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Ausgehend von der Petzold schen Definition. die geeignet sind, die Klimata so zu beeinflussen, dass die Nutzbarkeit

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Achim Trogisch

Planerische Schluss- folgerungen aus dem 26 o C-Urteil

Moderne Geba¨ude mu¨ ssen sta¨rker unter dem Aspekt der spa¨teren Nutzung geplant werden. Speziell die thermi- schen Bedingungen sind be- sonders zu beachten. Dies gilt vor allem vor dem Hinter- grund der vera¨nderten Bau- weise und Nutzungsbedin- gungen. So werden heutige Geba¨ude vielfach mit einem hohen Glasanteil gebaut, bei denen die thermische Spei- cherung nicht mehr gegeben ist.

Which conclusions are necessary under the 26C-judgement?

Modern buildings should be designed stron- ger under the aspect of long term usage.

Especially the thermal conditions should be taken into consideration. This becomes more important under the background of the changes in construction and using condi- tions. Today, modern buildings will be built up with a greater fraction of glass without thermal storages.

Keywords:cooling load, room air temperatu- re, building, thermal construction, using con- ditions

Prof. Dr.-Ing. A. Trogisch, Hochschule fu¨r Technik u. Wirtschaft Dresden (FH), FB Ma- schinenbau/Verfahrenstechnik, Dresden

1. Einleitung

Ausgehend von derPetzold‘schenDefi- nition der Bauklimatik, die „die Wirk- prinzipien und die Wirkmethoden be- schreibt, die geeignet sind, die Klimata so zu beeinflussen, dass dieNutzbarkeit der Geba¨ude und Freira¨ume gewa¨hrlei- stet werden kann (Funktionssicherheit) und die Baukonstruktion vor unzula¨ssi- gen Beanspruchungen durch diese Kli- mata zu schu¨tzen (Eigensicherung) wird deutlich, dass der Nutzbarkeit eines Raumes zuku¨nftig ein wesentlich ho¨he- rer Stellenwert zugebilligt werden muss.

Der Begriff „Nutzbarkeit“ sollte weiter gefasst werden, d.h. nicht nur aus der Sicht der behaglichen und hygienischen Kriterien fu¨r den Menschen wa¨hrend des Arbeitsprozesses oder beim Aufent- halt in Wohnungen sondern auch aus der Vielfalt der technischen und techno- logischen Randbedingungen. Beide Aspekte unterliegen einer mehr oder minder fortschreitenden A¨nderung, die durch technische Regelwerke kaum zeit- nah dokumentiert werden ko¨nnen.

Fu¨r die „Eigensicherheit“ (z.B. Statik, Wa¨rmeschutz, Schallschutz) kann von relativ unvera¨nderlichen Randbedingun- gen und Regelwerken ausgegangen werden. Insbesondere sollte auch das thermische Verhalten eines Geba¨udes unter dem heutigen Wissensstand keine U¨berraschung mehr bieten.

Worin ko¨nnten nach Meinung des Au- tors die Ursachen liegen, dass sich die Rechtssprechung mit der sommerlichen Funktionssicherheit eines Geba¨udes oder von Ra¨umen bescha¨ftigen muss bzw. will?

Zum Beispiel in

der vera¨nderten Bauweise gegenu¨ber der klimatisch bewa¨hrten traditionell, insbesondere durch den Einsatz des Baustoffes Glas und der Verringerung der thermischen Speicherfa¨higkeit

der Raumumschließungskonstrukti- on

den vera¨nderten Nutzungsbedingun- gen in einem Geba¨ude und eines Ge- ba¨udes (Lebensdauer) und den da- raus resultierenden klimatischen For- derungen

den vera¨nderten sommerlichen Au- ßenklimabedingungen [5]

den vera¨nderten Anspru¨chen der Nutzer hinsichtlich der thermischen, hygienischen, visuellen und akusti- schen Behaglichkeit

der z.T. schwerfa¨lligen Anpassung von bestehenden technischen Re- geln, der U¨berregulierung in einzel- nen Fachdisziplinen und der „Igno- ranz“ von Regeln aus der Fachdiszi- plin tangierenden Regeln. Dafu¨r ist die neue DIN 4108 T2 [2] das beste Beispiel

den fehlenden fru¨hzeitigen Informa- tionen im Planungsprozess an und zwischen dem Auftraggeber, dem Planer, dem Architekten und u.U.

dem Nutzer und

der Planungshierarchie und den fi- nanziellen und ideellen Abha¨ngigkei- ten von Bauherr, Architekt und Planer.

2. Sommerlicher Wa¨rme- schutz – DIN 4108 T2

Am Beispiel der DIN 4108 T2 [2], die seit Juli 2003 gu¨ltig ist und gegen den Wi- derstand vieler klimatechnischer Fach- leute herausgegeben wurde, sollte ver- deutlicht werden, wie problematisch ge- rade die Fragen der Raumlufttempera- tur, der Nutzung des Geba¨udes und der Lu¨ftung fu¨r das sommerliche Raum- klima und ihrer Wertung in der Planung und Begutachtung von Streitfa¨llen sein ko¨nnen.

Raumlufttemperatur – welche Raumlufttemperaturen bzw. operati- ven Temperaturen sind bei der Pla- nung in Ansatz zu bringen?

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Was ein „angenehmes Raumklima“ sein soll, daru¨ber gibt es viele Festlegungen, die in den verschiedenen Regeln der Technik (z.B. Normen, Richtlinien, Ver- ordnungen) niedergelegt sind. An erster Stelle steht dabei die Raumlufttempera- tur als eine entscheidende Gewa¨hrlei- stungsgro¨ße, die vom Nutzer gut zu kontrollieren ist und auch in der Beurtei- lungsmo¨glichkeit keine großen Schwie- rigkeiten bietet.

Fu¨r den „Winterfall“ gibt es Regelungen u¨ber die einzuhaltenden und nachpru¨f- baren Raumlufttemperaturen bzw. ope- rativen Temperaturen (DIN 4701) [1] und bauseitige Forderungen (z.B. Mindest- wa¨rmeschutz (DIN 4108) [2], EnEV 2002 [3], die in den seltensten Fa¨llen in Frage gestellt werden und in den meisten Fa¨llen auch zu guten Ergebnis- sen fu¨hren.

Fu¨r den „Sommerfall“ gibt es ebenfalls Regelungen hinsichtlich von zula¨ssigen und optimalen Raumlufttemperaturen wie z.B. DIN 1946 [4], sommerlicher Wa¨rmeschutz in DIN 4108 T2 [5] und Re- gelungen aus der Sicht der Nutzung (z.B.

Arbeitssta¨ttenrichtlinien ASR [6] und die Arbeitssta¨ttenverordnung (ASV) [7].

Hierbei ist jedoch in der Praxis zu beob- achten, dass die Einhaltung oft vor allem aus Kostengru¨nden von Bauherren oder Investoren in Frage gestellt werden, wo- bei es dann wa¨hrend der Nutzung zu un- behaglichen Raumlufttemperaturen kommt.

Die in DIN 1946 [4] genannten optima- len und zula¨ssigen Raumlufttemperatu- ren stehen im Widerspruch zu den zula¨s- sigen, in der DIN 4108 T 2 genannten, geographisch zugeordneten (Tabelle 1 und Bild 1) und kaum nachvollziehbaren Temperaturen. Es fu¨r den Planer und den Planungsprozess problematisch, wenn in der Einfu¨hrung zu dieser DIN steht, dass „weitergehende Festlegungen, wie z.B. die des Arbeitsschutzes nicht von der Norm beru¨hrt sind (s.a. Punkt 8.1 – definierte Anforderungen an die thermische Behaglichkeit im Sommer)“.

Dabei sollte der Grenzwert der Raum- lufttemperatur WR;i an nicht mehr als 10 % der Aufenthaltszeit u¨berschritten werden (Bezug: Wohngeba¨ude: 24/d, Bu¨rora¨ume: 10 h/d). Die Anzahl der Tage der U¨berschreitung bzw. Stunden pro Jahr, wie in TGL 32 603 [32] formu- liert, sind jedoch nicht vorgegeben.

Fu¨r den Planer und Nutzer bzw. spa¨teren Gutachter ko¨nnen sich folgende Fragen ergeben:

um welche Temperaturen handelt es sich: operative Raumtemperatur, zu- la¨ssiger Tagesmittelwert, zula¨ssiger Tagesmaximalwert ?

wie oft darf dieser Wert u¨berschritten werden (U¨berschreitungsha¨ufigkeit – in der TGL 32603 [32] unter hygieni- schen, energetischen und betriebs- wirtschaftlichen Aspekten eindeutig geregelt)?

inwieweit ko¨nnen regionale und u¨berregionale Klimavera¨nderungen beru¨cksichtigt werden?

Nutzung– fu¨r welche Geba¨ude und Nutzungen gilt die DIN 4108 T2?

Einfu¨hrend wird fu¨r den Gu¨ltigkeitsbe- reich ausgefu¨hrt: „fu¨r Planung und Aus- fu¨hrung von Aufenthaltsra¨umen in Hochbauten“. Im Textteil werden diese Aufenthaltsra¨ume nicht na¨her definiert.

In den Randbedingungen fu¨r die Gu¨ltig- keit der DIN 4108 T 2 werden Werte fu¨r den internen Wa¨rmegewinn definiert:

fu¨r Wohngeba¨ude mit 120 Wh/(m2Netto-

grundfla¨che, d) und fu¨r Nichtwohngeba¨ude mit 144 Wh/(m2Nettogrundfla¨che, d). Diese Angabe ist vollkommen unzureichend, da sich erstens aus diesen Angaben keine Ru¨ckschlu¨sse sowohl auf den Mit- telwert der inneren nutzungsbedingten Wa¨rmelast, die Andauer der Belastung und den Zeitpunkt des Lastmaximum ziehen lassen. In [25] wird in Abha¨ngig- keit der Nutzung der Mittelwert tabella- Tabelle 1: Zuordnung des Grenzwertes der Raumlufttemperatur zur Klima- region und dem FaktorSX(anteiliger Sonneneintragswert) zur Bestimmung des zula¨ssigen Sonneneintragwertes

Klimaregion WR;iinC Ho¨chstwert der mittleren AußenlufttemperaturhC SX

A sommerku¨hl 25 h16,5 0,04

B gema¨ßigt 26 16,5<h<18 0,03

C sommerheiß 27 h18 0,015

Bild 1: Geogra- phische Zuord- nung der Klima- regionen

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risch dargestellt, wobei diese Werte im Allgemeinen den o.g. Wert im Mittel um 100 bis 200 % u¨bersteigen und mit Schwankungsbreite von20 % be- haftet sind.

SchonPetzold[14, 16] hat in seinen For- derungen zum Nachweis des sommerli- chen Wa¨rmeschutz klare Angaben zur nutzungsbedingten Wa¨rmelast in Ab- ha¨ngigkeit der Nutzung eines Geba¨udes postuliert.

Wieder ko¨nnen sich fu¨r den Planer und Nutzer Fragen ergeben wie z.B.

kann oder muss die Nutzung mit den mo¨glichen Wa¨rmegewinnen und dem Zeitraum genau definiert wer- den?

welche Einschra¨nkungen ergeben sich bei vera¨nderter Nutzung bzw.

bei einer eventuellen Umnutzung des Geba¨udes?

Lu¨ftung– wie groß darf der Außen- luftwechsel sein und in welcher Form kann gelu¨ftet werden?

Neben den unklaren Definitionen (Grundluftwechselrate, mittlere Luft- wechselrate) sind die Beschra¨nkungen in den Randbedingungen bezu¨glich der Aufenthaltszeit und außerhalb der Aufenthaltszeit kaum nachvollziehbar.

Diese unklare Definition setzt sich leider auch in der neuen DIN 12 831 [31] (Er- satz fu¨r die DIN 4701) fort. Es handelt sich bei der Grundluftwechselrate um einen Außenluftwechsel (bezogen auf das Raumvolumen) von nAU¼kAU ¼ bAU ¼0,5 l=h, der aus hygienischen Gru¨nden (s.a. EnEV 2002 [3] und DIN 1946 T6 [4]) notwendig ist.

Der notwendige Außenluftvolumen- strom unter sommerlichen Bedingung ist eine Funktion der Lu¨ftungsform (me- chanische Lu¨ftung mit und ohne thermi- scher Luftaufbereitung, mechanische Abluft mit Zuluftzufu¨hrung u¨ber Außen- luftdurchla¨sse (ALD) oder Fenster oder natu¨rliche („Freie“) Lu¨ftung). Insbeson- dere bei der Fensterlu¨ftung sind sowohl Fensterform, Lu¨ftungseffektivita¨t der Fensterform, a¨ußere klimatische Rand- bedingungen (z.B. Schall, Wind) und si- cherheitstechnische Aspekte zu beru¨ck- sichtigen. Die genannten Grenzen fu¨r die Lu¨ftung in den Randbedingungen er- scheinen kaum praktikabel und nach- vollziehbar.

Auch hier ist der Planer, der Architekt und spa¨terer Nutzer in der Zwickmu¨hle, welche anteiligen Sonneneintragswerte kann er fu¨r die Lu¨ftung in Ansatz brin-

gen, zumal diese noch in Abha¨ngigkeit von den Speichereigenschaften ausge- wiesen sind

Speicherung– wie soll die Speicher- fa¨higkeit der Raumumschließungs- konstruktion gewertet werden?

Fu¨r die Bewertung der Speicherfa¨higkeit wird auf die DIN 4108 [2] verwiesen bzw. auf Tabellenwerte (Tabelle 2). Ins- besondere bei der Bewertung der Bau- werksmasse mB wird der konstruktive Aufbau der Raumumschließungskon- struktion ungenu¨gend beru¨cksichtigt.

Denn durch die u¨blichen Einbauten, wie Unterhangdecke oder Doppelboden wird die speicherfa¨hige Bauwerksmasse erheblich beeinflusst. Eine Korrelation zu den Bewertungsgro¨ßen der Speicherfa¨- higkeit in der VDI 2078 [17], die Grund- lage fu¨r die Dimensionierung der raum- lufttechnischen Anlage und der erfor- derlichen Luftaufbereitung bildet, ist kaum zu erkennen. Auch hier ergeben sich fu¨r den Planer viele Fragen bezu¨g- lich des fu¨r den Nachweis in Ansatz zu bringenden Wertes.

Fazit

An dem Beispiel der DIN 4108 T2 wird deutlich, welche Probleme fu¨r den Pla- ner und Architekten bei der Anwendung die Regeln der Technik fu¨r die Bewer- tung des sommerlichen Wa¨rmeschutzes entstehen ko¨nnen.

3. Sommerliche Raumluft- temperaturen u¨ ber 26C Fu¨r den Autor ist kaum einzusehen, dass es trotz der eingangs genannten Ursa- chen nicht mo¨glich sein soll, fu¨r den

„Sommerfall“ die gleiche Sicherheit im Planungsalltag zu haben, wie im „Win- terfall“ oder bei der Gewa¨hrleistung der Forderungen der EnEV.

Die Einhaltung von 26C Maximaltem- peratur der Raumluft allein mit bauli- chen Mitteln ist zwar mo¨glich, bedingt aber außergewo¨hnlich große Wa¨rme- speichermassen sowie sehr geringe

Strahlungslasten, wie sie ha¨ufig von his- torischen, meist denkmalgeschu¨tzten Geba¨uden bekannt sind, bei modernen Geba¨uden aber kaum realisiert werden kann. Dies muss sowohl Bauherren als auch Juristen bekannt sein. Die Forde- rung auf eine kompromisslose Einhal- tung der maximalenRaumlufttempera- tur von 26C bedingt bei der heute u¨b- lichen Bauweise ohne „Wenn und Aber“ eine technische Lo¨sung, d.h. Ku¨h- lung des Geba¨udes bzw. der Ra¨ume und damit ho¨here Bau- und Betriebskosten.

In Anbetracht der unterschiedlichen subjektiven menschlichen Empfindlich- keiten la¨sst sich ein starres Festhalten an einer Maximaltemperatur nicht be- gru¨nden. Deshalb sollte in interdiszipli- na¨rer Zusammenarbeit u.a auch mit Hy- gienikern gekla¨rt werden, ob im Inter- esse von Wirtschaftlichkeit und Ener- gieeffizienz Temperaturen im Ertra¨glich- keitsbereich von 26C bis 30C zugelas- sen werden ko¨nnten, wenn die U¨ber- schreitungsha¨ufigkeit gering gehalten werden kann. Dafu¨r liegen bereits Aus- sagen in der TGL 32 603 [33] seit Ende der 70-ziger Jahren vor. Eine gemeinsam erarbeitete Richtlinie ko¨nnte bei der Be- wertung der sommerlichen Raumluft- temperatur viel Konfliktpotenzial neh- men, ohne die Architekten aus ihrer Ver- antwortung fu¨r die Schaffung nutzungs- gerechter Ra¨ume zu entlassen.

Welche Lo¨sungsansa¨tze werden gese- hen, um in einer sehr fru¨hen Planungs- phase, na¨mlich dem „Vorentwurf“ und spa¨testens im „Entwurf“ Informationen u¨ber die zu erwartenden sommerlichen Raumlufttemperaturen zu bekommen?

1. Anwendung von Vorbemessungsver- fahren

2. Anwendung von Planungssoftware 3. Vereinbarung zwischen AN und AG

u¨ber die zu gewa¨hrleistende Raum- lufttemperatur

Vorbemessungsverfahren:

Vorbemessungsverfahren (Diagramme, einfache Beziehungen) sind wichtige in- genieurtechnische Handwerkzeuge, mit Tabelle 2: Speicherfa¨higkeit und anteiliger SonneneintragswertSX

Speicherfa¨higkeit Cwirk=AG SX

Leichte Bauart

(ohne Nachweis) <50 Wh/(Km2) 0,06*fgew

Mittlere Bauart 50 Wh/(Km2)<und<130 Wh/(Km2) 0,10*fgew

Schwere Bauart >130 Wh/(Km2) 0,115*fgew

mitCwirk¼mBcin Wh/K undfgew¼ ðAWþ0,3*AAWþ0,1*ADÞ=AG

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denen mit wenig Aufwand und hinrei- chender Genauigkeit wichtige Zielgro¨- ßen wie z.B. die maximale und mittlere Raumlufttemperatur abgescha¨tzt wer- den ko¨nnen. Die Anwendung von Vor- bemessungsverfahren sollte auch unbe- dingt unter den Aspekten wie „wenige und unscharfe Ausgangsdaten“, gerin- ge Planungskosten, kurze Planungszeit usw. positiv bewertet werden. Sie sind deshalb sowohl fu¨r die Arbeit des Archi- tekten als auch fu¨r die des Fachinge- nieurs unverzichtbar, um im fru¨hen Pla- nungsprozess (Grundlagenermittlung, Vorentwurf) schon Aussagen treffen zu ko¨nnen, ob und mit welchen baulichen Mitteln die gewu¨nschte bzw. erforderli- che Raumlufttemperatur erreicht wer- den kann bzw. welche lu¨ftungstechni- schen Maßnahmen notwendig werden.

Mit verha¨ltnisma¨ßig geringem Aufwand kann die Gro¨ßenordnung der zu erwar- tenden sommerlichen Raumlufttempe- ratur in den Phasen „Grundlagenermitt- lung“ und „Vorentwurf“ ermittelt wer- den. Geeignet scheinen dazu z.B. Vorbe- messungsverfahren zum sommerlichen Wa¨rmeschutz auf der Basis der Arbeiten vonPetzold[12, 13, 25] und der Weiter- entwicklung durch Ha¨upl [23, 24] so- wohl fu¨r die Ermittlung der Ku¨hllast, not- wendigen baulichen Maßnahmen (Son- nenschutz, speicherwirksame Bau- werksmassen) als auch der sich einstel- lenden Raumlufttemperatur bei „natu¨r- licher Lu¨ftung“ eine geeignete Lo¨sung zu sein [14, 15, 16, 26]. Leider ist eine beispielhafte plausible Lo¨sung im Stan- dardwerk [21] in der U¨berarbeitung [22] ersatzlos gestrichen bzw. durch einen kaum nachvollziehbaren Lo¨sungs- ansatz ersetzt worden.

Planungssoftware:

Planungssoftware hat heute einen so hohen Stand erreicht, dass auch mit den oft noch ungenauen bauseitigen Ausgangswerten mit relativ geringem Aufwand sowohl die sich ergebenden Wa¨rmelasten (Ku¨hllasten) nach VDI 2078 und die Raumlufttemperaturen als auch der Jahresenergiebedarf nach VDI 2067 [20] ermitteln lassen. Damit sind nicht nur definitive Aussagen z.B.

der frei schwingenden Raumlufttempe- ratur zu bestimmten Zeitpunkten, son- dern auch unter Zugrundelegung von standardisierten bzw. lokalen Wetterda- ten Aussagen fu¨r das gesamte Jahr mo¨g- lich. Schlussfolgerungen zu eventuell notwendigen bauseitigen Vera¨nderun- gen ko¨nnen in Variantenrechnung mit

sehr geringem Zeitaufwand abgeleitet werden. Bezu¨glich des Argumentes un- zureichender Bauangaben in den Pha- sen „Vorentwurf“ und „Entwurf“ ist zu entgegnen, dass insbesondere durch die WSVO 95 und die EnEV 2002 ein Mindeststandard fu¨r die U-Werte vorge- geben ist.

Eine verfu¨gbare Planungssoftware [17, 18, 27] ermo¨glicht, die z.B. vom Land NRW beispielsweise genutzt wird [28], den Geba¨ude-Energiegrundbedarf als reine Geba¨udeeigenschaft bei vorge- gebener Nutzungsbedingung zu ermit- teln und somit unterschiedliche Vor- bzw. Entwurfskonzepte fu¨r das Geba¨u- de miteinander zu vergleichen. Diese Vorgehensweise stellt eine Vergleichbar- keit der Energiebedarfswerte sicher. Der weiterhin ermittelbare Geba¨udeenergie- bedarf beru¨cksichtigt unter Beachtung der Geba¨udeeigenschaften die individu- elle Nutzungsbedingungen, wie z.B. in- nere Wa¨rmelasten, Betriebszeiten, Fahr- weise der RLT-Anlage, Betriebsweise Ku¨hlfla¨chen, gleitende Raumlufttempe- ratur).

Vereinbarung zwischen AN und AG u¨ber die zu gewa¨hrleistende Raumlufttemperatur

Wie dargestellt ist die Koordination von nationalen Normen untereinander schwierig und weiterhin erreicht der Umfang der Normen Gro¨ßenordnun- gen, die oft nur noch Spezialisten, aber kaum von Planern, beherrschbar sind. Die aufgezeigten nationalen Schwierigkeiten werden sich mit Harmo- nisierung der Normen auf europa¨ischem Niveau mit hoher Wahrscheinlichkeit vergro¨ßern.

Einen mo¨glichen Weg, um sowohl Pla- nungssicherheit als auch entsprechende sommerliche Raumlufttemperaturen zu gewa¨hrleisten, stellt eine eindeutige, zu vereinbarende Qualita¨t der zu erbrin- genden Leistung zwischen Auftragneh- mer und Auftraggeber dar. Damit ko¨n- nen beide von der selben geschuldeten Leistung ausgehen. Dies wird bereits in der gu¨ltigen DIN EN 12 831 [29] (Ersatz fu¨r DIN 1946) bezu¨glich der Aufheizlei- stung [30] gefordert.

Ein scheinbar in Vergessenheit geratenes Instrument der Planung stellt das

„Raumbuch“ dar. In diesem Raumbuch sollen die sowohl die einzuhaltenden Pa- rameter als auch die geba¨udetypischen, raumbedingten Daten festgeschrieben werden. Beispiele dafu¨r finden sich in

[11] und [32]. Weiterhin sind in dieser Vereinbarung auch die fu¨r die Ausle- gung der raumluft- und ka¨ltetechni- schen Anlagen Ansatz zu bringenden Außenklimaparameter (z.B. Außenluft- temperatur, Außenluftfeuchte) zu doku- mentieren, um dem lokalen Klima bzw.

Klimavera¨nderungen Rechnung tragen zu ko¨nnen.

Dies erfordert jedoch vom Planer fun- diertes technisches und rechtliches Wis- sen, z.B. [33], Kenntnis des aktuellen Standes der Technik und ausreichendes planerisches Handwerkszeug zur Vorbe- messung und Bemessung des sommerli- chen Wa¨rmeschutzes. DV-gestu¨tzte Un- terlagen ko¨nnen heute als vorausgesetzt betrachtet werden und fu¨hren im Allge- meinen bei ausreichender Kenntnis des Benutzers u¨ber die Software mit einem geringen zeitlichen Aufwand zu aussa- gefa¨higen Ergebnissen. Simulationsbe- rechnungen sollten nach Meinung des Autors nur dann zum Einsatz kommen, wenn es sich einerseits um sehr an- spruchsvolle Lo¨sungen handelt, die zur Abscha¨tzung des Einflusses der bauli- chen, technischen und meteorologi- schen Parameter, aber auch der Stro¨- mungsverha¨ltnisse am und im Geba¨ude Variantenuntersuchungen unumga¨ng- lich machen. Zu beachten ist dabei, dass die Randbedingungen fu¨r die Simu- lation klar und eindeutig formulierbar sind und in der Vereinbarung festge- schrieben werden ko¨nnen.

Getroffene Vereinbarungen sollten un- bedingt Vertragsbestandteil sein. Im Pla- nungsprozess ist es deshalb notwendig und erforderlich, dass auch dieses Raumbuch oder die Daten der Vereinba- rung fortgeschrieben werden. Somit ist gewa¨hrleistet, dass bei planerischen A¨n- derungen, die im Allgemeinen ab der Ausfu¨hrungsplanung in mehr oder min- der großen Zahl auftreten, die vereinbar- ten Rahmenbedingungen u¨berpru¨ft und u.U. vertragsrechtlich dokumentiert wer- den.

4. Schlussfolgerungen

Eine zeitnahe Aktualisierung von techni- schen Regeln insbesondere unter dem Hintergrund von europa¨ischen Normen und die Einbeziehung von tangierenden Regeln ist heute kaum noch mo¨glich.

Beispielsweise a¨ndern sich z.B.

Nutzungsanspru¨che sowohl von Per- sonen hinsichtlich der thermischen und hygienischen Behaglichkeit als auch durch technologische Prozesse LU¨ F T U N G S T E C H N I K/RA U M L U F T T E M P E R AT U R E N

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hinsichtlich einzuhaltender Parame- ter in einem Raum.

die Außenklimabedingungen die Anspru¨che an die Lebensdauer

und die Gestaltung eines Geba¨udes DV-gestu¨tzte Berechnungsverfahren, vielfa¨ltige theoretische und praktische Untersuchungen an Geba¨uden und zu Anlagenlo¨sungen, ein Kompendium von meteorologischen Daten, der schnelle Zugriff auf Informationen und auch Normen u¨ber die Vernetzung und eindeutige technologische und ar- beitshygienische Nutzeranforderungen sollten heute den Planer von RLT-Anla- gen in die Lage versetzen, von Architek- ten entworfene Geba¨ude und Ra¨ume energetisch zu bewerten und Aussagen zum thermischen Verhalten insbesonde- re zu sommerlichen Raumlufttempera- turen schon in den ersten Planungspha- sen zu treffen.

Somit kann der Planer seiner origina¨ren Aufgabe der Beratung gegenu¨ber dem Bauherrn, AG und Architekten gerecht werden. Mit der Festschreibung der zu gewa¨hrleistenden Parameter durch das Geba¨ude und durch die geba¨udetechni- schen Anlagen z.B. in einem Raumbuch und dessen konsequenter Fortschrei- bung in den weiteren Planungsphasen sollten spa¨tere Streitfa¨lle nahezu ausge- schlossen sein.

Somit wa¨re auch der sich zur Zeit ab- zeichnenden Tendenz entgegengewirkt, dass durch Juristen die Regeln der Tech- nik ohne entsprechende Fachkompe- tenz interpretiert werden.

Literatur

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gieeinsparung in Geba¨ude, Teil 2, Min- destanforderungen an den Wa¨rme- schutz 07 (2003)

[3] Energieeinsparverordnung (EnEv) – Ver- ordnung u¨ber energiesparenden Wa¨r- meschutz und energiesparende Anla- gentechnik (2002)

[4] DIN 1946 T2 und T6: VDI-Lu¨ftungsre- geln 10 (1988)

[5] Franzke, U.: Auswirkungen eines war- men Sommers auf die raumlufttechni- schen Anlagen KI-Luft-und Ka¨ltetechnik 40 (2004) 1, S. 7 – 11

[6] ASR Arbeitssta¨ttenrichtlinie [7] ASV Arbeitssta¨ttenverordnung [8] Bielefelder Urteil ist jetzt rechtskra¨ftig.

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[9] Auf 100 Seiten dokumentiert: Hinter- gru¨nde und Folgen des Bielefelder Ur- teils. CCI. 37 (2003) 8

[10] HOAI – Verordnung u¨ber Honorare fu¨r Leistungen der Architekten und Inge- nieure (Honorarordnung fu¨r Architekten und Ingenieure) 5. A¨nderungsverord- nung vom 21.09.1995, verbindlich ab 01.01.1996

[11] Trogisch, A.: RLT-Anlagen – Leitfaden fu¨r die Planungspraxis, C.F. Mu¨ller-Verlag, Heidelberg 2001

[12] Petzold, K.: Wa¨rmelast. Verlag Technik Berlin 1980 2. Auflage

[13] Petzold, K.: Raumlufttemperatur. Verlag Technik Berlin, Bauverlag Wiesbaden und Berlin 1983 2. Auflage

[14] Trogisch, A.: Planungshilfen Lu¨ftungs- technik. C.F Mu¨ller-Verlag Heidelberg 2003

[15] Baumgarth/Ho¨rner/Reeker: Handbuch der Klimatechnik. Bd. 2 Anwendungen.

C.F. Mu¨ller-Verlag Heidelberg 2003 [16] Trogisch, A.: Lu¨ftung und sommerlicher

Wa¨rmeschutz. 11. Bauklimatisches Sym- posium an der TU Dresden, (2002) 9 [17] VDI 2078: VDI-Ku¨hllastregeln 07/1996 [18] Ku¨hllast – VDI 2078, Programm W 37

(Vers. 3.19) SOLAR-Computer GmbH [19] VDI 3803: Raumlufttechnische Anlagen

– bauliche und technische Anforderun- gen, 06/2002

[20] VDI 2067 T 10, T 20. Wirtschaftlichkeit geba¨udetechnischer Anlagen

[21] Recknagel/Sprenger/Schrameck: Ta- schenbuch fu¨r Heizung + Klimatechnik, Oldenbourg-Verlag, Mu¨nchen/Wien, 1997/98, 68. Auflage

[22] Recknagel/Sprenger/Schrameck: Ta- schenbuch fu¨r Heizung + Klimatechnik.

Oldenbourg-Verlag Mu¨nchen/Wien 2001/02, 70. Auflage

[23] Ha¨upl, P.: Ein einfaches Nachweisverfah- ren fu¨r den sommerlichen Wa¨rme- schutz. Zeitschrift fu¨r Wa¨rme- Ka¨lte-,

Schall- und Brandschutz (wksb). Gru¨n- zweig und Hartmann AG. (1996) 37 [24] Ha¨upl, P.: Praktische Ermittlung des Ta-

gesganges der sommerlichen Raumluft- temperatur zur Validierung der EN ISO 13792. Zeitschrift fu¨r Wa¨rme- Ka¨lte-, Schall- und Brandschutz (wksb). Gru¨n- zweig und Hartmann AG (2000) 45 [25] Knaust, G.: Nomogrammverfahren fu¨r

die Planung von Maßnahmen zum som- merlichen Wa¨rmeschutz. Bauphysik 26 (2004) 1, S. 25 – 36

[26] Trogisch, A.: Sommerliche Raumlufttem- peraturen u¨ber 26C – vermeidbarer Streitfall? TGA-Fachplaner 3 (2004) 1, S. 35 – 37

[27] Seifert, Ch.: Wa¨rmelast und Energiebe- darf beheizter und klimatisierter Geba¨u- de, Vortrag, DKV-Bezirksverein 12 (2003)

[28] Hardkop, J., Vorwerk, H.: Mit Energie in neue Wettbewerbe, Bundesbaublatt (BBB) www. Bundesbaublatt.de (2004) 2, S. 31 – 33

[29] DIN EN 12 831. Heizungsanlagen in Ge- ba¨uden- Verfahren zur Berechnung der Normheizlast (verb. Ab: 06/2004) [30] Stanneck, S.: Tu¨cken im Detail (seit April

gilt die neue DIN EN 12 831 Berechnung der Normheizlast) SBZ 59 (2004) 10, S.

38 – 41

[31] Eine Information des Fachinstitutes Ge- ba¨ude – Klima e. V.: Vereinbarungsbe- darf zwischen Auftragnehmer AN und Auftraggeber AG u¨ber die Bemessung Raumlufttechnischer Anlagen. (2004) [32] TGL 32 603, Arbeitshygiene: Mikroklima

in Arbeitsra¨umen, Fachbereichsstan- dard, 12/1985 (ILKA-Berechnungskata- log L IV)

[33] Das Bielefelder Klimaurteil: Entwicklung und Begru¨ndung zur neuen Rechtspre- chung im Kontext zur Arbeitssta¨ttenver- ordnung und Arbeitsta¨ttenrichtlinie und dessen Folgen fu¨r die TGA-, Bau- und Immobilienbranche. Promotor-Verlag, Karlsruhe, (2004)

Schlu¨ sselwo¨ rter Ku¨hllast

Raumlufttemperatur Geba¨ude

Thermische Speichermasse Nutzungsbedingungen

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