-Konzept, Abstand

Geschäfte, Einrichtungen, Firmen und

Veranstaltungen brauchen ein Hygiene-Konzept.

Dabei müssen bestimmte Regeln eingehalten werden.

Sie stehen in der Allgemein-Verfügung mit Hygiene- Regeln des Sozial-Ministeriums.

Die Ämter können das Konzept kontrollieren.

Menschen müssen 1,5 Meter Abstand halten.

Das muss auch im Hygiene-Konzept stehen.

2Gplus bedeutet: geimpft, genesen und getestet.

geimpft, genesen oder getestet.

geimpft oder genesen.

3G bedeutet:

2G bedeutet:

(7)

In der Allgemein-Verfügung kann ein anderer Mindest- Abstand vorgeschrieben werden.

5 Masken-Pflicht

Sie müssen draußen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn der Abstand nicht eingehalten wird.

An manchen Orten muss es eine medizinische Maske sein.

Das kann eine OP-Maske oder FFP2-Maske sein.

Sie darf kein Atem-Ventil haben.

Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Bei älteren Kindern zwischen 6 und unter

16 Jahren reicht ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz.

Es muss keine FFP2-Maske sein.

Manche Menschen müssen keine Maske tragen.

Zum Beispiel wegen der Gesundheit oder einer Behinderung.

Sie dürfen deshalb nicht ausgeschlossen werden.

Sie brauchen einen Brief vom Arzt.

Keine Maske brauchen Sie:

• beim Sport machen,

• wenn Sie auf einer Versammlung oder beim Gottes-Dienst reden,

• am und im Schwimm-Becken,

• in der Sauna.

Wenn es unbedingt notwendig ist, können Sie die Maske abnehmen.

(8)

Einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz muss man tragen:

• Schüler und Schülerinnen in Bus und Bahn,

• Kontrolleure und Personal in Bus und Bahn,

• Handwerker und Ähnliche,

Wenn sie in Betriebe und Wohnungen kommen.

Manchmal müssen es FFP2-Masken sein, zum Beispiel:

• in geschlossenen Räumen in Läden, Geschäften, Betrieben, Behörden, Gerichten,

(wenn es öffentliche Räume sind),

• bei körpernahen Dienst-Leistungen,

Das sind zum Beispiel Friseur, Kosmetik, Fuß-Pflege.

• Fahr-Gäste von Bus und Bahn, auch im Bahnhof und Ähnliches,

• in Taxis und Reise-Bussen,

• bei Fahr-Diensten,

• Mitarbeiter von Pflege-Diensten und Ähnlichem,

• Mitarbeiter und Besucher in Wohn-Heimen, Pflege-Heimen und Ähnlichem,

• bei dringenden Sitzungen, die erlaubt sind.

Außer der Person, die gerade spricht.

Manchmal kann es sein, dass man wegen

dem Arbeits-Schutz keine FFP2-Maske tragen darf.

Dann muss es eine medizinische Maske sein.

Ausnahmen:

• Einsätze bei Polizei, Feuerwehr, Rettungs-Dienst und Ähnlichem,

• Behandlungs-Räume zum Beispiel beim Zahn-Arzt,

(9)

• Sicherheits-Kräfte beim Gericht,

• Patienten-Zimmer,

• Bewohner von Heimen und Ähnlichem,

• bei Prüfungen und Lehr-Veranstaltungen, wenn der Abstand eingehalten wird,

• im Gericht, wenn der Richter das erlaubt.

Teil 3: Notfall-Maßnahmen 6 Wen Sie treffen dürfen

Diese Menschen dürfen Sie draußen oder zu Hause treffen.

Wenn eine nicht geimpfte oder nicht genesene Person dabei ist:

• die Menschen, mit denen Sie zusammen wohnen,

zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt.

Dabei zählen nicht mit:

• Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre,

• Assistenten von Menschen mit Behinderung, Ehe-Leute, Partner und Partnerinnen

gelten als ein Haushalt.

Auch, wenn Sie nicht zusammen wohnen.

Das gilt nicht für:

• Schul-Begleiter,

• in der Kinder- und Jugend-Hilfe, in Heimen und Ähnlichem,

• Therapien in Kranken-Häusern, Arzt-Praxen und Ähnlichem,

• Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,

• Gesundheits-Einrichtungen und Ähnliches, zum Beispiel Kranken-Häuser,

Alten- und Pflege-Heime.

(10)

Wenn alle geimpft oder genesen sind:

Es dürfen so viele Personen kommen, wie eingeladen werden.

Ohne Begrenzung.

Sitzungen von Parteien und Ähnliches sind verboten. Außer, das Thema ist sehr wichtig.

Es müssen Impf- oder Genesenen-Nachweise gezeigt werden oder Tests.

Es ist besser, alles in einer Video-Konferenz zu besprechen.

6a Wahlen und Abstimmungen

Bei Wahlen müssen keine Kontakte erfasst werden.

Das gilt für die Wahl-Lokale und Behörden.

Man braucht zum Wählen keinen Impf-Nachweis, Genesenen-Nachweis oder Corona-Test.

Es muss regelmäßig geputzt werden.

Es muss Desinfektions-Mittel geben.

7 Demonstrationen und Versammlungen

Versammlungen und Demonstrationen draußen sind erlaubt.

Höchstens 5.000 Personen dürfen dabei sein.

Sie müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn der Abstand nicht eingehalten wird.

Bei Versammlungen drinnen dürfen höchstens 500 Personen dabei sein.

Nur jeder 2. Platz darf besetzt sein.

(11)

Oder bei größeren Räumen:

Dann dürfen bis zu 1.000 Personen dabei sein.

Nur jeder 4. Platz darf besetzt sein.

Drei Viertel müssen frei bleiben.

Es gilt 3G.

Es kann Ausnahmen geben.

8 Geschäfte

Läden und Geschäfte dürfen zwischen 6 und 20 Uhr öffnen.

Für Kunden gilt 2G.

Die Geschäfte müssen das kontrollieren.

Ausnahmen:

Diese Regeln gelten nicht für:

• Lebensmittel-Laden, zum Beispiel Super-Markt,

• Tier-Futter-Laden,

• Getränke-Laden,

• Apotheke, Sanitäts-Haus und Drogerie,

• Baby-Läden,

• Laden für orthopädische Schuhe,

• Optiker, Laden für Hör-Geräte,

• Zeitungs-Laden,

• Tankstelle,

• Groß-Handel für Firmen.

Regeln für kleine Läden:

• Sie sind bis 800 Quadrat-Meter groß.

• Es darf nur ein Kunde

pro 10 Quadrat-Meter im Laden sein.

Regeln für große Läden:

• Sie sind über 800 Quadrat-Meter groß.

• Hier darf zum Teil nur ein Kunde pro 20 Quadrat-Meter im Laden sein.

Die Läden passen auf,

dass nicht zu viele Kunden im Laden sind.

(12)

Am Eingang muss es ein Schild geben.

Darauf steht, wieviel Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

Man darf Waren bestellen und abholen.

Das kann auch nach 20 Uhr sein.

9 Dienstleistungen

Körpernahe Dienst-Leistungen sind zum Beispiel:

• Massage-Praxen,

• Kosmetik-Studios und Ähnliches.

Für Kunden gilt 2G.

Die Kontakt-Daten müssen erfasst werden (aufgeschrieben oder mit einer App).

Hier kann man auch mit einem Test hingehen:

• Friseur,

• medizinische Fuß-Pflege,

• Physio-Therapie und Ähnliches,

• Pflege,

• Therapie für Menschen mit Behinderung,

• medizinische Behandlungen.

Für Kunden gilt 3G.

3G gilt für:

• Schulen für Nach-Hilfe,

• Fahr-Schulen und Boots-Schulen,

• Flug-Schulen und Ähnliches.

2G gilt für:

• Reise-Büro,

• Versicherungen,

• Finanz-Berater,

• Firmen-Berater

Die Kontakt-Daten müssen erfasst werden.

(13)

Prostitution ist verboten.

Das bedeutet:

Mit anderen Menschen Sex für Geld haben.

10 Restaurants, Cafés und Ähnliches

In Restaurants, Cafés und Ähnlichem gilt drinnen 2Gplus.

Das gilt nicht für 3fach geimpfte Menschen, Schüler, Kinder und andere (siehe Seite 6).

Die Mitarbeiter müssen das kontrollieren.

Draußen gilt 2G und Kontakt-Erfassung.

Restaurants, Cafés und Ähnliches dürfen zwischen 6 und 20 Uhr öffnen.

Ausnahmen:

• Essen für obdachlose Menschen,

• Essen für LKW- und Bus-Fahrer, Lok-Führer und Ähnliches,

• Kantinen und Ähnliches,

• Essen zum Abholen,

• Essen für Hotel-Gäste und Ähnliches.

11 Kultur und Freizeit

Clubs, Diskos und Bars bleiben geschlossen.

Andere Einrichtungen dürfen öffnen.

Nachweise müssen kontrolliert werden.

3G gilt für:

• Bibliotheken und Ähnliches,

• Zoos, Tier-Parks und botanische Gärten draußen.

Kontakte müssen erfasst werden.

2G gilt für:

• Museen, Gedenk-Stätten, Ausstellungen drinnen,

• Zoos, Tier-Parks und botanische Gärten drinnen Kontakte müssen erfasst werden.

Es darf nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern rein.

(14)

2Gplus gilt für alle anderen Kultur-Einrichtungen, zum Beispiel:

• Kinos, Theater, Konzert-Häuser und Ähnliches.

Drinnen dürfen höchstens 500 Personen dabei sein.

Nur jeder 2. Platz darf besetzt sein.

Oder bei größeren Räumen:

Dann dürfen bis zu 1.000 Personen dabei sein.

Nur jeder 4. Platz darf besetzt sein.

Drei Viertel müssen frei bleiben.

2Gplus gilt für:

• Proben von Hobby-Orchestern, Hobby-Theatern und Ähnliches, Diese Einrichtungen müssen schließen:

• Schwimm-Bäder, Saunen und Dampf-Bäder, Ausnahme: Sie gehören zu einer Klinik.

Oder dort finden Therapien, Prüfungen, Berufs- Sport oder Unterricht statt.

Für Besucher gilt 3G.

Die Kontakt-Daten müssen erfasst werden.

• Spiel-Hallen, Wett-Büros und Ähnliches.

Wett-Büros dürfen Spiel-Scheine annehmen oder Sachen bezahlen lassen.

Für Kunden gilt 2G.

12 Veranstaltungen, Feste und Groß-Veranstaltungen

Veranstaltungen, Feste und

Groß-Veranstaltungen sind verboten.

Das gilt auch für Volks-Feste, Paraden und Ähnliches.

12a Messen und Kongresse

Für Messen und Kongresse gilt 2Gplus.

Die Veranstalter müssen kontrollieren.

Es darf nur eine bestimmte Anzahl von Besuchern rein:

1 Besucher pro 4 Quadrat-Meter.

(15)

13 Sport

Sport-Plätze, Fitness- und Sport-Studios sind geschlossen, außer für Schul-Sport.

Ausnahmen:

• Profi-Sport, auch Nachwuchs,

• Leistungs-Sport und Berufs-Sport,

• Reha-Sport,

• berufliche Sport-Ausbildung, Für Sportler gilt 3G.

Kontakte müssen erfasst werden.

• Sport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Für Trainer, Kinder und Jugendliche gilt 3G.

Kontakte müssen erfasst werden.

13a Sport-Veranstaltungen

Für Besucher von Sport-Veranstaltungen gilt 2Gplus.

Die Veranstalter müssen kontrollieren.

Drinnen dürfen höchstens 500 Personen dabei sein.

Nur jeder 2. Platz darf besetzt sein.

Oder bei größeren Räumen:

Dann dürfen bis zu 1.000 Personen dabei sein.

Nur jeder 4. Platz darf besetzt sein.

Drei Viertel müssen frei bleiben.

14 Hotels, Ferien-Wohnungen und Ähnliches

Tourismus-Reisen sind verboten.

Das gilt für:

• Reise-Veranstalter und Ähnliches,

• Bus- und Bahn-Fahrten, Ausflugs-Fahrten,

• Übernachtungen in Hotels,

Ferien-Wohnungen und Ähnlichem,

• Camping-Plätze.

(16)

Ausnahmen:

• berufliche Reisen Für berufliche Gäste gilt 3G.

Das muss kontrolliert werden.

Kontakte müssen erfasst werden.

15 Weiterbildungen und Ähnliches

Diese Einrichtungen dürfen keinen Unterricht vor Ort machen:

• Fortbildung, Weiterbildung,

• Volks-Hochschulen,

• Schulen für Kunst, Musik und Tanz.

Ausnahmen:

• Prüfungen,

• Vorbereitung fürs Studium,

• wichtige Wettbewerbe,

• Angebote für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,

• Hochschulen, Ausbildung-Einrichtungen und Ähnliches,

• Kurse und Prüfungen, die sehr wichtig sind (zum Beispiel wegen der Corona-Bekämpfung).

Teilnehmer und Lehrer müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Oder sie müssen einen aktuellen Test haben.

Das muss kontrolliert werden.

Kontakte müssen erfasst werden.

16 Kranken-Häuser, Pflege-Heime, Heime und Ähnliches

Mitarbeiter und Besucher müssen täglich einen Coronatest machen.

Die Einrichtungen müssen das kontrollieren.

(17)

Das gilt für diese Einrichtungen:

• Alten-Heime und Pflege-Heime, Hospize, Kurz-Zeit-Pflege,

• Tages-Pflege,

• ambulante Pflege-Dienste, Das sind Pflege-Dienste,

die Menschen zu Hause pflegen.

• ambulante Hospiz-Dienste und Ähnliches.

Das ist Pflege für sehr kranke Menschen.

In Sachsen müssen auch Begleit-Personen jeden Tag einen Corona-Test machen.

Das gilt auch für Menschen,

die in einer Tages-Pflege betreut werden.

Geimpfte und genesene Mitarbeiter müssen nur dreimal in der Woche einen Test machen.

Wer keinen Kontakt zu Bewohnern und auch nicht zu den Pflegern hat, darf das Heim auch ohne Test betreten.

Er darf dort aber nicht lange sein.

Das gilt zum Beispiel für Menschen, die ein Paket abgeben.

Oder für Handwerker, die im Keller etwas reparieren.

Die Einrichtungen schreiben ein Hygiene-Konzept.

Sie legen Regeln fest:

• für Besuche,

• falls jemand im Sterben liegt,

• dafür, wenn Bewohner rausgehen,

• für die Ausbildung.

Sie schreiben die Kontakt-Daten auf.

Sie veröffentlichen die Regeln im Internet oder woanders.

Das gilt auch für Kranken-Häuser und ähnliche Einrichtungen.

(18)

Behinderten-Werkstatt:

Die Behinderten-Werkstätten haben ein Konzept für Hygiene, Arbeits-Schutz und Corona-Tests.

Auch Wohn-Heime für Menschen

mit Behinderung müssen ein Hygiene-Konzept haben.

Werkstatt und Wohn-Heim müssen bei Tests die Konzepte abstimmen.

In die Werkstatt dürfen nur geimpfte und genesene Beschäftigte.

Alle anderen müssen vor dem Werkstatt-Besuch einen Test machen.

Auch Geimpfte und Genesene müssen mindestens zweimal in der Woche einen Test machen.

Die Tests müssen überwacht werden.

Das gilt für alle Beschäftigten

und alle Mitarbeiter in der Werkstatt.

Für heil-pädagogische Kitas und ähnliche Einrichtungen gelten die Regeln

der Schul- und Kita-Verordnung.

Kranken-Häuser melden, wie viele Patienten Corona haben:

• auf den normalen Stationen

• und auf der Intensiv-Station.

Heime für Kinder und Jugendliche legen Regeln fest:

• für Besuche,

• dafür, wenn Bewohner rausgehen,

• die Ausbildung.

Sie schreiben die Kontakt-Daten auf.

Manchmal gibt es in den Einrichtungen Anhörungen mit Richtern.

Diese dürfen stattfinden.

Das Sozial-Ministerium kann andere Regeln beschließen.

(19)

Die Orte und Städte dürfen ausnahmsweise andere Regeln festlegen.

17 (weggefallen)

18 Kirchen und Ähnliches

In Kirchen und ähnlichen Einrichtungen gilt 3G.

Das muss kontrolliert werden.

Kontakte müssen erfasst werden.

Es muss Hygiene-Konzepte geben.

Sie müssen angepasst werden.

Je nachdem, wie viele Menschen gerade krank sind.

18a Beerdigungen

Es gilt 3G.

18b Ehe-Schließung

Es gilt 3G, zum Beispiel auf dem Standes- Amt.

19 Saison-Arbeits-Kräfte

Diese Regeln gelten für Saison-Arbeits-Kräfte.

Das sind Arbeiterinnen und Arbeiter, die:

• nur für kurze Zeit nach Deutschland kommen,

• in einer Unterkunft wohnen,

• in einem Betrieb mit über 10 Mitarbeitern arbeiten.

Sie brauchen am Anfang

einen tagesaktuellen Corona-Test.

Der Betrieb muss melden, dass er Saison-Arbeits-Kräfte anstellt.

Das muss 2 Tage vorher passieren.

(20)

Es gibt Regeln vom Landwirtschafts-Ministerium.

Sie müssen eingehalten werden.

20 Landtag

Diese Regeln gelten nicht für den Sächsischen Landtag.

Teil 4: Sonder-Regeln 21 (weggefallen)

21a Lockerungen bei weniger Ansteckungen

Die Corona-Regeln werden gelockert:

• bei weniger Corona-Kranken im Krankenhaus,

• 3 Tage lang,

• gilt ab dem übernächsten Tag.

Diese Zahlen müssen gelten:

• In ganz Sachsen gibt es weniger als

1.300 Corona-Kranke auf Normal-Stationen im Kranken-Haus.

• In ganz Sachsen gibt es weniger als

420 Corona-Kranke auf Intensiv-Stationen im Kranken-Haus.

Die strengeren Regeln gelten wieder:

• wenn eine Zahl 3 Tage lang überschritten wird,

• ab dem übernächsten Tag.

Sie können die aktuellen Zahlen im Internet ansehen.

Sitzungen: Sitzungen von Parteien und Ähnliches sind erlaubt.

Auch, wenn sie nicht unbedingt nötig sind.

Es gilt 2G.

Das muss kontrolliert werden.

Für zwingende Sitzungen von Parteien und Ähnliches gilt 3G.

Diese Sitzungen sind unbedingt nötig.

(21)

Versammlungen und Demonstrationen draußen sind erlaubt.

Beliebig viele Menschen dürfen dabei sein.

In Läden und Geschäften gibt es keine G-Regeln mehr.

Alle Kunden müssen eine FFP2-Maske tragen.

Prostitution ist erlaubt, außer Veranstaltungen.

Das bedeutet:

Mit anderen Menschen Sex für Geld haben.

Es gilt 2Gplus.

Es muss kontrolliert werden.

In Restaurants, Cafés und Ähnlichem gilt 2G.

Sie dürfen auch nach 20 Uhr öffnen.

In Museen, Gedenk-Stätten, Ausstellungen, Zoos, Tierparks und botanischen Gärten gilt 3G.

Einrichtungen für Kultur und Freizeit dürfen öffnen.

Es gilt 2Gplus-Regel.

Das muss kontrolliert werden.

Drinnen dürfen höchstens 2.000 Personen dabei sein.

Nur jeder 2. Platz darf besetzt sein.

Oder bei größeren Räumen:

Dann darf jeder 4. Platz besetzt sein.

Drei Viertel müssen frei bleiben.

Es kann Ausnahmen geben.

Solarien dürfen öffnen.

Es gilt 2G.

Das muss kontrolliert werden.

Kontakte müssen erfasst werden.

Schwimm-Bäder und Saunen dürfen öffnen.

Es gilt 2Gplus.

Das muss kontrolliert werden.

Dampf-Saunen bleiben zu (die sind nicht heiß genug).

Spiel-Hallen, Wett-Büros und Ähnliches dürfen öffnen.

(22)

Ausnahme: Spielscheine annehmen oder abholen, Sachen bezahlen oder Ähnliches.

Dann gilt keine G-Regel mehr.

Es darf nur eine bestimmte Anzahl von Kunden rein.

Für Messen gibt es keine Quadratmeter-Regelung.

Sportveranstaltungen mit Zuschauern dürfen stattfinden.

Es gilt 2Gplus-Regel.

Das muss kontrolliert werden.

Drinnen dürfen höchstens 2.000 Personen dabei sein.

Nur jeder 2. Platz darf besetzt sein.

Oder bei größeren Räumen:

Dann darf jeder 4. Platz besetzt sein.

Drei Viertel müssen frei bleiben.

Es kann Ausnahmen geben.

Sport-Anlagen dürfen drinnen öffnen, zum Beispiel Fitness-Studios.

Es gilt 2Gplus.

Das muss kontrolliert werden.

Sport-Anlagen draußen dürfen öffnen.

Es gilt 3G.

Bei Ski-Liften muss es keine Kontakt-Erfassung geben.

Sport-Vereine dürfen sich treffen.

Die anderen Regeln zum Thema Sport (Abschnitt 13) gelten weiter.

Hotels, Ferien-Wohnungen und Ähnliches dürfen Zimmer an Touristen vermieten.

Es gilt 2Gplus für Touristen.

Das muss kontrolliert werden.

Kontakte müssen erfasst werden.

Diese Einrichtungen dürfen wieder Unterricht vor Ort machen.

(23)

Es gilt 2G:

• Bildung für Erwachsene

• Volks-Hoch-Schulen,

• Schulen für Kunst, Musik und Tanz.

Hier gilt 3G:

• berufliche Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung.

Es muss kontrolliert werden.

Die Kontakte müssen erfasst werden.

Teil 5: Strafen

22 Hilfe von der Polizei

Die Regeln müssen eingehalten werden.

Die Polizei hilft dabei.

Es wird kontrolliert, ob sich alle an die Regeln halten.

Wer das nicht tut, kann bestraft werden.

Man muss dann zum Beispiel Geld bezahlen.

23 Bis wann gilt die Verordnung?

Die Verordnung gilt vom

23. Februar 2022 bis 3. März 2022.

Die Regeln der Verordnung können sich ändern.

Manchmal gibt es Ausnahmen.

Sie haben Fragen zur

Corona-Schutz-Verordnung?

Dann können Sie hier anrufen:

0351 564 58 000.

Viele Antworten finden Sie auch auf der Internet-Seite des Freistaates Sachsen.

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie:

• auf der Internet-Seite des Freistaates Sachsen,

• auf der Internet-Seite der Bundes-Regierung.

(24)

*Wegen des Corona-Virus wurde dieser Text

nicht durch Menschen mit Lern-Schwierigkeiten geprüft.

Manchmal benutzen wir nur die männliche Sprach-Form, damit der Text verständlicher ist.

Dieser Text ist für alle Menschen gedacht, die Leichte Sprache brauchen.

Der Text in Leichter Sprache soll Sie informieren.

Er ist ein zusätzliches Angebot und rechtlich nicht verbindlich.

Es gilt der Text in schwerer Sprache.

Sie finden ihn auf der Internet-Seite des Freistaates Sachsen.

Text: http://www.leichte-sprache-sachsen.de Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger

Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 und Inga Kramer. © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter:

https://www.inclusion-europe.eu/easy-to-read/.

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